Zedler:As, libra Romana


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

As oder Ahs, der höchste Gott

Nächster>>>

As, Assarium, ein Theil eines Apothecker-Gewichts

Band: 2 (1732), Spalte: 1773–1776. (Scan)

[[| in Wikisource]]
As (Einheit) in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|2|As, libra Romana|1773|1776}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:As, libra Romana|As, libra Romana|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1732)}}


As, libra Romana, und pondo sind bey denen Lateinern einerley, und bedeuten ein Pfund von 12 Untzen, und wird As dahero vor ein gantzes genommen. Denn wenn die Alten etwas in gleiche Theile theilen wolten, z. E. eine Erbschafft und dergleichen, so nennten sie sie Assem, und die Theile Vncias. Doch hat man zu mercken, daß As und Assis zweyerley seyn; dieses bedeutet eine gewisse kleine Kupffer-Müntze, etwa einen so genannten Kreutzer, auch mehr und weniger, und zuweilen einen Blechpfennig. So nennet es Horatius Epod. 16. 64. In triviis fixum cum se dimittit ob assem. Der Geitzhals bemühet sich einen Blechpfennig aufzuheben, den die Knaben denen Leuten zum Possen dahin gestecket. Jenes, nemlich das As, hieß durch alle Casus obliquos das jenige, so man in 12 Theile abmessen, abwägen, abtheilen wolte. Wenn Horatius Art. Poet. 325. sagt: Romani pueri longis rationibus assem discunt in partes centum deducere, verstehet er eben dieses; deducere in centum partes aber heist multipliciren. Diese 12 Partes, ein jedes besonder, hieß Vncia.

Man hat aber wohl Achtung zu geben, was dasjenige sey, von welchem dieses As ausgesprochen wird, dann es, wie die erstgemeldete Beschreibung giebet, zuweilen erkläret werden muß, als libra oder Pfund, da alsdann Vncia so viel ausmachet als eine Apothecker-Untze, oder 2 Loth, das Pfund zu 24 Loth gerechnet; ist es 32 Loth, so muß man Vnciam ansehen, als ein Zwölftel von einem Pfund; zuweilen aber vor eine Ruthe oder Maaß, wann etwas in die Länge, Breite, Tieffe oder Höhe gemessen wird, so hat man es alsdann vor einen Schuh, und seine Vnciam als einen [1774] Daumen anzusehen; Columella de Re R. V. 3. Gronovius de Pec. Vet. III. II.

Zuweilen heisset es auch Jugerum, oder Juchard, oder Morgen-Felder und Wiesen, ingleichen ist es auch ein Maaß fliessender Dinge. Sonderlich nannten die Römer eine Erbschafft, so einem oder mehrern in gewisser Maasse zufiel, ein As; daher die Redens-Arten, ex asse heredem instituere, einen allein zum völligen Erben einsetzen, einem die gantze Erbschafft verlassen. I. 13. §. 6. π. de hered inst. Ausertur hereditas ex asse, die gantze Erbschafft wird entzogen, I. 2. π. de his, quae ut indign. Cujacius Observ. VI. 33. soll herkommen von aes, aeris, Varro de L. L. I. Salmasius in Vopisc. Procul. 13. de Mod. Usur. 6. Gronovius de Pecun. Vet. III. II. Paetus de Ponder. Rom & Graec. Sperling. de Numm. non cus. 33. Bulgenger. de Lud. vet. 58.

Diese gesammte Erbschafft wurde nun als ein Stück, in 12. Theile getheilet, angesehen, und hiessen diese Theile, ein jedes besonder, Vncia: Kommt her von ύνχίαζ einem Syracusanischen oder Sicilianischen Wort, so das kleineste Stücklein eines Gantzen, und deses ab έύ, ευός nach Scaligeri Conject. in Varr. oder vielmehr von όνχοςζ welches das äusserste oder oberste eines hohen spitzigen Dinges heisset, und also in quantitate discreta die vnitatem bedeuten mag.

