Weinsberg, vormals freie Reichs-, jetzt württemb. Oberamtsstadt. Chronik derselben/Teil 1

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[1]

I. Abschnitt.
Ureinwohner.
(Vorchristliche Zeit.)

Was wir von den ältesten Bewohnern unseres Deutschlands, den Celten und Germanen wissen, verdanken wir vorzüglich dem C. Julius Cäsar, dem ersten Römer, welcher weitläufig und aus eigener Ansicht von den Deutschen sprach († 44 v. Chr.), sodann dem C. Cornel. Tacitus, welcher im J. 98 n. Chr. ein eigenes Buch über Germania *)[1] geschrieben. Unzuverlässiger sind Strabo (Geogr.), Vellejus Paterculus und Plinius der Ältere (Histor. natural.). Von dem Urstamm, den Celten, unterschied man seit Cäsar den germanischen Stamm. Einer der drei Hauptzweige, in welche sich die Germanen theilen, sind die in unserer Gegend heimischen Sueven (Hermionen), oder Schwaben. Die Völkerschaft dieses Stammes, welche am Kocher und Neckar wohnte und von da bis an den Main sich erstreckte, war nach Sattler (Geschichte des Herzogth. Württemberg S. 53) – der Vermuthung Cluver’s und Barré’s zufolge – die Sedusier, welche wir (70 J. v. Chr.) in dem Heere des germanischen Königs Ariovist finden (Cäs. Gall. Krieg. I. Cap. 51.) und welche von Cäsar mit Ariovist über den Rhein zurückgejagt wurden.

Diese Sueven (und Sedusier) führten eine unstäte (schwebende) Lebensweise, wovon ihr Name herkommen soll. Appian erzählt von ihnen, „daß sie an Körpergröße die Größten unter den Größten überragt haben“ **)[2]. Die goldgelbe Haarfarbe hatten sie mit sämmtlichen Germanen und mit den Celten gemein und als besonderes Abzeichen des Suevenstammes, jedoch nur der Freigeborenen unter denselben, führt Tacitus (Germ. Cap. 38.) an, daß sie dieses Haar aufringeln und auf dem Scheitel in einen Knoten schürzen. Die trotzigen, tiefblauen Augen, welche unter diesem Haarputz hervorblitzten, hatten etwas so Furchtbares, daß die Gallier dem Cäsar gestanden, sie können den niederschmetternden Blick des ariovistischen Heeres nicht aushalten. Selbst die Götter, sagten die Usipier, seien nicht im Stande, den Sueven zu widerstehen (Caes. b. gall. I, 39. 4, 7.).

Die allgemeine Volkstracht war ein wollener Mantel, eigentlich ein viereckiges Stück Tuch, oder auch ein Thierfell, nachläßig über den Rücken hängend und mit einer Spange, oder in deren Ermanglung mit einem Dorn auf der Schulter befestiget. Nur Vornehme hatten anliegende Kleider. Die abgezogenen Thierfelle wurden mit geflecktem Pelzwerk besetzt. Die Frauen bekleideten sich mit einer Art leinener Hemden ohne Ärmel, welche sie selbst woben und mit einem purpurrothen Saume zierten.

[2] Krieg war das Element aller freien Germanen. Nichts führte ihre Hand lieber, als den Streitmeissel (framea) und den Schild. Aus jedem der 100 Gauen, sagt Cäsar, welche die Sueven bewohnen, ziehen abwechselnd 1000 Mann als Krieger aus, 1000 bauen daheim das Feld. Während der Friedensruhe ergeben sie sich, um ihre Kraft frisch zu erhalten, zum Theil auch, um Nahrung und Kleidung zu gewinnen, der Jagd. Die weiten, den Römern furchtbaren Wälder Germaniens nährten damals noch manches, später verschwundene Wild, wie Auerochsen, Elenthiere, Rennthiere, Bären und Wölfe. Die Sueven lebten vorzugsweise von der Viehzucht, hielten auch Geflügel, zumal Gänse; trieben aber nichtsdestoweniger auch Ackerbau, so daß ihre Culturstufe eine Art Mittelzustand zwischen den Nomaden und Ackerbauern genannt werden kann. Eigenen Boden besaß Niemand. Jedem wurde alljährlich sein Antheil am Gemeindebauland angewiesen. Die Wohnung schlug Jeder an der Stelle auf, von wo aus er seine Güter am besten bewirthschaften konnte. Es waren einfache, leicht wieder abzubrechende Hütten von übereinander gelegten Balken oder dichtem Flechtwerk; darüber ein Strohdach. Bei dem geringen Aufwand für Wohnung und Boden verließ man seinen Aufenthalt leicht, um andere, fruchtbare Wohnsitze zu suchen und Letzteres gibt auch Cäsar als Grund an, warum die Sueven unter Ariovist ausgezogen seien. „Land um Kriegsdienst“ war das Losungswort, das die deutschen Völker fortbewegte *)[3].

Von ihren Sklaven waltete Jeder in eigener Wohnung, am eigenen Herde. Der Herr legte ihm, wie einem Lehensmanne, eine Abgabe an Getreide, Vieh oder Kleiderstoff auf. Weiter ging die Unterthänigkeit nicht (Tacit. German. Cap. 25.). Städte gab es bei ihnen nicht. Abgesondert und zerstreut siedelten sie sich an, wie eine Quelle, eine Flur, ein Gehölz einlud. Darum auch keine Dörfer mit verbundenen und zusammenhängenden Gebäuden. Die Sorge für Haus und Heerd und Feld blieb den Frauen, den Greisen und den Unvermögendsten der Familie, während die Streitbarsten, wenn es keinen Krieg gab, der Jagd nachgiengen oder sich dem Müßiggang überließen.

Gepflanzt wurde Gerste, Weizen, Roggen, Haber. Aus Gerste und Weizen brauten sie das beliebte Bier. Die zunächst am Rheine wohnten, kauften auch Wein. Ihre Kost war einfach: Feldobst, frisches Gewild, geronnene Milch, Haberbrei. In Zeiten des Mangels nährte man sich von Kräutern. Nur im Trinken zeigte sich nicht dieselbe Mäßigkeit. Tag und Nacht fortzuzechen war Keinem Schande **)[4]. Sonst weiß der Römer Tacitus viel von ihrer Keuschheit, ehelichen Treue, Gastfreundlichkeit, Aufrichtigkeit und Biederkeit zu rühmen, mit den Worten schließend: mehr gelten dort gute Sitten, als anderswo gute Gesetze. Cap. 19.

Von ihrer Religion sagt Tacitus: „sie halten es der Größe der Himmlischen nicht angemessen, sie in Wände einzuschließen, oder irgend in Gestalt menschlichen Antlitzes abzubilden. Haine und Gehölze weihen sie und rufen unter göttlichen Namen jenes unerforschliche Wesen an, das nur ihr ehrfurchtsvolles Gemüth erkennt.“ – Die vornehmsten ihrer Gottheiten, die sie sich wohnend in den rauschenden Blättern des eingefriedeten Haines, oder thronend auf dem belaubten Wipfel eines heiligen Baumes dachten, waren Wuotan (nordisch Othin), der Allmächtige, Allschaffende, [3] Allwissende; Donar (nord. Thôr), der Gott des Donners, gebietend über Wolken und Regen; Ziu (nord. Tyr), der Gott des Krieges. Daneben verehrten sie eine Schaar von Untergöttern und Göttinnen. Auch die Elemente, Bäume, mehrere Thiere, z. B. weiße Rosse wurden heilig gehalten. Jeder Stamm scheint gewissen Gottheiten besondere Verehrung gezollt zu haben. Dem Wuotan fielen zuweilen blutige Menschenopfer, gefangene Feinde oder erkaufte Sklaven.




II. Abschnitt.
Römer-Herrschaft.
(J. n. Chr. 96–282.)


Als die Marcomannen (Gränzmänner) und Sueven, von Drusus bedrängt und in den Römern allzugefährliche Nachbarn erkennend, unter Marobod den südwestlichen Theil des freien Deutschlands verlassen und sich nach Böhmen zu Gründung eines festen Reiches gezogen hatten, besetzten gallische Abenteurer und wohl auch manche Römer, welche Armuth und Gewinnsucht in den unsicheren Gegenden ihr Glück zu suchen trieb, und überrheinische Germanen den fast menschenleeren Landstrich zwischen dem Rhein und der Donau, erkannten die römische Hoheit an und entrichteten den Zehend, weßwegen dieses Land das Decumatenland genannt wird (Tac. Germ. Cap. 29.). Es dehnte sich vom Taunus am Rhein herauf in’s Neckarthal und Kaiser Domitian begann das nach und nach römisch gewordene Südwestgermanien mit einem Gränzwall einzufriedigen, welchen seine Nachfolger vollendeten.

Das Jahr 84 n. Chr. G. ergibt sich als ungefährer Zeitpunkt für die Aufnahme unserer Gegend in das System der römischen Provincialverwaltung. Rund um Weinsberg finden sich eine Menge Spuren von der Römerherrschaft. Spuren des römischen Gränzwalles trifft man in der nordöstlichen Spitze des Weinsberger O.A.-Bezirks, wo er unter dem Namen Schweinsgraben, vom Welzheimer Wald und der Murr her über Siegelsberg, Steinberg und Grab (im O.A. Backnang) ziehend, unterhalb Mönchsberg die Roth überschreitet, von da 500 Schritte östlich von Mönchsberg auf der Höhe eine nordwestliche Richtung gegen Mainhard nimmt, die jetzige Poststraße von Mainhard nach Hall durchschneidet, den Ort Mainhard in einem östlichen Bogen umschließt und über das Brettachthal hinüberspringend bei Gailsbach den Bezirk verläßt, um sich in das Thal von Pfeddelbach und Öhringen (arae Flaviae?) hinabzusenken, von wo er über Pfahlbach dem Kocher und der Jaxt bei Jaxthausen zuzieht und bei Weigenthal die Landesgränze verläßt.

An diesen Gränzwall schloßen sich auf der Höhe von Mainhard drei viereckige Castelle an, in welchen nach den aufgefundenen steinernen Denkmalen (vgl. v. Stälin’s württ. Gesch. I. S. 57) die Legio XXII., genannt primigenia, stand, von welcher auch Inschriften zu Welzheim, Öhringen, Olnhausen und Jaxthausen längs des römischen Limes, aber auch am Neckar, bei Cannstatt und Rottenburg gefunden worden sind. Sie kam ungefähr in den 60er Jahren nach Deutschland und hatte ihr Standlager bis zu Kaiser Sever. Alexander’s Zeiten, ja höchst wahrscheinlich bis zum Ende der Römerherrschaft in Obergermanien, namentlich in Mainz, aber auch auf dem rechten Rheinufer wie oben. Außer den Spuren von drei Castellen finden [4] sich in Mainhard unverkennbare Spuren eines römischen Lagers und einer ausgebreiteten Niederlassung, sogar eines römischen Bades am Fuße der Anhöhe bei dem noch so benannten Weiler Bad, bei welchem ein zerbrochener Altar (I. O. M. Jovi opt. max.) gefunden wurde. Außer der XXII. Legion stand hier nach einem zweiten vorhandenen Denkmal von römischen Hülfsvölkern die cohors Dalmata und die cohors Asturum, wie die cohors I. Helvetiorum an dem limes bei Öhringen, und die cohors XXIV. voluntariorum civium romanorum an dem Gränzwall bei Murrhard stand. Auch verschiedene Anticaglien, Münzen, Ziegeln etc., welche gefunden wurden und noch jetzt zuweilen zu Tag kommen, weisen auf die langjährige römische Ansiedlung in diesem Gränzort. Der Name einer „civitas“ oder von „vicanis“ findet sich aber nicht.

Rückwärts von Weinsberg, 1 Stunde weit bei Böckingen am Neckar, einer Hauptstation der Römer, lag nach dort aufgefundenen zwei Denkmalen, welche auf das J. 148 n. Chr. weisen, die VIII. Legion, welche aber auch vorwärts in Öhringen vorkommt und weiter hinab am Gränzwall in Olnhausen. Auch die cohors I. Helvetiorum erscheint im benachbarten Böckingen, wie in Öhringen.

Von der römischen Neckarthalstraße aus findet sich noch jetzt die Spur einer Seitenstraße, welche von Böckingen, nach dem Übergang über den Neckar, über den Gebirgszug des Jägerhauses, oberhalb der Stadt Weinsberg, unter dem Namen „Heidenstraße“ nach Löwenstein und von da über Hohenstraßen auf dem Gebirgskamm an den Gränzwall (Schweinsgraben) bei Mainhard und die dortige Niederlassung führte (v. Gock, der röm. Gränzwall von der Altmühl bis zur Jaxt S. 188). Auch die Stationen Böckingen und Öhringen scheinen, nach den in Weinsberg, Willsbach und gegen U.-Hambach vorkommenden Namen „Heer-weg,“ auf der Nordseite des Schemelsbergs „Heerwald“ und bei Rapbach „Heer-prücklein,“ durch eine röm. Seitenstraße verbunden gewesen zu sein, welche wohl direct über Weinsberg führte (Gock).

Auf eine römische Niederlassung in dem Orte Unter-Hambach, zwischen Mainhardt und Öhringen, nahe an der letztgenannten Seitenstraße von Böckingen nach Öhringen, weist das am dortigen Kirchthurme eingemauerte Flachbild mit drei Matronen – Schutzgöttinnen (v. Stälin I. 56.), oder Dryaden? – (s. O.A.-Beschreib. Unter-Hambach).

An den Schluß dieser Periode, wo schon die Römerherrschaft zu wanken begann, setzt ein – schon von Sattler (älteste Geschichte des Herzogthums Württemb. S. 160) berührtes, noch vorhandenes Excerpt aus „Gemeiner Stadt Weinsberg Privilegienbuch de anno 1468. in fol. S. 152 f. „die Nachricht: „anno 282. Die Stadt Weinsberg war anfangs groß und volkreich; welche Probus Valerius, der römische Kaiser, als er die Gegend des Neckars erobert, anfangs erbaut. Das Bergschloß haben die Römer erbaut und waren eine römische Vogtei.“

Allein Kaiser Probus, der überdieß gerade in diesem J. 282 von den Soldaten ermordet wurde, schlug zwar die wiederholt den römischen Gränzwall durchbrechenden Alemannen siegreich über den von ihnen schon früher in Besitz genommenen Neckar und über die Alp zurück, entriß ihnen in Gallien 60 Städte wieder und ließ die von den Alemannen zerstörten wieder aufbauen. Auch suchte er die Barbaren zu civilisiren, ließ durch die Legionen in Gallien und Panonien Weinberge anlegen, Brücken, Kanäle, Heerstraßen in allen Theilen des Reiches bauen, Sümpfe austrocknen u. s. w., wodurch er eben den Unwillen der entarteten und zuchtlosen [5] Soldaten gegen sich erregte. Aber von einer Stadt, zumal „einer großen und volkreichen,“ die er hier erbaut hätte, findet sich in sämmtlichen geschichtlichen Quellen über diese und die spätere Periode keine Spur.

Möglicher wäre, – obwohl sich auch hierüber Nichts finden läßt, – daß er vor 282 auf dem Burgberge Eines jener von ihm in der Neckargegend angelegten Castelle erbaut hätte, als Communicationsmittel zwischen der römischen Warte auf dem Wartberg am Neckar und zwischen den römischen Castellen im Kocherthale und auf der Mainhardter Höhe und im Hohenlohischen – Öhringen. Bestätiget könnte diese Vermuthung dadurch werden, wenn die nach Jäger (die Burg Weinsberg S. 12.) bei Räumung des Schutts gefundenen Alterthümer, namentlich Urnen und andere Geschirre, wirkliche römische Alterthümer wären (was aber bezweifelt wird); sowie dadurch, daß der, anno 1824 zu Restaurirung der Burgruine berufene Hofbaumeister von Thouret den großen runden Thurm und seine gewölbte Verließhalle mit einer 18 Fuß dicken Mauer, für ein römisches Werk erklärte; endlich durch die an der Mauer beim sog. Kirchthörlein befindliche, aber fast ausgewaschene, offenbar nicht christliche Figuren erhabener Arbeit. Apisköpfe?

Wenn der Name dieses Castells später nirgends mehr vorkommt, so läßt sich dieß vielleicht dadurch erklären, daß die die Römerherrschaft brechenden Alemannen in ihren Kämpfen mit den Römern auch diese Zwingfeste brachen, wie sie so manche bedeutendere Städte zerstörten. Das Neckarthal gehörte schon im J. 306 zum „Barbarenlande,“ wo die Alemannen von jetzt an unvertrieben hausten.

Noch haben wir der Sage (oder Vermuthung) zu erwähnen, daß derselbe Kaiser Probus auch den Weinbau in Weinsberg eingeführt habe. Gewiß ist, daß Probus in Gallien und Panonien Weinberge anlegen ließ und die ersten Reben an der Mosel pflanzte. Sein System war, die Eroberungen dadurch zu behaupten, daß er Wohnungen und Ländereien anlegte und die Barbaren civilisirte. Erbaute er nun wirklich ein Castell auf dem Burgberge, so mochte ihm dessen südliche Seite auch geeignet zum Anpflanzen der Rebe erscheinen und es hätte sich dadurch von selbst der Name Weinberg (Weinsberg) ergeben, dessen Ursprung wir sonst nirgends finden. Allein zwischen Rebenpflanzung und Weinbau ist noch ein großer Unterschied und in der ganzen folgenden Periode findet sich keine Spur davon, daß Weinbau in unserem Thale getrieben worden sei. Selbst das sonst so umfassende alemannische Gesetz berührt den Weinbau mit keiner Sylbe. Erst die Urkunden des 8. Jahrhunderts wissen von ausgebreitetem Weinbau am Bodensee und im unteren Neckarthal, namentlich von Heilbronner Ortschaften, aber noch nicht vom Weinsberger Thal. Möglich, daß die Alemannen mit der Zerstörung der römischen Zwingfeste, wenn eine solche hier stand, auch die jedenfalls unbedeutende Anpflanzung der verhaßten Unterdrücker zerstörten. Entscheidend ist übrigens auch die Wahrnehmung, daß auf den südwestgermanischen Inschriften sämmtliche bekannte römische Gottheiten und Untergottheiten vorkommen *)[5], niemals aber der Name des Bacchus genannt wird. Auch von einem dem Bacchus geweihten Tempel findet man unter den vielen Trümmern damaliger römischer Tempel keine Spur, und der Schluß, welchen ein Unbekannter im Morgenblatt von 1819 aus den Epheublättern und dem Weinlaub an den alten Säulen des Hauptportals der Kirche machen wollte, verbunden mit den Larven an [6] dem Fries, „daß die Kirche aus den Resten eines römischen Bacchustempels entstanden sein möchte“ – gehört gewiß in das Reich der Träume, wie die Verzierung des Epheu- und Rebenlaubes einer späteren Periode angehört.




III. Abschnitt.
Aus der Zeit der freien Alemannen
(Jahr 282–536)

findet sich nicht die leiseste Spur von einer Burg oder Stadt Weinsberg. Wir können aus dieser dritthalbhundertjährigen Periode Nichts berichten, als daß in unserer Gegend, im Neckarthal und auf der Alb die Alemannen, welche schon unter Kaiser Valerian den römischen Gränzwall durchbrochen hatten, schon vor Kaiser Probus festen Fuß gefaßt hatten, nach dessen Tode sich hier auf’s Neue festsetzten und von da an bis zu Ende der Periode nicht wieder daraus vertrieben wurden. Die Kämpfe der Alemannen mit den nächstfolgenden Kaisern, mit Maximian, Constantius Chlorus, Constantin d. Gr., Constantius II., Julian, Valentinian und Gratian, berührten unsere Gegend nicht. Sie drehten sich mehr um den Rhein, über welchen die Alemannen, die Erzfeinde der Römer, wie Ammian sie nennt, immer wieder neue Einfälle in Gallien machten. Gratian war der letzte Cäsar, der den deutschen Boden betrat; es kam zum Frieden, wobei eine Anzahl junger Alemannen den Römern Kriegsdienste zu thun versprachen.

Diese Alemannen, welche jetzt nach Vertreibung der Römer als die Besitzer unserer Gegend erscheinen, glichen – nach Ammian – an Körpergröße und Haarfarbe, sowie in der Volkstracht, den im I. Abschnitt geschilderten Sueven. Das Leben der Männer bestand in steter Waffenübung; ihre Tapferkeit, Wildheit und Stärke wird auch von den feindlichen römischen Schriftstellern anerkannt.

Ihre Nahrung waren neben Baumfrüchten Fische, Wildprät, Rind- und Pferdefleisch. Beliebtes Getränke war das Bier, auf welches noch ein eigenes Spottgedicht – gegenüber dem Wein – von Kaiser Julianus existirt *) [6].

Trotz ihres kriegerischen Sinnes war die Viehzucht bei ihnen in großen Ehren. [7] Selbst eine Anzahl Handwerke, welche einige Kunstfertigkeit erforderten, finden sich bereits in den alemannischen Gesetzen.

Die Einrichtung der Wohnungen von ihrem zeltartigen frühesten Aussehen an machte nur wenige Fortschritte; doch findet sich die innere Stubeneinrichtung bereits in den alemannischen Gesetzen als etwas Herkömmliches. Feste Wohnsitze in größeren ummauerten Städten waren ihnen verhaßt; sie erschienen ihnen als Gefängnisse und Grabstätten. Daher mußten die bedeutendern römischen Städte ihre Zerstörungswuth auf’s Empfindlichste fühlen.

Ihre Sitte war im Allgemeinen wild; Raub ihre Lust, Trunkliebe Gewohnheit. Die deutsche Sprache war als Schriftsprache bei ihnen noch so wenig entwickelt, daß noch in der folgenden Periode ihr Gesetz lateinisch abgefaßt werden mußte. Der Befehlshaber im Krieg und der Beamte und Richter im Frieden war bei ihnen in Einer Person vereinigt. Nach der ungefähren Hundertzahl der Männer oder Familien (Centar, Huntaren) stand die in einzelnen Höfen angesiedelte Einwohnerschaft unter Centvorstehern (centenariis). An der Spitze einer Anzahl von einander unabhängiger Gemeinden stand der Herzog, auch König genannt, deren Mehrere sich nur manchmal im Kriege wieder unter einem gemeinsamen Oberanführer vereinigten. Zu Abhaltung der Gerichte etc. waren Volksversammlungen bestimmt. Kriegsunternehmungen wurden von den einzelnen Herzogen mit ihren Volksgemeinden selbstständig beschlossen. Solcher Herzoge oder kleinen Könige bei den Alemannen wird eine Anzahl mit Namen genannt, insbesondere vom nachherigen Niederschwaben, also unserer Gegend, aus dem Kriege mit Julian Urius, Ursicinus und Vestralpus.

Dem Heidenthume hingen die Alemannen viel länger an, als die umwohnenden Völkerstämme, und wenn auch von Constantin’s des Gr. Zeit an einzelne Christen im Rheinthale vorkommen, so war doch die Hauptmasse des Alemannenvolkes am Schlusse dieser Periode noch heidnisch. Die alte Anbetung des Wuotan und seiner Neben- und Untergötter dauerte fort. Hauptwohnung ihrer Götter blieb noch immer der heilige Hain, in dessen Eichen dieselben thronten. Pferde, Ochsen und andere Thiere wurden diesen Göttern und den göttlich verehrten Bäumen, Strömen, besonders salzhaltigen Quellen und dergl. zum Opfer gebracht.

Mit dem Beginn des 5. Jahrhunderts, zur Zeit, wo die Söhne Theodosius des Gr., Arcadius und Honorius, das Reich unter sich theilten, begannen die Völkerzüge (in der sog. Völkerwanderung) sich wie ein Meer über Süd- und Westeuropa zu ergießen. Sueven, Alanen, Vandalen wälzten sich im Jahr 406 über Gallien herein und stürzten hier die Römerherrschaft für immer. Der Gothen-König, Alarich, durchzog Italien und eroberte im J. 412 sogar Rom. Sein Nachfolger und Schwager, Athaulf, gründete im südlichen Gallien das westgothische Reich.

