Zedler:Adulterini liberi
Adulterini liberi, Kinder, so im Ehebruch gezeuget, wurden Jure Civ. Rom. von aller, sowol väterlicher, als mütterlicher Erbschafft ausgeschlossen, so gar, daß ihnen nicht einmal alimenta zu lassen erlaubt war. Aber Jure Canonico werden ihnen alimenta zugelassen.