Der halbe Theil von einem Zwölftel hieß Semiuncia. Zwey Zwölftel machten einen Sextantem, weil, wann ich mit zwey und zwey aufsteige, bis auf zwölffe, solches durch 6. Gradus geschiehet, als 2, 4, 6, 8, 10, 12. Drey einen Quadrantem; denn wenn ich mit 3. und 3. aufsteige, bis auf 12, geschiehet solches vier mahl; als 3, 6, 9, 12. Vier einen Trientem; weil, wenn mit 4. aufgestiegen wird, bis auf 12, so geschiehet solches dreymahl, als 4, 8, 12. Fünff hiessen ein Quincunx; gleichsam quinque unciae, fünff Zwölftel; Sechse Semis oder Semissis; gleichsam das halbe as, oder der halbe Theil von 12. Sieben ein Septunx; quasi septem unciae, sieben Zwölfftel. Achte waren ein Bes oder bessis; weil es, wie es Festus interpretiret, bis triens sit, weil der Triens oder 4. Zwölfftel sich hier zweymahl finden. Doch Scaliger lachet über diese derivation: Denn Bes ist so viel als Deminutio de Asse: Die Alten sagten an statt bonus, Bellum, Duonus, Duellum; also auch an statt De, Be, welches eine particula privativa ist. Denn man von dem achten Zwölfftel bis auf das eilffte nicht mehr aufstiege, sondern in der Zahl von dem Asse wegnahme. Dahero sie das achte Zwölffte Bes nannten, quasi deminuendo de Asse. Neune machten einen Dodrantem; quasi Deest Quadrans; es mangelt ein Quadrans oder 3. Zwölfftel an dem Asse. Zehen einen Dextantem; quasi Deest Sextans, es mangelt ein Sextans oder 2. Zwölfftel an dem Asse. Eilffe einen Deuncem; quasi deest vncia, es mangelt ein Zwölfftel an dem Asse. Alle Zwölffe zusammen machten das As. Wann nun einer den halben Theil von einem Zwölfftel bekam, so hieß er heres ex semuncia; bekam er einen gantzen Zwölfftel, so war er heres ex vncia; bekam er zwey Zwölfftel, oder 3, 4, 5. etc. etc. etc. so hieß er heres ex sextante, quadrante, triente, quincunce etc. Wer sie alle bekam, war heres ex asse.

Es geschahe auch, daß man einen zum Universal-Erben einsetzte, aber gleichwol ein und das andere ausnahm; dieser wurde gleichwol als heres ex asse angesehen: Das ausgenommene aber wurde wieder als ein As consideriret, in seine zwölff Theile [1775] dividiret, und sofort unter andere nach obiger Art vermachet. Solche Beschaffenheit hatte es mit des Caesenniae Testament in Orat. Cicero pro Caecinna: Facit heredem ex deunce, & semuncia Caecinnam; ex duabus sextulis M. Fulcinium; Aebutio sextulum adspernit, i. e. Caecinna bekam von der Erbschafft 11. Vncias, (deuncem) oder 11. Theile. Der 12. Theil wurde wieder als ein As angesehen, und in 12. Theile getheilet, welche 6. sextantes oder (weil sie gering waren) sextulas ausmachten. Hievon fielen dem Caecinnae beim 3. Sextulae, welche den halben Theil der 12. Vnciae ausmachten, und dahero semuncia hieß; zwey Sextulas bekam Fulcinius, und eine der Aebutius.

As wurde auch die Vsura Centesima genennet, wenn eines pro 100. alle Monathe gegeben wurde, welches nach dem Jure I. 8. C. si ert. pet. I. 26. C. h. t. die allergrösseste war, quando pro Centum quoque mense datur unus, i. e. per integrum annum duodecim. So wurden auch die wenigern Vsurae mit besonderen Nahmen beleget, e. g. Centesima ut as. Wenn man nun 12. pro Centum in einem Jahre gegeben, so hieß diese usura As; gab man 6. pro Centum in einem Jahre, als die Helffte Partis Centesimae, so nennete man die usuras Semisses, welche dimidia pars Assis Semis geheissen wurde: Eines pro Centum in einem Jahre bekam den Namen vnciarium foenus, denn eine Vncia ist der zwölffte Theil eines Assis.