Die Alemannen, welche in dieser Zeit das Neckargebiet – und damit auch das unsrige beherrschten, ergoßen sich gegen Süden und Westen; späterhin noch vorwärts getrieben von dem Sturme der Vandalen, Sueven und Alanen auf Gallien, schloßen sie sich im J. 451 dem Zuge des Hunnenkönigs Attila nach Gallien an, von dessen Zug durch unsere Gauen sich noch Spuren bei Wimpfen finden, und zerstörten im Verein mit den gleichgesinnten Hunnen alle römischen Niederlassungen. Es war ihnen aber nicht beschieden, einen dauernden, selbstständigen Staat zu gründen. Sie wurden erst von dem ostgothischen König Theodemir besiegt und stießen im J. 496 mit dem herrschsüchtigen Franken-König Chlodwig zusammen. [8] Durch den Ausgang der entscheidenden Schlacht bei Zülpich, J. 496, kam die große Rolle in der Geschichte, welche außerdem vielleicht den Alemannen zugefallen wäre, an die Franken. Unsere Gegend, vom Remsthal über die mittlere Neckar-, die Kocher-, Jaxt- und Taubergegenden sich ausdehnend, wurde wahrscheinlich schon damals von Chlodwig zum Frankenreich gezogen. Beträchtliche Ländereien zog hier der fränkische Hof ein, theils für sich, theils zur Ausstattung seiner Großen; Folge im Kriege verstand sich als Pflicht der Unterworfenen ohnehin. Unser Theil von Alemanien, welcher von nun an zu Franken gerechnet wurde, verschwindet noch mehr aus der Geschichte, als derjenige, welcher erst im J. 536 vermuthlich unter Bedingungen abgetreten wurde, seinen Namen behielt und sich unter Stammesfürsten (Volksherzogen) in der merovingischen Zeit, J. 536–748, noch ziemlich frei bewegte, so daß diese Alemannen mehr als Bundesgenossen und zur Heeresfolge Verpflichtete erscheinen, denn als Unterthanen. Viele Ländereien fielen dem Herrscherhause als Krongut zu, während viele freie Besitzer zu Eigenen gemacht wurden.




IV. Abschnitt.
Zeit der Frankenherrschaft.
(Merovingische Zeit J. 536–748.)

Chlodwig, der König der Franken, welcher die Alemannen unserer Gegend seinem Reiche einverleibte, hatte mit 3000 Franken das Christenthum angenommen und in kurzer Zeit folgte ihnen der größere Theil der Nation. Die Christianisirung unserer Alemannen fällt erst in das 7. und 8. Jahrhundert. Das Bisthum Würzburg, wozu unsere Gegend später gehörte, wurde erst in der Mitte des 8. Jahrhunderts gestiftet. Während die irischen Glaubensboten, Columba und Gall, im Süden unseres Vaterlandes dem Christenthum den Eingang öffneten (Kloster St. Gallen), war im Norden der h. Kilian, gleichfalls Irländer, der Apostel des Frankenlandes, büßte aber im J. 689 seine Bemühungen in der Gegend von Würzburg mit dem Leben. Für die Christianisirung unseres Landes wirkte bereits vielfach auch der päbstliche Stuhl. Seinen Absichten schmiegte sich mit ängstlich ergebener Treue die Thätigkeit des Apostels der Deutschen, des Angelsachsen Winfrid, bekannter unter dem Kirchennamen Bonifacius. Dieser war es, welcher im J. 746 oder 751 den Engländer Burchard, den ersten Bischof von Würzburg weihte, welches Bisthum seinen Sprengel weit in’s jetzige Württemberg ausdehnte und schon durch den Major Domus, Karlmann (741–47) mit der St. Michaelskirche in Heilbronn beschenkt wurde.

Die christliche Religion erscheint am Schlusse dieser Periode als die herrschende. In dem alemannischen Gesetz, dessen Vollendung in diesen Zeitpunkt fällt, steht sie auf Einmal als allgemeine Volksreligion da und des Heidenthums, als innerhalb der alemannischen Gränze herrschend, wird darin gar nicht mehr gedacht, wenn gleich heidnische Gebräuche, welche in den Volksrechten nach ihrer Vorrede nur allmählig bei ihren wiederholten Überarbeitungen ausgemärzt werden konnten, einzeln noch lange fortleben mußten, ja sogar die heidnischen Ordalien durch die Gesetzgebung neue Bestätigung erhielten. Das alemannische Volksrecht redet von Bischöfen, Presbytern, Diaconen, Regularmönchen und Clerikern und die großen Wergelder und [9] Bußen, mit welchen Verbrechen gegen die Kirche und ihre Diener gesühnt werden müssen, zeugen für den hohen Rang, welchen sie im Staate einnahmen. Der Bischof wird in dieser Beziehung mit dem Herzog auf Eine Stufe gesetzt (tit. 12.), und selbst der Pfarrer hatte über das Doppelte, der Diacon und Regularmönch nahezu das Doppelte vom Wergeld sogar eines Adeligen.

Was die Lebensweise in dieser Periode betrifft, so ergibt sich aus dem alemannischen Gesetz, daß hinsichtlich der Standesverhältnisse die Zahl der Knechte und Leibeigenen beträchtlich größer war, als die der Freien. Sie mußte natürlich immer mehr zunehmen, je mehr Freie durch die ewigen Kriege, von welchen die Knechte und Leibeigenen ausgeschlossen waren, umkamen, oder auch nach der Vorschrift der Gesetze wegen begangener Verbrechen in die Knechtschaft herabgestoßen wurden.

Merkwürdig ist in dem alemannischen Gesetz die Hochstellung der Frau, indem ein ihr zugefügtes Unrecht doppelt so schwer gebüßt werden mußte, als das an einem Mann begangene, während in den fränkischen Gesetzen Mann und Frau gleich standen.

Die reichbegüterten Alemannen hatten Seneschalle, welche die Aufsicht über ihre Dienstleute führen mußten und besondere Aufsichtspersonen, wie Marschälle etc. für ihre Pferde und ihr Vieh (tit. 79.). Der unfreie Bauer bepflanzte mit seiner Familie das ihm zugewiesene Grundstück, worauf er seine besondere Hütte, Stallung und Scheuer, Kornboden, Speicher und Keller hatte. Doch entzog wohl auch der Freie sich nicht ganz den landwirthschaftlichen Arbeiten, da ihm tit. 38. solche opera servilia am Sonntag verbietet. Wiesen- und Getreidebau war in steter Zunahme. Pferde-, Rindvieh-, Schaaf- und besonders Schweinszucht blühte (tit. 74 sq.). Auf die Waiden wurde das Vieh in Heerden (Truppen. tit. 72.) getrieben. Des Weinbaus geschieht in dieser Periode noch keine Erwähnung, während die bairischen, salischen u. a. Gesetze von einem solchen im benachbarten Breisgau wissen.

Die Freien, deren es drei Classen gab, 1) die Ersten, meliorissimi, 2) die Mittleren, mediani, 3) die Gemeinfreien, minofledi, widmeten sich dem Kriegsdienst, im Frieden dem Waidwerk. Man jagte Auerochsen, Büffel, Bären, Wölfe, Roth- und Schwarzwild. Auf Vögel wurden Habichte gebeizt (tit. 101.). Zum Zeitvertreibe hielt man gezähmte Rehe, Tauben, Störche, Raben, Krähen, verschiedene Sangvögel (tit. 99.). Selbst Bären wurden gehegt (ibid.). Die Reitkunst wurde auch von Frauen geübt (tit. 67.).

Von Nahrungsmitteln erwähnt das alemannische Volksrecht das Bier, Brod, Eier, Schweine, besonders Frischlinge, Hühner (tit. 22.). Auch Fische waren eine beliebte Kost. Für Bereitung der Speisen gab es in dieser Zeit bereits eigene Köche (tit. 79.).

In der Baukunst finden sich bedeutende Fortschritte. Das alemannische Gesetz (tit. 81.) kennt schon Stuben (stubas), Säle, d. h. Wohn- und Gesellschaftszimmer, Keller, Scheunen, Kornböden. Die Baulichkeiten des Einzelnen umschloß ein Zaun; das Ganze hieß ein Hof (curtis), ein Hund hielt dabei Wache.

Gewerbe kommen schon vielfach vor. Tit. 79. kennt Köche, Bäcker, Grob-, Gold- und Waffenschmiede, Zimmerleute. Für Verfertigung von Kleidungsstücken hatten die leibeigenen Weiber (ancillae vestiariae. tit. 80.) zu sorgen, vermuthlich unter Aufsicht der Hausfrau. Von künstlicheren Werkstätten kennt das alemannische Gesetz bereits die Wassermühlen (tit. 83. vgl. 104.). Auch Wundärzte erscheinen nicht auf der niedrigsten Stufe (tit. 59.). Als Hauptverkehrsmittel erscheint das Geld. Das Gesetz dreht sich großentheils um Geldstrafen. Die Alemannen rechneten nach [10] Silberschillingen, einer bloß gedachten Münze, die sich auf ungefähr 1 fl. 24 kr. belief. Eine wirkliche Münze, von den fränkischen Königen ausgeprägt, war nur der Denar, dessen innerer Werth ungefähr 7 Kreuzer betrug. Übrigens beweisen die geringeren Strafansätze des alemannischen Gesetzes, in Vergleichung mit verwandten Volksrechten, eine größere Geldarmuth unseres Volkes gegenüber den anderen, die in reicheren Provinzen des Südens und Westens eingewandert waren.

Über die Preise verschiedener Gegenstände geben die im alemannischen Gesetz enthaltenen Bußbestimmungen bei Entwendungen etc. einen Maßstab. Nach solchen gelten Leithunde 12 Schillinge, Schaafhunde 3, gewöhnliche Pferde 6, Stiere, Ochsen 3, auch 1 Schill. 8 Denare und noch weniger; Kühe 1 Schill. 4 Den. und darunter, Schweine 4 Denare.




V. Abschnitt.
Karolingische Zeit. Reichsunmittelbarkeit.
(Jahr 748–917.)

Nach dem Sturze des alemannischen Herzogthums wurde das Land von einem verbündeten Staate zu einem unmittelbaren Theil des Frankenreiches gemacht und stand nun unter Verwaltung von Männern, welche die fränkischen Herrscher einsetzten. Pippin der Kl. bestieg im Jahr 752 bald nach Aufhebung des alemannischen Herzogthums, unter Zustimmung alles Volkes den fränkischen Königsstuhl. Ihm folgten seine beiden Söhne Karlmann und Karl der Große, 768 bis 814; Letzterem Ludwig I. der Fromme, 781–840; Ludwig II. der Deutsche, 841–76; Karl der Dicke, 876–87; König Arnolf, 887–99; König Ludwig IV. das Kind, 900–918.

In diese Periode fällt nun die Gaueintheilung unter einem Gaugrafen, dem die Verwaltung der Gemeinden des Gaues anvertraut wurde, und die Abmarkung der fränkischen Bisthümer – für unsere Gegend Würzburg.

Aus Urkunden des Klosters Lorsch lernen wir hier den fränkischen Neckargau kennen, der aber aus alemannischen und fränkischen Gegenden zusammengesetzt ist und wegen seiner großen Ausdehnung keinen politischen Amtssprengel eines einzigen Grafen ausgemacht haben kann; wie denn auch keine eigene Grafen dieses Gaues angeführt werden. Untergeordnet, wahrscheinlich als bloße Centen, kommen vor: der Ohrgau, der Brettachgau, der Sulmanach-(Sulm)Gau und der Schotzachgau; in Ersterem findet sich bloß Sulmana (Neckarsulm); in Letzterem Ilsfelt (Ilsfeld). Im Brettachgau findet sich das benachbarte Helmanabiunde (Helmbund-Neuenstadt) und Butinga (Langenbeutingen). Vermuthlich verwalteten den fränkischen Neckargau die Grafen des Palatinalgebiets Heilbronn (Württ. Jahrb. v. J. 1844). Im Schotzachgau finden wir die Grafen von Calw und nach ihnen hier und im Sulmgau die Dynasten von Weinsberg. Von Weinsberg findet sich in dieser Zeit nur die Spur, daß es im 9. Jahrhundert Capitelsstadt des V. Archidiaconats im Würzburger Kirchsprengel war, wozu auch Heilbronn, Öhringen, Neuenstadt und Laufen gehörten (Urkunde des Klosters Ebrach). Wo aber der Weinpflanzungen in zufällig erhaltenen Urkunden gedacht ist, wie vom Jahr 766 in den Nachbarorten Biberach, Böckingen, Frankenbach, vom J. 775–93 in [11] Eisesheim, vom J. 777 auf dem Böllinger Hofe, vom J. 788 in Neckar-Gartach, Heilbronner Orten, wird Weinsberg nirgends berührt, was freilich noch Nichts beweist. Unter den Gütern, welche die Kirche, die Bisthümer oder Klöster dieser Periode besaßen, finden sich in den noch vorhandenen Urkunden nur etliche bei Alt-, Neulautern und Stangenbach im jetzigen O.A.-Bezirk Weinsberg, welche das Kloster Fulda besaß; aber weder hier, noch bei den vielen Besitzungen des Klosters Lorsch im benachbarten O.A.-Bezirk Neckarsulm ist der Name Weinsberg zu finden, wogegen Weinsberg nach Obigem als Capitelsstadt des Bisthums Würzburg erscheint. In diese Periode fällt nun die erste Notiz von einer Freiherrschaft Weinsberg, welche das im II. Abschnitt berührte Privilegienbuch gemeiner Stadt Weinsberg de anno 1468. S. 152 ff. in Folgendem enthält: „Anno 814 hat Kaiser Ludwig I. die Freiherrschaft Weinsberg erstlich aufgerichtet und solche Herren gemacht zu Erbkämmerern des Reichs.“

Eine Urkunde, worauf sich diese Notiz gründete, läßt sich nirgends auffinden. Dagegen ist aus der Geschichte der Karolinger wohl bekannt, daß sie bei ihren fortwährenden Kämpfen unter sich selbst die größten Opfer brachten, um durch reiche Schenkungen jeder Art ihr Dienstgefolge recht fest an ihre Parthei zu knüpfen, daß namentlich Ludwigs des Frommen ungemessene Freigebigkeit Vieles von dem eroberten Krongut in Alemannien an Klöster und Dienstleute zersplitterte, und daß sich gerade damals die Adelsmacht durch das Sinken der ärmeren Freien hob. Insbesondere war gerade unter Ludwig I. dem Frommen, die stets abnehmende Zahl der Freien der Gegenstand einer Statistik, welche er zum Behuf des Heerbannes anordnete, um zu erfahren, quanti homines liberi in singulis comitatibus maneant, qui possint expeditionem exercitalem per se facere. v. Stälin, wirt. Geschichte I. S. 352 ff. vgl. 342.

So gelangten wir denn in dieser Periode, wenn auch nicht urkundlich, doch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf den

Ursprung der Burg und Freiherrschaft Weinsberg

und auf die Freiherrn von Weinsberg erster Linie; denn vom J. 1140 an beginnt offenbar mit dem kaiserlichen Kämmerer Dietport ein zweites Geschlecht. In die gleiche Zeit fällt wohl auch die Entstehung der Stadt Weinsberg, von welcher sich früher nach Obigem sonst keine Spur findet, wie sie auch später erst im J. 1140 erscheint, ohne jemals unter den Besitzungen der alemannischen oder fränkischen Herzoge von 917–1080 genannt zu werden. v. Stälin, w. G. I. S. 542 *)[7].

Aus dem Dunkel, das hier noch über unserer Geschichte liegt, werden wir auf folgende Vermuthung geleitet, mit welcher zum Theil auch Dr. C. Pfaff übereinstimmt:

[12] Unsere Gegend, ein Theil des Sulmgaues, war Krongut des erobernden Frankenkönigs. Ludwig der Fromme beschenkte oder belehnte – welches Letztere wegen der Wiederabnahme im J. 1140 wahrscheinlicher ist – Einen der alemannischen Mittelfreien (medianus) mit einigen, die nachmalige Freiherrschaft bildenden Orten und dieser erbaute auf den Ruinen der von den Alemannen gebrochenen Römerfeste (s. ob. Abschn. II. S. 5.) die Burg Weinsberg, unter welcher anfangs nur eine kleine Ansiedlung von unfreien Burgangehörigen war, welche auch später noch unmittelbar zur Burg gehörten; wie es noch im J. 1475 (nach Pfaff) ein unter 4 Pächter für jährl. 40 Malter Frucht verliehener Hof war mit 201 Morgen Äcker, darunter etliche frühere Weingärten und 28½ Morgen Wiesen, darunter etliche frühere Äcker.

Nun aber entstand dabei auch eine Niederlassung von freien Leuten, welche zwar von der Burg den Namen annahm, aber von den Burgherrn unabhängig war und sehr wahrscheinlich schon von den Hohenstauffen das Stadtrecht erhielt, nach dem Untergang der Hohenstauffen an das Reich kam und nach und nach – wie unten folgt – Reichsfreiheit als Reichsstadt erhielt. Es theilt sich deßhalb unsere Geschichte in die Geschichte der Freiherrn von Weinsberg und die der Stadt Weinsberg.

Wenn Andere, z. B. Pfaff und v. Stälin, die ursprüngliche Herrschaft Weinsberg als Reichs-(Palatinal-)Gut von den Neckargaugrafen, deren keiner bekannt ist, als Reichslehen an die Grafen von Calw (deren Verwaltungsbezirk die Herrschaft Ingersheim im alten Murrgau war, v. Stälin I. 568.), und durch Uta, Graf Gottfried’s von Calw Tochter, an ihren Gatten, Herzog Welf VI. kommen lassen, dem sie Kaiser Conrad III. als heimgefallenes Reichslehen abgenommen und an obgedachten Kämmerer Dietport übertragen habe: so stehen auch sie auf dem Felde der Vermuthungen, gegen welche, wenn wir auch die ob. Not. von 814 für werthlos und die folgende Reihe von früheren „liberis de Weinsberg“ nur als Ministeriale der Grafen von Calw betrachten wollten, jedenfalls sich das Bedenken erhebt, daß Burg und Stadt Weinsberg niemals unter den Besitzungen der Grafen von Calw genannt werden (v. Stälin I. S. 566 ff. und II. 374 ff.) und ebenso wenig unter den Besitzungen Welf’s VI. von gräflich Calwischer Erbschaft (v. Stälin II. S. 268); wenn auch die Chronica regia S. Pantaleonis ao. 1140 Weinesberg urbem Welphonis, ducis Bawariorum, nennt. Pfaff conjecturirt folgenderweise: Freiherr Wolfram von Weinsberg, welcher im Jahr 1129 – urkundlich erweislich – auf Burg Weinsberg saß und diese ohne Zweifel als Reichsgut vom Reiche zu Lehen trug, trat sie an den rheinischen Pfalzgrafen Gottfried von Calw ab. Von diesem kam sie durch seine Tochter Uta an deren Gatten, Herzog Welf VI.

Welf betrachtete sie als ein Stück des Allodialerbes seiner Gattin und weigerte sich daher auch, die Burg an König Conrad III., der sie als heimgefallenes Reichslehen ansprach, herauszugeben. Conrad zog deßhalb anno 1140 vor die Burg, welche sich, nachdem der zum Entsatz herbeieilende Welf bei Ellhofen geschlagen worden war (21. Dez. 1140), an ihn ergab. Conrad setzte nun auf die Burg seinen Kämmerer Dietport, welcher der Stammvater der (späteren) Herren von Weinsberg wurde.

Obgedachter Wolfram von Weinsberg kommt übrigens – wohl als ein von Burg Weinsberg Vertriebener? – noch in einer späteren Urkunde von 1160 als liber de Weinsberg vor.

Bauer vermuthet (in der Zeitschrift des histor. Vereins für das württ. Franken, [13] Heft VII. S. 25): es könnte neben den kaiserlichen Ministerialen auf Burg Weinsberg auch noch ein freies Herrengeschlecht im Orte Weinsberg sein festes Haus gehabt, und sich natürlich ebenfalls von da genannt haben. Allein es ist kaum glaublich, daß die auf ihre Reichsfreiheit so eifersüchtige Stadt, welche mit den Burgherrn so viele Späne hatte, ohne kundgewordene Collisionen einen solchen Sitz in ihren Ringmauern geduldet hätte.




VI. Abschnitt.
Zeit der Freiherren von Weinsberg.
a) Erster Linie (814–1140).

Wir müssen wiederholen, was wir am Schluß des vorigen Abschnittes bemerkt haben, daß wir hier beim Mangel an allen Urkunden lediglich auf dem Felde der Vermuthungen stehen, auf welches uns theils die oben angeführte Notiz des Weinsberger Privilegienbuches, theils das Vorkommen des Namens deren von Weinsberg im 10., 11. und 12. Jahrhundert vor der Katastrophe vom J. 1140 geführt hat.

Für unsicher also, weil nicht durch Urkunden aus jener, freilich urkundenarmen Zeit verbürgt, müssen wir erklären, was wir nun chronologisch folgen lassen:

J. 814. Aufrichtung der Freiherrschaft Weinsberg durch Kaiser Ludwig I. genannt der Fromme (Weinsberger Privileg.-Buch. Archäolog.). Vgl. oben Abschn. V. J. 814.

J. 942. Erscheinen eines Johann von Weinsberg auf dem 2. Turnier, das Herzog Conrad? von Franken zu Rothenburg an der Tauber gab. (Nach Rüxner’s – nicht unverdächtigem Turnierbuch und Crusius Schwäb. Chronik I. S. 375 und 569.)

J. 948 derselbe Johann von Weinsberg, auf dem 3. Turnier, das Herzog Luitholf zu Constanz gab. (Nach Rüxner und Crusius I. S. 379 und 569.)

J. 969. Friedrich von Weinsberg, auf dem Turnier zu Merseburg. (Rüxner. Crus. I. 569.)

Circa 1037 soll nach einer Sage Adelheid, geb. Gräfin von Egesheim, Mutter von K. Conrad II. und von Gebhard, Bischof von Regensburg, welcher auf ihr Verlangen das Chorherrnstift zu Öhringen stiftete, und dasselbe mit Gütern zu Öhringen, Bretzfeld, Grantschen, Ellhofen, Weiler und Schwabbach dotirte, auf der Burg zu Weinsberg gewohnt und in Öhringen zum zuweiligen Aufenthalt beim Besuch der Kirche nur ein klein Häuslein gehabt haben. (Zeitschr. des hist. Vereins für das württ. Franken IV. Heft. S. 24. nach Albrecht.) Vielleicht als zweite Gattin eines Grafen von Calw (ibid. S. 14), von welchen Weinsberg nach Obigem an Welf VI. gekommen sein soll. Woher dann auch die spätere Belehnung derer von Weinsberg mit Öhringen etc. erklärlicher wäre.

J. 1080. Rudolph von Weinsberg auf dem 8. Turnier zu Augsburg. (Nach Rüxner und Crusius I. S. 479 und 569.) Gotthard v. W. zu Nürnberg. Friedrich v. W. zu Worms (Rüxner).

Sicherer, weil durch eine Urkunde verbürgt, ist

J. 1094. Cuniza von Weinsberg, Wittwe des Grafen Adalbert von Calw. [14] J. 1122 führt Crusius aus einer Stiftungsurkunde die Namen Caisolf und Wignand von Weinsberg an. Waren es Lehensträger der Grafen von Calw?

J. 1129. Wolfram v. Weinsberg, welchem Graf Gottfried von Calw ein Gut übergibt, das seine Schwester Uta dem Kloster Hirschau in Heilbronn geschenkt hatte, um es diesem zurückzugeben. Cod. Hirsav. 47 b., in Urkunden des Klosters Maulbronn unter den liberis genannt.

J. 1140 schenkt Wolfram de Weinsperg dem Kloster Hirschau bei Erlebach 2 jugera vineti, 1 hortum, 3 jugera agri, 1 pratum. Cod. Hirs. 62. b.

In eben diesem Jahr 1140, zur Zeit der berühmten Belagerung Weinsbergs durch Kaiser Conrad III. regierte (nach dem obengedachten Weinsberger Privilegienbuch v. 1468) zu Weinsberg Freiherr Burkhard v. Weinsberg und es tritt nun der Wendepunkt dieses Geschlechtes ein, indem der Kaiser nach dem Sieg bei Ellhofen (21. Dez. 1140) und nach der Eroberung von Weinsberg die von den bisherigen Freiherrn wahrscheinlich als Reichs-(Palatinal-)Gut zu Lehen getragene Herrschaft wegen Felonie, – Haltens mit seinem Feinde Welf – für verwirkt ansah, und seinem Kämmerer Dietport übertrug, welcher sich von nun an von Weinsberg schrieb und so der Stammvater eines neuen Geschlechtes von Weinsberg wurde.

Die erste Linie derer von Weinsberg verschwindet von diesem Schauplatze und wenn Rüxner und Crusius im J. 1165, 25 Jahre später, einen Burkhard von Weinsberg das Turnier in Zürich besuchen läßt, so war dieses wohl nicht der in gen. Privilegienbuch genannte, im J. 1140 zu Weinsberg regierende.

DietportDieportus de Weinsberg – kommt im J. 1150 wirklich als Zeuge in einer Urkunde, durch welche Kaiser Conrad dem Gotteshause St. Blasii den Stauffenberg zuerkannte.

Ehe wir jedoch zu dem zweiten Geschlecht deren von Weinsberg übergehen, führt uns das J. 1140, in welchem Burg und Stadt Weinsberg zum Erstenmal aus dem bisherigen Dunkel an’s Licht treten und genannt werden, zu der Geschichte der so berühmt gewordenen, vielbesungenen *)[8] und vielbestrittenen **)[9]

Weibertreue,

welchen Namen die Burgruine, nicht aber die Stadt, noch heutiges Tages führt.

