Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Henneberg, Schloß

Band: 12 (1735), Spalte: 1381–1399. (Scan)

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Henneberg, vor Alters Heinenberc, Henneberc, Hennebergk, Hennisberg, Hennenbarge eine gefürstete Graffschaft, davon ietzo das meiste die Herzoge von Sachsen besitzen. Es liegt dieselbe an der Werra zwischen Thüringen, Hessen, dem Fuldischen, Würtzburgischen u. Coburg. In denen alten Zeiten ist die Gegend zu Thüringen gerechnet worden, bis sie zu derer Fränckischen Könige Zeiten, oder wohl noch langsamer ihre eigene Regenten und Grafen bekommen, die von ihrer Residentz nach damahliger Gewohnheit genennet worden. Solche hieß Henneberg von dem Berge Hayn, worauf sie erbauet, u. davon der dasige so genannte Frost-Hayn, und das nahe Römhildische Dorff Hayne auch ihren Namen haben. Wie man denn auch das Schloß Heinnenberc geschrieben antrifft. Schannat Vindem. Lit. Buchon. vet. p.394. Daß man aber die Grafen von einer Henne benennen, oder aus Italien herführen will, als wenn sie von einem Columneser, der im 5. Seculo zur Zeit des Einfalls Attillae seine Sicherheit in Francken gesucht, und bey Beliebung der Gegend und Grundlegung des Schlosses Henneberg, eine wilde Henne mit ihren Jungen auf selbiger Stelle gefunden, und deswegen dem Schloß den Namen gegeben, Monachus Pirnensis ap. Mencken. Script. Rer. Germ. T.II. p.1568. und Vrsinus Chron. Thuring. ap. Mencken l.c. T.III. p.1343. ist nie Mahls aus glaubwürdigen Urkunden erwiesen worden. Spangenberg Adels Spiegel Th.I.B.X.c.15.p.285. welcher dabey anmerckt, daß einige den Ursprung dieses Geschlechts auf das Jahr 750. gesetzt. Es verdienet die von Kirner ausgefertigte Tabelle eben Falls keinen Glauben, solches stehet in Spangenbergs Henneb. Chr. p. 10. Sonst sind beym Spangenberg l. c. zu finden, eine Stamm-Taffel aus dem Closter Vessera p. 4. seq. & 7.seq. desgleichen eine von Johann Noben, welche Spangenberg l. c. für verwirret ausgiebt; gantz unrichtig aber ist Francisci Irenici Geschlechts-Taffel; noch hat Wolffgang Lazy Kaysers Ferdinand Rath und Historicus in Migrationibus gentium [1382] Lib IX. eine Geschlechts-Tabelle von Henneberg, ferner Elias Reißner in Auctuario Basilici Genealogici, so aber gleich Falls wegen unendlicher Verwirrungen und Unwahrheiten auf die Seite zu setzen Burckhard Mithobius und Sebastian Glaser sind zwar weiter gekommen, es ist aber ihre Arbeit auch grossen Fehlern unterworffen Eckardt in Originibus Saxon. Praef. n. 24. 35. meinet die Grafen von Henneberg hätten mit denen Marggrafen von Oesterreich und Grafen von Weimer einerley Ursprung. Spangenberg hingegen in seiner Hennebergischen Chronick will behaupten, daß die Grafen von Henneberg von den alten Ost-Fränckischen Königen herstammen sollen, und macht er Marckimeri VI. Sohn Helmrichen an. 438 zum Stamm-Vater derer Grafen von Henneberg, weil er aber von gesetzter Zeit an bis 740. von dessen Nachkommen nichts gedenckt, sondern an. 740. erst N. Grafen von Henneberg erwehnet, so ist dasselbe auch nicht ohne Verdacht. Die Genealogische Ordnung fängt sich also an. 740. an, da N. von Henneberg des Stiffts Würtzburg Marschall gewesen, und 2. Kinder gehabt nemlich Bertham, Beringers zu Ascanien Gemahlin an. 785. und Henrichen I. an. 770. Carl des Grossen in Franckreich Feld-Obrister. Er mag ums Jahr 780. gestorben seyn. Seine Kinder sind: Erdmut, Carl Beringers zu Ballenstett Gemahlin anno 786. Henrich II. an. 785. bekleidete seines Vaters Stelle bey Kayser Carl dem grossen, und Poppo I. an. 800. der lebte an Kayserlichen Hofe und zeugte: Richardin, Albrechts von Ascanien, N. Carls, von Schwartzburg Gemahlin, Gottwald den I. so an. 841. Bischoff zu Würtzburg war, wo er an. 854. gestorben, und Poppo den II. so an Kayser Ludwig des I. Hofe lebte an. 839. ein Fuldischer Lehensmann war Schannat Fuldisch. Lehen-Hof. Elench. Vasall. p. 9. an. 876. sturbe und 3. Söhne hinterließ, davon war Poppo III. Kayserlicher Statthalter in Thüringen und Marggraf an der Saale, und starb an. 893. Henrich III. Marggraf zu Antorff und an der Arnowischen Grentze, wurde an. 883. von denen Normännern erschlagen. Gebhard I. aber führte sein Geschlecht fort und wurde an. 908. als Oberster in der Schlacht bey Augspurg von denen Hunnen erschlagen, nachdem ihm Adelheit von Gleichen geboren Gebhard den II. Dieser heurathete bey Vaters Leben Jutam von Schwartzburg starb an. 922. und ließ folgende Söhne: Otten I. der in Kayser Henrichs Kriegs-Diensten [1383] stunde und in der Schlacht bey Merseburg an. 933. umgekommen seyn soll, Poppen IV. so Bischoff zu Würtzburg von an. 941. bis 961. gewesen, Henrichen nbsp;IV. Bischoffen zu Trier an. 956. er starb anno 964. und Gottwald den II. der besuchte an. 941. zu Rotenburg an der Tauber das Turnier, ingleichen an. 943. den Reichs-Tag zu Franckfurt, Heurathete Kayser Ottens I. Schwester, welche zwar in keiner Genealogie Kayser Henrich des Voglers gedacht wird, und besaß nebst Henneberg, Schweinfurt, Münrestatt, Mellerstatt, Meinungen, Wasungen, und den gantzen Strich bis an Saltzungen und Franckenstein, an Rhein gehörte ihm der Strich an Wasser Alb, nebst Durlach, Greitzingen, Neuburg und andern Orten mehr, welche letztern er vielleicht mit seiner Gemahlin bekommen. Von seinen Kindern hatte Apollina Friedrichen Grafen zu Orlamünde zur Ehe, Pppo V. starb an. 984. als Bischoff zu Würtzburg und Herzog in Francken nach 23. Jähriger Regierung, Wilhelm lag denen Studiis ob und bauete an. 996. das Mönchs-Closter Georgen-Zelle, die andern 3. liessen Nachkommen als I) Berthold Marggrafe zu Ost-Francken auf Schweinfurt, zeugte mit Ela von Walbeck: Henrichen V. der succedirte seinem Vater in der Marggrafschaft, fiel vom Kayser ab, vertrug sich aber auch an. 1005. auf dem Reichs-Tage zu Marsburg mit ihm und wurde nach Giebingenstein gefangen gesetzt, kam an. 1007. wieder los u. starb an. 1017. den 18. Sept. Seine Kinder, so ihm Gerbirg geboren, sind nicht bekannt; Burckarden insgemein Bucken an. 1003. und Otten II. um eben dieselbe Zeit II) Hermann I. Graf zu Henneberg und Durlach an. 950. er war auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, und zeugte: Elisabethen, Sigmunds von Ascanien Gemahlin, und Poppo den VII. Grafen zu Henneberg, Durlach und Neuenburg an. 999. er hielt Kayser Henrichs IV. Parthey und blieb in der Schlacht an. 1078. Er zeugte mit Adelheit Gräfin von Habsburg, Luitgardin, Mechtildin, und Berthold II. dieser heurathete Luitgardin von N. mit welcher er das Benedictiner-Closter Gottesawe bey Durlach stifftete an. 1010. Er lebte bis 1059. und war ein Vater Berthold III. so an. 1060. auf dem Reichs-Tage zu Worms sich einfande. Er hatte keine Kinder und also fiel Vorchen Durchlach, Neuenburg dem Reiche anheim III) Gebhard III. bekam in der Theilung Henneberg und war Erb-Marschall des Herzogthums Francken an. 974. Von