Zedler:Dortmund
Dortmund, ehemahls Villa Trothmanni oder Trutmanni, Trotmannia, Trotimania, Druthmannia, Vicus Droomanni, Trotmunni, Trotmunda, Trudmunde, Tremonia, eine freie Reichs- und Hansee-Stadt in dem Westphälischen Creiße, an dem Flusse Ems in der Grafschafft Marck, 6 oder 7 Meilen von Münster gelegen, so der Evangelischen Religion zugethan ist.
Es gehöret eine besondere Grafschafft, worinnen unter andern das Amt Icker, darzu, die den Römischen Kayser unmittelbar für ihren Herrn erkennet. Roleuingius Antiq. Sax. Den Ursprung soll sie daher haben, daß vor Zeiten 2 Dörffer allhier gestanden, welche zu dem uralten Trotmannischen Schlosse gehöret, denen hernach der Kayser Carolus M. das Bürger-Recht ertheilet, und weil er die Fruchtbarkeit und die gute Lage dieser Gegend ersehen, Einwohner hieher geführet, und eine Zeitlang allhier [1339] Hof gehalten. Sie blieb unter denen Nachkommen des gedachten Kaysers, bis auf den Kayser Arnulphum, nach welchem sie an Herzog Ottonem in Sachsen, und dessen Sohn, den Kayser Henricum I, gekommen; zu dessen Zeit die Hunnen hier herum übel gehauset , aber auch, da sie zum andern mahl wieder gekommen, bey dieser Stadt von ihm geschlagen worden. Daher noch ein Wasser ausser der Stadt, so die Hunnen-Träncke genennet wird. An. 1220 bekam sie das Jus de non euocando.
Allhier hat Kayser Henricus II, an. 1006 einen grossen Reichs-Tag gehalten, und Kayser Fridericus einige Zeit residiret.
An. 1297 ist diese Stadt gantz ausgebrannt, da dann die Kayser denen Bürgern zum Nutzen allhier ein Kayserlich Hof-Gerichte und Jahr-Messe angerichtet. An. 1332 erhielt sie von Kayser Ludouico IV. Freiheit vom Kampff-Gerichte, und daß kein freyer Graf das Freyding in derselben exerciren sollte. Datte de P. Publ. I. 1. §. 44. IV. 2. §. 75. seqq.
An. 1381 hat sie der Ertz-Bischoff von Cöln, samt denen benachtbarten Bischöffen und Grafen zwey und zwantzig Monath, aber vergebens, belagert. Als man die Belagerung aufgehoben, ist derer Bürger Aufstand wieder den Rath erfolget, der an. 1400 wiederum gestillet worden. Hernach hat die Stadt mit denen benachtbarten Grafen von der Marck und Herzogen von Cleve sich in ein Bündniß begeben, jederzeit aber die Kayser vor ihre Ober-Herren erkannt, von welchen sie stattliche Priuilegia, nebst der Zoll-Freyheit, im gantzen Reiche erhalten.
Die Grafen, welche vorhin die Kayser als ihre Statthalter in der Königlichen Burg daselbst hatten, und die in ihrem Namen die Stadt und das Land regierten, sollen von einem Francken herstammen, welchen Carolus M. mit nach Westphalen gebracht, und ihm diese Grafschafft gegeben haben. Von dessen Nachkommen Hagmannus zu Zeiten des Kaysers Ottonis gelebet. Gobelin. Cosmodrom. Anno 1306 fiel ein Graf von Dortmund dem Bischoff von Münster wieder den von Oßnabrügg bey. Als aber der letzte Graf von Dortmund, dieses Geschlechts ohne männliche Erben verstorben, so hat dessen hinterlassene Tochter einen aus dem adlichen Geschlecht von Stecken geheurathet, welche sich auch nebst ihren Nachkommen, Grafen von Dortmund genennet, als aber auch diese Familie männlicher Seits ausgestorben, hat der letzte die halbe Grafschafft der Stadt verkaufft, die andere Helffte aber an seinen Eidam, einen Herrn von Stalen, und von diesem Geschlecht die von Bolschwinckel durch Heurath erlanget. Hamelmann Opp. p. 720. seq. Doch hat endlich die Stadt alles an sich gebracht, und ist ihr die Grafschafft von Kayser Carolo V, und dessen Nachfolgern übergeben worden.
An. 1543 ist allhier ein berühmtes Gymnasium angerichtet worden, wie denn auch zwey Clöster, eines vor Franciscaner, das andere vor Dominicaner, daselbst sind, nebst verschiedenen schönen Knochen, worunter sonderlich die zu S. Martini berühmt.
An. 1616 eroberten sie die Ligisten, nachgehends hat sie noch mehr in dem dreysig-jährigen Kriege erlitten, und an. 1679 ist sie von denen Frantzosen mit Sturm eingenommen worden.
Das Wapen dieser Stadt ist ein schwartzer Adler in silbern Felde. Triers Wappen-Kunst n. 110.
Was im übrigen der König von Preussen vor Praetension an dieser Stadt mache, ist [1340] aus einer besondern Deduction zu ersehen, welche in Lünigs Grund-Feste Europäischer Potentien Gerechtsame P. I. n. 54. p. 489. seq. stehet. Daß Churfürst Friedrich Wilhelm, und dessen Nachfolger, zu einiger Satisfaction ihres im Kriege gegen Franckreich gelittenen Schadens, nebst Mühlhausen und Nordhausen auch dieser Stadt Exemption, wiewohl vergebens, gesucht, ist an seinem Ort erinnert.
Sie giebt als eine Reichs-Stadt zum Reiche monathlich sieben Mann zu Roß und dreysig zu Fuß oder am Gelde zwey hundert und vier Gülden, zum Cammer-Gericht aber ordinarie achtzig Gülden, und mit der Vermehrung hundert ein und neuntzig Gülden zwey und viertzig Kreutzer, fünff Heller.
Rhegino Annal. Lundorp. P. XIII. 25. 36–39. P. XIV. 19. Ditmarus Chron. VI. Chytraeus Chron. Sax. XVI. p. 404. seq. Werdenhagen de Rebus publ. Hans. P. IV. 7. Bertius Rer. Germ. III. Zeilleri Itiner. Germ. 30. Topogr. Westphal. Knipschild de Ciu. Meibomius Not. ad Witich. Corbei. Annal. Tom. I. Rer. Germ. p. 689. Pfeffinger ad Vitriar. Inst. JPubl. I. 18. §. 1. p. 772. III. 4. §. 7. p. 513. III. 17. §. 27. 76. p. 1161. 1253.