Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 1 (1732), Spalte: 782. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Agio|782|}}
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Agio, Lagio, Gall. surchange, Aufgeld, Aufwechsel-Geld, wird gefordert, wenn der Preiß des Geldes an demjenigen Ort, wohin der Wechsei übermachet werden soll, von dem Preiß des hiesigen Geldes unterschieden ist, oder wenn auch das hiesige Geld dort nicht so viel gilt, wie hier, e. g. wenn ich in loco ad quem, das ist, an dem Orte, wo das Geld wieder zu bezahlen ist, 1000 Thlr. benöthiget, und 1000 Thlr. hiesiges Geld in loco ad quem nicht wieder so viel, sondern weniger betrügen, da man denn von hiesigem Gelde noch so viel darzu zu geben hat, daß nach der Müntze des loci ad quem die Summe derer 1000 Thlr. ergäntzet wird; es heisset auch agio sonst die Ergötzlichkeit, welche der Remittent dem Trassanten vor seine Mühe giebt. Man braucht dieses Wort auch zuweilen vom Hand- oder kleinen Wechsel, wenn ich einem eben an diesem Ort vor gute Müntze schlechte Sorten, oder vor kleine Müntzen grobe Sorten gegeben, und er mir dagegen eine Ergötzlichkeit über die Summe zahlet. Einleitung zum Wechsel-Proc. Cap. 6. §. 29.