seinen Kindern ist [1384] Poppo VI. bekannt, der in Kaysers Ottens III. Diensten gewesen u. Marschall zu Francken, auch ein Vater Gebhard IV. an. 1033. dessen Sohn Poppo VIII. Graf zu Henneberg u. Burggraf zu Würtzburg ein grosser Kriegsmann bey Kayser Henrich III. und IV. An. 1042. den 4. May war er zu Halle auf dem Turnier und wurde an. 1078. den 7. August in der Schlacht bey Mellerstatt erschlagen. Seine Gemahlin Hildegard, Landgräfin aus Thüringen gebar Dietburgin, Marggraf Albrechts von Soldwedel, Catharinam an. 1114. Theodorichs Grafens zu Cleve Gemahlin, und 2. Söhne nemlich A) Poppo den IX. Burggrafen zu Würtzburg an. 1078. der war an. 1080. auf dem Turnier zu Augspurg, und introducirte als Erb-Marschall 4. Bischöffe zu Würtzburg. Weil er von schwacher Natur war so tauschte er mit seinem Bruder, übergab ihm die Regierung, und setzte sich in jenes Antheil zu Wasungen zur Ruhe, residirte aber doch zu Henneberg Zeit Lebens, er starb an. 1119. den 20. August, und hatte mit Beatrix von N. gezeuget: Poppen X. welcher sich bey Kayser Friedrich I. stets aufgehalten, und 1188. mit ihm in dem gelobten Lande gewesen. Chronicon S. Petri apud Menck. l.c.T.III.p.231. Er starb an. 1199. den 29. May im 8. Jahr, nachdem ihm eine Marggräfin von Stade Henrichen geboren hatte; Gottwalden IV. zu Wasungen, welcher 1150. ohne Erben das Zeitliche gesegnet, u. Ludwigen, zu Franckenstein, von welchem die Herren dieses Namens herkommen. Er lebte um das Jahr 1140. Um diese Zeit an. 1160. lebte auch Rapoto, ein Sohn Perchtotti von Henneberg, wohin er aber gehöret, ist unbekannt. Schannat l.c. Elench.Vasall.p.9. prob.43.63. in Buchon. vet. c.VII. p.395. B) Gottwald den IV. Grafen zu Henneberg Burggrafen zu Würtzburg, er kommt an. 1116. bey einer Schenckung seines Bruders Popporius IX. als Zeuge vor Schannat Buchon.vet. VII.p.395. Er hat auf Zureden seiner Gemahlin Luitgarda von der Pfaltz das Closter Vessera an. 1131. welches an der Vesera oder Werra gelegen, u. daher den Namen hat, gestifftet, und darein Nonnen und Mönche Norbertiner-Ordens gesetzet; worauf er anno 1143. den 8. April gestorben, und zu Vessera begraben liegt. Seine Söhne sind 4. Gebhard V. Bischoff zu Würtzburg an. 1122. Otto III. Bischoff zu Speier an. 1192. starb an. 1202. seiner wird gedacht an. 1196. als Zeuge de Ludewig Reliq. MSSt. T.IX. Lib.3. p.543. Poppo XI. war zugleich Burggraf und Voigt zu Würtzburg, welche Charge die Grafen von Henneberg lange Zeit besessen, er starb an. 1155. und ließ von seiner Gemahlin Irmengard, Ottonis, Marggrafen von Stade Tochter, die an. 1178. er aber 1155. gestorben. [1385] Bertholdus IV. Gottwalds Sohn und Popponis Bruder, der zugleich mit seinem Bruder, und nach dessen Tode allein regieret, zog ins gelobte Land, und starb auf dieser Reise in Syrien an. 1175. Seine Gemahlin war Bertha, eine Pfaltz-Gräfin von Sachsen, so das Closter Trostatt gestifftet, und die Nonnen aus dem Closter Vessera dahin gethan.

Ihre Kinder waren Irmgard, Pfaltzgraf Conrads Gemahlin, so an. 1197. sturbe, Luidgardis, Albrechts Grafens von Sommersburg Eheliebste, die anno 1220. sturbe, Bertholdus V. der jüngere, so an. 1218. ohne Kinder gestorben, die Gemahlin war Mechtildis von Hochberg, und Poppo, der gemeiniglich der XII. genennet wird. Dieser soll zuerst eine flühende Henne in seinem Wapen geführet, und bey dem Beylager Kaysers Friderici I. mit dem Fräulein Beatrix von Burgund an. 1156. als Erb-Marschall des Hertzogthums Francken aufgewartet, und von dem Kayser eine Confirmation des Würtzburgischen Hertzogthums erhalten haben. Er hat an. 1181. die Güter zu Trostatt, Sichart, Grimmelshausen und Dingsleiben dem Closter Wessern geschenckt. Schannat l.c. Elench. Vasall. p. 9. ist an. 1189. mit höchst-gedachten Kayser in Palaestinam gezogen. Crusius Schwäb. Chr. Th.II. B.XI. c.16. p.659. daselbst kranck worden, und anno 1190. den 14. Sept. gestorben. Von seiner Gemahlin Sophia, Hertzogin aus Bayern, so an. 1218. oder 1220. gestorben, hat er 7. Kinder erzielet, als Henrichen VI. welcher dem Soldaten-Leben nachgieng, Otten IV. zu Bodenleube, allwo er Hof gehalten, und darzu Hiltenburg, Lichtenburg, Eichenhausen und an mehrern besessen.

Er verkauffte solche alle dem Stifft Würtzburg um 4300. Marck Silbers. Seine Gemahlin war Beatrix von N. an. 1454.[WS 1] den 4. Octobr. starb er endlich, Wolffram der starb an. 1169. und verließ von Gisela von Siegbotin Henrichen VII. so an. 1261. lebte, Elisabethen, Graf Friedrichs von Beuthlingen Gemahlin, Cunigundam, Ottens Graf von Plessen, und eines Grafens von Reineck Gemahlin, starb an. 1237. Bertholdum VI. der mit seinem Bruder Poppone XIII. die Regierung gemeinschafftlich geführet seit an. 1190. Er hielt es mit Kayser Philipp wieder Ottonem IV. und dessen Beystand Landgraf Hermann aus Thüringen, und hernach mit Friderico II. und starb an. 1211. Er hatte mit dem Abt zu Fulda Händel, so aber gütlich beygeleget wurden. Schannat l.c. Elench. Vasal. p.9. Prob.64.65. Nach ihm bekam sein Bruder, welcher in denen Historien auch Sapiens und Bellicosus genennet[WS 2] wird, die Regierung allein, und empfieng zuerst an. 1216. vom Kayser Friderico II. seine Priuilegia über Saltz- und Berg-Wercke. Er war an. 1198. auf dem Turnier zu Nürnberg und anno [1386] 1220. starb ihm seine erste Gemahlin Elisabeth, Herzogs Alberti von Sachsen, Ascanischen Stamms, Tochter, worauf er Guttam, Landgraf Ludwigs von Thüringen Schwester heurathete, und sich solche an. 1227. zu Leipzig beylegte. In einer Urkunde von an. 1206 den 14. Febr. wird er Poppo von Strauff genennet, weil er nemlich zu Strauff Hof gehalten. An. 1217. that er eine Reise nach dem gelobten Lande. An. 1245. aber starb er selbst, und hinterließ von seiner ersten Gemahlin Henricum, der bald hernach mit seinem Bruder Hermann theilte, und die Hennebergische Linie angefangen, Luitgardam, Johann, Hertzogs von Mecklenburg, und Annam, Ulrichs Grafen von Helffenstein Gemahlin. Aus der ander Ehe kam Bertholt VII. der an. 1266. zum Bischoff von Würtzburg erwählet, aber verstossen wurde, und an. 1287. versturbe Hermann II. so die Straufische oder Coburgische Linie gestifftet, und zu Strauff residiret, auch vermuthlich an. 1264. die Lehen von Mellis nebst Berthold ohn Zweifel den VIII. aufgegeben hat. von Falckenstein Codex Diplom. p. 52. Er hatte 2. Gemahlinnen, davon die andere Catharina von Hesseberg unfruchtbar war, die erste aber war Margaretha, Grafen Florentis IV. von Holland und Seeland Tochter, und Graf Wilhelms von Holland, der auch Römischer König worden, Schwester, so ihm an. 1249. beygelegt worden, von welcher vorgegeben wird, daß sie 365. Kinder auf ein-Mahl geboren, wovon ihr Epitaphium zu Loßdün, einem Closter Bernardiner-Ordens, bey Haag in Holland gelegen, woselbst sie an. 1276. begraben worden, zeugen soll. Wiewohl nun Guicciardinus, Meierus, Cuspinianus, Erasm. Roterodamus, Pistorius, Heerbrand