Wir geben hier zuvörderst a) die originelle Notiz aus einem alten Beiblattbogen zu dem obenangeführten „Weinsberger Privilegienbuch v. 1468,“ betitelt: „Weinspergs Alterthum“:

Anno 1138 (richtiger 1140). Herzog Wolff (Welf) in Schwaben wird bei Elhoffen von K. Conrad III. („und seinem Sohn Heinrich in Baiern“ Irrig!) geschlagen. Burkhard Freiherr von Weinsperg ließ die Flüchtigen einziehen; worauf Weinsperg belägert worden und die Weiber-Treu fürgeloffen; Stadt und Schloß aber abgebrannt.“

b) Das gedachte Privilegienbuch selbst erzählt die Sache auf folgende Weise, S. 152:

[15]Anno 1138 (richtiger 21. Dez. 1140). Zur Zeit, als Burkard, Freiherr von Weinsberg, regierte, führte Herr Wolff (Welf) Herzog in Schwaben Krieg wider Heinrich *)[10], Herzogen in Baiern, der Hoffärtig genannt. Bei dem Dorff Ellhofen geschahe zwischen beiden Partien eine Schlacht. Herzog Heinrich siegte und verlor Herzog Wolff das Feld, kam in der Flucht zu der Stadt Weinsperg, ward eingeschlossen von den Burgern. Herzog Heinrich sammt Kayser Conrad III. seinem Vetter eileten ihme nach, belagerten und eroberten die Stadt Weinsperg; den Mannspersonen ward der Tod gedroht, den Weibern ward erlaubt vom Kayser, all ihre beste Kleinod mit sich aus der Stadt zu nehmen und verhieß ihnen sicher Geleit. Da trug ein jedes Weib ihren Mann heraus. Solches ließ der Kayser geschehen und lobte der Weiber Treu – zündete hernach die Stadt an und schleifte sie.“

c) Auf einem im Chor der Kirche hängenden Ölgemälde (von welchem ein zweites Exemplar im Rathhaussaale hängt), welches Keller Elsässer von Möckmühl zufolge noch vorhandenen Briefes vom 9. April 1659, nach einer alten, in seinem Besitze befindlichen Tafel, wozu der Maler sich aber Zusätze erlaubte, für die Stadt Weinsberg im J. 1650 malen ließ, ist folgende Erzählung der Sache beigeschrieben:

Oben über: „Ihres Mannes Herz darf sich auf sie verlassen.“ Prov. 31, 11.

„Zu wissen, nachdem der siegreiche Kayser Konrad, III. dieses Namens, im Jahr der hocherfreulichen Geburt unseres lieben Herrn und Erlösers Jesu Christi 1140 mit Herzog Wolfen aus Baiern bei dem Kloster Nersheim im Ries eine Schlacht erhalten und obgesieget **)[11], also Herzog Wolff kümmerlich entkommen; rüstet er sich doch wieder und schlug mit Kayser Konraden abermals nit weit von Weinsperg bei Ellhofen. Da er wiederum heftig eingebüßt und in das Schloß Weinsperg entfliehen müssen, daß Kayser Konrad nach gethanem Fußfall Herzog Welfen Gemahlin ***)[12] und deren Frauen die kayserliche Gnad erzeiget, und eine jede unter denen Weibern, hohes und niederen Standes, ihre Kleinodien und Pretiosa ganz sicher mit sich austragen möge. Da dann dieselben Weiber anstatt anderer kostbarer Mobilien eine jede ihren Mann auf die Achsel gefaßt und mit höchster Verwunderung aus dem Weins-Schloß getragen, hierdurch Kayser Konrad dieser erwiesenen Weibertreue wegen also begütiget worden, daß er Herzog Wolfen samt seinem Komitat ohne einige Gefahr sicherlich lassen ausziehen und wiederum zu Gnaden angenommen.“

Das urkundlich Erweisliche, welches diesen drei, erst aus dem 15. und 17. Jahrhundert stammenden Erzählungen zu Grunde liegt, ist nun Folgendes:

Herzog Konrad von Schwaben, aus dem Hohenstaufischen Hause, hatte nach dem Tode Kaiser Lothars seine Wahl und Krönung zum König (als Konrad III.) gegen Heinrich den Stolzen, Herzog von Baiern, Schwiegersohn des söhnelosen Kaisers Lothar, durchzusetzen gewußt (März 1138). Der widerstrebende Heinrich wurde geächtet und der sächsischen und baierischen Herzogswürde entsetzt. Da ihn mitten unter seinen Fehderüstungen ein schneller Tod im Okt. 1139 wegraffte, so verfocht, an der [16] Stelle seines erst 10jährigen Sohnes Heinrich – später der Löwe genannt – sein Bruder, Welf VI., die Interessen des welfischen Hauses und suchte Erbansprüche auf Baiern durchzusetzen. Am Schlusse des Jahrs 1140 zog K. Conrad III. vor Weinsberg, welche Veste wahrscheinlich Welf als allodiales Erbstück seiner Gattin Uta, Tochter des Pfalzgrafen Gottfried von Calw (und den Freiherrn Burkard von Weinsberg, s. oben a) und b) als seinen Vasallen) ansah, während Conrad III. Lehensansprüche des Reiches, welchem sie mit dem Tode des Pfalzgrafen heimgefallen seie, verfocht. v. Stälin II, 70.

Conrad wurde unterstützt von dem Erzbischof Adalbert II. von Mainz, dem Cardinalbischof Dietwin, den Bischöfen von Speyer, von Würzburg und von Worms, dem Herzog Friedrich II. von Schwaben, dem Markgrafen von Baden, Hermann III., dem Grafen Adelbert (von Calw?), dem Burggrafen Gottfried von Nürnberg.

Die Belagerung dauerte von Martini an (die erste Urkunde aus dem Lager vor Weinsberg für Kl. Einsiedel datirt vom 15. Nov. 1140) bis zum Thomastage, 21. Dez., wo Herzog Welf VI., welcher die Veste zu entsetzen kam, in einem bei Ellhofen gelieferten Treffen trotz seiner Übermacht geschlagen wurde und kaum noch sich selbst durch die Flucht rettete, während seine Mannschaft zersprengt wurde oder in Gefangenschaft gerieth. Daß Welf selbst in die Stadt aufgenommen wurde, wie in a), b) und c) erzählt wird, widerspricht wenigstens der Kaiserchronik nicht, welche nur allgemein sagt: Welf vil kume intran (entrann kaum, nemlich aus der Schlacht). Dagegen ist (vgl. Ravensburg v. Guttermann S. 51. Anm.) urkundlich erwiesen, daß weder Welf selbst, noch seine Gemahlin damals im belagerten Weinsberg, somit an der Spitze der Ausziehenden waren, wohin sie der Poët Nichthonius und der dichterische Pinsel Alex. Bruckmann’s versetzen möchte, obgleich der größere Theil der Besatzung wirklich aus Dienstleuten der Umgebung von Ravensburg bestand.

Weinsberg konnte sich nun nicht mehr lange halten, sondern ergab sich. Und hier nun soll „die Weibertreue fürgeloffen sein.

Die, weil sie die einzige, gleichzeitige Quelle dieser Geschichte ist, von der Kritik angezweifelte lateinische Chronik der Benediktiner-Mönche von Sanct Pantaleon, eines Cölner Klosters, schließend mit dem J. 1162, erzählt die Sache auf folgende schlichte Weise:

„Im J. des Herrn 1140 belagerte der König (Conrad III. der Hohenstaufe) die Stadt des Herzogs Welf von Baiern, Winesberg genannt, und bekam sie vermöge Übereinkunft in seine Hand. Den Matronen und Frauen, die er dort fand, ertheilte er aus königlicher Milde die Erlaubniß, daß sie sollten forttragen dürfen, was Jede auf den Schultern zu tragen vermöchte. Sie aber dachten mehr an die Treue, die sie ihren Männern schuldig waren, als an die Rettung ihrer übrigen Habe, ließen allen Hausrath dahinten und stiegen herab, ihre Männer auf den Schultern tragend. Als nun der Herzog Friedrich (der Bruder des Königes, welcher nach obgedachter Urkunde vom 15. Nov. 1140 erweislich in dessen Lager war) Einsprache that und Solches nicht geschehen lassen wollte, da sprach der König zu Gunsten des Weibertruges: „an einem Königsworte zieme sich nicht zu rütteln (Regium verbum non decere immutari).

Wenn Raumer in seiner Geschichte der Hohenstauffen für die Weiber von Weinsberg in die Schranken tritt, ihren Ruhm für einen wohlbegründeten, und das für unerheblich erklärt, was spätere übertriebene Zweifelsucht drehend und deutelnd [17] gegen die Wahrheit dieser preiswürdigen That gesagt habe, so beruft er sich auf vier Zeugen, wovon aber die zwei mittleren zwar die Belagerung von Weinsberg erzählen, die That seiner Weiber hingegen mit keinem Worte berühren, und der vierte, in’s 17. Jahrhundert fallende, sichtlich aus dem ersten – der obengedachten Pantaleon’schen Chronik – geschöpft hat.

Immerhin ist und bleibt auffallend, daß ein berühmter Zeitgenosse, Otto von Freisingen, der eigentliche Historiograph seiner Zeit, dessen Chronik nur 6 Jahre nach dieser Begebenheit schließt, den Krieg des Gibellinen mit dem Welfen zwar ausführlich erzählt und auch der Belagerung Weinsbergs gedenkt, aber über die That der Weiber ein ebenso tiefes Stillschweigen beobachtet, wie alle übrigen Geschichtsbücher jener Zeit. Gewiß hätte auch die Kaiserchronik, gedichtet um 1146, Veranlassung gehabt, der Treue des Kaisers im Worthalten zu gedenken und Mehr zu sagen als: „Winesberc man dô gab. Welf was dô vehtenes sat“ (war des Fechtens satt).

Wie wenig genau im Einzelnen übrigens die Chroniken der damaligen Zeit waren, zeigt die lüneburg’sche (repgauische) Chronik, welche von den Welf’schen „ir Vile imme Nikkere (Neckar) ertrinken läßt, dar de strîd bî was“ – während der Neckar über anderthalb Stunden vom Schlachtfeld – jenseits der belagerten Stadt Weinsberg – entfernt war.

Unser Privilegienbuch von 1468 hat seine oben sub a) und b) gegebene Notizen jedenfalls nicht aus der, nach Schwab’s Schwaben S. 38. „mit Livianischer Beredtsamkeit ausgeschmückten“ Geschichte des Verfassers der Bojischen Annalen, des gelehrten Adlzreiter geschöpft, da diese erst in’s 17. Jahrhundert (um 1662) fällt, und die Sage von der Weibertreue ist also nicht, wie unser lieber Schwab vermuthet, erst aus Adlzreiters Erzählung in den Mund des Volks und aus ihm in den Mund des Dichters gekommen.

Datirt doch des Weinsberger Dichters Nichthonius Poësie vom Jahr 1514 (s. unt. Anhang), also fast 1½ Jahrhundert früher als Adlzreiter. Die Worte: „worauff die Weibertrew fürgeloffen“ weisen auf eine schon damals (J. 1468) allbekannte Sage; und wenn der Verf. des Privilegienbuches die irrthümlichen Angaben in b) berichtiget, so beweist dieses, daß man schon damals nicht auf Sagen, sondern auf die Quellen (aber welche?) zurückging.

Irrig ist übrigens auch das in c) und von Anderen Berichtete, daß Welff früher, vor der Schlacht von Ellhofen bei Neresheim geschlagen worden seie. Diese Schlacht zwischen Flochberg und Neresheim geschah erst nach der Heimkunft Conrad’s und Welf’s aus Palästina, wo Welff einen neuen Kampf gegen das Hohenstaufische Haus begann und am 8. Februar 1150 vom Sohne des in Speyer krank darnieder liegenden Conrad III., dem römischen König Heinrich auf’s Haupt geschlagen wurde.

Für die Wahrheit der Geschichte vgl. Memminger, Jahrbücher 3. u. 4. Jahrg. 1821. S. 275. Auch der Historiker Pfister ist für die Geschichte. Wie übrigens einst 7 Städte sich um die Ehre stritten, Homer’s Geburtsort zu sein, so wird nach Hrn. Dr. W. Menzel’s gef. Mittheilung diese That der Weibertreue urkundlich nicht weniger als 22 deutschen Burgen vindicirt. Und zwar wiederholt sich diese Sage bei folgenden Burgen: Burg Ahrens bei Minden (Steinau, Volkssagen, S. 249). Algenau im Spessart (v. Herrlein, Sagen des Spessart, S. 77). Altenburg (Hub, Balladen, 2. Aufl. S. 62). Blumenfeld im Hegau (Schnezler, bad. Sag. I. 108). Brüssel (Wolff, niederländ. Sag. S. 543). Cantrek (Temme, Volkss. aus Pommern. [18] Nr. 158). Ebersburg (Schwarz, Buchenblätter. S, 92). Entersburg (Hocker, das Moselland. S. 205). Frauenruhe bei Nordhausen (Kuhn, norddeutsche Sagen. Nr. 255). St. Georgenberg in Graubündten (Schwarz, Wanderbilder. S. 93). Glauburg (Dieffenbach, Urgeschichte der Wetterau. S. 286). Gleiwitz (Kern, Schlesische Sagenchronik. S. 227). Haerlem (Wolff, niederländ. Sag. Nr. 38). Hochgalsaun in Tirol (Steub, drei Sommer. S. 288). Kerpfenstein in Graubündten (Schwarz, Wanderbilder. S. 91). Kriebenstein in Sachsen (Gottschalk, Ritterburgen II. 118. J. 1415). Neuhaus (Gödsche, Schlesischer Sagenschatz. S. 316). Ottenstein (Montanus, Vorzeit von Cleve II. 253). Raffenberg (Freiligrath, das malerische Westphalen. S. 214). Schwanau im Elsaß (Stöber, Alsabilder. S. 19). Thalwig in Hessen (Kirchhoff, Wendunmuth I. 383). Holzgalzann in Tirol (Zingerle, Sagen aus Tirol. 1859. S. 394). Doch hat Weinsberg unter ihnen die Priorität.

Noch haben wir hier der Frage zu erwähnen, welche G. Schwab (Schwaben S. 38), (die Wahrheit der Erzählung vorausgesetzt) erhebt: ob der Schauplatz der That die Burg oder die Stadt gewesen? Schwab entscheidet sich für das Erstere, weil der Mönch erzähle, die Frauen seien mit den Männern auf den Schultern herabgestiegen, was nur auf die höher gelegene Burg passe. So ist es auch auf dem obengedachten alten Ölgemälde aufgefaßt und der fahrbare Weg auf die Burg heißt noch jetzt im Munde des Volks der Frauenweg.

Dagegen sagt die Notiz b) Welf seie aus der Flucht zu der Stadt Weinsberg gekommen und von den Burgern eingeschlossen worden (was durch obige Notiz von Gutermann widersprochen wird); den Weibern sei von Conrad erlaubt worden, all ihr beste Kleinod mit sich aus der Stadt zu nehmen; so habe jedes Weib ihren Mann heraus getragen. Überdieß liegt die Stadt amphitheatralisch um den Fuß des Burgbergs und zieht sich von der Kirche und oberen Mauer gegen das Thal herab, so daß man noch jetzt von den Mauern und Mauerthörlein gegen das Sulmthal herabsteigt. So hat es denn auch der neuere geniale Künstler, Alex. Bruckmann, in seinem zu Stuttgart befindlichen Gemälde aufgefaßt, indem er die Scene unter das Stadtthor verlegt, nur daß die Burg in zu fernem Hintergrunde erscheint. Für die Burg dagegen entscheidet auch die Inschrift des älteren Gemäldes, worin gesagt ist: „Jede ihren Mann aus dem Weinsperger Schloß getragen“ und Schwab fügt die richtige Bemerkung hinzu: daß nur die Burg, nicht die StadtWeibertreu“ benamst sei, von welchem Namen man freilich nicht wisse, wie alt er sei und ob er der Volkstradition oder der Büchergelehrsamkeit angehöre.

Wenn endlich die Notiz a) und b) beisetzen: „Stadt und Schloß seien nach der Eroberung abgebrannt, oder b) angezündet und geschleift worden,“ so sagt das oft berührte Privilegienbuch:

Anno 1144. Nachdem wieder Fried gemacht worden, ward durch Conrad, den Kayser, mit Bitt der Herren zu Weinsberg, die Stadt wieder aufgebaut, doch kleiner, in den Ringmauern.

und das ältere noch vorhandene Fragment:

Anno 1144 durften die Herren von Weinsberg wieder bauen, doch kleiner in den Ringmauern.

Daß die bei Belagerung der Burg und Stadt erfolgten Beschädigungen (Einäscherung und Schleifung lag nicht im Interesse des Siegers, sondern nur Besitzergreifung) bald wieder reparirt waren, beweist die Wahl Weinsbergs zu einer Zusammenkunft des Reichsverwesers, K. Heinrich’s mit dem klugen Rathgeber [19] des Hofes, Abt Wibald von Corvei, zu welcher Heinrich den Abt nach einem noch vorhandenen Briefe schon 8 Jahre später, auf den 1. Sept. 1148 einlud, um mit ihm Maaßregeln gegen die in Schwaben ausgebrochene tumultus zu berathen (v. Stälin II. S. 83). K. Conrad war damals auf einem Kreuzzuge abwesend.

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*

Weinsberg war also durch diese Eroberung Conrad’s III. hohenstaufisch geworden; und ein Hauptbesitz der Hohenstaufen in ursprünglich franken’schen Landen war diese Feste, nach welcher Herzog Friedrich IV., Conrad’s Sohn, der sich sonst von Rotenburg nannte, auch „von Winsberc“ zugenannt wurde. Dieser Friedrich IV. starb in Etrurien an der Pest 19. Aug. 1167, wo er von Otto Fris. Chron. Friedericus de Winsberc genannt wird (v. Stälin, W. G. II, S. 101, vgl. 239). Des Aufenthalts seines älteren, aber vor ihm, schon 1150 gestorbenen Bruders Heinrich, des ersten, der sich von Rotenburg nennt, in Weinsberg (J. 1148), haben wir oben gedacht.

Der Hohenstaufe, K. Conrad III. übertrug nun die eroberte Burg und Herrschaft Weinsberg an seinen Kämmerer Dieport, welcher sich von nun an von Weinsberg schrieb und wahrscheinlich, aber nicht ganz erweislich, der Stammvater eines

     b) zweiten neuen Geschlechtes von Weinsberg wurde (J. 1140–1503).

               Dieport (Tibertus de Winsberch). 1140.

Dieport von Weinsberg, nach den Chronisten italienischer Abkunft und ein Bruder des Stammvaters der Herren von Urslingen (deren Wappen dem von Weinsberg ähnlich ist), erscheint nun als Ministeriale höherer Classe und Kämmerer (camerarius) in Urkunden von

1144 (vgl. die ob. Notiz des Privil.-Buches über 1144) und 1150 als Zeuge, bei einer Schenkung des Kaisers an das Gotteshaus St. Blasii.

Wohin wir die offenbar fremd klingenden Namen Rugger und Belram von Weinsberg thun sollen, welche um diese Zeit im J. 1147 in einer Urkunde des Klosters Maulbronn vorkommen, wissen wir in der That nicht. Zum Geschlechte Dieports scheinen sie nicht zu gehören. Wahrscheinlicher waren sie (wie auch Pfaff annimmt), bloße Burgmänner, Dienstleute deren von Weinsberg, wie die noch später 1275, 1292, 1302, 1341, 1343 bei Lichtenstern, Sülzbach und Böckingen vorkommende Sifrid, Wolfram, Stamler von Weinsberg. Oder gehörten sie noch der vertriebenen ersten Linie an? wie Wolfram v. Winesberg, den wir oben im J. 1129 und 1140 finden, und welcher in einer Speyerer, die Stiftung des Klosters Maulbronn betreffenden Urkunde vom J. 1148 als Zeuge (Remlings Urkdbuch I. S. 95) vorkommt, sogar noch später vom J. 1160; wie Burcard v. W., welcher bei Crus. I. S. 628. im J. 1165 zu Zürich, und Gotthard v. W., welcher bei Crus. I. S. 682. im J. 1197 zu Nürnberg erscheint?

Mit dem J. 1150/66 beginnen die Engelharde und Conrade, wie von nun an fast alle Herren dieses Hauses heißen.
               Engelhard I. 1155–66.

1150 erscheint Engelhard I. nach Pfaff wahrscheinlich ein Bruder Dieport’s. Dieser Engelhardus de Winsberch, pincerna, et alius Engelhardus (II.) aliique quam plurimi ministeriales zeugen 1166 in einer Urkunde Herzog Heinrich’s (Conrad’s von [20] Hohenstaufen Sohn) für das Kloster Lorch. Bauer hält (in der Zeitschrift des histor. Ver. etc. Heft VII.) Engelhard’s Abstammung von Dieport (wir vermuthen bloß Verwandtschaft als Bruder) für zweifelhaft, weil er und seine nächste Nachkommen niemals wieder als Kämmerer erscheinen, und weil Engelhard sogar zuerst als Schenke (pincerna) auftrete. Allein konnte er das nicht neben seinem Bruder Dieport sein? oder war das Kämmereramt erblich?

Auch Bauer führt uns nicht über das Feld der Vermuthungen hinaus, wenn er, an die Ähnlichkeit des Wappens derer von Weinsberg mit dem der Ritter von Ahelfingen (nur mit anderen Farben) denkend, vermuthet: dieser Engelhard dürfte – statt ein Bruder von Dietport, nach Pfaff – ein geborener Herr von Ahelfingen gewesen sein, welchen sein Lehensherr, Herzog Friedrich von Schwaben als Burgvogt auf Schloß Weinsberg versetzte.

Übrigens acceptiren wir seine Annahme: „am Ende kam in Vergessenheit, daß die Burg Weinsberg mit ihren Zubehörden eigentlich kein Familieneigenthum, sondern bloß Amtssitz und Lehen ursprünglich gewesen war.“

               Engelhard II. 1166–1212.

Mit 1166 (s. oben) und 1182 erscheint Engelhard II., welchen Pfaff für einen Sohn Engelhard’s I. hält; vom letzteren Jahr in einer Urkunde K. Friedrich’s I. v. 9. Februar; und eben derselbe kommt

1186 als Begleiter K. Heinrich’s VI. in Italien (Urkunde K. Heinrich’s VI. v. 6. Okt.), wo er Hohenstaufischer Hausministeriale heißt, wie noch im J. 1231 sein Sohn, Conradus de Winsperc ausdrücklich ministerialis Heinrici, Rom. R. genannt wird; was uns über das Verhältniß dieses Hauses zu dem Hohenstaufischen hinreichend Licht gibt. Grafen von Weinsberg kennt die Geschichte nicht, außer 1310. s. unt.

Im J. 1200 tritt er unter den freien Herren auf, deren Stand übrigens dem der Grafen ebenbürtig war (v. Stälin II. S. 533 und 538), was Bauer für einen Irrthum des Notars hält, aber zugibt, daß er und seine Familie sich immer mehr zur Würde und Geltung des hohen Adels aufgeschwungen haben.

Engelhard kommt vor von 1166 bis 1212.

An dem Kreuzzuge K. Friedrich’s I. 1189 nahm Engelhard II. nicht Theil.

1193 unterschreibt er mit seinen beiden Söhnen, Konrad I. sen. und Engelhard (III.) eine Urkunde, wodurch Kaiser Heinrich dem Kloster Lorch seine Stiftung und Freiheiten bestätiget.

Ein Friederich von Weinsberg, welchen Rüxner 1209 auf dem 13. Turnir in Worms erscheinen läßt, kommt sonst nirgends vor und Crusius bezweifelt selbst die Genauigkeit Rüxners. I. 712.

1212. Urtel von einem zu Neckarsulm unter dem Vorsitze von Engelhard II. sub arboribus, quae dicuntur Elmbaum, gehaltenen Gerichtstage (Landding), v. Stälin II. 677.

1212 thut dieser Engelhard de Winsperc kund, als er mit König Friedrich I. in Italien war (1186), habe ihn, auf Fürbitte Herzog Friedrich’s von Schwaben, Kraft von Schweinsberg mit Zehnden in Haltenberg und Herfeld, und einer Mansen in Bieningen belehnt. Nach Kraft’s Tode vom Abt von Schönthal eingetauscht für das Lehen in Bieningen. Seine Gattin war Jutta, von N. N., seine Söhne Konrad I. sen., Engelhard III. und Konrad, jun. Canonicus, 1212–14 und Archidiaconus in Würzburg, der in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Schönthal v. J. 1219 ausdrücklich Sohn der Jutta genannt wird.

[21]                Konrad I. sen. 1215–35.

