Zedler:Dilatoria exceptio
Dilatoria exceptio, eine dilatorische Exception, ist eine Einrede und Ausflucht, wodurch die Klage oder Haupt-Sache nur aufgehalten und gehemmet, nicht aber gar aufgehoben wird. L. 19. C. de probation. welche solche sind, siehe L. 3. π de Except. & §. tempor. Inst. eod. tit.