und andere Historici dieser Geschichte Meldung thun; so sind doch Ursachen, welche solche in ihren Umständen zweiffelhafft machen. (siehe den Articel Margaretha.) So viel aber ist gewiß, daß sie ihrem Gemahl, Graf Hermann, der erst an. 1290. gestorben, 2. Kinder geboren, als Popponem und Guttam. Poppo hat zwar bey seines Vaters Leben Sophiam, Hertzog Heinrichs von Bayern Tochter, geehlicht, aber keine Erben mit ihr erhalten, sondern ist an. 1291. den 4. Febr. verstorben, und hat seine Länder seiner Schwester Guttae, und Marggraf Ottonis Longi von Brandenburg Sohne, Marggraf Hermannen vermacht, nemlich die Pflege Coburg mit 22. Schlössern und Städten. Selbiger hat zwar einen Sohn und etliche Töchter gezeuget, es ist aber der Sohn Joannes, bald nach seinem Vater, (der an. 1308. gestorben) an. 1314. tödlich abgegangen, da denn durch seine Schwester Gutta oder Brigitta, die sich an. 1314. an Heinrich XII. Fürsten zu Henneberg, vermählet, mit Einwilligung ihrer Schwester, welche die andern [1387] Stücke geerbet, die gantze Pflege Coburg an das Hennebergische Haus gekommen. Dieses war also die jüngere oder Straufische Linie, welche mit Poppone an. 1291. ausgegangen, und deswegen eher gesetzt worden, als die Schleußingische, welche den Hennebergischen Stamm fortgeführet. Dieser Schleusingischen Linie Stiffter, Graf Heinrich VIII. gab seinem Bruder an Tapfferkeit nichts nach, kriegte mit Irungo, Bischoff zu Würtzburg, Verdruß wegen der Hennebergischen Stadt Schweinfurt, der endlich an. 1295. durch einen Vertrag also gehoben wurde, daß die Stadt zwischen beyden gemein seyn sollte. Er starb an. 1262. nachdem er 2. Mahl geheurathet hatte, erstlich Elisabeth, eine Gräfin von Ravensburg, so ohne Kinder gestorben, hernach Sophiam, Herzog Hermanns von Teck Tochter, die an. 1280. gestorben, und ihm 3. Söhne samt einer Tochter geboren, nemlich Amaliam, so an Fürst Siegmund von Anhalt Bernardi, Chur-Fürstens zu Sachsen, Enckel vermählt worden, und Berthold, Heinrich und Hermann, so alle 3. besondere Linien gestifftet; denn ob sie wohl anfänglich 12. Jahr gemeinschafftlich regieret, so haben sie doch an. 1274. sich also getheilet, daß Bertholdus VIII. das Schloß Henneberg samt Schleusingen und Soltza, Heinrich das Schloß Hartenberg, und Hermann das Schloß Aschbach, iedes mit Zubehör bekommen, und nach dem Ort, da ieder residiret, sich geschrieben. Doch sind die Wild-Bahnen, und das ihnen versetzte Schloß Elgirsburg gemeinschafftlich geblieben, auch hat nach hergebrachter Gewohnheit der älteste allein die Herrschafft zu Lehn getragen. Weil aber die Henneberg-Schleusingische Linie am längsten gedauret, wollen wir solche zuletzt setzen. Am ersten ist die Hartenbergische abgegangen, welche auf dem Schloß Hartenberg oder Hattenburg bey Römhild ihren Sietz hatte. Der Stiffter davon war Heinrich IX. ein Sohn Henrici VIII. welcher in der Erb-Theilung das Haus Hartenberg, die Stadt Römhild, Osterburg, Schwartza, das Haus Hallenberg und die Helffte der Stadt Themar mit aller solcher Stücke Zubehörung erhalten hatte. An. 1285. bekriegte er den Grafen von Käfernburg, und bekam ihn gefangen, da er sich denn theuer genug rantzioniren muste. An. 1287. wurde zwischen ihm und seinen Brüdern wegen abermahliger Händel ein neuer Vergleich getroffen. Als er an. 1317. den 13. Jul. starb, hinterließ er von seiner Gemahlin, Cunigunda, welche Graf Rudolph des jüngern von Wertheim Tochter war, etliche Kinder, als Elisabethen I. Friedrichs von Hohendruhendingen, Elisabeth II. Walthers von Barby, Gemahlin, Henrich X. so ein Teutscher Ritter war, Berthold XI. so an. 1317. lebte und Popponem XV. welcher sein Geschlecht fortsetzte und an. 1330. sich die Lehn über Römhild von dem Kayser Ludouico Bauaro reichen lassen; man findet auch [1388] vorhero nicht, daß die Grafen von Henneberg einige andere Lehn von dem Reich oder Römischen Kayser, als die Regalien u.d.g. gehabt, es müste denn etwa über Schleusingische Länder allein seyn, wie oben bey Poppone an. 1216. mögte geschlossen werden. Er hat 2. Gemahlinnen gehabt, und ist die letzte gewesen Richza, eine Gräfin von Hohenlohe, so an. 1337. gestorben; Poppo aber ist ihr an. 1348. gefolget. Von seinen 2. Söhnen als Hartmannen IV. so an. 1337. und vermuthlich der ist, so an. 1336. und 1337. in verschiedenen Diplomatibus vorkommt de Ludewig Reliq. MSSt. T.VII. Lib.I. p.36.40.42.43.45. die Welt verlassen, Bartolden, und 2. Töchtern, davon Anna den Herzog in Pommern hatte, und N. an einen von Schwartzburg vermählet war, succedirte ihm sein jüngster Sohn, Bertholdus XII. der im Jahr 1349. mit dem Bischoff von Würtzburg, Albrecht, wegen des Schlosses Utenhausen, Verdruß hatte, darüber es bey gedachtem Schlosse zum Treffen kam, worinnen die Hennebergischen geschlagen, und das Schloß geschleiffet wurde, welche Uneinigkeit damit endlich beygeleget worden, daß Berthold Schwartza dem Bischoff zu Lehn auftragen und nehmen müssen. An. 1365. machte er mit seinem Vetter, Hermann, zu Ascha, einen Erb-Vergleich, daß sie einander, im Fall einer ohne Erben abgehen sollte, succediren, und keiner etwas verpfänden oder verkauffen solte, er hätte es denn dem andern angeboten, worüber auch an. 1366. Kayser Carolus IV. eine Confirmation ertheilte. An. 1371. verkaufte er seinem Vetter, Graf Hermann, seine Herrschaft und Güther ohne Contradiction der übrigen Henneberger, und machte noch in eben diesem Jahr durch seinen Tod der Hartenbergischen Linie ein Ende. Weshalben nun die Aschachische Linie vorzunehmen, welcher Stifter war Hermann III. der jüngere, wie er wegen derer beyden Hermannen zu Coburg genennet worden. Er half seinem Bruder Heinrich das Thüringische Raub-Gesindel, so der Graf von Käfernburg soll ausgeschickt haben, verjagen, fiel mit seinem Vetter Poppo, Hermanni von Strauf und Coburg Sohn, dem Bischoff von Würtzburg ins Land, verbrannte Schwartzach, und starb an. 1292. oder, wie andere wollen, 1306. in Böhmen, und hatte von Margaretha aus Polen Popponem XVI. so Commendator des Teutschen Ordens war, und Henrich den XI. so zum Regenten hinterließ seinen Sohn Heinrich, der sich anfangs Heinrich den jüngern, hernach aber den ältern genannt. An. 1310 hat er seinen Antheil der alten Würtzburgischen Burggrafschaft, nemlich das halbe Burggrafthum, seinem Vetter zu wieder, Andreae zu Würtzburg erblich auf ewig verkauft. Er vermeynte einige Ansprüche an Graf Bertholds von Schleusingen Lande zu haben, that aber auf gütliche Unterhandlung des Abts von Fulda im Lager vor Prag Verzicht darauf. Er melirte sich auch An. 1514. in den Krieg zwischen Abt Heinrichen von Fulda und dem Land-Grafen von Hessen und wolte Alsfeld entsetzen, ward aber darüber von dem Abt gefangen. Seine Gemahlin war Sophia, eine gebohrne Gräfin von Schwartzburg, Graf Günthers Tochter, von der er eine Tochter, Sophiam, Henrichs III. von Ortenburg Gemahlin, und 2. Söhne