Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Hocheim

Band: 13 (1739), Spalte: 308–309. (Scan)

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Literatur
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Hochedelgeboren, ist eine Titulatur, welche der in Teutschland sich befindende Stand-Adel praetendiret. Es ist aber seit 3. bis 4. Jahren her gleichsam per communem consensum recipiret worden, daß man ietzo diejenigen Raths-Personen, so wohl in Reichs- als Municipal-Städten, so Raths Titulaturen [309] von Kayserlichen und Königlichen Majestäten, auch Chur- und Fürsten führen, z. E. Hof- und Justiz- Cammer- Legations- Commissions- u.s.f. Räthe Hochedelgeboren tituliret, welches auch von dem grösten Theile, ohne Wiederrede, agreiret wird. Wer nun also an Raths-Collegia schreibet, wo Personen von gleichmäßigem Charactere darunter sind, der muß hinführo auch, in Absicht auf dieselbe, wenn er nicht verstossen will, z. E. wo es vorhin Hoch-Edlen, Vesten, Hoch-Gelahrten u.s.w. geheissen, ietzo: denen Hoch-Edel-Geborenen, Hoch-Edlen, u.s.f. setzen; wie denn dieses eine haupt-Maxime bey dem Titulatur-Wesen ist, daß man sich bey Departemens und Collegiis um die Personen, so solche constituiren, auch ihre Characteren erkundigen, folglich auch die Titulaturen darnach einrichten muß.