Der ältere Sohn, Konrad I. sen., kommt vor vom J. 1215 bis 1235, in welchem Jahr er noch auf einem Turnier in Würzburg war (Crus.), worauf er bald starb. Bei K. Heinrich VII. finden wir ihn 1225, 1228, 1229, 1230 und 1234, der ihn 1231 ministerialem suum nennt, s. oben, und ihm erlaubt, Lehen von der Kirche in Würzburg an Heinrich von Boxberg abzutreten – wofür Konrad der Kirche zu Würzburg de patrimonio suo Güter in Zwiflingen, Sindringen, Wohlmuthshausen, Tiefensall, Schellenberg und Holzweiler zu Lehen aufträgt.

1220 verpfändet Graf Ludwig von Dürn dem Konrad sen. und jun. seine halbe Stadt Buchen (am Odenwald) um 600 Pfd. Heller. Ludwig, Urk. XII. 604.

Konrads Name findet sich noch in 3 Urkunden vom J. 1228, in einem Brief K. Heinrich’s von 1230 und anderswo. Er war reich und hinterließ einen einzigen Sohn, Konrad, der als Mönch in Herrenalb vorkommt 1257 und 1272.

               Engelhard III. 1193–1242.

Der zweite Sohn Engelhard’s II. war Engelhard III., welcher vom J. 1193 bis 1242 vorkommt, wo er dem, von Konrad’s Gattin, Luitgardis, Tochter des Walther Schenk von Limpurg gestifteten Cisterc.-Frauenkloster Lichtenstern Zehnden in Böckingen schenkt. Erste Äbtissin dieses Klosters war 1242 nach Grabdenkmalen daselbst Burksindis, Dna. de Limpurg, wahrscheinlich Schwester der Ersteren.

Söhne dieses Engelhard III. waren

Engelhard IV., gen. d. Rothe, 1253–79.      und      Konrad II., 1253–62.
ux. Agnes, Gräfin von Löwenstein. 1277. ux. 1. Gisela, N. N.
† 1279.
2. Mechthild v. Löwenstein.
ca. 1262.

               Engelhard IV. 1253–79 und Konrad II. 1253–62.

Beide Brüder nennt Schenk Walter v. Limpurg in einer Urkunde v. 1255 filios amitae nostrae – obiger Luitgardis von Limpurg (v. Stälin II. 605).

Ihre Schwester war N. N., vielleicht Mathildis, Gemahlin des Graven Ulrich von Münzenberg. 1248? (s. unt. 1256).

Im J. 1253, 3. März, vertragen sich beide Brüder mit Gottfried, Grafen von Hohenlohe und Romaniola wegen der ihnen damals als Lehen vom Bischof von Regensburg gemeinsch. gehörigen Stadt Öhringen (Hanselmann I. 410). Die hohe Obrigkeit stand Hohenlohe allein zu; die mittlere und niedere (Vogteigewalt) waren gemeinschaftlich.

1254 übergibt Bischof Reinhard von Worms Beiden, dilectis et fidelibus suis, für 200 Mark Silb. Fruchtzehnden in Wimpfen, Bieberach und Nievern, sub conditione, daß sie sich zum Schutz der bischöflichen Immunität in Wimpfen verpflichten.

1256, 30. Juni, verglichen sich Beide mit Philipp von Falkenstein und seinem Sohne wegen der Münzenbergischen Erbschaft.

Als Mitbesitzer der Münzenberg’schen Herrschaft erscheinen sie auch noch weiter J. 1265, 1267, 1269.

1264 gestattet Abt Wipert von Amorbach, zu der von den Weinsbergern auf Scheuerberg erbauten Burgkapelle einen Priester zu bestellen, der den Burgbewohnern die Sacramente reiche; nur sollen die auf der Burg Sterbenden in Neckarsulm begraben werden (Jäger).

[22] Am 8. Aug. 1266 kämpften Engelhard IV. und sein Neffe Engelhard V. (s. unt.) bei Kitzingen am Main für den von Henneberg befehdeten Bischof von Würzburg in dem Treffen zwischen Graf Albrecht von Hohenlohe und dem Grafen Hermann von Henneberg, welch Letzterer unterlag (Georgii Uffenh. Nebenst. II. 662. 788). Von hier gebliebenen Herren von Weinsberg, wovon Jäger wissen will, ist sonst nirgends die Rede.

1269 weist Engelhard IV. mit Willen Engelhard’s V., filii fratris sui der Braut seines Sohnes Konrad III. Elisabeth von Katzenellnbogen 1000 Mark Silb. an auf castrum Münzenberg, Assenheim und Hagen.

eod. 1269 stiftete Engelhard IV. in der Stadt Weinsberg ein Kloster Dominicaner- oder Prediger-Ordens (Landbuch v. J. 1609. I. 344).

eod. 1269, 14. Apr., war Engelhard aus dem von K. Richard von Cornwallis gehaltenen Reichstag zu Worms zu Erneuerung des rheinischen Landfriedens, und

eod. 15. Juni bei dem Hochzeitsfeste Richard’s mit der schönen Beatrix von Falkenstein in Kaiserslautern (v. Stälin III. S. 12).

1270, 22. Mai, verkaufen Engelhard IV. und sein Neffe Engelhard V. (Konrad’s II. Sohn) ihren Antheil an Münzenberg dem von Falkenstein für 2800 Mark Silber (Jäger).

1271 ist dieser Engelhard de Winsperg (nach Remling’s Urkundenbuch I. S. 323) mit Graf Otto von Eberstein Schiedsrichter zwischen Bischof Heinrich II. von Speyer und dem verbannten Speyerer Bürger Ebelin.

1277, 29. Apr. in castro Scheuerberg. Engelhard sen. und Konrad jun. (sein Sohn Konrad IV.) verkaufen mit Zustimmung ihrer Gattinnen, Agnes von Löwenstein und Luitgarde von Neuffen, auch Konrad’s sen. (III.) und seiner Gattin Elsbeth von Katzenellnbogen (s. oben 1269) ihren Theil der Burg Wißloch sammt Zugehör an Pfalzgrafen Ludwig II. und tragen ihm Unter- und Ober-Gruppenbach, Kapfenhard und den Hof in Donbronn zu Lehen auf um 300 Pfd. Heller.

               Engelhard V. 1255–1322.

Sohn von Konrad II. war: Engelhard V. 1265. † 1322. ux. Richza von Hohenlohe (Wibel), deren einziger Sohn Konrad war Canonicus in Würzburg. 1316. † Mai 1324 nach Grabmal in Wimpfen.

Dieser Engelhard V. nahm auch 1311 Theil an dem Kampfe gegen Graf Eberhard von Württemberg und heißt bei Sattler auch Landvogt, 1312 Streit mit Kloster Lorch wegen Winnenden – durch eine Bulle von Papst Johann XXI. entschieden.

*           *
*

Kinder Engelhard’s IV. waren a) zwei Töchter:

Adelhaid,      und      Mathilde,
Gemahlin Albrecht’s von Ebersberg. 1269. Nonne, 1266–78 in Gnadenthal.
und b) zwei Söhne, mit denen der Glanz des Geschlechtes steigt,
Konrad III. sen., 1279. † 1304.      und      Konrad IV. jun., 1279. † 1333.
ux. Elisabeth von Katzenellnbogen. kaiserl. Landvogt in
s. oben.
Niederschwaben, 1307, 1308, 1310.
ux. 1. Luitgarde (od. Irmengarde) v. Neuffen.
     2. Agnes von Brauneck. 1311.

[23]                Konrad III. sen. 1279–1304. und Konrad IV. jun. 1279–1333.

1279. Schenkung von Gütern in Böckingen an das Kloster Schönthal (Jäger, Heilbronn).

eod. 1279, 13. Dez., verkaufen diese zwei Brüder dem Kloster Schönthal einen Hof und Güter in Binswangen – mit Weingärten.

1281 kaufen sie das Patronat in Kocher-Steinsfeld vom Kloster Amorbach um 24 Pfd. Heller (Ludwig, Urk.).

1284 bestätiget Konrad jun. (IV.) für sich und seine Gattin Luitgarde den Verkauf von Gütern in Nürtingen durch Bertold von Neufen, der ihn sororium nennt (Schwager). Mit ihm siegelt Konrad sen. (III.).

1286 siegeln und zeugen beide Konrade, welche Bischof Friedrich von Speyer consanguineos nostros nennt, bei der Belehnung Heinrich’s von Herbortsheim mit Burg und Stadt Zazenhausen (Remling. Urk.-Buch I. S. 380).

1287, 23. Okt. Im Friedensvertrag König Rudolph’s I. (v. Habsburg) mit Graf Eberhard von Württemberg zu Eßlingen sind beide Konrade als Zeugen genannt (v. Stälin III. 55.);

eod. ao. verabreden sie sich mit Graf Eberhard, zur Entscheidung ihrer Streitigkeiten Schiedsrichter zu wählen (Sattler).

1289 war Konrad sen. längere Zeit um K. Rudolph in Erfurt (v. Stälin).

1290, 1. Sept., verkaufen beide Konrade, nobiles, ihre Güter in Westheim und Rieden, sub nexu feudali ac reserv. dominii directi, an Heinrich von Tullau und seinen Sohn (Wibel).

1293 beschwören beide Konrade auf dem Hoftag zu Eßlingen, welchen der neue König Adolph hielt, den Landfrieden; und sind auch im März dess. Jahres um den König in Speyer (v. Stälin III. 81).

K. Adolph verherrlichte am 6. Juli d. J. eine Hochzeit auf der Burg Weinsberg mit seiner Anwesenheit (v. Stälin, ibid.).

1295, 8. Mai. Konrad jun. entsagt für’s Kloster Dinspruck dem Kirchensatz in Güglingen, welche Stadt ihm eine Zeitlang verpfändet war.

1298, 18. Jan. König Adolph (v. Nassau) bestätigt Konrad III., um ihn für sein treues Anhängen zu belohnen, seine Privilegien und Lehen, freit ihn und die Seinigen von fremden Gerichten und weist ihm für schuldige 15,000 Pfd. Heller mit jährl. 1500 Pfd. Heller auf die Reichseinkünfte in Heilbronn, Hall, Wimpfen, Mosbach und Weinsberg an (Hanselmann). v. Stälin 33, 91. – Es war dieß auf dem Kriegszug Adolph’s gegen Albrecht.

1298, 8. März. Konrad eignet dem Kloster Schönthal Zehnden in Ernsbach, welche die von Sindringen von ihm und vom Bischof von Würzburg zu Lehen trugen (Wibel).

1298. 2. Juli, wurde Konrad in der Schlacht bei Göllheim zwischen König Adolph und dem Gegenkönig Albrecht, in welcher Adolph fiel, gefangen, aber schon 1299 – durch Geld wieder versöhnt – mit den Grafen von Württemberg, Oettingen u. A. von K. Albrecht dem Grafen von Nassau für eine Schuld von 500 Mark Silber als Bürge gestellt (v. Stälin III. 99).

1300. Der Bischof von Augsburg belehnt Konrad mit den zur Burg Haldenberg gehörigen Gütern (Ludwig).

eod. 1300 eignet Konrad dem Kloster Lichtenstern einen Hof in Affaltrach, sein Lehen.

[24] 1300, 26. Mai. Beide Konrade erlauben dem Kloster Zwiefalten, in der Erms zu fischen, „soweit der Fluß bona mea alluit.

1301, 21. Jan. Konrad jun. (IV.) mit seinen Söhnen Konrad VI. und Engelhard VII. verkaufen die Herrschaft Neuffen, wie sie Konrad hälftig durch seine Gattin Luitgard, hälftig durch seinen Schwager Bertold von Neuffen erhalten hatte, an Graf Eberhard von Württemberg für 7000 Pfd. Heller, Schild und Helm von Neuffen sich vorbehaltend (v. Stälin III. 107).

1301, 26. Mai. König Albrecht verspricht Konrad (III.) vor Heidelberg, wo er für K. Albrecht gegen den Pfalzgrafen Rudolph und den Erzbischof Gerhard von Mainz wegen der widerrechtlichen Rheinzölle mitkämpfte, für ihm und dem Reiche geleistete und noch zu leistende Dienste 1500 Pfd. und weist ihn mit jährlichen 150 Pfd. auf die Reichssteuer in Weinsberg an (Hugo 404). v. Stälin III. 103. Anm. 1.

1302, 29. Juli. König Albrecht (I. v. Östreich) verleiht Konrad den königl. Wildbann von Neckargmünd bis Lauffen (v. Stälin III. 105).

1303. Pfalzgraf Rudolph belehnt Konrad mit dem Dorf Attensbach (Ludwig).

1303, 31. Aug. König Albrecht verpfändet an den vermöglichen Konrad für 3200 Pfd., die er für seine und des Reichs Nothdurft auslegte, den dem Reich gehörigen Theil der Stadt Weinsberg (Hugo 405). Stälin III. 105.

Konrad heißt hier Provincialis circa Rhenum.

               Konrad IV. jun. 1279–1333. kais. Landvogt in Niederschwaben.

1304, 15. Juli, Konrad jun. (IV.) und seine Söhne Konrad (VI.) und Engelhard (VII.), auch Engelhard (VI.), der Sohn † Konrad’s sen. (III.), der also in diesem J. schon todt ist, weisen die Wittwe des Letzteren, Elisabeth von Katzenellnbogen, mit 160 Pfd. Zugeld und Morgengabe auf Eberstadt, Klingen und Kocherdüren an und geben ihr den Sitz auf dem Schloß Stein.

Elisabeth lebte noch 1329, war aber Nov. 1331 todt. Liegt in Wimpfen begraben.

1304. Konrad bestätiget als Lehensherr die in Ellhofen gestiftete Pfründe – und dotirt sie später noch weiter.

eod. 1304 im Spätsommer machte Konrad den Feldzug König Albrecht’s nach Böhmen mit. v. Stälin III. 106.

1305. An der in der Burg befindlichen Capelle, von welcher aber keine Spuren mehr zu finden sind, waren in diesem Jahr nach Wibel 4 Priester angestellt. Konrad’s IX. Caplan s. 1437. Noch 1525 kommt übrigens ein Burgpfaffe vor. s. unten 1525.

1306 weist Bischof Andreas von Würzburg dem Konrad IV. jun. pro feudo castrensi auf unserem Frauenberg zu Würzburg 30 Pfd. an (Ludwig).

eod. 1306, 23. Dez. Konrad III. wird von König Albrecht zum Schiedsrichter zwischen dem Herzog Rudolph und Ludwig von Baiern geordnet.

Vor 1306. Duren (Walldüren) an König Albrecht veräußert (Remling, Urk.-Buch I. 454).

1307, 29. April. König Albrecht befiehlt Konrad in den von ihm gestifteten Landfrieden zu treten und mit anderen Herren und mehreren Reichsstädten denselben als Landvogt in Niederschwaben aufrecht zu halten (v. Stälin III. 114).

Bezieht sich vielleicht auf diesen Konrad die von Jäger erwähnte Sage: daß ein Herr von Weinsberg einen Raubgrafen aus dem Murrthale eingefangen und in seinem Burgverließ habe Hunger sterben lassen; von wo an dessen Geist, – wir sind in [25] Weinsberg – noch da unten hause und die Steine, mit denen man die Öffnung zumauern wolle, immer wieder über Nacht wegwälze?

1308. Erzbischof Ludwig von Cöln weist Konrad propter servitia praestita 40 Pfd. H. vom Zoll in Andernach an (Ludwig).

1308, 9. Jan. König Albrecht erklärt den Bürgern in Wimpfen, daß er seinem Landvogt Konrad befohlen, das Stift gegen sie zu schützen.

eod. ao. 3. April. König Albrecht befiehlt seinem Landvogt Konrad, eine bisher vom Kloster Odenheim entrichtete Abgabe nicht weiter einzuziehen. Am 1. Mai d. J. wurde K. Albrecht durch seinen Neffen Johann bei Brugg ermordet.

Am 27. Nov. 1308 war Konrad bei der Wahl Heinrich’s VII. von Luxemburg zum deutschen König anwesend (v. Stälin III. 118).

1310, 14. Juni. Konrad und sein Sohn Engelhard (VII.) geben ihre Zustimmung zum Verkauf von Gütern in Böckingen durch die Herren von Böckingen, ihre Lehensleute, an das Kloster Schönthal.

1310. Im Sept. rief K. Heinrich VII. nach Speyer zu sich die Rathmannen und Ältesten der schwäbischen Reichsstädte, namentlich Ulm, Heilbronn, Wimpfen, Nürtingen und Eßlingen, befahl ihnen, ihre gesammte wehrhafte Einwohnerschaft wie Einen Mann gegen den Grafen Eberhard von Württemberg (den Erlauchten) ausrücken zu lassen und ertheilte ihnen deßhalb 7jährige Befreiung von allen Reichszöllen, Steuern und Diensten. Zum Heerführer bestimmte er den schwäbischen Reichslandvogt Konrad von Weinsberg. Comes *)[13]de Winisperch, vir strenuus, sit princeps belli et exercitus (v. Stälin III. 126). Graf Eberhard wurde als „regis et imperii hostis ac totius pacis et patriae turbator“ mit der Reichsacht belegt und von allen Seiten angegriffen.

Mit dem Frühjahr

1311 brannte die Kriegsflamme durch das ganze Württemberger Land. Die benachbarten Grafen, dem ländersüchtigen Eberhard, dessen Wahlspruch war: „Gottes Freund und aller Welt Feind,“ längst abhold, wurden willige Bundesgenossen der Städte, namentlich Graf Konrad von Vaihingen, welchem, sowie dem Markgrafen Hermann von Baden, der Landvogt Konrad von Weinsberg (IV.) im Namen des Königes und mit dessen nachheriger Genehmigung vom 5. Juli 1311 die Reichsstadt Heidelsheim für 800 Pfd. und 1000 Pfund verpfändete.

eod. Dorf Dimbach an’s Kloster Lichtenstern verkauft.

1311. Im Mai zertrümmerten die Bürger von Eßlingen und Gmünd die Burg Württemberg, ungeachtet Eberhard zuvor das Lager der Reichsstädter erobert hatte – schleiften die Veste Asperg und zerstörten Marbach.

1312. Der Krieg erneute sich. Burg um Burg, Stadt um Stadt wurde von dem Heere Konrad’s genommen, selbst das Erbbegräbniß der gräflichen Familie zu Beutelspach nicht verschont. Nur einige wenige Burgen und Orte, Urach, Hohenneuffen, Wittlingen und Seeburg blieben unbezwungen. Sonst ging der Graf seines ganzen Landes verlustig. Heinrich VII. hatte nicht unterlassen, von Italien aus die Feinde Eberhard’s zu ermuthigen.

Dem Konrad von Weinsberg erließ er alle Judenschulden und verschrieb [26] ihm und seinen Erben die 300 Pfd. Heller jährlicher Martinisteuer, welche die Juden in der unteren Landvogtei zu Schwaben entrichten mußten (v. Stälin III. 131.).

1312, 20. März, schlug Heinrich VII. von Pisa aus noch 1000 Pfd. Heller auf die dem Konrad früher anno 1303 von K. Albrecht für 3200 Pfd. verpfändete Reichsstadt Weinsperg, Letzteres „damit er wider die Gegner des Reiches und besonders den Grafen Eberhard von Württemberg noch weitere, den Kampf zum glücklichen Ende führende Dienste thun möchte“ (v. Stälin ibid.).

eod. am 24. März versetzte Heinrich dem Konrad von Weinsberg um 400 Mark Reichenstein und das unter dieser Burg gelegene Neckargmünd (Ludwig, Urkd.).

eod. Streit mit der Stadt Weinsberg. S. unten Stadt – nachtheiliger Vergleich für Stadt Weinsberg.

eod. am 27. März bestättigte K. Heinrich ihm und seinen Nachkommen „wegen der reinen, treuen und thätigen Dienste, welche sie dem Reiche widmen,“ alle von seinen Vorfahren am Reiche erlangten Freiheiten und Besitzungen; zugleich verordnete er, daß sie selbst nur vor dem königlichen Hofrichter zu Rechte stehen und daß ihre Leute nicht vor fremde Richter geladen werden sollen (v. Stälin ibid.).

eod. anno am 29. Dez. verschrieb der König dem Konrad IV. und seinem gleichnamigen Sohne (Konr. VI.) 200 Mark Silbers auf Neckarburken (bei Mosbach); auf die Judensteuer in der niederen Landvogtei gab er ihm eine Anweisung über eine Gülte von 300 Pfd. Heller (v. Stälin).

Die eroberte, zum Reiche gezogene Grafschaft Württemberg wurde nun durch den Landvogt (advocatus provincialis inferioris Sueviae) Konrad von Weinsberg, beziehungsweise den deutschen Reichsverweser, K. Johann von Böhmen verwaltet (v. Stälin III. 132.), bis die kaiserlose Zeit nach dem plötzlichen Tode Heinrich’s VII. (24. Aug. 1313) dem Grafen Eberhard Gelegenheit bot, sein Land wieder zu gewinnen. 1315.

Es war dieses Konrad’s Culminationspunkt; nach dem Tode Heinrich’s VII. fiel die Königswahl zwiespältig aus. Friedrich von Östreich und Ludwig von Baiern waren die im Oktober

1314 gewählten Doppelkönige, zwischen denen die Parteien, Herren und Reichsstädte, sich theilten und die nun einander bekämpften. Die Reichslandvogtei in Schwaben wurde von König Friedrich – und nach der Schlacht bei Mühldorf, 1322, von König Ludwig – an den Grafen Eberhard von Württemberg übertragen.

1316. Konrad, welcher es zuerst mit König Ludwig hielt, und am 19. Sept. d. J. in dessen Heere vor Eßlingen stand, wo ihm der König 1100 Pfd. Heller auf Schloß und Dorf Obrigheim und die Dörfer Mörtelstall und Tütesheim versicherte (v. Stälin III. 149), eod. für 2000 Pfd. Heller die Stadt Sinsheim (Ludwig), wurde von diesem unter Anderen zum Helfer der Reichsstadt Hall bestellt (29. Sept.), welche Stadt der König durch Gnadenspendungen an sich zu fesseln suchte.

1317, 13. Dez., bestätigte König Ludwig von Oppenheim aus dem Konrad und seinem Sohne die Verschreibung, welche ihnen König Heinrich VII. über 200 Mark Silber auf das Dorf Neckarburken ertheilt hatte, s. oben 1312 (Stälin III. 142).

1318. Konrad und sein Sohn Konrad (VI.) und Konrad Engelhard verabreichen Agnes von Brauneck, Gattin Konrad’s (V.) in’s Kloster Lichtenstern für jährliche 40 Pfd. Heller ein Fuder Wein.

[27] 1319. Konrad verkauft einen Hof in Schluchtern an Sinz Vogten für 120 Pfd. Heller auf Wiederlösung (Ludwig).

eod. 30. April. Konrad und sein Sohn Konrad (VI.) verpfänden Reinsbronn für 40 Pfd. an Albrecht von Hirschhorn (Lang).

1320. Konrad trägt dem Abt von Fulda einen Leibeigenen und eod. den 20. Febr. Hartshausen zu Lehen auf.

1320 trat Konrad, welcher anfänglich auf König Ludwig’s Seite gestanden, zu König Friedrich über und fand sich im Okt. d. J. in dessen Hoflager zu Markgröningen ein; worauf ihm König Friedrich am 25. Okt. bezeugte, daß er ihn wieder zu Gnaden angenommen habe; wogegen Konrad mit 80 Helmen gegen König Ludwig zu dienen gelobte, auch über die Berge gegen Welschland seinen Beistand zusagte und hiefür 2000 Mark Silber Dienstgeld, und für seine bereits geleisteten Dienste und den erlittenen Schaden 1000 Pfd. Heller zugesichert erhielt (v. Stälin III. S. 143).

1321. Konrad’s III. Wittwe, Elisabeth von Katzenelnbogen, stiftet eine jährl. Messe zu Wimpfen im Predigerkloster, mit einer Mühle in Kocherthürn und anderen Gütern (Ludwig).

Aber die Schlacht der Gegenkönige bei Mühldorf,

1322, 28. Sept., brachte einen bedeutenden Umschwung der Dinge, indem der anfänglich siegreiche König Friedrich in die Gefangenschaft seines Gegners gerieth und erst durch den Friedensvertrag von Trausnitz, 13. März 1325, gegen Verzicht auf die Krone seine Freiheit wieder erhielt *)[14]. In einem dritten Vergleich zu Ulm, 7. Jan. 1326, behielt sich Ludwig die Kaiserwürde und Italien vor, während dem Friedrich die Würde eines römischen Königes überlassen wurde. König Friedrich blieb in unangefochtener Zurückgezogenheit in Östreich, kränkelte und starb am 13. Jan. 1330 (v. Stälin).

