Zedler:Cammer-Gerichts-Visitationes
Cammer-Gerichts-Visitationes, oder Visitations-Täge, sind eine Zusammenkunfft, da die Käyserlichen Commissarien und Reichs-Deputirten, die bey der Cammer sich ereignenden Gebrechen, es mögen selbige nun die Personen derselben, oder die Justiz angehen, nach denen Reichs-Gesetzen untersuchen. Und werden in gewöhnliche und ungewöhnliche, oder ausserordentliche abgetheilet; jene werden von denen Ständen verrichtet, die bereits vor vielen Jahren darzu deputiret; diese hingegen sind, wenn andere Stände darzu zu nehmen die Nothdurfft erfordert; die erstere ist schon seit an. 1582 nicht mehr im Brauche gewesen; von den letztern ist des Cammer-Zustandes halber an. 1706 eine angeordnet worden. Der Käyserliche Commissarius war der Abt von Kempten, und die übrigen Visitatores waren von beyden Religionen in gleicher Anzahl, zusammen 26. Diese haben die aufgetragene Visitation beständig fortgesetzet, und im Oct. 1708 das Urtheil wieder den bekannten Adsessorem von Pyrck gefället. Endlich ist dieses hohe Gericht den 28. Jan. 1711 wieder geöffnet worden. Staats-Spiegel 1706. m. Mai. p. 71.seqq.