Zedler:Exceptio rei venditae & traditae
Exceptio rei venditae & traditae, eine Einrede, daß das Gut verkaufft, und übergeben sey, Vermöge welcher Beklagter einwendet, es sey die libellirte oder geklagte Sache ihm von Klägern verkauffet, und übergeben worden, dahero er mit seiner Klage abgewiesen und bedeutet werden möge, daß er den geschlossenen Contract halten solle.