Die Wiederaussöhnung Konrad’s mit dem im J. 1320 verlassenen, nun siegreichen König Ludwig muß zwischen 1323–27 erfolgt sein; denn bei der Kaiserkrönung Ludwig’s in Rom – am 17. Jan. 1328 – finden wir dessen Sohn Engelhard VII. von Weinsberg (oder Neffen Engelhard VI.) unter den Zeugen Ludwig’s.

1323. Bischof Cuno von Worms belehnt Konrad’s Söhne mit dem Dorf Neckargartach (Ludwig).

eod. 1323 wird Konrad IV. vom Bisthum Würzburg mit Sülzbach belehnt (Ludwig).

1325. Konrad übergibt denen von Thalheim Schloß und Stadt Zuzenhausen, die er vom Bisthum Worms (Speier) zu Lehen trug (Jäger).

eod. anno 1325, 10. Okt., verkauft Konrad die Herrschaft Winnenden für 4660 Pfd. Heller an Graf Ulrich von Württemberg (v. Stälin III. 225).

1330, 18. Juni, bestättigt König Ludwig den Gebrüdern Engelhard (VII.) und Konrad Engelhard von Weinsberg und deren Vetter, Engelhard VI. alle Freiheiten, welche deren Vater Konrad (IV.) vom Reiche hatte (v. Stälin III. 181).

Von einer Belagerung Weinsbergs durch Friedrichs Anhänger in dieser Periode weiß die Geschichte Nichts. Dagegen traf den Konrad, wie alle Anhänger [28] Ludwig’s, der von Pabst Johann XXII. über Ludwig, von Avignon aus im März 1324 geschleuderte Bannstrahl; und Konrad starb im Kirchenbann 1333 *)[15].

Erst nach dem Tode König Ludwig’s (1347) wurde seine Wittwe, Agnes von Brauneck, am 8. Juli 1348 durch Vermittlung ihres Verwandten, des Bischofs Friedrich von Bamberg, vom Pabst Clemens VI. losgesprochen, jedoch unter harten Demüthigungen und gegen das eidliche Versprechen, den Geboten der Kirche und gewissen ihr vorgeschriebenen Punkten getreulich nachzuleben.

Am 4. Jan. 1350 stiftete sie demzufolge eine Messe im Predigerkloster zu Wimpfen.

Kinder von obigem Konrad III. sen. S. 22 waren:

a) 2 Töchter: Mathilde      und      Margarethe,
nachmalige Gemahlin Graf Ulrich’s von † als Nonne Juni 1353 nach Grabmal
Brauneck, 1322–29. in Wimpfen. Filia Comitissae de
Katzenellenbogen, s. oben.
b) 2 Söhne: Konrad V., 1300, † 1328,      und      Engelhard VI., 1307, † 1345.
ux. Luitgarde von Erbach. ux. Hedwig von N. N.
(Falkenstein oder Henneberg?)

Diese beiden Brüder theilen

1317 ihr Erbe, was König Ludwig den 15. Juni bestätiget.

Konrad V. ist 1328 schon todt; er hatte einen einzigen Sohn Wild-Engelhard, der mit Graf Kraft’s von Hohenlohe Tochter vermählt war, die mit ihrer Morgengabe auf Sindringen angewiesen war. Er starb aber vor dem Vater, vor 1328 (Wibel).

Kinder von Konrad IV. jun. S. 22 waren:

a) 2 Töchter: Adelhaid      und      Machthild,
nachmalige Gemahlin von Graf Philipp nachm. Gemahlin von Graf Heinrich von
von Löwenstein. 1310. Rechberg. 1328. 1336.
b) 4 Söhne: Konrad VI., 1301, † 1328. Engelhard VII., 1301–1367.
ux. Luitgard von Breuberg. ux. Anna von Helfenstein.
Engelhard Konrad, 1314, † 1336. Engelhard, Canonicus in Würzburg.
unvermählt. 1328. 31. 36. (Titel: Comes, wie sein
Vater. S. 25. Anm.)

               Konrad VI. 1301–28.

Beide Brüder Konrad VI. und Engelhard VII. kommen schon oben vor im J. 1301, 1304, 1310, 1312, 1318, 1319, 1323, 1326. Konrad † 1328.

1321 versetzt Engelhard VII. seinen Antheil an der Burg Neipperg dem Grafen Eberhard von Württemberg (v. Stälin III. 155).

1323 schenkt Konrad dem Kloster Schönthal 6 Morgen Ackers in der Markung Weinsberg und eine Weingült und erhält sie für jährl. 1 Pfd. Heller zu Lehen.

1328. Urkunde über die Schenkung der Kirche in Sindringen an das Kloster Schönthal durch Konrad (VI.), seine Gattin Luitgard von Breuberg, Engelhard, Canonicus in Würzburg und seinen Bruder Engelhard, mit Zustimmung Mechtild’s, [29] der Schwester Konrad’s (VI.) und der Töchter Konrad’s, Luitgard und Elisabeth (s. unten). Schenkung 28. Jan. 1328 (Wibel).

eod. anno 1328 schenken die Brüder Konrad mit seiner Gattin Luitgard, Engelhard sen. und jun. dem Kloster Schönthal den Kirchensatz in Oedheim und erhalten das Öffnungsrecht auf Burg Herbotstein (Herbolzheim).

               Engelhard VII. 1301–67.

1328, 20. Sept. Engelhard (VII.) und Engelhard Konrad verpflichten sich gegen Konrad von Hohenrieth, allen von ihrem verstorbenen Bruder Konrad VI., beim Verkauf von Neidenau eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.

eod. 1328 war Engelhard VII. bei der Kaiserkrönung Ludwig’s zu Rom als Zeuge (v. Stälin III. 175, s. oben).

1329, 24. Juni. Vertrag der Markgrafen von Baden mit ihrem Schwager Engelhard von Weinsberg (Schöpflin) wegen seines Antheils an Burg und Herrschaft Weinsberg.

1330, 15. April. Verkauf von Böhringsweiler, Wüstenroth und Parc. an die Grafen von Hohenlohe.

eod. 1330, 18. Juni. König Ludwig bestätiget den Gebrüdern Engelhard (VII.) und Engelhard Konrad, sowie deren Vetter, Engelhard VI. alle Privilegien, welche der Vater, Konrad (IV.) vom Reich hatte. S. oben S. 27.

eod. 29. Aug. Die Wittwe Konrad’s VI., Luitgarde von Breuberg, wieder verheirathet mit Gottfried von Eppenstein, setzt fest, daß, wenn sie keine Kinder mehr erhalte, ihr Sohn, Konrad VII. von Weinsberg (s. unten), sie beerbe, zuvor aber die von Eppenstein entschädigen soll.

1331, am St. Paulstag. Junca, genannt Fietzsin von Weinsberg vergabt ⅙ des Zehndens zu Weinsberg ihrer Tochter Anna, Nonne des Claraklosters in Heilbronn (Jäg., Heilbr. S. 124). Diese Junca gehörte nicht der Burg, sondern der Stadt an. Aber woher ihr Zehndbesitz?

1331, 13. Nov. Markgraf Friedrich von Baden und Engelhard sen. von Ebersberg thun kund, daß sie eingesehen haben die Briefe etc. betreffend die Theilung zwischen † Konrad (VI.) und Engelhard sen. und jun., und erkennen hiernach, daß die beiden Engelharde und Engelhard Konrad rechte Erben sind des halben Theils aller Güter und Rechte, welche † Elisabeth von Katzenellnbogen (s. oben S. 22. Konrad III. ux.) inne hatte in Eberstadt und den Weilern dabei, in Gellmersbach, zum Stein und derselben Burg Stein; sie gebieten Engelhard und Markgrafen Herrmann von Baden, sie nicht darin zu irren (Schöpflin).

Daß Markgraf Hermann von Baden damals wirklich eine Zeitlang in den Besitz eines Theils der Burg gekommen war, beweist eine Urkunde von 1341, in welcher er seinen Antheil für eine Schuld von 2025 Pfd. Heller an Engelhard von Weinsberg verpfändet (Ludwig).

1333, 13. Jan. Engelhard (VII.) und Engelhard Konrad bekennen, daß Wilderich von Filmar, Vicedom in Aschaffenburg, ihnen auf ihr Gut Scheuerberg 2000 Pfd. Heller geliehen (Lang).

Ebenso 3. Dez. daß ihnen nomine des Hochstifts Mainz 1000 Pfd. Heller bezahlt worden.

1334. Zoll in Wimpfen, auf Wiederlösung an Fritz, Bürger in Wimpfen um 50 Pfd. Heller verkauft (Ludwig).

1335, 2. Mai. Engelhard VII. gibt, wegen schwerer Schulden, welche [30] namentlich von seinem Vater, † Konrad IV. und dessen Bruder, † Konrad III. herrührten, dem Erzstift Mainz halb Gellmersbach und die verpfändete Herrschaft Scheuerberg einzulösen und verkauft sie ihm mit der Lösung der Stadt Neudenau eod. dato für 2200 Pfd. Heller, verspricht auch, seinen Neffen, Konrad VII. (s. unten) nicht in den Besitz der Burg Weinsberg kommen zu lassen, wofern er diesen Vertrag bestätigte, was den 20. Juli 1346 geschieht.

1336, 26. März, Agnes von Brauneck, Wittwe, von

Konrad IV. (s. S. 22) stiftet mit Zustimmung ihres Sohnes Engelhard VII. (S. 28) ihrer Tochter Mechthild und deren Gatten Graf Heinrich von Rechberg (ibid.) pro salute animae mariti et filii † Conradi Engelhardi (ibid.) eine Frühmesse in der von ihr gestifteten Kapelle zu Neuenstadt, wo sie begraben liegen.

eod. 1336, 1. Juni. Engelhard jun. verkauft der Stadt Wimpfen die Burg in der oberen Stadt nächst dem Thurm, die Landacht, den Zoll und die Mühle für 500 Pfd. Heller.

1338, 8. Juni, gestattet Engelhard dem Erzstift die Verleihung der geistlichen Pfründen in der Herrschaft und verkauft das Dorf Rohrbach bei Eppingen um 700 Pfd. an Reinhard von Sickingen.

1339. Streit mit den Bürgern Feurer in Heilbronn wegen Neckar-Gartach’s vor dem kaiserl. Hofgericht, für Engelhard entschieden (Jäg. Heilbr.).

1340, 27. Aug. Engelhard VII. tritt in die Dienste des Erzstifts Mainz für jährl. 600 Pfd. Heller (Jäg.).

1341. Neckar-Gartach an Heilbronn verkauft.

eod. 1341. Hermann, Markgraf von Baden verpfändet seinen Antheil an Burg Weinsberg an Engelhard, s. oben ad 1331.

1343. Engelhard willigt in den Verkauf von Zehnden zu Böckingen durch seinen Lehensmann das. und

1346 in den Verkauf von Zehnden in Kocherthürn durch Wolfgang von Stein (Lang).

1344. Güter in Biberach von Gemmingen übergeben.

1344. Die Dörfer Scheffelenz von Gottfried von Hohenlohe um 800 Pfd. Heller gekauft.

1346. Güter in Degmarn und auf der Markung Oedheim für 12 Pfd. Heller von Craft Kellner erkauft (Ludwig).

1348. König Carl IV., welcher nach dem Tode König Ludwig’s (1347) den schwäbischen und fränkischen Adel zu gewinnen suchte, bestätigte auch Engelhard VII. die Reichslehen in Reichen und Eiberach, die sein Vater, Konrad IV., für Güter und Zehnden in Afrenroth und Denewangen von König Adolph erhalten und belohnt ihn mit 300 Pfd. Heller aus der Judensteuer in Schwaben (Ludwig).

1351 kauft Engelhard von Craft von Kochendorf eine leibeigene Frau das. um 2 fl. (Ludwig).

1352, s. unt. Konrad VII.

1354. Engelhard kauft von Engelhard von Helmbund Güter in Helmbund für 30 Pfd. Heller und verpfändet den Herren von Böckingen für 100 Pfd. Untereisisheim (Ludwig).

eod. 24. Juli. Engelhard hilft den Bischof von Würzburg mit der Stadt Würzburg vergleichen (v. Stälin III. 255).

eod. 1354, s. unt. Konrad VII.

[31] eod. 1354. Streit zwischen Engelhard und Burkhard von Weiler wegen der Burg Dahenfeld, gegen Weiler entschieden.

1358. Engelhard verkauft an Erzstift Mainz Burg und Stadt Neidenau (Ludw).

1360. Craft von Lochiken verkauft um 10 Pfd. Heller an Engelhard seinen Antheil an Heinberg (Ludwig).

eod. 1360 vom Bischof von Würzburg mit Zehnden in Brettach belehnt, worauf die von Hohenrieth resigniren (Ludwig).

1362. König Carl IV. erlaubt dem Erzstift Mainz, die vom Reich an Engelhard (VII.) und Konrad VII. (seinen Neffen) verpfändeten Dörfer Ober-, Mittel- und Unter-Schefflenz einzulösen und befiehlt diesen,

1363, 22. Jan., sie dem Erzstift zu übergeben. Carl verpfändet ihnen die Reichssteuer in Heilbronn, uneingedenk des den Reichsstädten gegebenen Versprechens.

eod. 1363. Engelhard kauft von Reinhard Hofwarten Leibeigene in Alefelt und Krebsbach (Ludwig).

eod. 1363, 28. Febr. Das kaiserliche Hofgericht befiehlt verschiedenen Fürsten und Reichsstädten (auch der Reichsstadt Weinsberg), Engelhard bei der Nutzung der Güter in Volkmars und Eichholzheim zu schützen (Lang).

eod. 1363. Kaiser Carl IV. erlaubt Engelhard, aus dem Dorf Segeningen eine Stadt zu machen mit Wochenmarkt (Ludwig); (vielleicht Siglingen?).

1366. Engelhard kauft ein Gut in Degmarn (Ludwig) für 70 Pfd. Heller und ein Gut, das Löwensteins Gut genannt.

eod. 1366. Friedrich und Rudolph von Hohenrieth verkaufen mit Consens des Bischofs von Würzburg Zehnden in Brettach um 150 fl. an Engelhard (Ludw.).

1367. Engelhard von Maienfels verkauft ihm einen Wald, den Prüel, um 17 Pfd. Heller id.

1367. Engelhard (VII.) mit seinen Söhnen Engelhard Konrad (II.) und Konrad (VIII.) vergleicht sich mit Mainz, das ihn mit der Feste zum Stein belehnt (Ludw.).

Diese beiden Söhne Engelhard’s VII. kommen sonst nicht weiter vor. Auch findet sich sonst kein Friedrich von Weinsberg, welchen Rüxner 1373 auf dem Turnier zu Eßlingen erscheinen läßt.

1369. Vergleich mit der Stadt und Bürgern von Heilbronn de litibus, ad verbera usque agitatis (Ludwig), „wobei es bis zur Prügelei gekommen,“ durch ein Schiedsgericht zu Eßlingen.

eod. 1369. Reversalien von Jos. Otter wegen Rückkaufs des halben Dorfs Biberach, gegen 450 fl. (Ludwig).

Konrad VI., s. ob. S. 28, hatte

a) 2 Töchter: Luitgard und Elsbeth, welche die Urkunde von 1328 (s. oben 1328) nennt, von denen aber sonst nichts bekannt ist, und

b) einen Sohn: Konrad VII., von Luitgarde von Breuberg, welchen diese (s. ob. 29. Aug. 1330) zu ihrem Erben einsetzt. (S. auch 1335, 2. Mai.) 1346 bei einer Schenkung an Kloster Schönthal genannt.

               Konrad VII. 1352–83.

1352 verkauft dieser Konrad VII. an Wilhelm von Waldeck für 1600 Pfd. Heller seinen Theil von Gutenberg Schloß, Hüffelhard und Mühlbach auf Wiederlösung (Ludw.).

1354. Konrad VII. verkauft auf Wiederkauf an Engelhard von Hirschhorn die Dörfer Scheflenz um 1000 fl. (Ludwig).

[32] 1360, wo Kaiser Carl IV. „eine Heerfahrt uf die von Wirtenberg that,“ gegen Graf Eberhard II. „den Greiner“ (Zänker) und Ulrich IV., – war auch Konrad VII. im kaiserlichen Heere und erhielt für seine Dienste bei dieser Heerfahrt und erlittene Schäden vom Kaiser 12 Pfd. Heller am Zoll in Germersheim und Oppenheim angewiesen, bis er 2000 Pfd. Heller hätte.

1362, s. oben bei diesem Jahr.

1367, 12. Mai, ist Konrad VII. Bürge für Konrad sen. und jun. von Weinsberg (s. oben).

1367, 25. Mai, wurden er und sein Stiefbruder, Eberhard von Eppenstein mit ihrer Mutter, Luitgard von Breuberg (s. oben 29. Aug. 1330) verglichen, welche lebenslänglich ihre Güter genießt, die sie nach ihrem Tode gleich theilen (Joann. Spicileg.).

1371 kauft er von Rüdiger von Hornberg Güter in Neuenstadt, Helmbund und Cleversulzbach.

1378. Fürderer von Waldeck verspricht eidlich, mit Konrad Burgfrieden in Schloß Gutenberg (s. 1352) zu halten (Ludwig).

eod. 1378 verkauft er die Vogtei in Jaxtfeld für 50 Pfd. Heller an Hartmann von Wittstadt (Ludw.).

1381 verkauft er an Wolf von Wunnenstein seinen Theil von Gutenberg, Schloß, Hüffelhard und Mühlbach für 1000 fl. (Ludwig).

1382. Vergleich Konrad’s und Engelhard’s wegen der Burg zum Stein.

Kinder von Engelhard VI. (S. 23), Sohn von Konrad III., der nun als Stammhalter der Familie erscheint, waren

a) 3 Töchter:

Jutta, 1374, † 1412.,       Agnes, 1361,       und N. N., 1361.
Gem. von Schenk, Konrad Gem. von Hauptmarschall Gem. vom Grafen von
von Limburg; kaufte als von Pappenheim. Eberstein.
Wittwe von Ellwangen die (Crus. II. 43.)
Herrschaft Adelmannsfelden.

b) 3 Söhne:

Engelhard VIII.,       Konrad,       und Konrad,
(s. unten). zuletzt Erzbischof zu Mainz. Canonicus in Würzburg,
1370, † 1396. hierauf Mönch in Schönthal.

               Konrad, Erzbischof. † 1396.

Der zweite obiger Söhne, Konrad, hatte von Jugend auf ein stilles, ernstes Gemüth, das ihn für den geistlichen Stand geschickt machte. Schon im Jahr 1370 wurde er in das Mainzische Domkapitel aufgenommen.

1380, 31. Jan. Graf Albrecht von Löwenstein verkauft das Schloß Gleichen für 800 Pfd. an Konrad, Domherrn in Mainz.

1382, 12. Mai, gelobt Konrad als erwählter Schulmeister (Dom-Scholasticus) des Stifts Mainz seine Stelle festiglich zu handhaben.

1383 brachte er es zur Prälatur; auch hatte er die Probstei von St. Peter in Wimpfen und die Pfarrei Lorch. Nach dem Tode des Erzbischofs Adolph von Nassau wählte ihn das Domkapitel anfangs 1390 nur zum Verweser des Erzstifts, jedoch mit der Zusage des Definitivums, wenn der Pabst Nichts dagegen einzuwenden hätte. Mit Geld, um welches damals in Rom Alles feil war, brachten es Conrad’s Abgeordnete bald dahin, daß ihn der Pabst (Urban VI.) als Erzbischof anerkannte; [33] worauf das Domkapitel nicht nur alle Vasallen zum Lehensempfängniß berief, sondern auch, zur Erstattung der Unkosten in Rom, den Unterthanen eine Schatzung des 20sten Pfennigs auferlegte.

Im Jahr 1391, wo er die dem Furder von Waldeck verpfändete halbe Burg Gutenberg mit 1600 fl. wieder einlöste (Ludwig), ging Konrad nach Böhmen und wurde vom Kaiser Wenzel wegen der Regalien seines Erzstifts mit dem Scepter belehnt. Seinen feierlichen Einzug in Mainz hielt er aber erst am St. Bartholomäustag 1395. Seine nunmehrige Stellung machte ihn besonders geschickt, für Ordnung im Reiche zu sorgen, was unter der kraftlosen Regierung Wenzel’s um so nöthiger war. Ruhe und Frieden konnte man sich aber damals nur durch Bündnisse schaffen; darum schloß Erzbischof Konrad mit dem Pfalzgrafen Ruprecht II., Bischof Nicolaus von Speier und Markgraf Bernhard von Baden am 23. Mai 1395 ein Trutzbündniß gegen die sogen. Schlegler (v. Stälin III. 363). Auch mit dem Erzbischof von Cöln, dem Bischof von Paderborn, den Landgrafen von Thüringen und Hessen und dem Herzog von Braunschweig verband er sich zu Sicherung des Landfriedens. Den Städten Wimpfen und Heilbronn gab er Schutzbriefe. In seinem geistlichen Amte zeigte er nicht geringere Energie. Gegen die Häretiker in seiner Diöcese stellte er Untersuchungen an; gegen die Hessischen und Thüringischen Edelleute erließ er ein Edict, in welchem er ihnen ihr gewaltsames Verfahren in Verlassenschaftsangelegenheiten der Cleriker niederlegte; die Vergehungen der Ordensgeistlichen gegen die Gesetze ihres Ordens wurden ernstlich von ihm gerügt. Gegen Dominikaner, Augustiner und Carmeliter, welche sich in seiner Diöcese einnisten wollten, erließ er ein strenges Edict. Mit gleichem, grausamem Eifer verfolgte er übrigens die armen Waldenser und ließ deren sogar 36 in Bingen verbrennen.

Am Fuße seiner väterlichen Burg Gutenberg am Neckar ließ er eine Kapelle bauen, die er dem heil. Eucharius widmete.

Er bekleidete indessen seine hohe Würde nicht lange und starb schon im Jahre 1396 zu Aschaffenburg. Ein einfaches Denkmal vor dem Altar der heil. 3 Könige im Chor der Domkirche zu Mainz bezeichnet die Stelle, wo er ruht. Auf dem Grabstein ist neben seinem Bilde auch das des Domprobstes Andreas von Brauneck, zum Zeichen, wie ein Schriftsteller jener Zeit sagt, daß sie als lebenslange Bluts- und Muths-Freunde auch im Grabe nicht haben wollen von einander getrennt sein.

Der älteste dieser 3 Söhne und Stammhalter

               Engelhard VIII. 1391–1415.

Engelhard VIII. s. oben S. 32 war vermählt mit Anna von Leiningen, Tochter von Graf Emich von Leiningen 1371.

1371 verkaufte Engelhard mit seinem Schwiegervater die Dörfer und Burgen im Elsaß: Rielfels, Überlingen, Diefenbach und Nieder-Ingolzau an den Deutsch-Ordens-Commenthur Siegfried von Venningen.

1372, 27. Oct. belehnt Kaiser Carl IV. diesen Engelhard VIII. mit 300 Pfd. Heller Judensteuer in der Landvogtei Niederschwaben und K. Ruprecht bestätiget dieses unterm 23. Oct. 1304[ws 1] (Ludwig, Urk.).

1375. Engelhard verpfändet an Blickard Landschad für 100 fl. einen Hof in Heidelberg auf Wiederlösung (Ludwig).

eod. Einweisung in Burg Maienfels für 1000 Mark (Ludwig).

1376. Engelhard war zu Anfang dieses Jahres mit Herzog Lupold von Östreich in der diesem vom Bischof zu Basel verpfändeten kleineren Stadt Basel, wo [34] der Adel die Fastnacht mit großen Freuden und allerhand ritterlichen Solemnitäten feierte. Als auch in der größeren Stadt ein Gleiches geschah und aus Gelegenheit dieser Fastnachtsfreuden einige Bürger verwundet wurden, erhub sich ein Tumult wider den Adel, in welchem 3 Edelleute und etliche Bediente erstochen wurden, worauf sich Herzog Lupold sammt den Vornehmsten vom Adel davongemacht. Diese Sache mißfiel der Obrigkeit daselbst und damit dem tollen Pöbel einige Satisfaction verschafft würde, nahm man etliche Fürsten und Grafen, den Markgrafen von Hohenberg, den Grafen von Montfort, einen Grafen von Zollern, Engelhard von Weinsberg u. A. gefangen, welche jedoch bald wieder auf freien Fuß gestellt und hingegen einige aufrührerische Bürger auf dem Fruchtmarkt, „der heiße Stein“ enthauptet worden (Crusius I. 949 nach Urstisius).

1379. Engelhard erhält von Abtsgmünd Steinbrüche und Fischerei in der Roth (bei Böhringsweiler etc.) (Ludwig).

eod. 1379. Vergleich Engelhards mit d. Stadt Weinsberg.

1380. K. Wenzel bestättiget Engelhard alle seine Rechte, belehnt ihn mit Burg und Patronatrecht in Weinsberg, Geleit und Zöllen hier im Thal auf der Handelsstraße nach Nürnberg und in Neuenstadt, mit dem Zoll in der sog. Wildenstraße, mit 300 Pfd. Heller Judensteuer, Vogtei in Kochersteinsfeld und Dahenfeld und mit dem Wildbann (Ludwig).