Die allerälteste Römische Müntz-Sorte aber hieß As, welche zwar einige, wie oben gedacht, von aes herleiten, andere aber zeigen mit mehrerer Wahrscheinlichkeit, as habe bey denen Alten so viel bedeutet, als unus, wie man denn hiervon nicht nur in andern Sprachen gnugsame Spuren findet, sondern as ist auch noch bis auf diese Stunde gebräuchlich, wenn man in Erbschafften und sonst etwas gantzes ausdrücken will, das sich aber zugleich wieder theilen läßt. Die ersten Asses wugen ein Pfund, daher es kommen, daß as, libra, pondo of synonymice gebraucht werden. Aus diesen Ursachen pflegte man die asses, wenn sie sonderlich in grosser Menge ausgezahlet werden solten, nicht zu zehlen, sondern nur zu wägen. Daher sind die Wörter pendere pecuniam, impendium, expensum serre, dependere u. s. w. eingeführet worden. Lipsius de Re Monet. 2. Es hielt aber ein damaliger As oder ein Römisches Pfund nach unserm Gewicht, wie bereits erwehnet, ungefehr zwölff Vncias oder vier und zwantzig Loth, und wenn solches seine Richtigkeit hatte, so nennte man dasselbe aes grave. Wiewohl Gronovius de Pecunia Vet. III. 15. davor hält, aes grave sey anfänglich nicht gebräuchlich gewesen, weil man damals nur einerley Müntze gehabt, und also dieselbe zu distinguiren nicht gebrauchet hätte; sondern es wäre erst von denen Historicis in folgenden Zeiten, als die asses ungemein verringert waren, darzu gesetzt worden, damit sich der Leser nicht einbilden möchte, ein As habe damals auch nur etwan 1 Loth gewogen. So war es erstlich mit denen assibus beschaffen, nachdem aber Rom durch den ersten Carthaginiensischen Krieg in sehr grosse Schulden gerathen war, veränderte man asses liberales in sextantarios, das ist, man machte aus einem asse 6, daß also ieder 2. Untzen oder 4. Loth am Gewichte austrug, die doch eben so viel galten, als die librales. Plinius XXXIII. 3. 6. Wiewol es blieb nicht lange darbey, sondern zur Zeit des 3ten Carthaginiensischen Kriegs [1776] machte man sie nur Untzen schwer; bis sie endlich, vermöge des legis Papirae (so von C. Papiro Carbone, Trib. pl. A. V. C. 563. gemacht worden) so weit reduciret wurden, daß sie nur eine halbe Untze, d. i. ein Loth, wägen durften. Plinius XXXIII. 3. Wie man sie mit unsern Müntz-Sorten auf das allereigentlichste vergleichen könne, solches ist bey denen Antiquariis sehr streitig, wo nicht gar unmöglich, gantz genau zu treffen. Damit man sich aber gleichwol einigen Concept nach unsern Geld-Sorten davon machen könne, so praesupponiret man, ein denarius (welcher 10. asses begriffen,) habe 3. Meißnische gute Groschen gegolten, also ist ein as 33/5 Pfenn. gewesen, und nach dieser hypothesi kan man auch die übrigen Römischen Müntz-Sorten vergleichen. Nachdem nun Servius Tullius dergestalt die asses gravis aeris eingeführet hatte, gleichwol aber im Handel und Wandel bey gemeinen Leuten nicht möglich war, bey allen Gelegenheiten mit gantzen assibus durchzukommen; so erkannte sein Nachfolger Tarquinius Superbus gar wohl, daß man kleinere Scheide-Müntze haben müsse, also wurden zu denen assibus libralibus auch quadrantes, sextantes und trientes hinzu gethan. Lipsius I. 1. Ex asse debere legatum, ein Vermächtniß gäntzlich zu zahlen schuldig seyn, I. 1. §. 12. π. ut legat. caus. Ex asse possidere rem, ein Ding als Erbe besitzen. Etsi non in assem, in aliquod tamen satisfacere creditoribus, ob gleich nicht gantz oder völlig, doch zum Theil die Gläubiger befriedigen. I. 1. §. 1. π. de Sep. Budaeus de Asse. Brissonius de V. S. I. h. v. de Formulis VII. 21.