Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Frau

Band: 9 (1735), Spalte: 1767. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|9|Frau, oder Weib|1767|}}
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Frau, oder Weib ist eine verehlichte Person, so ihres Mannes Willen und Befehl unterworffen, die Haußhaltung führet, und in selbiger ihrem Gesinde vorgesetzt ist. Sie mag auch noch so geringen Standes und Herkommens seyn, so tritt sie doch zugleich mit in die Würde ihres Mannes, geniesset gleiche Jura mit ihm, und kan vor keinen andern Ott belanget werden, als wo ihr Mann hingehöret. Die alten Jüden müssen die Weiber nach ihrer Meynung vor etwas schimpfliches angesehen haben, weil sie GOtt alle Morgen davor zu dancken pflegten, daß er sie nicht zu Weibern werden lassen. Caspar Neumann in seinen Trauer-Reden Part. I. n. 4 p. 18. seq. Und bey den Türcken sind die Weiber so verachtet, daß sie nicht einmahl bey ordentlichen Gottes-Dienste in den Kirchen, sondern nur vor den Thüren liegen und beten müssen. Ja die Persianer nennen die Weiber Haram, welches auf ihre Sprache so viel als verflucht heist. Lodenstein in Aenorat. ad Ibrain. Sultan. Act. 2. v. 93. So hielten auch die wilden Scythen vor unfläthig den blossen Namen Weib auszusprechen. Lobenstein m Armin. P. I. Lib. III. p. 307. Jetzo beschriebenes ist also von einer verehlichten Weibes-Person zu verstehen, deswegen sie auch wohl in Absicht ihres Namens des Ehe-Herrns, Ehe-Frauen genennet werden. Von ihren Pflichten ist unter Ehestand Tom. VIII. p. 360. seq. nachzusehen. Man gebraucht aber auch das Wort Frau in Absicht auf die Herrschafft, also, daß wenn der, so zu gebieten hat, eine Manns-Person ist, Herr, wenn es aber eine Weibes-Person ist, Frau genennet werden. Wiewohl auch selbst dieses sich auf jenes beziehet, also daß diejenige nur Frau heisset, welche verehlichet ist oder doch gewesen. Man nennet auch eine geschwängerte Weibes-Person eine Frau, gleichwie auch jederzeit jede Person des weiblichen Geschlechts ein Frauen-Volck.