Zedler:Capitis Minutio oder Deminutio

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Band: 5 (1733), Spalte: 660–661. (Scan)

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Capitis Minutio oder Deminutio, besteht in der Veränderung oder Verringerung seines vorigen Standes, l. I. π. de capite minuti. Da nun nach der Römischen Philosophie der Stand dreyerley war, nemlich der status libertatis, ciuitatis & familiae, theilte man auch darnach die Capitis minutionem ein in maximam, mediam & minimam. §. 1. 2. 3. J. de cap. dem. Maxima war, wenn einer alle 3. Status verlohr. §. 1. J. eod. l. II. π. eod. Solches geschahe, wenn einer zum Knechte gemacht wurde, da wir nun keine Knechte im Römischen Verstande haben, hat diese Capitis minutio nicht Statt. Denn die Christen, so von denen Türcken zu Sclaven gemacht werden, halten wir doch vor freye Leute. Media bestand darinne, wenn einer des Bürger-Rechts und seiner Familie verlustig wurde, aber die Freyheit behielt l. II. π. eod. darein verfällt einer durch den Bann, in demjenigen Lande, wo er in die Acht erklärt worden, ingleichen die, so auf die Galeeren geschmiedet werden, oder auf den Festungs-Bau kommen. a. l. 8. §. 8, π. de poen. l. 17. §. 1. π. eod. O. C. P. II. Tit. IX. §. 2. Gregorius Tholos. Synt. Jur. XXXI. 36. no. 2. Carpzou. Pr. Crim. CXXIX, 6. Stamm. de Seruit. Person. I. 3. no. 11. Gailius, de P. Publ. II. 1. no. 18. Siohard ad l. I. π. 12. C. de hered. Inst. Stryck Vs. mod. Pand. IV. 5. §. 8. seqq. Minima ist, wenn einer die Stadt und Freyheit behält, aber die Familie verliehrt §. 3. J. de Cap. demin. l. vlt. π. eod. Solches geschieht durch die adrogation, da einer, der sui juris ist, sich des Adrogatoris Gewalt unterwirfft. §. 3. & 8. J. quib. mod. Jus patr. pot. solu. §. 3. J. de cap. demin. ingleichen durch die Emancipation, da ein Sohn, der bißher in väterlicher Gewalt gestanden, sein eigner Herr wird und mit dem Vater wie ein Fremder Contracte schlüssen kan. l. 2. π. de contrah. emt. ad. 195. §. 2. π. de V. S. §. 3. J. de cap. Dem. Es hat solche heut zu Tage nicht solche Krafft, wie bey denen Römern, in dem sie in Sachsen das Jus familiae einem nicht benimmt. [661] L. R. Lib. I. Art. 23. Diese letzte nemlich die minima capitis deminutio hatte den Effect, daß weil der Stand eines solchen capitis minuti verändert worden, hatte gar keine Obligation und Contract, den er vorher geschlossen, Statt, sondern wenn ihn sein Gläubiger belangen wolte, muste er erst ein Edictum restitutorium vom Praetore haben. Daß aber solches heut zu Tage nicht nöthig sey, behauptet Struu. Exercitt. Ad Pand. VIII. 66. Franzkius Comment. ad Patid. de cap. min. in fin. Es wollen daher einige gantz und gar läugnen, daß einer durch die Emancipation capite minutus werde, weil schon der Kayser in Nou. 115 und 118 die Jura derer, die sui juris sind, und derer emancipatorum einander ziemlich gleich gemacht. Allein es ist doch darinne noch ein Unterschied, daß die personae sui iuris ipso iure die Erbschafft kriegen, da die Emancipirten erst solche antreten müssen l. vn. C. de his, qui ante apert. tab. l. 19. C. de iure delib. Stryck Vs. mod. Pand. IV. 5. §. 3. Tract. de success. ab intest. l. 2. §. 3. Die Separatio liberorum, welche nach dem Lübeckischen Rechte und in vielen andern Provintzien eingeführt ist, fällt man allerdings auch in die capitis deminutionem, da dergleichen Kinder, so sich separirt haben, alle commoda familiae verliehren, mit dem adsignirten Theile zufrieden seyn müssen, und von dem, was der Vater künfftig erwirbt, gar nichts verlangen können, ausser wenn keine andern Kinder da sind. Menius ad J. Lubec. II. 2. art. 28. 33. no. 55. 56. Stryck ad Pand. l. c. §. 4. de Success. l. 4. §. 24. seqq.