Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Alsatiae Tabernae, oder Alsaticae Tabernae

Nächster>>>

Alsburg

Band: 1 (1732), Spalte: 1490–1491. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|1|Alsbald|1490|1491}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Alsbald|Alsbald|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1732)}}

Alsbald, zeiget an, daß die Sache gleich ohne Verzug entweder ipso jure oder facto geschehen solle, und schliesset allen Verzug aus; iedoch wenn solcher sehr geringe, wird solches Richterlichem Ermessen überlassen. Barschamp. in tract. Clausul. cap. 16. §. 3. n. 33. fol. 385.