Zedler:Ehelich verbinden

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Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben

Band: 8 (1734), Spalte: 341. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehelich verbinden|341|}}
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Ehelich verbinden, heisset nach GOTTES Ordnung mit dem Ehe-Gemahl ein Fleisch werden, oder auf Lebenslang sich also vereinigen, daß sie ein Hertz und ein Gemüth, ein Ja und Nein hegen, die Familie fortpflantzen, und im Glück und Unglück einander Hülffe und Beystand leisten wollen.