Zedler:Gefreyter
[588] Gefreyter, ist zwar auch in Gliedern und Reihen unter die gemeinen zu rechnen, weil er aber insgemein im fordersten Gliede stehet, wornach sich die hinter ihm stehenden in allen Bewegungen und Schwenckungen richten müssen, auch die Schild-Wachten auf die Post führet, und bey denen Stabs-Officierern insgemein zur Ordonançe gebraucht wird, so ist er selbst von der ordinairen Schild-Wache befreyet, und hat daher auch den Namen eines Gefreyten erhalten.
Er muß auf die Arrestanten Acht haben, rapportiren, was passiret, die Parole von der Haupt-Wache zur derachirten Wache hohlen, die Parrouillen verrichten, sich bey Verschickungen wohl aufzuführen, und allenthalben vor andern klüglich zu distinguiren wissen.
Die Gefreyten und Gemeinen müssen vornemlich in Gliedern und Reihen sein regulair und gerade vorwärts schwencken, das Gewehr hoch und egal tragen, mit steiffen Knien und geraden Schenckeln Schritt vor Schritt in einer Distance gleich marchiren, im marchiren sich nicht umsehen, Toback rauchen oder plaudern, sich gehörigen Ortes mit geschlossenen Diuitionen als defilirenden Gliedern richtig schwencken, einen gleichen Schritt mit einander antreten, und nach dem Tact haltend, beständig continuiren, alle Tempo und Hand-Griffe, auch bey Ablösung der Schild-Wache richtig machen, und sich in allen ihren Thun vigilant und geschwind erweisen.
Flemmings vollkomm. Teutsch. Soldat. P.II. Cap.15. §.5.6. p.146.