Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Actiones ex maleficio

Band: 1 (1732), Spalte: 411. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Actio Locati|411|}}
Weblinks
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Actio Locati, ist eine Klage, welche von einem ieden, so einem andern etwas verpachtet, (oder gegen einen gewissen Lohn, etwas zu verfertigen versprochen, und die Sache verfertiget hat,) wider den Pachter, (oder denjenigen, welchem er die Arbeit verfertiget,) angestellet wird, daß er den rückständigen Pacht-Zinß, (oder versprochenen Lohn,) zahlen, und das verpachtete Grundstück räumen, darneben allen durch seine Schuld zugefügten Schaden ersetzen solle.