verließ, nemlich Bertholden XIV. Dom-Herrn zu Bamberg an. 1359. und Hermannen V. genannt [1389] Bellicosum. Dieser Hermann führte an. 1350. mit seinem Vetter, Graf Bertholden von Hartenberg, Krieg wieder den Bischoff zu Würtzburg, da er aber auch in die Würtzburgische Lehnschaft über Schwartza consentiren müssen; an. 1371. hingegen erhandelte er von obgedachtem Vetter alle seine Lande, nemlich die Herrschaft Hartenberg mit dem Schloß Römhild, Mürstatt und Schwartza und andern Zubehörungen, an sich, daß also dieser beyden Linien Lande zusammen kamen. An. 1379. hatte er wiederum Krieg mit dem Bischoff von Würtzburg, darüber aber Ascha von der Herrschaft kommen. Unter seinen Kindern, die er mit Agnes, Graf Günthers von Schwartzburg Tochter, erzielet, war Hermann VI. Probst zu Wetzlar, Wilhelm II. hat an. 1394. noch gelebt, ist aber bey denen Ungläubigen gestorben, und Fridericus hat ihm succedirt, welcher sich schon an. 1393. mit Fürst Heinrichs XIII. von Schleusingen Tochter, Elisabeth, verehlicht, mit der ihm das halbe Schloß Henneberg mit aller Zubehör, an Stat 4000. Golden verpfändet worden. Er war an. 1408. auf dem Turnier zu Hailbronn, starb an. 1422. den 24. Sept. und hatte zum Nachfolger seinen Sohn Georgium I. über dies 2. Töchter, Sophiam, Michael, Grafens von Wertheim, und Elisabeth, Johannsens von Reineck Gemahlin. George vermählte sich erstlich an eine Gräfin von Wertheim, und als diese an. 1419. ohne Kinder mit Tode abgegangen, an Joannam, Graf Philipps von Nassau Tochter. Er kauffte an. 1434. von dem Chur-Fürsten zu Mayntz Lichtenberg und halb Saltzungen, an. 1435. aber Kundorf. An. 1439. bekamm er mit Joanne von Merlau, Abt zu Fulda, Verdruß, der aber durch Fürst Wilhelmum IV. von Henneberg beygeleget wurde. Bey der Vacantz des Stiffts Würtzburg wurde Graf Georg an. 1440. auf Kayser Friedrichs Befehl General-Amtmann und Verwalter des Stiffts. An. 1450. hat er ein Stifft zu Römhild aufgerichtet, und zwischen seinen Vettern Fürst Heinrich auf Kalten Nordheim, und denen von Fürst Wilhelm hinterlassenen Söhnen zu Schmalkalden einen Vertrag gestiftet, darauf auch an. 1451. die Streitigkeit, so wegen einiger Rechts-Ansprachen in Beringen zwischen ihm und Sachsen entstanden, beygeleget worden, er war Würtzburgis. Rath an. 1456. Diplom. Schomburg ap. Menck. l.c. T.I. p.492. Von seinen 12. Kindern, welche ihm Johanna geboren, war Elisabeth an. 1426. Aebtißin zu Ilmen, Agnes aber an. 1435. im Closter, Margaretha, geb. an. 1427. hatte Günthern von Mannsfeld, Anna, geboren an. 1424. Henrichen von Reuß zu Gera, zur Ehe, Joanna, war geb. an. 1434. Von denen Söhnen sind merckwürdig: Philippus, geb. an. 1430. der an. 1457. Bischoff zu Bamberg worden; Bertholdus XVIII. geb. an. 1442. der an. 1484. Ertz-Bischoff und Chur-Fürst zu Mayntz, und (weil er ein gelehrter und verständiger Herr gewesen) Kaysers [1390] Maximiliani I. Cantzler worden, da er unter andern dem Kayser gerathen hat, daß er den Schwäbischen Bund wieder die Friedens-Störer im Reich errichtet, und zu Worms viel beygetragen hat, daß das Cammer-Gerichte, um die Unkosten derer Parteyen zu mindern, vom Hof nach Speyer verlegt worden, ja auch endlich seinem Geschlecht die Fürstliche Würde erworben, und an. 1505. den 21. Dec. an der da Mahls neuen und sehr giftigen Seuche derer Frantzosen, mit welcher man auch unschuldiger Weise leichtlich angesteckt werden konnte, gestorben ist. Otto V. geb. an. 1437. welcher in Ritter-Spielen geübt war, eine Reise nach dem gelobten Lande that, zum Ritter des heiligen Grabes geschlagen wurde, und an. 1460. in der Fehde wieder Pfaltz-Graf Friedrichen bey Rhein das Unglück hatte, von diesem gefangen zu werden, daß er sich theuer lösen müssen. An. 1487. erschien er mit seinen Brüdern George und Hermannen auf dem Reichs-Tage zu Nürnberg. Crusius l.c. Th.III. B.VIII. c.21. p.126. und ist an. 1496. ohne Ehe gestorben; Georgius II. geb. an. 1432. gest. als Teutsch-Meister an. 1508. den 13. Jan. Henrich XV. geb. an. 1438. war Dom-Herr zu Straßburg und 50. Jahr Scholaster und Archi-Diaconus, man weiß nicht wenn er gestorben. Hermann VII. geb. an. 1439. gest. an. 1464. den 13. Febr. und Fridericus II. geb. an. 1429. so der älteste unter seinen Brüdern war und allein seinen Stamm fortgesetzet hat. Er war also der erste Fürst Aschachischer Linie; weil er an. 1476. von dem Kayser Maximiliano in den Fürsten-Stand erhoben worden, und das Schloß zu Römhild erbauet, auch daselbst von Hartenberg seine Hofhaltung hin verleget, wird seine Linie insgemein die Römhildische genennet. Nach seinem Tode, der an. 1488. den 16. Nou. erfolget, fiel die Regierung an seinen Sohn, Hermann, den er mit Elisabeth, Gräfin von Würtemberg und Mümpelgard, Graf Ulrichs Tochter, gezeuget. Dieser Hermannus VIII. wurde an. 1486. bey Kaisers Maximiliani I. Crönung zum Ritter geschlagen, that an. 1503. eine Reise ins gelobte Land, unterschrieb an. 1510. und 1530. die Reichs-Abschiede Pfeffinger ad Vitriar. Jus Publ. Lib.I. T.17. p.743. und starb an. 1535. den 15. April, von seiner Gemahlin Elisabeth, Marggraf Albrechts, Chur-Fürstens zu Brandenburg, Tochter, 4. Töchter, als Elisabeth, Margarethen, Annam, so Nonnen, und Apollinam, vermählt an Graf Wernern von Zimbern, und 5. Söhne hinterlassend, davon der älteste Bertholdus XIX. so erst Dom-Herr zu Straßburg an. 1505. zwar Annam, Graf Ernst zu Mansfeld Tochter, heurathete, aber mit ihr keine Erben hatte, daher er die Herrschaft Römhild nicht ohne Wiederspruch derer Schleusingischen nächsten Agnaten und Lehns-Folger an die Grafen zu Mannsfeld, seiner Gemahlin Brüder, verkauffte. Diese vertauschten Römhild nebst denen Pfandschaften Lichtenberg und Bruckenau an. 1555. auf etlicher Hof-Räthe Vorschlag wieder an die 3. Brüder Chur-Fürsten Johann Friedrichs Söhne und Hertzoge von Sachsen vor das Guth u. Dorf Oldensleben und Schildeck, doch mit Vorbehald derer Fürstlichen Regalien, Folge, Steuer, auch Zoll und Geleit, wie auch des Dominii directi und 50000. Gülden, welches Geld doch auch andern mehr, als denen Herren selbst, zu gut gekommen, sonst hat er an. 1521, 1530, und an. 1544. die Reichs-Abschiede [1391] unterschrieben. Pfeffinger l.c. Lib.I. T.VI. p.743. Der dritte war Otto VI. Dom-Herr zu Straßburg, der vierte George III. Dom-Herr zu Maintz und Cöln, starb an. 1521. Friedrich III. sturb jung an. 1503. und der letzte, so von ihnen übrig blieb, war Albrecht, Hermanns anderer Sohn, Fürst zu Schwartza, geb. an. 1495. der unterschrieb an. 1544. die Reichs-Abschiede Pfeffinger l.c. Lib.I. T. 17. p.743. und vermachte im Testament seine Lande seiner Gemahlin Catharinae, Graf Bothens zu Stolberg Tochter, quoad vsum fructum, und ihren Gebrüdern, denen Grafen zu Stolberg, das Eigenthum, jedoch ex fidei Commisso, und indem er an. 1549. ohne Kinder starb, gieng mit ihm zugleich der gantze Ascher-Hartenbergische und Römhildische Stamm ab.

