Zedler:Fräulein-Gerechtigkeiten
Fräulein-Gerechtigkeiten, sind die denen Fürstlich-Gräflich- und anderen Standes-Personen, auch derer von Ritters-Art Witben zustehende Gerechtsame, in die hinterlassenen Güter ihrer Ehemänner, deren viere sind: als die adeliche Gerade, das Muß-Theil, das Leib-Gedinge, die Morgen-Gabe.