Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Feudum non ligium oder simplex

Band: 9 (1735), Spalte: 709. (Scan)

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Feudum nobile, ein adelich Lehn- oder Ritter-Gut, durch dessen Reichung der Vasall, der Adel und dessen Gerechtigkeit gegeben worden, und wird getheilet in nobile siue illustre, et nobile in specie sic dictum, wodurch der Adel und anhangende Gerechtigkeit ohne die Hoheit gereichet wird. Struu. S. JF. 3. §. 8. Schneidevvin in Praelud. Feud. 33. Gothofr. Anton. Disp. Feud. I. th. 6. lit. b. geben vor, das Feudum nobile sey dreyerley; als nobile, welches auch sonsten regale, Fahnen-Lehen genennet wird, wenn nemlich durch den Kayser die herzogliche, fürstliche, gräfliche Würde einem Hertzog, Marg-Grafen aufgetragen wird, und diese werden Capitanei Regis genennet; 2) minus nobile, wird geheissen, wenn Fürsten, Grafen und Herren denen von Adel Lehen verleihen, und diese werden eigentlich Valuasores genennt; 3) wird mediocriter et aliqualiter nobile betitelt, wenn derjenige, so von einem Hertzog oder Marg-Grafen ein Lehn hat, solches andern niedrigern zur Lehen übergiebt, und diese werden alsdenn minores Valuasores genennet. Jedoch darf man sich nicht einbilden, daß nicht auch ein Ciuis ein Feudum nobile besietzen könne.