Erbete demnach die Schleußingische Linie, davon der Stifter gewesen Henrici VIII. ältester Sohn, Graf Bertholdus VIII. welcher zwar anfänglich von denen Eltern zum geistlichen Stand gewiedmet, und in das Dominicaner-Closter zu Erfurt gethan, aber nach des Vaters Tode auf des Pabsts Dispensation mit zur Regierung gezogen wurde, die er anfänglich mit seinen Brüdern gemeinschaftlich verwaltete. Nach geschehener Erb-Theilung aber regierte er über oberwehnten Schleußingischen Antheil, und ehlichte an. 1268. Sophiam, Graf Heinrichs zu Schwartzburg Tochter. Als König Carl von Franckreich nach der Sicilianischen Vesper Kriegs-Volck in Teutschland warb, begab er sich in Frantzösische Dienste, starb aber an. 1184. zu Montpellier, und wurden seine Gebeine in das Hennebergische Closter Vessern zu seiner Gemahlin gebracht, die schon an. 1279. daselbst beygesetzt worden. Unter ihren Kindern wurde Berthold IX. der erst geborne, geistlich, und ist ein Joanniter-Herr, letztlich Prior derer Joanniter-Häuser in Polen, Böhmen, Mähren und Oesterreich, auch Commenthur-Herr zu Schleusingen, Kundorf und etlicher Häuser in Francken gewesen, Jutha an Diaemannum, Marggrafen in Meissen, vermählet, und Adelheit an einen von Franckenstein, Berthold X. der jüngere aber, welcher an. 1272. geboren, succedirte seinem Vater. Er war ein Herr von treflichen Qualitäten, scharffem Verstand, beredt und gelehrt, weshalben er der kluge Graf Berthold geheissen, und von allen und ieden hoch gehalten worden; wie ihn denn auch sein älterer Bruder, so das Regiment verwalten müssen, gleich nach des Vaters Tode im 12. Jahr seines Alters in die Regierung gezogen, und im 15. Jahr ihm solche gäntzl. überlassen hat. In dem Streit mit seines Vaters Brüdern wurde ihm an. 1287. die Schatzung von Mürstadt, die Güter zu Kühdorf u. die Fischerey zu Themar zugesprochen. A. 1291. stiftete er mit seinem obgedachten Bruder den Comthur-Hof zu Schleußingen, und bekam an. 1295. von Alberto Land-Grafen in Thüringen, die durch Heinrichs von Franckenstein Tod heimgefallene Vogtey Altenbreitungen geschenckt. An. 1303. nahm er zu Fulde die Lehen über das Schloß Rockenstul, Schannat l.c. Elench. Vasall. p.9. prob.66.67.68. Kayser Albrecht machte ihm an. 1304. auf dem Reichs-Tage zu Nürnberg zu seinem Rath, und brauchte ihn in wichtigen Sachen. An. 1304. hatte er grossen Wiederwillen, der auch zum Krieg ausschlug, mit Graf Walthern von Barby, Marggraf Heinrichs von Brandenburg Statthalter der Pflege Coburg, so aber [1392] endlich beygelegt wurde. Im Jahr 1305. befahl ihm Kayser Albrecht die Verwaltung über etliche Oerter in Meissen an der Böhmischen Grentze, die er vom Böhmischen König Wentzel unlängst bekommen hatte, und an. 1306. kauffte Graf Berthold das Schloß Mainburg und Zubehör von Graf Walthern zu Barby. Als aber Kayser Henricus VII. zur Regierung kam, bestätigte er ihm nicht allein alle habende Priuilegia, sondern machte ihn auch zu seinem geheimen Rath. Über dieses verordnete er ihm zum Statthalter des Reichs in Francken auf Schweinfurt, und verordnete ihm auf dieselbe Reichs-Stadt 2000. Marck Löthigen Silbers jährl. Einkommens, wie er ihm denn auch die Stadt verpfändet, und vergünstiget, vor des Reichs Burgmann, und auf des Reichs Unkosten ein Schloß in dieser Stadt zu bauen. Endlich machte ihn berührter Kayser an. 1310. auf einem Reichs-Tage zu Franckfurt zum Fürsten. Davon das Diploma beym Meibomio Script. Rer. Germ. T.III. p.208. befindlich ist. Nach diesem begleitete er auf des Kaysers Befehl dessen Printzen Joannem, als er in Böhmen zog, wurde auch nachgehends zum Statthalter in Böhmen verordnet, welches er aber ausschlug. Als der Kayser Ludouicus aus Bayern zur Regierung kamm, machte er ihn zu seinem geheimen Cammer-Rath und Orator, (in einem Diplomate von 1328. beym de Ludewig Reliq. MSSt. T.X. Lib.I. p.35. heißt er Secretarius) und brauchte sich seiner in wichtigen Reichs-Sachen; wie er ihn denn auch zum Reichs-Statthalter in Thüringen, über Mühlhausen und Nordhausen gesetzet. Als an. 1319. der Kayser seinen Sohn, Hertzog Ludwig, zum Chur-Fürsten von Brandenburg machte, setzte er ihm Fürst Bertholden zum Vormund, wobey er viel Unruhen gehabt. Sonst hat er überall viel Gutes gestiftet, auch die Stadt Mainburg samt dem Wald, desgleichen die Gerichts-Zehnden zu Beringen, ingleichen die Herrschaft Franckenstein an seine Grafschaft gebracht, und das Recht der Ersten Geburt in seinen Landen eingeführet. Er hatte 2. Gemahlinnen, deren die erste Adelheit war, Land-Graf Heinrichs zu Hessen Tochter; die andere Anna gebohrne Gräfin von Hohenloh, mit welcher er keine Kinder gezeuget. Er starb endlich an. 1340. und hinterließ von der ersten Gemahlin 4. Söhne und 1. Tochter Elisabeth, Johann, Burggrafens zu Nürnberg, Gemahlin, dieser Berthold muß Jutam, Marggräfin von Brandenburg, zur Ehe gehabt haben. Denn so kommt er nebst seinen Kindern Johann, Ludwigen und Elisabeth, ingleichen Henrichen in etlichen Diplomatibus in Diplomatar. Misc. Hass. beym Kuchenbeck. Analect. Hass. Coll. I. p.143.seqq. vor. Unter denen Söhnen war Bertholdus XIII. Johanniter-Ritter und Commenthur-Herr zu Schleusingen, und starb an. 1416. den 11. Febr. Ludovicus II. war Dom-Probst zu Magdeburg von 1347. Henricus XII. wurde von seinem Vater mit zu der Regierung gezogen. Er diente Kayser Ludwigen aus Bayern wieder Friedrichen, Hertzog von Oesterreich, und kauffte nachmahls die Stadt nebst dem Schloß Ilmenau. Er vermählte sich anno 1314. mit Gutta, Marggraf Hermanns von Brandenburg Tochter, und brachte hierdurch die Pflege Coburg wieder an Henneberg.

An. 1344. wurde zu Eisenach [1393] an einer Vermählung zwischen Friedrich dem Strengen, und Fürst Heinrichs Tochter, Catharina, gearbeitet; weil aber der Land-Graf zu viel Städte und Schlösser zur Mit-Gift verlangte, gieng es zurück. Kurtz nach diesem stund er dem Grafen von Schwartzburg wider den Landgrafen bey, es wurde aber durch eine gütliche Unterredung auf dem Schloß zu Wachsenburg die Heyrath endlich geschlossen. An. 1346. geschahe die Vermählung zu Eisenach; weil aber Fürst Heinrich die Mit Gabe nicht also einrichten wolte, wie es der Land-Graf verlangte, schickte er ihm die Tochter wieder nach Hause. Hierüber kam es zu einem Krieg, welcher aber endlich dergestalt beygelegt wurde, daß die Pflege Coburg samt Sonnenberg und andern Schlössern nach Fürst Heinrichs Tode an die Landgrafen von Thüringen fallen solte. Er starb den 10. Sept. an. 1347. und hinterließ von seiner Gemahlin Gutta nur 3. Töchter, deren die älteste Elisabeth an Graf Eberhard den Greiner von Würtemberg vermählet wurde, und ihm Königshofen, Wildberg und Irmelhausen zubrachte; die andere, Catharina, brachte ihrem Gemahl, Landgraf Friedrichen von Thüringen, die Pflege Coburg zu; die dritte, Sophia, Burggraf Albrechts von Nürnberg Gemahlin, hat ihm Schmalkalden, Scharffenberg, die Vogtey Herren-Breitungen, wie auch das Gericht und halben Zehnden zu Benshausen zugebracht. Bertholdi X. jüngster Sohn, Joannes I. hat das Geschlecht fortgepflanzt. Er lebte anfänglich an dem Dänischen Hofe, folgte aber an. 1347. seinem Bruder in der Regierung; jedoch, weil dessen Wittwe viel Land behielt, auch die Töchter ihren Gemahlen so viel zugewendet, bekam er kaum den 4ten Theil derer Lande. Ihm conferirte Bischoff Albrecht von Würtzburg das Erb-Burgmanns-Amt auf Meinungen und Lands-Wehr. Hingegen verkauffte er an. 1351. denen Grafen zu Schwartzburg das Amt Ilmenau auf Wiederlösung vor 570. Marck löthigen Silbers. Er fiel an. 1359. in seinem Gemach, daß er bald den 2. May darauf starb, und hatte von seiner Gemahlin Elisabeth, gebohrner Landgräfin zu Leuchtenberg, 2. Töchter, Elisabethen Fürst Johannsens von Zerbst und Annam, Gottfried Grafens von Hohenlohe Gemahlin, ingleichen 2. Söhne. Der älteste Bertholdus XV. nahm zwar die Regierung an, trat aber selbige seinem Bruder, Henrico XIII. ab, und ward Dom Herr zu Bamberg, und starb an. 1416. den 11. Febr.

