Wohlverdientes Todesurtheil
[1]
Wohlverdientes Todesurtheil
nebst einer
Moralrede
des
Joseph Mayr,
vulgò[1]
Windfligl Sepp,
welcher
auf gnädigste Anbefehlung eines Churfürstlich
Hochlöbl. Hofraths allhier in München wegen den zu
Riedberg begangenen Raub heunt den 17. Octob. 1771. mit
dem Strang vom Leben zum Tod hingericht worden.
Urgicht.[2]
Gegenwärtig vor dem strengen Malefitzgericht[3] offentlich vorgestellte Mannsperson hat in denen mit ihme vorgenommenen Examinibus einbekennet, und quoad generalia ausgesaget: Estens, daß er Joseph Mayr, vulgò Windfligl-Sepp heiße, 21. jährigen Alters, von Hirschberg in Baiern gebürtig, sein allbereits verstorbener Vater ware ein Wurzengraber, die Mutter aber annoch im Leben, unwissend, wo selbe sich aufhalte, seye katholischer Religion, verheuratheten Standes, und keiner Profeßion kündig. Zweytens, gestunde Maleficant, daß er Anno 1760. beym Churfürstl. Pfleggericht Rosenheim, Anno 1762. beym K. K. Landgericht Kuefstein in Tyroll Anno 1764. beym Churfürstl. Pfleggericht Aybling, Anno 1767. und 1768. in der Fronfest des allhiesigen Falkenthurns, und Anno 1769. bey mehrbemeldt K. K. Landgericht Kuefstein wegen ausgeübt mehrfältigen Beutelschneidereyen[4] so andern Diebstählen zu Verhaft gelegen, allwo er theils mit Karbatschstreichen[5], theils Arbeitshaus-Straff abgebüsset; zu Kuefstein aber öffentlich auf dem Pranger vorgestellet, und durch den Scharfrichter mit Ruthen ausgehauet worden. In der Hauptsach aber, und Drittens, bekennte Maleficant, daß er sich mit dem Johann Michael Schwaiger, und dem Hanns Georg Rhain Abdeckers Sohn hintern Stein unterredet, den Mayr Bauern zu Riedberg Churfürstl. Pfleggerichts Aybling auszurauben, dahero sie 3. abgewichenen Jahrs den vierten Sonntag nach Ostern in der Fruh zwischen 8. und 9. Uhr sich alldahin, und durch den Stadel in das Haus begeben, Maleficant, weilen er bey dem Bauern allzu gut bekannt, trauete sich nicht in die Stuben, sondern haltete auf den Dennen die Spech, dahingegen aber überfiele der Hanns Michael, und der in Weibskleider verkleidete Hanns Georg Rhain den in der Stuben gewesten Bauern, rissen beyde denselben bey den Haaren zu Boden, schlugen ihn theils mit den bey sich gehabten Stecken, theils mit den an den Fingern getragenen großen Schlagringen, warfen denselben endlich gebundener in dem Keller, und versperrten ihn daselbst, sodann begaben sie sich zu ihme Maleficanten, wo dann sie 3. die in denen obern Kammern gestandene Kästen, und Truchen gewaltthätiger weis aufgesprenget, und hieraus [3] sehr vieles rupfenes, und härbenes Tuch, dann verschiedentliches Weibergewand, und die unter dem Strohsack gelegene 9. fl[6]. Geld , diebischer weis entfremdet. Diese gestohlne Sachen haben sie in 3. gleiche Theil vertheilet, die bey diesen beschehenen Raub eingeholt eydliche Erfahrung, und das mit dem damnificirten Bauern beschehene grausame Verfahren ist dem Publico ohnehin von der gestrig im Druck gelegten Urgicht, des mit dem Rad hingerichteten Johann Michael Schwaigers sehr wohl, und anbey bekannt, daß der beschwohrne Schaden sich auf 111. fl. beloffen. In diesem dann bestehet des gegenwärtigen incorrigiblen Maleficantens einbekennte schwere Verbrechen, worüber von einem Churfürstl. Hochlöbl. Hofrath, eingangs bemeldtes Todes-Urtheil an ihn exequiren zu lassen gnädigst anbefohlen worden.
Fortsetzung der vorigen Moral-Rede.
Das schwarze Laster hat die Jahre überwogen,
Anmerkungen (Wikisource)
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