Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 8 (1734), Spalte: 342. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehe-Ordnung|342|}}
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Ehe-Ordnung, ist eine von der hohen Landes-Obrigkeit ausgestellte und publicirte Sanction und Vorschrifft, worinne denen Eheleuten ihre Pflicht, Ordnung und Schuldigkeit vorgehalten, auch zugleich abgefasset wird, wie weit die Heurathen wegen der Blutfreund- und Schwägerschafft zugelassen. Dergl. Ehe-Ordnungen pflegen in Sachsen jährlich von denen Cantzeln verlesen zu werden.