Ihm folgte also sein jüngerer Bruder Henricus XIII. welcher mit seinem Vetter Hermanno V. auf Aschach Krieg führte, und an. 1403. mit seinem Sohn Wilhelmen auf dem Turnier zu Darmstadt war. Er starb den 26. Dec. an. 1405. und hinterließ von seiner Gemahlin Mechtild, Marggraf Rudolphs von Baaden Tochter, nebst 3. Töchtern als Elisabethen Friedrichs Grafen zu Henneberg auf Aschach, Anna, Johannsens von Heideck, und Margaretha Ernsts von Gleichen Gemahlinnen einen eintzigen Printzen Wilhelmum III. indem der älteste, Eucharius, jung verstorben war. Dieser wohnte an. 1403. dem Thurnier zu Darmstadt, und hernach dem Concilio zu Costnitz bey. An. 1426. that er eine Reise ins gelobte Land, starb aber unter Wegs auf der Insel [1394] Cypern 1426. den 7. Jul. Er hinterließ von Elisabeth, aus dem Hause Lüneburg, 2. Söhne, und 6. Töchter, davon Anna geb. 1416. Mechtild geb. an. 1418. Agnes geb. an. 1424. jung sturben, ingleichen Adelheit, Margaretha geb. 1319. ins Closter gieng, und Anna geb. 1421. an Conraden Freyherrn von Weinsberg vermählt war. Von denen Söhnen hat der jüngere, Heinrich XIV. geb. an. 1422. der Wunderliche genannt, dem ältern die Regierung überlassen, jedoch sich jährlich 300. Gold-Gülden vorbehalten. Nach diesem wurde er Canonicus zu Cölln und Würtzburg. Ob er nun wohl nach Fürst Wilhelmi IV. an. 1444. erfolgtem tödtlichen Hintritt die Halbscheid Hennebergischer Lande wieder forderte, kam es doch endlich zu einem Vertrag, in welchem Fürst Heinrich das Schloß und Dorff Kalten-Nordheim nebst 240. Gold-Gülden jährlicher Renten bekam. Er starb an. 1475. den 13. Sept. zu Kalten-Nordheim. Sein älterer Bruder, Wilhelmus IV. geb. an. 1415. setzte das Geschlecht fort, nahm an. 1441. Reinharden von Hune gefangen, und das Schloß ein, Annales Erfurtens. ap. Menck. l.c. T.III. p.1185. verunglückte aber an. 1444. den 8. Mertz auf der Jagd und starb daran zu Schleußingen. Er hinterließ von seiner Gemahlin, gebohrner Gräfin von Hanau, 2. Töchter beyde genannt Margaretha, davon die erste geb. an. 1435. eine Nonne wurde, die andere aber geb. an. 1444. Günthern von Schwartzburg heyrathete, 4. Söhne, davon der andere, Joannes II. geb. an. 1439. Dom-Herr zu Mayntz, Cölln, Trier und Würtzburg, letztlich an. 1476. Abt zu Fulda war, und an. 1573. den 11. April die Welt verließ. Der 3te, Bertholdus XVI. wurde an. 1441. den 8. Jan. geboren, und starb an. 1445. den 26. April. Der 4te, Bertholdus XVII. war an. 1443. geboren. Er studirte anfangs zu Pavia, und wurde ein gelehrter Herr, hernach Canonicus zu Bamberg, Würtzburg und Straßburg, und starb endlich an. 1495.

Der älteste Bruder aber, Wilhelmus V. geb. an. 1434. den 12. Mertz, folgte in der Regierung. Dieser wurde an Churfürst Friedrichs von Sachsen Hof erzogen. Nach diesem wurde er ein tapferer Herr, mischte sich in die Heßischen Händel, richtete eine St. Christophs-Gesellschaft auf, und that an. 1476. mit Hertzog Albrecht von Sachsen eine Reise zu dem Heil. Grab. Nach seiner Rückkunfft nahm er an. 1480. mit Churfürst Ernst von Sachsen eine Wallfarth nach Rom vor, erkranckte aber bey seiner Rück-Reise zwischen Venedig und Padua, und als er nachmahls weiter reisete, starb er auf einem Dorff Saluren, unfern Trident, den 26. Sept. in diesen Jahre kommt er auch als Zeuge vor in einen Diplomate beym de Ludevvig Reliq. Msst. T.X. Lib.VII. p.588. Mit seiner Gemahlin, Margaretha, Hertzog Heinrich des Friedsamen von Braunschweig eintziger Tochter, Bothonis Chron. Br. ap. Leibnit. Script. Rer. Br. T.III. p.413. hatte er 3. Töchter davon Helena an. 1473. Catharina geb. an. 1475. aber an. 1484. beyde jung gestorben, und Margaretha Bernhards Grafen von Solms zu Braunfels Gemahlin war, ingleichen 5. Söhne, darunter Wilhelmus VI. an. 1474. jung gestorben; Wolfgangus I. starb an. 1482. Poppo XVII. geb. an. 1479. starb an. [1395] 1483. den 24. Mertz. Ernst wurde erst nach seinem Tode geboren an. 1480. den 18. Aug. starb aber an. 1488. gar jung. Es folgte ihm also Wilhelmus VII. geb. an. 1478. den 10. Febr. welcher an dem Chur-Pfältzischen Hof erzogen ward. Er wohnte an. 1495. dem Reichs-Tag zu Worms bey, da er nebst Ottoni die Lehen empfieng, Crusius l.c. Th. III. B. IX. c.6. p.142. diente hernach an. 1503. Pfaltz Graf Ruprechten in dem Bayrischen Kriege, und wurde darüber in die Acht erklärt, aber bald wieder absoluirt. An. 1525. muste er sich mit denen damahls unruhigen Bauren vergleichen, und ihnen in seinem Lande Freyheit versprechen, dagegen sie sich verschrieben, ihn vor einen Christlichen Bruder zu erkennen. Er kauffte von dem Bischoff zu Würtzburg die Stadt und das Amt Schleußingen, und trug die Stadt Schleußingen zu Reichs-Lehen auf an. 1512. 1521. 1524. 1526. 1529. 1530. 1532. 1542. 1544. 1548. 1551. 1557. die Reichs-Abschiede unterschrieb. Pfeffinger l.c. Lib.I. T.17. p.743.seq. Er nahm an. 1548 die Augsp. Confession an, bey welcher er auch bis an sein an. 1559. den 10. Febr. erfolgtes Ende beharret. In seinem Lande hatte er schon seit an. 1543. auf Veranlassung seines Sohns, Georg Ernsts, die Religions-Aenderung einführen, und zu Schleußingen ein Gymnasium anrichten lassen. Seine Gemahlin war Anastasia, Alberti Achillis, Marggrafen von Brandenburg Printzeßin, von welcher 6. Printzeßinnen und 8. Printzen. Wilhelmus VIII. an. 1500. geboren, starb an. 1503. den 10. Febr. Joannes III. an. 1503. geboren, studirte in seiner Jugend zu Mayntz, Cölln, Straßburg und Bamberg, und wurde folglich Abt zu Fulda; Er muste aber von denen unruhigen Bauren viel ausstehen, welche ihn von dem Stifft verjagten, bis ihn Landgraf Philipp von Hessen unter gewissen Bedingungen wieder einsetzte, und starb den 4. May an. 1541. Wolfgangus II. an. 1507. den 27. May geboren, suchte sein Glück an grosser Herren Höfen. Er wohnte, nebst Churfürst Joanne von Sachsen an. 1530. dem Reichs-Tage zu Worms bey, da er nebst Ernsten und Berthold XIX. den Reichs-Abschied unterschrieb. Pfeffinger l.c. Lib.I. T.17. p.743. führte an. 1537. Kayser Carolo V. eine Compagnie Fuß-Knechte in Piemont zu Hülffe, wurde aber in der Belagerung von Chierasco durch eine Musqueten-Kugel an. 1537. den 8. Aug. erlegt; Christophorus, so an. 1510. geboren, studirte in seiner Jugend zu Leipzig, wurde hierauf Canonicus zu Cölln, Bamberg und Würtzburg, inclinirte aber mehr zum Kriege, als zu der Geistlichkeit. An. 1532. fiel er mit etlichen Bürgern zu Würtzburg in einen Wort-Wechsel, tödtete einen und entflohe; darum excludirte ihn der Bischoff von