1381, 5. Jun. Engelhard leiht Lutz von Neuenstein Güter in Öhringen. Konrad, Domherr von Mainz (s. oben) siegelt (Wibel).

1384. Engelhard kauft von Axel von Crailsheim für 50 Pfd. Heller locum torcularis. (Kelter) in Veherberg (Vörrenberg?) (Ludwig).

1388, 24. Jul. Engelhard und seine Gattin, Anna von Leiningen verkaufen Burg und Schloß Weinsberg, pacto reluitionis, an das Erzstift Mainz. Sein Bruder, Konrad senior, der Scholasticus und Konrad junior siegeln (Lang).

1391. Bischof Gerhard von Würzburg gestattet Konrad IX. (s. unt.) wegen 8000 fl., die er seinem Schwiegervater Ulrich von Hohenlohe geliehen, die Nachfolge im Lehen der Burg und Stadt Weickersheim. S. unten 1398 (Ludwig).

eod. 1391, 7. Sept. bestätiget Bischof Gerhard von Würzburg und 1405, 3. Juni der Erzbischof von Mainz die Stiftung einer Messe in Neuenstadt durch Anna von Leiningen, Engelhards VIII. Gattin, und diese stiftet dazu noch ½ plaustrum vini in Brettach 26. April 1408.

1393. Engelhard erhält für 7000 fl. jährl. auf 4 Jahre von den Herzogen von Östreich die Landvogtei in Schwaben, Breisgau und Elsaß und vergleicht als deren Landvogt die Klöster Einsiedeln und Scheer (Stälin III. 359 Anm.).

1393. Engelhard belehnt die von Weiler mit einem Theil Gerichts und Zehnden in Steinsfeld.

1396. Das Kloster Komburg verspricht ihm und seinem Sohne Konrad IX. (s. unten) für die Eignung der Vogtei und des Gerichts in Hessenthal einen Jahrstag (Jäger. Ludwig).

1397. Der Bischof von Worms erlaubt ihm, Gutenberg zu verpfänden (Ludw.).

eod. 1397. Gerhard, Bischof von Würzburg verpfändet ihm für 2300 fl. die Burg Reigelsberg zur Belohnung der von ihm mit einigen Pferden und Lanzen (Glanen) zu leistenden Dienste (Ludwig). Die Verpfändung wurde nachher zur Belehnung. Engelhard zog auch eod. ao. dem Bischof gegen die Stadt zu Hilfe.

[35] 1398. Engelhard wird mit Beringer von Sindringen wegen Güter in Tegmingen (Degmarn) und Brettach verglichen (Ludwig).

eod. Erkaufung von 7 Hohenlohischen Orten Königshofen u. s. f.

1399, 5. Aug. Engelhard verleiht etlichen Bürgern von Heilbronn 2 Huben in Reinoldsburg, 1 Gut in Hertlinshag (Ludwig) und ist mit mehreren Andern Schiedsrichter in den Spänen zwischen Heilbronn und Graf Eberhard v. Württemberg auf dem Tag zu Brackenheim. Sim. Jud. 1399. (Jäger. Heilbr. S. 174.)

1400 u. 1411 belehnen die Bischöfe Johann und Albert von Regensburg Engelhard und seinen Sohn, Konrad IX. (s. unt.) mit Öhringen, Neuenstein und Waldenburg (Ludwig); wiederholt 1438 von Bischof Friedrich.

1400, 23. Juni. Engelhard und sein Sohn Konrad (IX.), geben Ulrich und Albrecht von Hohenlohe volle Gewalt, sich in Kriegen ihrer Schlösser zu bedienen, und verschreiben sich, bei söhnelosem Absterben soll die Herrschaft Weinsberg mit allen Lehen und Eigenthum an Hohenlohe fallen (Ludwig und Hanselmann).

(Konrad erhielt aber 2 Söhne. S. unten)

1401, 4. Febr. u. 3. Aug. Kaiser Ruprecht III.[ws 2] nach K. Wenzels Absetzung 1400 erkoren, verleiht Engelhard die Reichslehen, Stälin III. 374.

eod. 1401, 8. Mai befiehlt er ihm, für ihn in Wasserburg die Huldigung einzunehmen.

eod. 1401, 9. Juli übergibt er ihm die Eigenleute (Leibeigene) des Reiches zu Reigelsberg, Weickersheim und Creglingen.

1402 verpfändet das Erzstift Mainz Burg Weinsberg (s. 1388) für 6000 fl. an Reinold von Thalheim und bekennt 1403, es habe ¼ zurückgegeben und Engelharden freigestellt, auch das Übrige zu lösen.

1404 verleiht der Kaiser Engelharden die Judensteuer in Niederschwaben.

1405. Engelhard und sein Sohn Konrad IX. verpfänden an die von Helmstadt Neuenstadt mit Zugehör, Gochsen etc. (Ludwig).

eod. werden sie von dem Ordensgeneral der niederen Brüder, Anton, in die Ordensgemeinschaft aufgenommen. id.

eod. 1405 vermittelt Engelhard, als kaiserlicher Hofrichter, zwischen Hall und dem ihm verwandten Limpurg (Prescher).

1405. Concession Engelhards und Konrads IX. als Lehensherrn zum Verkauf von Affaltrach durch Wilh. v. Weiler an den Johanniterorden zu Hall.

1407, 5. Sept. Engelhard, als Landrichter, spricht dem Kloster Schönthal ein Vermächtniß zu (Ludwig), kauft den Mönchshof bei Schluchtern um 148 fl. von Maulbronn.

1408, 3. Febr. K. Ruprecht versetzt die von Hohenlohe in Gemeinschaft der Lehen von Weinsberg und vice versa verleiht er Engelhard und seinem Sohne Konrad (IX.) Weinsberg, die Burg und was sie an Rechten und Gütern in der Stadt haben, auch die Vogtei über den Nonnenhof des Klosters Gnadenthal in Kochersteinsfeld, über den Herrenhof des Kl. Lorch in Dahenfeld, über den Hospitalitenhof in Neckarelz, die Vogtei zu Burgheim (Neckarburken) und den Schirm des Klosters Lichtenstern.

eod. 1408. Engelhard und sein Sohn freien dem Kloster Schönthal einen Theil des kleinen Zehndens in Granzheim (Grantschen), welchen Konrad Adelmann von ihnen zu Lehen trug und seine Wittwe an das Kloster verkauft hatte.

1409. Einweisung in Burg Gleichen und Maienfels für 2000 Mk. (Ludw.).

[36] 1411, 19. Apr. Ksr. Sigismund, nach Ruprechts III. Tode 1410 erwählt, ertheilt Engelhard und seinem Sohne Konrad IX. auf ihre Bitten, als Markgraf von Brandenburg, das Unter-Kämmerer-Meister-Amt des Reiches lehensweise, wie es die von Münzenberg und von Falkenstein ehemals hatten; die aber unterlassen hatten, um die Belehnung einzukommen (Hanselm.) Stälin III. 398.

1412, 25. Mai verkaufen Engelhard und sein Sohn Konrad (IX.) an Kurfürst Ludwig von der Pfalz die halbe Herrschaft Weinsberg für 6000 Pfd. Heller (Hugo).

eod. 1412 verschreiben sie sich gegen Schenk Friedrich v. Limpurg von Frau Juttas Erbfall wegen (s. S. 32) um 50 fl. jährl. Gült, mit 1000 fl. abzulösen (Prescher).

1415 belehnt K. Sigmund, Engelhard und seinen Sohn Konrad (IX.) mit den Lehen des Grafen von Münzenberg und von Falkenstein, und bestättigt ihre Privilegien und Pfandschaft (Ludwig).

eod. befahl K. Sigmund die halbe Judensteuer an Engelhard zu bezahlen (Ludw.).

eod. verpfändet Albrecht von Löwenstein das Schloß Gleichen an Engelhard und seinen Sohn Konrad; und dessen Sohn und Anna von Löwenstein erlauben Albrecht von Hohenlohe, es einzulösen (Ludwig).

               Engelhard VIII. † 1415.

hatte 10 Kinder, 7 Töchter und 3 Söhne.

a) 7 Töchter:

1) Elisabeth, Gemahlin des Landgrafen Johann von Leuchtenberg (s. unt. S. 39).

2) Sibylla, Gemahlin des Grafen Wolfgang von Erbach.

3) Agnes, Gemahlin des Grafen Friedrich von Helfenstein. Als Wittwe vergleicht sie ihr Bruder Konrad IX. mit ihren Kindern.

4) Ida, Gemahlin des Grafen Friedrich von Waldheim. 1395, 2. Juni versprechen ihr die Herzoge Albrecht, Wilhelm und Leopold von Östreich, wenn ihr Gatte vor ihr sterbe, sie bei ihren rechtlichen Ansprüchen an ihn zu schirmen. Sie ist 1410 schon †.

5) Margaretha, Gemahlin von Graf Heinrich von Hohenstein. Auch sie ist 1410 schon †.

6) und 7) Amalia und Dorothea starben unvermählt vor 1410.

b) 3 Söhne:

Die 2 jüngeren, Georg und Philipp, kommen sonst nicht mehr vor, als Georg, 1403 auf dem Turnier zu Darmstadt, wo es zu blutigen Händeln kam, und Philipp, 1408 auf dem Turnier zu Heilbronn (Jäger). Desto mehr glänzt der älteste Sohn und Stammhalter,

               Konrad IX. 1396–1448.

Konrad IX., Reichs-Erbkämmerer, nächst Erzbischof Konrad, S. 32, der Größte seines Hauses, das mit ihm, gleich einem im Erlöschen begriffenen Lichte, noch einmal hell aufloderte und in seinen Söhnen erlosch.

Seine Erziehung und Bildung zum Staats- und Hofmann erhielt er wohl durch seinen väterlichen Oheim, den nachmaligen Erzbischof Konrad (s. oben S. 32). An den pfälzischen und badischen Höfen sammelte er sich noch weitere Kenntnisse und Erfahrungen.

1397 vermählte er sich mit Anna, Tochter Krafts von Hohenlohe, Wittwe des Konrad von Brauneck, welcher 1390 verstarb. Sie lebte mit ihm bis zum 2. Jun. 1434.

In demselben Jahre vermählte er sich zum 2tenmale mit Anna, Gräfin von [37] Henneberg, wozu er von dem Concil zu Basel, unerachtet des Verwandtschaftsgrades Dispense erhielt.

Im Jahr vor seiner ersten Vermählung,

1396 wird er zum Erstenmale mit seinem Vater Engelhard VIII. genannt (s. oben 1396).

1398, 2. Febr. bekennt Konrad IX., daß seine Schwäger, Ulrich und Albrecht von Hohenlohe, Königshofen, Tauber-Retersheim, Neubronn, Rinderfeld, Oberndorf, Streichenthal und Wermuthhausen, die sie ihm für 1200 fl. verkauften, wieder einlösen dürfen (Ludwig).

1398 versprechen Abt und Convent Comburg ihm und seinem Vater einen Jahrstag für die Eignung der Vogtei und des Gerichts Hessenthal (Ludwig).

1398. Hartmann Fuchs übergibt die ihm von den von Hohenlohe verpfändete Stadt Weickersheim mit Zubehör an Konrad’s Gattin, Anna v. Weinsberg (Ludw.).

1399 verkauft er an Johann Truchseß von Baldersheim Aub und seinen Theil an Goßmannsdorf um 3400 fl. und kauft dafür

eod. anno vom Erzbischof Johann II. von Mainz Burg und Stadt Krautheim nebst Ballenberg um 1000 fl. Ebenso kauft er

1400 von Beringer von Mergentheim den Weinzehnten zu Wachbach um 100 fl.

In diesem unruhigen Jahre 1400, wo K. Wenzel (20. Aug.) förmlich abgesetzt und Pfalzgraf Ruprecht III. zum römischen König erkoren wurde, verschrieben sich Konrad und sein Vater Engelhard gegen Ulrich und Albrecht von Hohenlohe, Konrads Schwäger (s. oben 1398), daß sie im Fall eines Krieges sich ihrer Schlösser bedienen dürfen; auch sollte im Fall des söhnelosen Absterbens Konrads die ganze Herrschaft Weinsberg mit allen Lehen und Eigenthum an die von Hohenlohe fallen, wogegen die von Hohenlohe, auf den Grund eines vorhergegangenen Erbverbrüderungsvertrags, eine ähnliche Verschreibung ausstellten und die von Weinsberg zu ihren Erben in Lehen, Gütern und Pfandschaften erklärten (s. oben 1400) – Hanselmann.

eod. 1400 belehnt Bischof Johann von Regensburg Konrad und seinen Vater mit den vom Bischof herrührenden Orten Öhringen, Neuenstein und Waldenburg, was wohl hauptsächlich zu vorstehender Verständigung mit denen von Hohenlohe Veranlassung gab.

Der neuerkorene König Ruprecht III. suchte sich zunächst der seiner Heimath, der Pfalz nächstgelegenen Herren zu versichern, und so waren Konrad und sein Vater Engelhard VIII. die Ersten unter den schwäbischen Herren, denen er

1401, 4. Febr. die Reichslehen verlieh und

eod. 9. Juli alle Leibeigenen des Reiches zu Reigelsberg, Creglingen und Weickersheim überließ.

1401 erhielt Konrad von Papst Bonifaz IX. 2 Indulgenzbriefe, worin ihm gestattet wird, sich einen tauglichen Beichtvater zu wählen, der ihn auch in reservirten Fällen Einmal von allen Sünden absolvire und seine Reise- und Fastengelübde in andere christliche Werke verwandle; sodann die Vergünstigung, die Messe vor Sonnenaufgang zu hören (Ludwig XII. 581).

1402, 20. Juli. K. Ruprecht verschreibt dem Konrad die Reichssteuer in Windsheim für geleistete Dienste – bei seiner Romfahrt? 1401.

eod. anno 11. Oct. erlaubt er ihm, in Baldersheim eine Mühle zu bauen (Ludwig).

[38] 1403 stiften Konrad und seine Gattin Anna eine Brüderschaft der Geistlichen in Weickersheim, Creglingen, Niederstetten u. a. O. (Wibel).

eod. 1403 theilt Anna von Hohenlohe, Konrads Gattin, mit ihrer Tochter erster Ehe, Margaretha von Brauneck, Gemahlin Grafen Heinrichs von Schwarzburg die Braunecksche Erbschaft also, daß Anna und ihre Erben: die Burg Reigelsberg, die Hälfte von Aub, die Dörfer: Baldersheim, Burgenroth, Buch, Biberehren, Hopferstadt, Gelchsheim, Stalldorf nebst dem Walde daselbst, den See zu Bickenbach, den Weinzehnden zu Niederbalbach; ferner die Pfandschaft zu Weickersheim, Königshofen im Gäu, Rinderfeld, Rettersheim, Neubronn und Wermutshausen erhalte. Dafür und für 1400 fl., um welche sie auf Neuenstein versichert waren, sollten Anna und ihre Erben sämmtliche auf 10691 fl. berechnete Schulden bezahlen (Ludwig und Jäger).

Anna cedirte auch ihrem Gemahl alle ihre Rechte und Ansprüche an die Herrschaft Falkenstein (Ludw.).

eod. 1403 kaufte Konrad IX. von Geyer von Gibelstadt Gefälle und Gülten zu Eierhausen um 110 fl., und von Konrad Truchseß von Baldersheim 2 Höfe zu Baldersheim um 159 fl. (Jäger).

1404, 1. Jan. K. Ruprecht erlaubt dem Konrad Truchseß und Hans von Baldersheim, aus Aub eine Stadt zu machen.

eod. anno 1404 übergab der Vater Engelhard VIII. seinem Sohne Konrad IX. die Herrschaft Weinsberg, deren Verwaltung er müde war (Ludw. Urk.).

eod. anno 1404 verkaufte Engelhard VIII. und sein Sohn Konrad IX. den Hungerlinshof zu Frankenbach an den Bürger Conz Feurer zu Heilbronn (Jäger. Heilbronn).

1405 verkaufen Engelhard und Konrad an die von Helmstadt Neuenstadt am Kocher und die Dörfer Gochsen, Kochersteinsfeld, Cleversulzbach und Dahenfeld für 14500 fl. auf Wiederkauf (Ludwig).

eod. 1405 nimmt der Ordensgeneral der niederen Brüder Konrad IX. in die Ordensgemeinschaft auf (Ludw., s. oben 1405 S. 35).

1406 vergleicht sich Konrad mit Graf Heinrich von Schwarzburg wegen eines Hofes in Möchingen und der Fischerei zu Biberehren.

Seine Gemahlin Anna nimmt er in die Gemeinschaft der Pfandrechte von Aub, Stalldorf und Hopferstadt, Königstein und Rettersheim gegen eine Geldsumme von 5950 fl. auf.

Von Friedrich und Leonhard von Ehenheim kauft er einen Hof in Baldersheim für 400 fl.

Die Burg Gutenberg am Neckar löste er von Weitbrecht von Helmstadt wieder ein, worauf v. Helmstadt die Unterthanen der dazu gehörigen Orte des ihm geleisteten Huldigungseides entläßt (Jäger nach Ludwig).

1407 kauft er vom Kloster Maulbronn für 148 fl. den Mönchshof in Schluchtern. id. Naßkalter Sommer verderbt die Früchte. Theuerung und Hungersnoth (Chroniken).

1408. Belehnung von K. Ruprecht (s. oben 1408, S. 35).

eod. Engelhard’s VIII. Sohn, Philipp, nach Crus. u. Jäger auf dem Turnier zu Heilbronn (s. oben S. 36).

eod. anno. Konrad verkauft an Hans von Hirschhorn einen Theil an Dorf und Gericht zu Tauberzell (Jäger).

[39] Mit seinem Schwager, Johann von Leuchtenberg, Gemahl seiner ältesten Schwester Elisabeth (s. S. 36) verglich er sich wegen des Schlosses Steinsberg bei Sinzheim, so wie darüber, daß Johann das Schloß Pleystein 7 Jahre lang, die von Weinsberg aber die Burg Gutenberg ebenso lange inhaben sollen (Jäger).

eod. anno kauft er von Götz Weinsberger für 60 fl. einige Güter zu Neuenstadt (Jäger).

1409 vergleicht sich Konrad mit der Stadt Rothenburg wegen einiger Leibeigenen zu Bieberehren (Jäger).

1410 versprechen ihm die Mönche des Prediger-Ordens zu Wimpfen einen Jahrstag für ihnen verkaufte Früchte vom Bellinger Zehnden (Ludwig).

1411 belehnt ihn Bischof Johann von Worms mit den Wormser Lehen Gutenberg (s. oben 1406) sammt den dazu gehörenden Dörfern Burg, Schwarzach mit Zugehör, Neckar-, Gros- und Kleingartach, Burg und Stadt Winnenden (Jäger). (Von Wiedereinlösung der Letzteren, welche Konrad IV. 1325 (s. oben S. 27) an Graf Ulrich von Württemberg verkauft hatte, und von einem späteren Wiederverkauf an Württemberg, unter dessen Eigengütern sie 1420 vorkommen (Stälin III. 417), findet sich aber Nichts und es ist hier wohl ein Irrthum.) Dasselbe ist der Fall bei dem – 1341 an Heilbronn verkauften Neckargartach.

Den 4. Theil der Burg Gutenberg verkauft er mit Consens des Bischofs von Worms eod. anno um 2000 fl. an Vollmar Lemblin (Ludwig).

Am 21. Juli 1411 war Konrad IX. zu Frankfurt bei der zweiten einstimmigen Wahl Sigmunds zum römischen König.

K. Sigmund belehnte nun – als Markgraf von Brandenburg – die beiden Weinsberge, Vater Engelhard VIII. und Sohn Konrad IX. mit dem Reichs-Unterkämmerermeister-Amt (s. oben S. 36), wie es die von Münzenberg und von Falkenstein ehemals hatten, und Markgraf Joh. von Brandenburg erließ in Sigmunds Namen mehrere Missive, namentlich an die von Falkenstein, welche es unterlassen hatten, um die Belehnung einzukommen.

Konrads Schwager, Georg von Hohenlohe, Bischof zu Passau, hatte ohne Zweifel als Sigmunds Kanzler, zu Ertheilung dieser Würde an Konrad mitgewirkt, ahnungslos, daß dieses scheinbare Glück der erste Anlaß zum Fall seines Hauses werden sollte. Der Aufwand, welchen Konrad bei seiner hohen Stellung machen mußte, namentlich auch als von Kaiser Albrecht ernannter Protector der Kirchenversammlung in Basel, die Vorschüsse an den oft in Geldverlegenheit befindlichen Kaiser, die Händel mit der Stadt Weinsberg und die vielen Stiftungen, besonders an das Kloster Schönthal, wo er begraben liegt, zerrütteten sein bedeutendes Vermögen so, daß er seinen Söhnen kaum noch einen Schatten davon hinterlassen konnte.

Schon 1412 verkauft Konrad – mit seinem Vater – die halbe Herrschaft Weinsberg um 6000 Pfd. Heller an Churfürst Ludwig von der Pfalz (s. oben S. 36).

1413. Erzbischof Friedrich von Cöln ertheilt ihm und dem Grafen Emich von Leiningen simultaneam investituram in Waltersheim, Dulgesheim und Guntersblum (Jäger).

Graf Emich übergiebt ihm die Dörfer Waltersheim, Dulgesheim, Ulfesheim und Guntersblum, auch ¼ an Schloß und Dorf Busenheim, um ihn wegen des noch schuldigen Heirathgutes seiner Mutter (s. oben S. 33) und urelterlichen Wittums zufrieden zu stellen (Jäger).

eod. ao. wiederholt Bischof Johann von Würzburg die Belehnung der [40] Würzburgischen Lehen und belehnt ihn mit der von Hohenlohe ihm verpfändeten Stadt Möckmühl.

1414 war Konrad mit K. Sigmund zu Wezlar bei der Huldigungseinnahme, desgl. am 8. Decbr. zu Friedberg (Jäg.), wie auch Sigmund am 15. Oct. d. J. die Huldigung im benachbarten Heilbronn einnahm.

1414, 25. Decbr. begleitete er K. Sigmund, der mit glänzendem Gefolg durch das Württemberger Land kam, (Stälin III. 399) zu dem berühmten Concil von Constanz, wo er sich die Gunst aller deutschen Großen erwarb.

1415 stirbt der Vater Engelhard VIII., während K. Sigmund ihn und Konrad IX. mit den heimgefallenen Lehen der Grafen von Münzenberg und von Falkenstein belehnt und ihre Privilegien und Pfandschaft bestättiget (s. oben S. 36).

eod. 1415, 12. Jan. verpfändet K. Sigmund seinem Reichskammer-Meister Konrad IX. die Reichssteuer in Hall für eine ältere Forderung von 5000 Pfd. Heller, weil K. Wenzel dessen Vater Engelhard VIII. mit Gewalt von der Reichssteuer zu Heilbronn und Wimpfen verdrängt hatte (Jäg. nach Wegelin).

eod. anno 18. Jan. Anna und Konrad IX. ihr Gatte verkaufen an Konrad von Rosenberg Burg Reigelsberg sammt Zugehör um 7000 Pfd. auf Wiederlösung mit Würzburgschem Consens (Ludwig).

eod. 6. Juli. Feuertod Hussen’s zu Constanz.

eod. anno 4. Dez. verkauft Konrad IX. Güter und Gülten in Reinoldsbronn, Hertwigshofen und Engelbrechthausen.

Der Kaiser gab ihm hier zu Anfang

1416 den Auftrag, die Judensteuer einzutreiben, die ältere wie die neue, auch Judenmeister zu setzen und zu entsetzen; womit er auch 1418, 1421 u. 1434 zu thun hatte.

Für die Dienste im Kriege gegen den geächteten Herzog Friedrich von Östreich und für einen dabei gehabten Verlust von 1114 fl. überließ ihm K. Sigmund

1416 den sogenannten Schinderhof bei Baden im Aargau, welches Gebiet sonst den schweizerischen Eidgenossen zufiel (Ludwig).

In dieser Fehde fordert Konrad

1416, 20. Apr. Regensburg auf, mit Ulm, das er befehdet, allen Verkehr aufzuheben (Ludwig).

eod. muß er auf Sigmunds Befehl jüdische Verbrecher verfolgen. id.

1416 geht Gleichen an die von Hohenlohe über (Stälin III. 674).

eod. Streit des Klosters Schönthal mit dem Burgcaplan v. Weinsberg wegen Zehnden in der Glückenhälden bei Weinsberg. Entscheidung, sie zu theilen.

