Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Giessa

Nächster>>>

Giessenburg oder Giessendamm

Band: 10 (1735), Spalte: 1451–1452. (Scan)

Gießen in Wikisource
Gießen in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|10|Giessen|1451|1452}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Giessen|Giessen|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1735)}}


Giessen, Lat. Giessa, in alten Urkunden Giezen, Gyezen, zu dem Gyssen, Giezin, und von Trithemio zum Giessen genannt, ist ietzo eine Hessen-Darmstädtische Stadt und Festung in dem obern Fürstenthum Hessen, 6. Meilen von Francfurt, und 3. von Marpurg, in einer lustigen Gegend gelegen.

Anfänglich sind auf diesem Platze 3. Dörffer, Seltzer, Groppach und Astheim gestanden, von welchen noch das Seltzer-Thor, das sogenannte Groppacher-Feld vor dem Steinstädter-Thor, und die Gasse, der Asterweg genannt, übrig seyn. Zwischen diesen Dörffern ist eine Burg oder Schloß gestanden, ietzo noch die alte Burg genannt, welche wegen des damahls morastigen Bodens sehr feste gewesen, und von Burgmännern, deren man in alten Urkunden gar öffters allhier gedacht findet, bewohnet worden, wie solches das adeliche Wohn-Haus derer von Schwalbach noch ausweiset. Jetzo ist in selbiger noch die Superintendur und die Fürstliche Cantzley, das Consistorium und Amt-Haus. Aus diesen 3. Dörffern ist hernach eine Stadt erbauet worden, welche wegen Ergüssung derer zusammen geflossenen Wasser Giessen mag genennet worden seyn. Mit der Zeit sind noch einige Vorstädte dazu gekommen, welche Land-Graf Otto an. 1325. mit eben denen Freyheiten, welche die Stadt selbst genüsset, begabet.

Anno 1320. wurde die Stadt von dem Ertz-Bischoff Matthia zu Mayntz mit Sturm erobert, und fast gäntzlich zu Boden gerichtet. Sie hat damahls schon 2. Kirchen gehabt, eine ausser der Stadt zu S. Petri in Selizern oder Seltyrse, von dem daselbst gestandenen Dorffe genannt, wie solches unterschiedliche Päbstliche dahin abgelassene Schreiben bezeugen; die andere aber in der Stadt, so dem heiligen Pancratio und S. Mariae zu Ehren erbauet. Wegen der guten Lage hat Land-Graf Philipp an. 1530 einen starcken Wall und tieffen Graben herum führen lassen. Als aber selbiger in Kaysers Caroli V. Gefangenschafft gerieth, ist alles auf Kayerlichem Befehl an. 1547 [1452] von Graf Reinhard zu Solms geschleiffet worden. Doch sind die Wercke an. 1460. wieder aufgeführet, und von Land-Graf Ludwigen an. 1571. noch mehr verstärcket worden, bis Land-Graf Georgius II. sie mit Ravelinen und Aussenwerckern versehen. So ist auch ein Arm von dem vorbey strömenden Löhn-Fluß durch die Festungs-Wercke und Stadt geführet worden, so, daß es vor eine starcke Festung geachtet wird.

Die Vniuersität daselbst ist an. 1605. von Land-Graf Ludouico V. angelegt worden, worzu ihm Gelegenheit gab, daß die Land-Grafen Casselischer Linie die Theologos Augspurgischer Confession auf der gemeinschafftlichen Academie zu Marpurg abgedancket hatten, welche er nach Giessen beruffte. Als aber an. 1625. Darmstadt am Kayserlichen Hofe ein Urtheil erhielte, daß Cassel die auf der Vniuersität zu Marpurg von ihrem ersten Ursprunge an eingeführte Theologie Augspurgischer Confession allein und vor sich nicht abschaffen könne, wurde die Vniuersität daselbst von Land-Graf Ludwigen wieder aufgerichtet, und die Professores von Giessen meist dahin gezogen, wodurch diese letztere gar eingieng; bis endlich die Land-Grafen beyder Linien einig wurden, daß ein jeder eine besondere Vniuersität in seinem Lande anlegen sollte, da denn Land-Graf George an. 1650. die Academie zu Giessen besonders wieder anrichtete, von welcher Zeit an sie in gutem Flor gestanden.

Saurs Theatr. Vrb. Winckelmanns Beschreibung Hessenl. p. 209. 254. Hassiae Topogr. p. 43. Zeillers Reichs-Geogr. VIII. p. 1169. 1170. Estor im Kuchenbecker Analect. Hassiac. collect. I. p. 268. seqq.