dem Stifft, jedoch erhielt er zu Rom Absolution, und gelangte nach des Bischoffs Absterben wieder zu seinem Canonicat. In dem Schmalkaldischen Kriege commandirte er unter Hertzog Ulrichen von Würtemberg 600. Mann starb aber an. 1548 zu Römhild. Poppo XVIII. geb. an. 1513. den 20. Sept. Hielt sich bey seinem Bruder zu Fulda auf, und wurde bey dem Bauren Tumult von dem Kellermeister wunderbarlich unter einem Faß noch erhalten. Er studirte hierauf zu Freyburg und zu Löven, und wurde hernach [1396] Dom-Herr zu Würtzburg und Bamberg. Er bekannte sich zu der Lutherischen Religion, und starb den 4. Mertz an. 1574. Er hatte 2. Gemahlinnen, deren die erste Elisabeth war, gebohrne Marggräfin zu Brandenburg, Hertzog Erichs des ältern zu Braunschweig Wittwe; die andere aber Sophia, Hertzog Ernsts zu Braunschweig Tochter; erhielte doch von beyden keine Kinder. Caspar war an. 1515. den 6. Nou. geboren und starb an. 1517. Die Töchter sind Anna geb. und gestorb. an. 1502. Margaretha geb. an. 1508. vermählt an Johannsen Grafen von Witgenstein. Catharina geb. an. 1509. den 5. Jan. Henrichs von Schwartzburg Gemahlin, Walburgis geb. an. 1516. den 3. Octobr. Wolffs von Hohenlohe, und Carls von Gleichen Gemahlin, Elisabeth geb. den 19. Decembr. an. 1517. Johanns Reifferscheid Gemahlin. Dorothea geb. an. 1512. N. geb. an. 1504.

Der letzte aber seines Geschlechts war Fürst Georg Ernst, welcher den 27. May an. 1511. geboren; er hielt sich anfangs an Hertzog Wilhelms zu Jülich und Hertzog Albrechts von Preussen Hof auf, kam nachmahls zu Landgraf Philippo von Hessen, wurde Obrister über ein Regiment Reuterey, und wohnte an. 1534. der Schlacht bey Lauffen in dem Würtembergischen bey. An. 1536. that er dem Kayser Carolo V. in Savoyen Dienste wider Franckreich, und an. 1542. wider den Türcken, errettete auch in demselbigen Kriege Hertzog Moritzen von Sachsen aus derer Türcken Händen. An. 1543. führte er obbemeldter massen in denen Hennebergischen Kirchen den Protestantischen Gottes-Dienst ein. In dem Schmalkaldischen Kriege hielt er sich mit seinem Vater neutral. Er erlebte auch mit ihm das Absterben der Römhildischen und Aschachischen Linie, hatte aber mit denen Grafen von Stollberg und Mannsfeld deshalben viel Rechts-Händel, die er gewann, und die sämtlichen Hennebergischen Lande zusammen brachte. An. 1554. richtete er mit Sachsen und Hessen eine Erb-Verbrüderung auf. An. 1561. erschien er nebst seinen Bruder Poppo auf dem Conuent zu Naumburg. Crusius l.c. Th.III. B.XII. c.7. p.299. unterschrieb die Reichs-Abschiede von an. 1557. 1566. 1567. 1582. Pfeffinger l.c. Lib.I. T.17. p.741. und starb den 22. Decembr. an. 1582. als der letzte seines Stamms, weswegen die Hennebergische Wapen, Schild und Pitschafft zerschlagen und in die Gruft geworffen wurden. Die erste Gemahlin war Elisabeth, Hertzog Erich des ältern zu Braunschweig Tochter, diese gebar zwar an. 1562. einen Printzen, welcher aber vor der Taufe starb. Die andere Gemahlin war Elisabeth, Hertzog Christoph von Würtemberg Tochter, die ihm keine Kinder gebahr, und sich zum andernmahl mit Pfaltz-Graf Georg Gustav vermählte. Nachdem nun also Fürst Georg Ernst in eben dem Henneberg, wo er sonst niemahls gewesen, seiner Linie ein Ende gemacht, daraus sie ihren Anfang herschrieb, auch wegen der Erb Folge in denen Pactis Confraternitatis, welche Kayser Carolus V. und Ferdinandus I. confirmirt hatten, versehen war, daß 1.) wenn der Hennebergische männliche Stamm abgienge, die Hertzoge von Sachsen dessen sämtliche Hennebergische Lande bekommen; 2.) hingegen, wenn Henneberg das Chur- und Fürstliche Haus Sachsen überleben [1397] würde, die Coburgischen Lande an Henneberg fallen; doch 3.) Sachsen vor dem Anfall sich des Hennebergischen Titels und Wapens nicht gebrauchen; und 4.) Sachsen wegen dieser Anwartung 130470. Gülden Hennebergischer Schulden zu bezahlen über sich nehmen; 5.) Sachsen denen Hennebergischen Eigenthums Erben vor all ihr Interesse die Güther Jüchsen, Hutsberg, Bettenhausen und Serb, als welche alle Manns- und Weiber-Lehen, oder 50000. Gülden vor solche Stücke samt allem Vorrath auf dem Lande, und die Fahrnüß und den Haußrath in Häusern folgen lassen, auch der letzte Fürst von Henneberg solches durch ein Testament verordnen sollte; so hatte nicht allein Georg Ernst in seinem letzten Willen seine 3. Schwestern und ihre posterität zu Eigenthums-Herren eingesetzt, sondern es hatten auch schon an. 1555. die Hennebergischen Städte dem Hause Sachsen die Erb-Huldigung geleistet, und an. 1583. da der Anfall geschehen, nahm Churfürst Augustus würcklich die Possession darinnen vor sich und seine Mündlinge, Hertzog Joann Wilhelms Söhne, und hat die Administration, gleichwie auch Churfürst Christianus I. und andere folgende Churfürsten darüber geführt. Man findet aber nicht, daß der Churfürst Augustus oder seine Nachkommen, sich der Hennebergischen Titel bedienet, bis an. 1660. da von allerseits Interessenten erst bey der Theilung derer Hennebergischen Lande beliebt worden, die Titulatur gefürsteter Grafen zu Henneberg zu führen. Nur hat Hertzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen Altenburgischer Linie in einem an die Erb-Vereinigungs-Notul zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen, von an. 1587. gehängten Insiegel sich Principem Hennebergensem genennet. In währendem gemeinschaftlichen Possess und Administration derer Hennebergischen Lande, die durch Chur und Fürstlich-Sächsische Stadthalter zu Meinungen gegen die 80. Jahr geführet worden, haben sich Churfürst Augusti Nachkommen in der Chur sub Praetextu dignitatis majoris das Directorium, und damit so viel Gewalt heraus genommen, daß die Ernestinische Linie, welche vermeinte das totum praetendiren zu können, bewogen wurde, um nun zur Theilung zu gelangen, solcher Praetension und zugleich der Wiedereinlösung derer dem Chur-Fürsten Augusto vor die Gothaische Kriegs- und Executions-Kosten eingeräumten 4. Assecurations-Aemter zu renunciren. Als nun an. 1660. die Hennebergische Theilung derer Schleussingischen und dererjenigen Römhildischen Lande, so wider Stollberg durch Process oder sonsten erhalten worden, und herüber gekommen, zum Stande gediehen, hat Hertzog Mauritius und die Albertinische Linie um Amt und Stadt Schleussingen, Amt und Stadt Sula, Amt Kühndorf, Amt Benshausen, Closter Rohr und Closter Vessern, vor 4. Zwölftheil wählen zu dörffen, das erste Zwölftheil an Geld dahinten gelassen, bekamen also die