K. Sigmund, der des Geldes sehr benöthigt war – (Stälin III. 404) ließ sich von Konrad

1417, 19. Mai mit ausdrücklicher Beziehung auf gehabte Auslagen in Constanz 10,000 rhein. Goldgulden vorstrecken und verpfändete ihm dafür die Reichssteuer in Ulm. Stälin III. 404 (Wegelin).

eod. 1417 vergleicht sich Konrad IX. mit Probst und Capitel des neuen Münsters zu Würzburg über das Dorf Hopferstadt (Jäger).

1417. Neue Indulgenzen von Pabst Martin V. zu Mitführung eines tragbaren Altares, zu Früh- und Stillmessen, zu Absolvirung von reservirten Fällen, zu Errichtung von Präbenden etc. (Ludwig). Um diese Zeit begannen die Späne Konrads IX. mit der Stadt Weinsberg, mit welcher ihn [41] 1417, 22. Juli K. Sigmund sammt allen deren Rechten, Gerichten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Bauten, Gütern u. s. w. als einem ewigen Mannlehen belehnt hatte, was freilich in großem Widerspruch mit dem Privilegium stand, daß die (Reichs-) Städte nicht mehr verpfändet werden sollten; weshalb die Stadt diese Belehnung wenig beachtete.

1420 erwirkte Konrad von dem Hofgericht zu Prag einen Befehl an Ott von Wurmlingen, Konraden auf alle und jede der Stadt Weinsberg Habe und Güter einzuleiten. Allein Ott wurde von den Weinsbergern gleichgültig angehört und ohne Erklärung entlassen (Jäger).

Der Verfolg dieser bis zum J. 1420 dauernden Späne gehört zu der unten folgenden Geschichte der (Reichs-) Stadt Weinsberg, deren Sache die Reichsstädte zu der ihrigen machten, wobei Konrad Sigmunds Gunst verlor.

In diese Zeit fällt wohl die von Crusius III. 417 erzählte Weinsberger Geistersage von dem Knechte, welchen Konrads Burgvogt erschlagen habe, und welcher dem in der Schloßcapelle betenden Burgvogt erschienen sei und nicht nur ihn so geängstigt habe, daß er erkrankte und bald darauf starb; sondern welcher auch bis zu dessen Tode im ganzen Schloß rumorte, die Burgwächter neckte und selbst in die Stadt herabkam. Die Stadt habe zur Sühnung des Geistes eine Fasten und eine Wallfahrt zum Kloster St. Mariä in Heilbronn angestellt und – nach Jäger, Heilbronn – das dortige Karmeliter-Kloster erbauen helfen. Vgl. Kerner’s Seherin v. Prevorst, S. 473: So „wandelten also die Geister da“ schon im 14. und 15. Jahrhdt. Was Wunder, daß sie im 19. wieder einkehrten!

1418. Konrad vergleicht sich mit Graf Heinrich von Hohenstein über die Hinterlassenschaft der Margaretha von Hohenstein, einer geborenen von Weinsberg (s. oben S. 36) Konrads Schwester.

1419. Konrad wird vom Erzbischof Dieterich von Cöln mit den Lehen belehnt, welche die Grafen von Falkenstein vom Erzstift zu Lehen hatten (Jäger).

Kaiser Sigmund tritt, als sein Schuldner (s. oben 1417) an ihn Alles ab, was die Städte Hamburg, Rostock und Wismar noch zur kaiserlichen Kammer schuldig waren (Ludwig).

Konrad vergleicht sich mit seinem Schwager, Graf Friedrich von Helfenstein und dessen Gemahlin, seiner Schwester Agnes (s. oben S. 36) über deren Erbschaft. id.

eod. anno 1419 gestattet die Kirche zu Haßmersheim Konraden die Wiederlosung der dortigen Güter der Familie Weinsberg. id.

eod. Die von Goßheim verkaufen ihre Güter zu Braunbach an Konrad für 409 fl. id.

eod. Wilhelm Geyer von Gibelstadt überläßt an Konrad die oben 1403 auf Wiederlosung verkauften Gülten und Gefälle zu Eierhausen für 110 fl. id.

eod. Johann Grimm, Schultheiß zu Neidenau, reversirt sich, Konraden die Wiederlosung der jenem verpfändeten Fischerei zu Sickingen jederzeit zu gestatten.

1420. K. Sigmund belehnt Konrad mit den Herrschaften Münzenberg, Falkenstein und Königstein, welche nach Graf Philipp von Falkensteins Tod dem Reiche heimgefallen waren und das Hofgericht in Prag erließ 1422 an Cuno von Gosheim, an Chur-Mainz und Cöln, an die Bischöfe von Würzburg und Speier, so wie an den Abt von Fulda, an Churpfalz, den Markgrafen von Baden, den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Geldern, an die Grafen von Leiningen, Nassau, Wertheim, Hanau, Katzenellnbogen, Isenburg, an die Edlen von Allesheim, [42] Baldersheim, Cronenberg, Dürn, Frankenstein, Helmstadt, Landschaden, Oberstein, Rosenberg, Thalheim, Weinheim etc. und an die Reichsstädte Trier, Cöln, Augsburg, Speier, Worms, Freiburg, Gelnhausen und Oppenheim besondere Mandate, Konraden wegen einer Forderung von 10,000 Mark Goldes in diese Herrschaften einzuweisen und in deren Besitz zu schützen (Ludwig).

Es erhob sich zwar hierüber ein Rechtsstreit mit den Münzenbergischen Erben, den Grafen Solm und Eppstein, der aber, wiewohl erst 1444, vom Mainzer Hofgericht zu Konrads Gunsten entschieden wurde (s. unten 1444).

1420. Verfügungen gegen Hamburg auf Sigmunds Befehl (Ludwig).

1421. Konrad erkauft von Agnes Schreiberin von Mergentheim ihre von Leipold von Seldeneck erkauften Güter zu Adelshausen, Zimmern, Turtel und Wachbach.

eod. Vergleich mit dem Churfürsten von Mainz, daß es ihm frei stehen sollte, die Burglehen in Schefflenz für 4000 fl. zu kaufen (Ludwig).

eod. Seyfard von Michelfeld übergiebt Konraden alle seine Güter zu Laupach, Neydeck, Weißlinsburg, Mühlbach, Bacherach und Buch für ein jährliches Leibgeding (Ludwig).

1422. Die Burggrafen erlauben Konraden, halb Aub (s. oben 1399) einzulösen (Wibel).

eod. 1422 verkaufte Konrad die im Jahre 1398 (s. oben dss. Jahrs) von denen von Hohenlohe erkauften Orte Königshofen, Rethersheim, Neunbronn, Rinderfeld, Oberndorf, Streichenthal und Wemprechtshausen, ferner die halbe Vogtei, Gericht und Leute zu Hollenbach, Adelshausen, Elpersheim, Scheftersheim, Staldorf, Biberehren, Eierhausen, Queckbronn und Nassau an den Erzbischof Konrad von Mainz und den Bischof Johann von Würzburg, unter Vorbehalt des Wiederkaufs, wozu sich beide Käufer reversirten (Jäger).

1422 verpfändet Konrad an Herzog Erich von Östreich die Stadt Kenzingen und die Feste Kürnberg im Breisgau für 9200 fl., vorher Besitzthum Hermanns von Landeck (Jäger nach Krautter).

1423 überließ er diese Orte mit Vorbehalt der Losung und des Öffnungsrechts für Östreich der Stadt Straßburg.

eod. 1423. – Während der Späne mit der Stadt Weinsberg (s. unten) – verkaufte er an Pfalzgraf Otto von Mosbach ad dies vitae gegen Revers, daß sie nach Otto’s Tode an das Weinsbergische Haus zurückfallen sollten, – was nach dessen Tode 1461 geschehen sollte, wo aber die Herrschaft schon wieder durch Verkauf an Churpfalz (1450) gekommen war – die Dörfer Schefflenz, Siglingen, Kresbach, Brettach, Schwabbach, Bitzfeld, Brezfeld, Scheppach, Hohenbuch, Mühlbach, Guttenberg, all sein Gut in der Markung Weinsberg, Eberstadt, Sülzbach, Hölzern, Grantschen, Gellmersbach, Buchhorn und Lenach (Jäg. nach Öhring. Arch. Urk., dsgl. Ludwig).

Es war dieses ein vom Pfalzgrafen Otto angerathenes Auskunftsmittel für Konrad in dem Weinsberger Conflict.

1424, 9. Mai. Konrad IX. verpflichtet sich, in den von K. Sigmund der Ritterschaft im deutschen Lande 1422 von Nürnberg aus angesonnenen Bund einzutreten. Stälin nach Lünig III. 424.

eod. 1424, 11. Nov. bevollmächtiget ihn sein Schwager Albrecht von Hohenlohe [43] zur Verfolgung der vom Bischof von Passau, Grafen von Hohenlohe herrührenden gemeinschaftlichen Ansprüche an die Burg Tüwingen auf dem Tulnerfelde in Östreich. – Ohne Erfolg außer Abfindungssumme (Jäg. Hanselmann).

eod. 1424 Schenkung von 160 fl. an Kloster Schönthal, wofür Vigilien und Messen versprochen werden (Ludwig).

eod. 1424 stiftet Konrad mit seiner Gattin im Schloß zu Weickersheim eine Pfründe (Wibel).

Um diese Zeit erließ K. Sigmund ein Mandat an den Erzbischof Konrad von Mainz, Konraden die Erhebung des Zolls abwechslungsweise zu gestatten, deßgleichen an den Erzbischof Ruprecht von Trier wegen des Zollturnus in Engers (Jäger) und

überließ ihm den Schlagschatz von der Münze (lucrum monetarium) zu Frankfurt, 1424 (id. nach Ludwig).

An Hans von Walkenheim aus Basel verkauft Konrad auf Wiederlosung den Zoll zu Freiburg (id.).

eod. kauft er von Konrad von Seckendorf das Dorf Biberehren um 700 fl. (Ludwig).

1425 ertheilt ihm K. Sigmund ein Privilegium, für das Hospital in Aub einen Zoll zu errichten (id.).

eod. anno ließ der päbstliche Legate Konraden durch den Bischoff von Würzburg von einem Gelübde, zum heil. Grab zu pilgern, unter der Bedingung absolviren, daß er dagegen einen Zug gegen die Hussiten mache, welche K. Sigmund eben damals vergeblich zu unterwerfen suchte.

Konrad war aber theils durch sein Reichsamt, theils durch die Fehde mit der Stadt Weinsberg, deren Sache die übrigen Städte zur ihrigen machten, verhindert, sich selbst an das auf dem Reichstag zu Frankfurt (Apr. 1427) gegen die Hussiten aufgebotene Reichsheer anzuschließen. Man sucht seinen Namen vergeblich unter den von Steinhofer in seiner Chronik II. 749. genannten 232 Edlen und Rittern, oder II. 761. unter den ihren Verlust bei diesem verunglückten Zug Liquidirenden 1425.

1425. löste Konrad die verkaufte Hälfte des Schlosses Reigelsberg (s. oben 1415.) von Konrad von Rosenberg wieder ein um 3500 fl., worüber es aber zu einem Streit kam, welchen Pfalzgraf Ludwig vermitteln mußte, worauf er mit dem von Rosenberg einen Burgfrieden schloß (Jäger. Ludwig).

1425. Gegen denselben Pfalzgrafen stellte Konrad eine Urkunde aus über die Wiederlosung der halben Herrschaft Weinsberg. id.

eod. 1425. Von Heinrich Fickels erkaufte Konrad seine Güter zu Geiselbrechtshofen (Geifertshofen) für 300 fl.

eod. von Konrad von Seckendorf die Burg Klingenstein und das Dorf Klingen für 380 fl. (Ludwig).

eod. eignet Konrad dem Kloster Schönthal die demselben von Wilhelm Schloz, Bürger in Hall, seinem Lehensträger, verkauften großen und kleinen Zehendtheile in Sülzbach, Grantschen und Wimmenthal.

1426. 5. Mai. Konrad verbündet sich mit Churpfalz, Baiern, Hohenlohe und dem deutschen Orden – (Hanselmann) – nöthigenfalls einander beizustehen mit einer Zahl wohlbewaffneter Reiter und rüstet sich heimlich zur Fehde gegen die Städte.

[44] eod. 1426. Pfalzgraf Otto schließt mit Konrad einen Kaufcontract über den 4ten Theil der Stadt Weickersheim mit mehreren Gütern, welche Konrad nur pfandweise von Hohenlohe inne hatte und räumt ihm bis zu Erlegung des Kaufschillings Stadt und Burg Sinzheim ein, läßt auch Konraden von der Stadt feierlich huldigen (Ludw. u. Jag. nach Öhr. Arch. Urkd.).

Hier wurde nun der Anschlag auf die Städte-Bürger und die zur Frankfurter Messe ziehenden Kaufleute gemacht und von Konrad 431 Pferde mit einem Aufwand von 6580 fl. für den Fang geworben (Jäger).

Es war nicht auf Plünderung, sondern auf Repressalien gegen die Städte abgesehen, welche nach Weinsberg stärkere Besatzung gelegt hatten. Die Zurüstung wurde in Sinzheim so geheim betrieben, daß die Städtebürger ahnungslos daselbst eintrafen, um auf die Messe nach Frankfurt zu reisen und daß hier

1426, 28. August gegen 200 Städter, namentlich Kaufleute von Memmingen als Reichsächter angegriffen, in feste Haft gebracht und ihr Handelsgut, Barchent, Gewürze und baares Geld gewaltsam gepfändet wurde (Stälin III. 429). Mann und Wagen wurden nach Heidelberg gebracht und von Pfalzgraf Ludwig in Gewahrsam genommen (Jäger nach Öhringer Archivurkd.). Die Karlsruher Handschrift läßt ihn 16,000 fl. an Rossen, Harnischen und baarem Geld rauben (v. Stälin III. 429). Konrad zeigte die Sache sogleich selbst allen Fürsten und Herren des deutschen Reiches an und schickte ein Gutachten mehrerer Rechtsgelehrten über die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens mit. Er berief sich unter Anderem hiebei auf K. Sigmunds Befehl: Jeden, der mit den ihm damals feindlichen Venetianern Handel treibe, was die Städte gethan haben (die ohnehin wegen Weinsbergs in der Reichsacht wären), anzugreifen und anzuhalten. Die Fürsten und Erzbischöfe von Mainz und Trier nahmen an Konrad Antheil und erwirkten auf einer wiederholten Zusammenkunft beider Parteien in Heidelberg, nachdem die städtischen Abgeordneten bei der ersten Zusammenkunft ohne Einigung abgezogen waren, am Andreastage d. J. 1428 einen gütlichen Vergleich, von welchem Konrad selbst dem Kaiser Anzeige machte. Die Vergleichspuncte folgen unten bei der Gesch. der Stadt 1428.

Allein K. Sigmund, von den Städtern gewonnen und Konraden abhold, weil er es in dem Kriege Pfalzgraf Ludwigs gegen den Markgrafen Bernhard von Baden mit Ersterem gehalten und weil er von Sigmunds Kanzler einen Gesammtlehenbrief für Herzog Erich von Sachsenlauenburg im Jahre 1422 erschlichen und auf das Jahr 1414 hatte zurückdatiren lassen, befahl

1428 Konraden, daß er die gefangenen Kaufleute und die weggenommenen Waaren herausgebe und verbot sogar den Städten, die zu Heidelberg stipulirte Vergleichssumme von 30,000 fl., worüber Briefe und Siegel ausgestellt worden waren, (Öhring. Arch. Urk.) zu bezahlen. Weinsberg mußte Konrad zufolge dieses Vergleiches als Reichsstadt anerkennen.

1429 reiste Konrad wegen dieser Angelegenheit selbst zum Kaiser nach Preßburg und übergab ihm, da er ihn krank traf, eine schriftliche Note. Weil er sich aber zu Bezahlung von 20,000 fl., welche Sigmund von ihm verlangen ließ, nicht verstehen konnte, so mußte er ungehört wieder abziehen. Konrad kam krank in Weickersheim an und erhielt dort eine von Sigmund gleich nach seiner Abreise erlassene Ladung, worin er beschuldigt wurde: daß er durch den Handel mit den Kaufleuten Kaiser und Reich geschmähet, die Messe in Frankfurt gehindert und ein Schreiben des Kaisers, worin ihm Freigebung der Kaufleute und Waaren geboten, und das, worin ihm die [45] Annahme des Gelds verboten worden, nicht befolgt habe. Er solle sich daher am St. Gallustag vor ihm und seinem Hofgericht verantworten etc.

Durch Krankheit am Selbsterscheinen gehindert, schickte Konrad 2 seiner Vasallen, Peter von Finsterlohe und Taman von Gottlieben mit einem Attestat von einigen Adelichen und von dem Leibarzt des Bischofs von Würzburg, einer weitläufigen Instruction und einem Schreiben an den Kaiser (Öhring. Arch. Urk.): worin er sein Ausbleiben entschuldigte und vorstellte, daß er den verlangten Schuldbrief nicht bei Handen habe, da er ihn bei denjenigen, die ihm Geld vorgeschossen, hinterlegt, welche seine Herausgabe nicht zugeben etc. Zugleich gab er ihnen Briefe mit an die Königin Barbara, an Herzog Albrecht von Östreich, an den Cardinal Heinrich von Winchester, an den Grafen von Schauenburg und andere Herren in deutscher und lateinischer Sprache, wovon theilweise Abschriften im Öhringer Archiv sich finden. Sigmunds ganze Umgebung sprach für Konrad. Allein dieser beharrte auf der Auslieferung des städtischen Schuldscheins über obgedachte Vergleichssumme, ließ Konrads Abgeordnete abziehen und befahl dem ganzen Reiche, Konraden nicht gegen die Städte beizustehen, sondern den Städten gegen Konrad. Die meisten Stände achteten aber dieses Befehls nur wenig, hielten es mit Konrad, versicherten diesem, daß seine Sache bei dem nächsten Reichstage vorkommen müsse und forderten ihn auf, sich indessen öffentlich zu rechtfertigen.

Konrad that dies und schickte seine Vertheidigung fast allen Ständen 1430 (Öhr. Arch.), wandte sich aber auch wieder an K. Sigmund, um diesen für sich zu gewinnen. Zugleich forderte er die Fürsten auf, den Städten, von welchen er in einem neuen Schreiben an sie (St. Agnestag 1430) vergeblich sein Geld verlangt hatte, da sie sich wiederholt auf des Kaisers Verbot beriefen, so lange das Geleit zu versagen, bis sie ihn bezahlt hätten. Sigmund beschuldigte ihn übrigens zu Preßburg, wohin ihm Konrad die Quittung über die nach Constanz bezahlten 20,000 fl. und noch baares Geld dazu brachte, wiederholt öffentlich des Eidbruches.

Nun erklärten die Fürsten und Stände dem Kaiser auf dem Reichstag zu Nürnberg, daß sie sich diesmal mit Konrads Sache nicht mehr abweisen lassen und Sigmund sah sich dadurch veranlaßt, eine Deputation zur Begutachtung dieser Angelegenheit zu wählen, bestehend aus Friedrich von Brandenburg, den Pfalzgrafen Wilhelm und Albrecht, dem Grafen Ludwig von Oettingen und Haupt von Pappenheim.

Auf dieses, im Allgemeinen für Konrad und für seine Forderung günstige Gutachten – wornach übrigens die Stadt Weinsberg bei dem Reich verbleiben, Sigmund Konrad’s gnädiger Herr und Konrad sein getreuer Diener sein sollte – bestätigte Sigmund die oben berührte Heidelberger Richtung (Vergleich) und die Städte fügten sich endlich, nach wiederholten Wendungen zur Bezahlung der stipulirten 30,000 fl., jedoch so, daß sich Konrad 29. Nov. 1430 dazu bequemte, davon noch den Pfandbetrag der ihm versetzten Reichssteuer von Ulm und Hall mit 16,000 fl. zu Gunsten der Einigungsstädte nachzulassen, und zugab, daß Weinsberg bei dem Reiche bleibe (Stälin III. 429 nach Öhring. Arch. Urk.).

Damit war die, so vieles Aufsehen machende Geschichte zu Ende und Konrad trat wieder in die Gunst und das Vertrauen Sigmunds ein, dessen unverholene Parteilichkeit für die Städte in den damaligen politischen Conjuncturen, in seiner häufigen Geldverlegenheit, in seiner Abneigung gegen den herrschenden, den Landfrieden störenden Fehdegeist (Stälin III. 445) und in persönlicher Gereiztheit gegen [46] Konrad, als den Störer des von ihm erstrebten Landfriedens einen gewiß entschuldigenden Grund findet.

1427, 22. Aug. Konrad bekennt, daß Bischof Friedrich von Worms ihn belehnte mit Schloß Gutenberg sammt Zugehör, Vogtei in Hüffelhard, ⅔ Vogtei in Kälberbach, Mühlbach unter Gutenberg, 2 Kapellen hier, Neckar- und Klein-Gartach, Schloß und Stadt Winnenden? S. oben S. 39. J. 1411.

1428 verpfändet Konrad seiner Tochter Elisabeth, Gemahlin Herzogs Erichs von Lauenburg, Burg und Stadt Weickersheim nebst anderen ihm verpfändeten Hohenloheschen Orten für 14,000 fl. – was aber bald wieder eingelöst und anderswohin verpfändet wird (s. 1430) und

1429 Burg Gutenberg mit Zugehör, wozu Bischof Friedrich von Worms als Lehensherr seinen Consens gab (Jäger).

eod. 1429 zieht Konrad dem Bischof von Würzburg zu Hülfe gegen die Stadt Würzburg, welche dem Bischof den Gehorsam aufgekündet hatte. Nach Besetzung der Außenwerke der Stadt brachte er einen gütlichen Vergleich zwischen Beiden zu Stande (Jäger).

eod. macht der General des Augustinerordens Konraden und seine Gemahlin aller guten Werke dieses Ordens theilhaftig. idem.

Von einer Belagerung der Burg durch den Churfürsten von der Pfalz in diesem Jahre (s. v. Martens Gesch. etc. S. 98 mit Beil. XIII.) kann bei dem Verhältniß Konrads zu diesem Churfürsten (s. oben J. 1426) bei der Reise Konrads nach Preßburg und bei dem Zuge Konrads gegen Würzburg in demselben Jahre nicht die Rede sein.

Die mit der Stadt verbündeten schwäbischen Reichsstädte aber legten zwar 1426 wegen Konrads Fehderüstung eine stärkere Besatzung nach Weinsberg, ohne jedoch die Burg selbst zu belagern oder anzugreifen. v. Martens findet mit Recht die Erzählung Jägers zweifelhaft. Vgl. über eine frühere Belagerungssage oben J. 1330.

1430 verpfändet Konrad dem Pfalzgrafen Otto von Mosbach das Dorf Schluchtern, das er nachher förmlich an ihn verkauft haben soll.

Auch verglich er sich mit diesem Pfalzgrafen, dem er in diesem Jahre mehrere Zölle verpfändete, namentlich den in Simringen für 1000 fl. (Ludwig) wegen eines Darlehns von 7000 fl., welche Otto für Konrad in Empfang genommen hatte, und Pfalzgraf Ludwig reversirt sich gegen Konrad, der Lösung der von Konrad verpfändeten Weinsberg’schen Güter nach Verfluß von 16 Jahren Statt zu geben (Jäger nach Ludwig).

eod. verpfändet Konrad an Eberhard von Nippenburg die von seiner Tochter Elisabeth wieder eingelöste Burg und Stadt Weickersheim nebst Neubronn, Streichenthal, Rinderfeld, Oberndorf und Wemprechtshausen (Jäger).

1431 ertheilt ihm Bischof Johann von Würzburg die Erlaubniß, die Stadt Weickersheim an Heinrich und Hartmann von Handschuchsheim für 7000 fl. auf Wiederlosung zu verkaufen (Ludwig).

1431, 3. Mai belehnt der versöhnte K. Sigmund Konraden mit der Reichsmünze in Nördlingen, Frankfurt und Basel für Vorschüsse von 5450 fl., wozu im Jahre 1435 noch weitere 1500 fl. kommen. Das erste Darlehen von 4000 fl. hatte Konrad selbst aufgenommen und hiefür Silbergeschirr verpfändet. Der Rath zu Basel handelte diese Forderung ein, erhielt durch Ablieferung des Silbergeschirrs einen Theil bezahlt und für den Rest eine Verschreibung, welche später durch den Schlagschatz wenigstens theilweise getilgt wurde.

[47] Konrad ließ nun an diesen 3 Orten Goldgulden prägen, auf welchen zwar nicht sein Name, aber das Weinsbergische Wappen sich findet. In Basel stellte er einen Peter Gotz als Münzmeister auf; in Frankfurt einen Stephan Scherff, mit welchen er 1438 Prozeß bekam (Jäger nach Ludwig).

Für einen weiteren Vorschuß von 6850 fl. wies der stets geldbedürftige K. Sigmund Konraden auf die Reichsgefälle in den Niederlanden und Westphalen an und befahl der Stadt Nürnberg, den an Konrad für 1400 fl. verpfändeten Judenzins diesem zu entrichten (Ludwig).

