Zedler:Dilatio peremtoria


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Dilatio praeparatoria seu probatoria

Band: 7 (1734), Spalte: 920. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|7|Dilatio peremtoria|920|}}
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Dilatio peremtoria, ist der Aufschub, welcher, wenn er verflossen, die Disceptation oder gantze Sache aufhebt, und da die Gegen-Parthey die Sache nicht länger aufziehen kan, l. 70. π. de Judiciis. In solchen drohet der Richter gewöhnlicher massen: Ihr erscheinet oder nicht, soll alsdann in der Sache ergehen, was recht ist. l. 71. π. eod.