Zedler:Einlassen und Antworten

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Einlege-Geld

Band: 8 (1734), Spalte: 566. (Scan)

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Literatur
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Einlassen und Antworten, ist, wann dem Beklagten erst nach gehaltenen ersten Termin, eine oder andere Exception kund worden, oder in dem ertheilten Bescheide und Urtheil die Kriegs-Befestigung nicht, sondern nur, daß er sich einlassen, und antworten solle, auferleget worden, so kann er mit seinen Exceptionibus noch gehöret werden.