Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Drahem

Band: 7 (1734), Spalte: 1401. (Scan)

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Draheim oder Drahem, Draham, Dracham, eine Stadt und Herrschafft, nebst einem Schloß in der Neumarck, nahe an denen Polnischen und Pommerischen Grentzen gelegen. An. 1657 wurde sie als ein Pfand-Schilling von 120000 Thaler in denen Brombergischen Tractaten von Polen an Chur-Brandenburg dergestalt verschrieben, daß, wofern selbige Summa innerhalb 3 Jahren nicht ausgezahlet würde, der Churfürst von dieser Herrschafft Besitz nehmen, und selbige bis zur Bezahlung behalten sollte. Wie nun in gesetzter Zeit keine Bezahlung erfolgte, wollte sich Brandenburg seines Rechtes gebrauchen, wurde aber gehindert, bis auf den Tod des damahligen Besitzers, des Starosten Stephani Poroki, so an. 1667 erfolget. Obschon damahls der König von Polen selbige von neuem dem Fürsten Demetrio Wisniowizki schenckte; so ward doch die Sache dahin vermittelt, daß dieser zurücke trat, und der Churfürst Friedrich Wilhelm noch 15000 Thaler herschoß, daß also nunmehr diese Herrschafft als ein Pfand-Schilling von 135000 Thaler anzusehen. Pufendorff. de Rebus Frid. Wilh. VI. §. 92. Preußisch. Staats-Geogr. P. II. p. 90. seq