übrigen 7. Zwölftheil die Ernestinische Linien, und zwar Hertzog Friedrich Wilhelm zu Altenburg 4thalb Zwölftheil, nemlich 1.) Amt und Stadt Themar, 2) Amt Masfeld 3.) Amt und Stadt Meinungen, 4.) Kellerey Behrungen, 5.) Cammer-Guth Henneberg, 6.) den Hof Miltz; Die Waimarische Linie [1398] bekam die andern 4thalb Zwölftheil, nemlich Hertzog Wilhelm zu Waimar erhielt 1.) Amt und Stadt Ilmenau, 2.) Amt Kalten-Nordheim, 3.) Hillbach, mit denen Wasunger und Sandischen Gehöltzen; Hertzog Ernst zu Gotha aber bekam 4.) Amt und Stadt Wasungen, 5.) Amt Frauenbreitungen, 6.) Amt Sand, 7.) Herpf- und Stephershausen von der Altenburgischen Portion, und halb Melis und Uttendorf von der Schleußingischen oder Zeitzischen Portion. Die andere Helffte ist schon vor langen Zeiten her bey Thüringen gewesen. Das Amt und Fuldische Pfandschafft Fischberg ist gemeinschaftlich verblieben, doch die Administration zugleich durch den Amtmann zu Kalten-Nordheim geführet, und die Intraden davon dem auch gemeinschaftlichen Gymnasio zu Schleußingen gewidmet worden, (siehe Fischberg) Imhof Notit. Imp. IV. 2. §.13. p.254. So ist auch das Hennebergische Archiu zu Meinungen, wie auch mit gewisser Masse das Einkommen derer Bergwercke unvertheilt geblieben. Die halbe Herrschaft Franckenstein aber, oder Schmalkalden, ist an Hessen-Cassel, nicht wegen der Erb-Vereinigung mit Sachsen und Henneberg, sondern wegen besonderer Vergleichung mit Henneberg gleich nach Abgang des Männlichen Hennebergischen Stamms an. 1583. gekommen, da die Helffte davon schon lange zuvor bey Hessen gewesen. Gleichfalls ist die Beschickung derer Reichs- und Creiß-Täge dergestallt gemeinschafftlich verblieben, daß sie im Directorio alterniren wollen, und zwar soll darinnen Sachsen-Naumburg den Anfang machen, denn Sachsen-Altenburg, und darauf Sachsen-Waimar nebst Gotha zugleich folgen, welche 2. letztere aber sich nachgehends über einer abermahligen Alternation verglichen, und hat das Hauß Weimar in specie unter sich selbst ratione Waimar und Eisenach eine Alternation aufgerichtet; die praestanda aber so wohl bey dem Reich als sonsten bey dem Cammer-Gericht sollen nach Proportion eines jeden Antheils getragen werden. Und dieses war der Hennebergische Status bey damahliger Theilung.

Als aber an. 1672. Hertzog Friedrich Wilhelm der letzte aus der Altenburgischen Linie verstarb, so gediehe dessen Hennebergische Landes-Portion an Hertzog Ernsten von Gotha, und damit bekam dieses Hauß zugleich ein Drittheil oder 2. Sechstheil vom Hennebergischen Voto, daß es nun also 3. Sechstheil an dem gantzen Hennebergischen Voto hatte, und 2mahl zum votiren kam. Bey der Waimarischen Theilung an. 1672. bekam der Hertzog von Waimar das Amt und die Stadt Ilmenau, der Hertzog von Eisenach aber das Amt Kalten-Nordheim, und an. 1691. aus der Jenaischen Erbschafft das Forst-Amt Zillbach. Nach Hertzog Ernsts von Gotha Tode, der an. 1675. erfolgte, änderte sich der Status abermahl; denn in dem Erb-Theilung-Recess zwischen seinen Söhnen, Hertzog Friedrich, und dessen 4. jüngern Brüdern, bekam Hertzog Heinrich nebst andern auch das Fürstenthum Henneberg, Amt und Stadt Themar, Amt oder Kellerey Behrungen, den Hof Miltz etc. und in dem Erb-Theilungs-Recess zwischen obgedachtem Hertzog Friedrich und dessen dritten Bruder, Hertzog Bernhard, bekam [1399] dieser an. 1681. an dem Hennebergischen 1.) Amt und Festung Masfeld. 2.) Amt und Stadt Meinungen. 3.) Amt und Stadt Wasungen. 4.) Amt Sand. 5.) Amt und Schloß Frauenbreitungen. 6.) Das Cammer-Guth Henneberg, das halbe Hennebergische Creiß-Votum und anhangende Onera; das Reichs-Votum aber von Henneberg behielt Gotha, das denn an. 1706. mit Waimar, Eisenach und Naumburg sich solchergestallt verglichen, daß die Alternation auf jetzigem langen Reichs-Tage alle 12. Jahr in folgender Ordnung herum kommet. Sachsen-Naumburg führet das Votum 4. Jahr; Gotha führt es 4. Jahr wegen des Altenburgischen Anfalls, Waimar 1. Jahr, Eisenach 1. Jahr, und endlich Gotha wegen seiner erstern in der Hennebergischen Haupt-Theilung erhaltenen Portion noch 2. Jahr. Wer das Directorium nun also führet, der schickt auf seine Kosten einen Gesandten, und communicirt selbst mit denen Interessenten über die Instructiones, so dem Gesandten zu geben.

An. 1714. hatte das Directorium Hertzog Moritz Wilhelm von Sachsen-Naumburg wieder angefangen, so biß den 17. Oct. an. 1718. gewähret. Im Fränckischen Creiß-Voto gehet die Alternation des Directorii nach denen Creiß-Tägen von Anfang eines Creiß-Tages biß zum Anfang des folgenden, und diese Alternation kömmt in 12. Creiß-Tägen herum, wie folget: Naumburg führt es zum ersten, vierdten, siebenden und zehenden mahl; Meinungen wegen Altenburg zum andern, fünften, achten, eilften, und wegen Gotha zum sechsten und zwölften mahl; Waimar zum dritten, Eisenach aber zum neunten mahl. Auf dem Fränckischen Creiß-Tag an. 1716. und 1717. hat das Directorium des Voti Waimar geführet, nach ihm also Naumburg u.s.f. Zwantzig Theatr. Praeced. Th.II. Tit.30. p.160. Müller Sächs. Annal. p.44. Es gehört sonsten diese gefürstete Grafschafft in den Fränckischen Creiß, und hat an einem Römer-Monath 139. Gulden zu praestiren. Sie gab sonst 220. Gulden, es ist aber an. 1678. den 23. Sept. auf 146. Gulden 40. Kreutzer gesetzt worden. Zum Cammer-Gericht giebt sie 120. Gülden, von Herden Matricula imperii bey der Grundfeste des H. R. Reichs p.96. Freher. Rer. Germ. T.I. p.284. Chytraeus Sächs. Chr. Th.I. p.206. seq. Th.II. p.452. seq. Spangenb. Hennebergische Chr. Adels-Spiegel Th. I. B.X. c.15. p.285. Müller Sächs. Annal. p.113. seqq. Hoens Coburg. Chron. Tentzel Henneberg. Zehende. Bucelinus Stemmatog. German. P.III. p.3. Leubers Catal. Reg. Elect. Duc. N.XI. ap. Mencken. Scriptor Rer. Germ. T.III. p.1821. seq. Ditmars Chron. Rhegino Chron. Hist. de Landgr. Thur. Bunting. Lüneb. Chron. Reiber. Monument. Landgr. Thur. Lucae Fürsten-Saal Th.IV. c.6. p.1165. seqq. Theilungs-Recesse in Lünigs R.A. sub Sachsen, Fulda/Hessen, Hessen etc. Alternations-Recesse und Repartition derer an. 1716. verwilligten Türcken-Steuer, Zeiller Itin. Germ. Cont. I. 1.p.14. XVII. p.214. Pfeffinger ad Vitriarii Jus Publ. Lib.I. Tit.17. p.712. seqq.

Das Wappen von Henneberg ist in güldenen Felde eine schwartze Henne mit rothen Kamm und Bärtlein auf einen grünen Hügel. Trier, Einleitung zur Wappen-Kunst, p.355.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. gemeint ist wohl 1154.
  2. Vorlage: geneneet