Zedler:Adulter
Adulter, ist nach denen Civil-Rechten eine Manns-Person, so würcklich eines andern Frau fleischlicher Weise erkennet hat. l. 225. ff. d. V. S. Heute zu Tage begehet auch der Mann, so mit einer ledigen Weibes-Person zu thun hat, ein adulterium. Adulter und adultera kommt her von ad, und alter, weil der Mann es mit einer andern hält, und sie es mit einem andern. Adulter manifestus, der würcklich mit einer andern Frauens-Person in einem unzüchtigen actu betroffen worden.