Ebenso erlaubte er ihm, den ihm verpfändeten Judenzins aus der unteren Landvogtei Schwaben an Wigulajus Schenk von Geyern zu verpfänden, den aber Konrad später gegen den von Nürnberg wieder eintauschte.

Auch mit anderen, als Geldangelegenheiten betraute jetzt Sigmund seinen Reichserbkämmerer. Er gab ihm und dem K. Pronotar Wacker den Auftrag, den Streit der Bürger zu Bremen mit dem Rath daselbst auszugleichen 1431 (Ludwig);

den dortigen Erzbischof, den Bischof von Münster und den Bischof Rudolph von Utrecht im Namen des Kaisers mit den Reichslehen zu belehnen; 1431 (Ludwig).

die vernachlässigten Reichssteuern in den niederländischen Provinzen wieder in den Gang zu bringen; 1431/39 (Ludwig, litterae commissor. Sigismundi).

die aus der Stadt Utrecht vertriebenen Bürger wieder zurückzubringen, die Stadt vom Banne loszusprechen und den Streit zweier Domherrn daselbst zu schlichten. 1431 (id.).

1432. 27. Nov. Konrad und seine Gattin Anna übergeben dem Stift Möckmühl den Kirchensatz in Kochersteinsfeld und verpfänden ihm den Siglinger Wald gegen Wiederlösung, wozu sich das Capitel reversirt (Ludwig).

1433 verkaufen sie Güter und Zehnden in Siglingen an das Stift Öhringen (Wibel).

eod. anno reversirt sich Weiprecht von Helmstädt gegen Konrad, ihm jederzeit die Lösung des Jenem verpfändeten Viertels der Stadt Neuenstadt zu gestatten (Jäger nach Ludwig).

eod. erkauft Konrad von Engelhard von Helmbund seinen Hof Wagenbach für 150 fl. (id.)

1434 starb seine erste Gemahlin Anna von Hohenlohe und Konrad vermählte sich in demselben Jahr zum zweitenmal mit Anna, Gräfin von Henneberg (s. oben S. 36).

1435 schickt K. Sigmund Konraden in die Bisthümer Basel und Straßburg, in das Elsaß, in’s Breisgau und in die Schweitz, die daselbst gelegenen Pfandschaften und Reichslehen, welche seither vernachlässiget waren, wieder aufzusuchen (Jäger nach Ludwig).

eod. 1435 wurde der Pfandschilling der Reichsmünzen zu Nördlingen, Frankfurt und Basel um 1500 fl. erhöht, welche Konrad dem K. Sigmund weiter darauf vorgeschossen hatte (s. oben 1431). Dieser ganze nun 6950 fl. betragende Pfandschilling wurde vom Kaiser nie abgelöst, weßwegen das Haus Weinsberg bis zu seinem Erlöschen, Anfangs des 16. Jahrhunderts, im Besitz der Reichsmünzen blieb (Jäger).

Von seiner Burg Gutenberg aus lud Konrad die Reichsstände zu einem Münzprobationstag nach Frankfurt ein (Jäger).

eod. anno bevollmächtiget ihn K. Sigmund, die Kronsteuer von den Juden einzuziehen und Rabbiner zu setzen und zu entsetzen;

[48] auch erlaubt ihm der Kaiser, daß seine Beamte peinliche Gerichte mit zwei Beisitzern halten mögen (Ludwig).

1436 vergleicht sich Konrad mit dem Truchseß von Baldersheim über die Theilung des Städtchens Aub (s. oben 1399). (id.)

Von den Jahren 1437 und 1438 existirt noch ein Einnahmen- und Ausgaben-Register Konrads, des Reichserbkämmerers, welches in der Bibliothek des Literar. Vereins von Stuttgart, Bd. XVIII. durch Hrn. Director Albrecht neu herausgegeben ist und höchst interessante Notizen über den damaligen Haushalt Konrads und seine amtlichen Angelegenheiten enthält. Es findet sich darin ein Verzeichniß von nicht weniger als 58 Personen seiner Dienerschaft, welche auf seine Kosten mit Winterkleidern versehen werden mußte, darunter viele vom niederen Adel, namentlich aus den Geschlechtern v. Finsterlohe, v. Münchingen, v. Crespelbach, v. Nydeck (Neideck), v. Goßheim (Gochsheim), v. Kochendorf, Truchsessen v. Baldersheim, v. Ehenheim, v. Lüzenbrün (Leuzenbronn), v. Gattenhofen, Voiten von Saltzbürg (Salzburg); ferner Beamte (Keller), Koch, Marstaller, Büchsenmeister, Windhetzer, Barbierer, Seidensticker, Steinmetz, Schneider, Zimmermann u. s. w., auch sein Caplan. Ebenso interessant sind die von ihm verzeichneten Preise der Lebensmittel (s. unten Stadt Weinsberg). Der höchste Preis eines von ihm erkauften Pferdes war 60 fl., der niederste 5 fl., 16 Rinder wurden um 43 fl. erkauft. Seine Knechte hatten jährlich 5 bis 8 fl. Lohn und eine Kleidung. Unter seiner zahlreichen Dienerschaft war um diese Zeit auch der von ihm als Kriegsknecht ausgerüstete Meistersänger Michael Beheim,[ws 3] im benachbarten Sülzbach 1416 geboren, ursprünglich ein Weber, nachher Kriegsmann und Sänger, zuletzt am churpfälzischen Hofe Besinger des Pfalzgrafen und seines Lebens. † anno 1475.

1437 erscheint Konrad als protector et advocatus des Klosters Frauenthal bei Creglingen.

eod. anno schloß er mit Churmainz, Brandenburg, Würzburg und Hohenlohe zu Bischofsheim a. d. Tauber ein Bündniß gegen Graf Michael von Wertheim.

eod. anno wurde ihm sein zweiter Sohn Philipp geboren. Konrad erhielt die Nachricht davon „uf Samstag vor Sant Maryen Madallenentag zu Nürnberg und gab dem Peter von Espelbach zu Botenbürg 12 fl.“ Am St. Peterstag schenkte er des Kindes Amme 1 fl. Sein Caplan war in diesem Jahr Herr Hanns Gerwer, den er auch zu Missionen an den König gebrauchte.

1437, 9. Dec. starb K. Sigmund. Ihm folgte sein Tochtermann K. Albrecht II., Habsburgischen Stammes, der aber schon nach anderthalbjähriger Regierung im Jahr 1439 starb.

Albrecht II. schenkte dem betagten Reichserbkämmerer Konrad IX. v. Weinsberg, „der zu ihm auf den Osterabend gen Östreich ritt“, besonderes Vertrauen, nahm ihn (wie Konrad im E- und A-Register S. 112 selbst erzählt),

1438, 2. Mai mit jährlichen 1500 fl. rheinisch zu seinem Kämmerer, Rath und Diener an und bestätigte ihm

19. Mai alle Gnaden, Freiheiten, Rechte und Briefe, welche Konrad und seine Vorfahren vom Reiche erhalten hatten;

Anfangs September fuhr Konrad „uff dem Wasser den Neckar abe in den Rin und gen Frankenfürt „zur Herbstmesse, auf der er Viel einkaufte, unter Anderem“ ein köstlichen Barchent, den Jungfrawen zu Unterröcken 4 fl.“

eod. 2. November ertheilte Albrecht ihm die Vollmacht, alle versessenen Renten, [49] Nutzen, Steuern, Zehnden und Opferpfennige der Judenschaft im römischen Reiche einzubringen und beauftragte ihn,

1439, 28. April, bei den freien Städten des Rheins die Huldigung im Namen des Königes zu empfangen, welchen Auftrag in Beziehung auf die schwäbischen Reichsstädte er – 27. April ejusd. seinem Reichsmarschall und Rath Haupt von Pappenheim gegeben hatte (v. Stälin, III. 450, nach Lichnowsky, Ludwig, und Konrads obgen. Einnahme- und Ausgabe-Register von 1437/38).

1439 ernannte K. Albrecht II. seinen betagten Erbkämmerer Konrad IX. v. Weinsberg zum Beschirmer (Protector) des – seit 23. Juli 1431 eröffneten – Concils von Basel, was vorher Herzog Wilhelm von Baiern gewesen war. Sein Vertreter sollte Graf Hans von Thierstein sein (Stälin III. 441). Nach Albrechts Tod bestättigte ihn der Reichsvicar, Pfalzgraf Ludwig in dieser Würde. Das Concil lud ihn wiederholt ein, so schnell wie möglich seine Stelle anzutreten und befahl Jedermänniglich, die Indulgenzgelder an ihn abzuliefern (Ludwig, Urkunden und Decrete des Concils, XII. 585, worunter das Entsetzungsdecret Pabsts Eugen IV. und eigenhändige Briefe Pabsts Felix V. an Konrad).

eod. 1439 befahl K. Albrecht der Stadt Windsheim, die Reichssteuer an Konrad zu bezahlen; auch ließ er durch ihn einen Streit zwischen dem Abt zu Münster im Gregorienthal und der Stadt Türkheim schlichten (id.).

eod. anno wurde er vom Bischof Reichard zu Speier mit einem Burglehen zu Weibstadt belehnt und der Abt von Maulbronn nahm ihn in die Brüderschaft seines Klosters auf (id.).

1440 benachrichtigte Konrad den Pabst Felix V. – von welchem noch 2 Briefe an ihn vorhanden sind – von der Wahl Herzogs Friederich von Östreich zum deutschen König. Auch war er bei dessen Krönung zu Basel zugegen und führte mit dem Markgrafen Wilhelm von Hochberg das Pferd des Pabstes.

K. Friedrich IV. bestätigte ihn in seiner Würde als Protector des Basler Concils und das Concil selbst belohnte seine Dienste durch mehrere Indulgenzbriefe (wie oben Pabst Martin V. 1417 wegen tragbaren Altares, Früh- und Stillmessen u. s. w.), die aber ein sehr magerer Ersatz für den großen Aufwand waren, welchen er in seiner Würde machen mußte. Dieser Aufwand zerrüttete seine früher glänzende Vermögensverhältnisse so, daß er seinen Söhnen kaum einen Schatten davon zurücklassen konnte.

Schon 1438 hatte er einen Theil von Weinsberg (wahrscheinlich der Burg) um 4000 fl. an Johann von Gemmingen unter Vorbehalt des Wiederkaufs verkauft. An Johann von Ehrenberg verkaufte er einen Theil der Burg Gochsheim und bald darauf für 1700 fl. einen Theil davon an Eberhard von Gemmingen (Ludwig nach v. Gemmingen’scher handschr. Hausgeschichte).

1440, in welchem Jahr mehrere Fehden zwischen den schwäbischen Städten und dem Adel, namentlich dem Städtefeind Hans von Urbach, Statt fanden, belagerte und eroberte ein Schwarm von Edeln unter Kunz von Bebenburg die Stadt Weinsberg, wodurch diese ihre Reichsfreiheit verlor, jedoch von den Eroberern nicht an Konrad, sondern an die mehrbietende Pfalz um 3000 fl. verkauft wurde (Stälin III. 453 u. A., s. unten Stadt Weinsberg).

1441 räumte Konrad seiner Tochter Elisabeth das Dorf Königshofen im Gäu zum lebenslänglichen Genuß ein (Jäger).

eod. anno ertheilt ihm Bischof Sigmund von Würzburg ein privilegium [50] exemtionis von der Centgerichtsbarkeit des Herzogthums Franken (Ludwig) und bewilliget die Aufbewahrung der geweihten Hostie in der Kapelle des Schlosses Weinsberg.

eod. 18. Juli belehnt ihn Markgraf Friedrich von Brandenburg – wie antec. 1411 – mit dem Reichs-Unter-Kammer-Meister-Amt (Ludwig u. Hanselm.).

eod. 1441 belehnt ihn Abt Hermann von Fulda mit der halben Burg und Stadt zum Hayn, dem Dorf Götzenheim und der Stadt Buzbach.

In diesem Jahre fingen die erst nach Konrads Tode (1448) beendigten Unterhandlungen über den Verkauf der Burg Gutenberg an Diether v. Gemmingen an (Ludw.).

1442. Konrad war mit K. Friedrich IV. zu Frankfurt und Aachen bei der Kaiserkrönung – und von dem, 2 Jahre später beendigten Concil zu Basel erhielt er neue Privilegien.

eod. K. Friedrich IV. verleiht Konraden ein Privilegium, 17. Juni und erlaubt ihm 1. Sept. die Verpfändung eines Turnus vom Rheinzoll.

eod. 1442 kauft Konrad von Johann v. Ehrenberg die Burg Gochsheim (Ludwig), und 1443 von denen von Bödigheim die Burg Ernstein mit Zugehör um 1000 fl. (Ludwig.)

1443. 3. Mai. Konrad verkauft mit Willen seiner Tochter 1ster Ehe, Elisabeth, Gemahlin Herzog Erichs von Sachsen-Lauenburg, Rinderfeld an Konrad von Rosenberg (Ludwig).

1444. Rechtsstreit Konrads mit den Grafen von Solms und Eppstein wegen der Münzenberg’schen Erbschaft, entschieden vom Mainzer Hofgericht (s. oben 1420). Das Hofgericht Rottweil erließ deshalb ein Mandat an Churpfalz, den Markgrafen von Baden u. A., dem Konrad in Besitznahme der Herrschaften Falkenstein, Münzenberg und Königstein behilflich zu sein. Konrad erwirkte die Reichsacht gegen die renit., zu diesen Herrschaften gehörige Städte: Münzenberg, Lich, Buzbach, Königstein und 1445 gegen Weilstadt, Hungen und Laubach (Jäg., Ludw.).

eod. gestattet ihm K. Friedrich IV., die Reichsmünzen zu Frankfurt, Basel und Nördlingen (s. oben 1431 und 1435) anderwärts zu verpfänden.

1445 verkaufte Konrad an Konrad von Rosenberg die wiedereingelöste Hohenlohe’sche Dörfer (s. oben 1430) Neubronn, Streichenthal, Rinderfeld, Oberndorf und Wemprechtshausen. Hohenlohe suchte die Wiederlösung geltend zu machen, konnte aber um so weniger dazu gelangen, als Rosenberg diese Güter dem Bisthum Würzburg zu Lehen auftrug (Jäger).

Um diese Zeit kam auch Neuenstadt mit Gochsen, Cleversülzbach und Kochersteinsfeld an Churpfalz.

eod. 1445 verkauft Konrad an das Kloster Lichtenstern Güter und Gülten zu Ober-Eisisheim und Biberach (bei Heilbronn).

1446 kauft Konrad von Catharina von Sickingen für 1500 fl. Burg und Dorf Zum Stein (Ludwig).

eod. erlaubt K. Friedrich IV. Konraden, die halbe Burg Weinsberg an die Wittwe von Gemmingen zu verpfänden.

1447 vermachte Konrad dem Kloster Schönthal den Zehnden zu Sülzbach, Grantschen *)[16] und ein Haus zu Neuenstadt – und (Jäg.)

[51] eod. anno stiftete er für seine verstorbene erste Gattin und deren Bruder einen Jahrstag im Kloster Engelszell bei Passau. Schenkung einer kostbaren Inful. (Ludw.)

1448, 18. Jan. starb Konrad und fand seine Ruhestätte neben seiner ersten Gemahlin Anna im Kloster Schönthal, in dessen Klosterkirche neben ihren Bildnissen die Inschrift steht:

ConraD De Weinsberg faVtorspeCIaLIs obIVIt,
CLaret In effIgIe VIrtVs post FVnera VIVIt.
Anna pIo pIetate VIro par esse, seCVnDa
NoLebat, ConIVX ab HohenloICIs orIVnda.

Schon einige Jahre her kränkelnd hatte er von Papst Felix V. ein eigenes, von Genf datirtes Breve erhalten, worin ihm dieser seine Theilnahme bezeugte (Jäg.).

Auch hatte er in Zeiten seine letzte Willensverordnung gemacht, wie es nach seinem Tode mit seiner 2ten Gemahlin Anna und seinen Kindern gehalten werden sollte.

Außer seiner Tochter 1ster Ehe, Elisabeth, Gemahlin Herzog Erichs v. Sachsen-Lauenburg (s. oben J. 1428, 1430 u. 1443), welche in der Kirche ihrer Stadt Weickersheim begraben liegt (Wibel), hinterließ er aus 2ter Ehe noch 2 minderjährige Söhne.

               Philipp sen. † 1503 et jun. † 1515.

Philipp, sen. und Philipp, jun., deren Vormünder Gottfried Schenk von Limpurg, seit 1443 Bischof von Würzburg (Stälin III. 462) wurde.

Dieser ihr Vormünder verkaufte wegen der zerrütteten Vermögensumstände des Hauses

1449 die Burg Gutenberg mit Mühlbach, Hüffelhard. Siegelsbach und Kälberhausen an den reichen Hanns von Gemmingen um 6000 fl. rhein.

und 1450, 4. Mai mit Erlaubniß K. Friedrichs IV. an den Pfalzgrafen Friedrich die Hälfte der Herrschaft Weinsberg, weshalb bei dem Angriff Graf Ulrichs von Württemberg auf Burg und Stadt Weinsberg im Jahre 1460 die ohnehin noch minderjährigen Grafen von Weinsberg nicht betheiligt sind (s. unten Abschn. VII.) (Hugo).

1452, 27. Aug. bestättiget K. Friedrich IV. die Privilegien der beiden Brüder, und

1465, 4. April, nachdem sie majorenn geworden, belehnt er sie mit den Reichslehen, Grafschaft Falkenstein, Herrschaften Weinsberg, Münzenberg, Königstein, dem Blutbann, dem Turnus am Rheinzoll, dem Wildbann, dem Münz- und Bergwerks-Regal, Zoll und Geleite.

1464 hielt sich Pfalzgraf Friedrich selbst einige Tage auf der Burg auf.

1467 wurde die Theilung der väterlichen Besitzungen vorgenommen. Philipp der ältere erhielt Königshofen, Rettersheim, die Herrschaft Reigelsberg – wo er residirte – die halbe Stadt Aub, die er nachher dem Stift Würzburg zu Lehen auftrug und die drei Reichsmünzen. Zu des Jüngeren Antheil scheint Schloß und Dorf Stein gehört zu haben.

Philipp, der Jüngere, erhielt schon als 9jähriger Knabe von den Basler Vätern Dispensation zur Übernahme von Präbenden und Canonicaten selbst in Metropolitankirchen und bald darauf von dem Weihbischof Hugo von Würzburg die erste Tonsur. Im Jahre 1459 erscheint er als Domherr zu Straßburg 1465. Belehnung mit seinem Bruder (s. oben). Er überlebte seinen älteren Bruder Philipp und stirbt 1515 als ultimus familiae.

Philipp der Ältere war vermählt mit Anna von Stoffelsheim (Stoffeln), [52] und folgte seinem Vater in der von dem Hause Brandenburg zu Lehen getragenen Würde eines Reichserbkämmerers, als welcher er bei dem im Jahre 1464 im Kloster Heilsbronn stattfindenden Leichenbegängniß des Markgrafen Johann von Brandenburg das burggräfliche Panier trug (Jäger).

In einer Urkunde von 1465 nennt ihn K. Friedrich IV. als Unterkämmerer des heil. römischen Reiches unter seinen treuen Dienern aus Schwaben (Stälin III. 455 ff.).

In der Reichsmatrikel von 1467 (zum Zug gegen die Türken) waren die von Weinsberg zu 1 Reiter und 1 Fußgänger angeschlagen, welcher Anschlag aber bis 1481 auf 6 Reiter und 6 Fußgänger stieg.

1469 verlieh Philipp die Reichsmünze zu Nördlingen an Hans Schrauf, Münzmeister zu Frankfurt, die er jedoch wieder einlöste und

1483 an seinen Tochtermann, den Grafen Eberhard von Königstein überließ.

1477, Jan. wohnte er der Leichenfeier des Pfalzgrafen Friedrich in Heidelberg an (Stälin III. 572. Anm.).

1486 erscheint Philipp auf dem Reichstag zu Frankfurt, wo K. Friedrich am 16. Febr. die Freude erlebte, seinen Sohn Maximilian zum römischen Kaiser erwählt zu sehen (Stälin III. 616).

1487 verbot K. Friedrich dem Philipp, in Nördlingen, Frankfurt und Basel goldene Münzen zu prägen, welches Verbot er aber

1490, 26. April, wieder aufhob (Pfaff). Kaiser Friedrich † 19. Aug. 1493).

1495 war Philipp in seiner Reichswürde auf dem Reichstage zu Worms, wo K. Maximilian den Grafen Eberhard von Württemberg (gen. im Bart) zum Herzog erhob. Der Aufgang des Württemberger Sternes war die Zeit des Untergangs vom Weinsberg’schen; denn Philipp kommt nur noch einmal im Jahre

1503 vor, wo er sich über einen Münzreceß beschwert, wodurch das zu Nördlingen geprägte Weinsberg’sche Gold ausgeschlossen werden sollte. Nach dem Schönthaler Necrologium starb er im Nov. 1503.

Mit ihm erlischt das Geschlecht, da er eine einzige, an Graf Eberhard von Königsstein verheirathete Tochter Catharina hinterließ.

Wir lassen nun die Stammtafel der Herren von Weinsberg I. u. II. Linie folgen:

Stammtafel der Herren von Weinsberg.
(Nach Vorstehendem und nach Dr. C. Pfaff.)
Iste Linie.     Jahr 814 bis 1140.
Jahr 814.       S. oben Abschn. VI. S. 13 N. N. unsicher.
942.       Johann von Weinsberg (s. S. 13).
969.       Friedrich von Weinsberg. ibid.
1080.       Rudolph von Weinsberg. ibid.
      Gotthard v. Weinsberg, Turn. zu Nürnberg.
      Friedrich v. Weinsberg     „     zu Worms.
1094.       Cuniza von Weinsberg, Gemahlin, nachmal. Wittwe von Graf Adelbert von Calw. Urkdlich.
1122.       Caisolf und Wignand von Weinsberg (Crus., s. oben S. 14).
1129.       Wolfram von Weinsberg. Cod. Hirsav. s. S. 14.
1140.       Derselbe und
      Burkhard v. Weinsberg. S. ibid.

[53]

II. Linie: 1140–1515.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dieport, von Weinsberg. 1140–50.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Engelhard I. dessen Bruder? 1200.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Engelhard II. ux.Jutta von? 1182–1212.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Konrad I. sen. 1215–35. ux. N. N.?2. Engelhard III. 1193–1212. ux. Luitgarde v. Limpurg. Stift. des Klost. Lichtenstern.3. Konrad, jun. Archidiac. in Würzburg 1219.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konrad 1257–72. Mönch in Herrenalb.1. Engelhard IV. d. Rothe. 1253 † 1279. ux. Agnes, Gräf. v. Löwenstein.
 
 
2. Konrad II. † um 1262. ux. 1. Gisela v.? 2. Mechthilde v. Löwenstein.3. Tochter N. N., viell.
Mathildis? ux. d. Grafen Ulrich v. Münzenberg.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Adelhaid, ux. des Albr. v. Ebersberg. 1269.2. Mathilde, Nonne in Gnadenthal. 1266.3. Konrad III. sen. 1279 † 1304. ux. Elisabeth von Katzenellnbogen.4. Konrad IV. jun. K. Landvogt in N.-Schwab. 1270 † 1333. ux. 1. Luitg. v. Neuff. 2. Agn. v. Hohenlohe-Brauneck. † 1350.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Engelhard V. 1265 † 1322, ux. Richza Tochter Krafts v. Hohenlohe. Nachher ux. des Poppo von Henneberg † 1337.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Konrad V. 1300–28. ux. Luitgarde von Erbach.2. Engelh. VI. 1307 † 1345. ux. Hedw. v. Falkenst. (Henneb)3. Mechthild, ux. Gr. Ulrichs v. Hohnl.Brauneck. 1322–29.4. Margaretha, † 1353. als Nonne.1. Adelhaid, ux. Grf. Phil. v. Löwenstein. 1310.2. Konrad VI. ux. Luitg. v. Breuberg. 1301 † 1328.3. Engelh. VII. ux. Anna v. Helfenstein. 1301–67.4. Engelhard Konrad 1314 † 1336, unvermählt.5. Engelhard Canonicus in Würzburg. 1336.6. Mechthilde ux. Grf. Heinrichs v. Rechberg. 1336.Konrad, Canonicus. 1316–1336.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wild Engelh. verm. mit *** Tocht. Krafts v. Hohenl. † v. 1328.1. Engelhard VIII. 1367–1415. ux. Ann. v. Leiningen.2. Konrad, Erzbisch. zu Mainz † 1396.3. Konrad, Canonicus in Würzburg. 1388.4. Jutta, 1374–1412. Gem. Schenk Konr. v. Limb.5. Agnes, 1361. Gem. Haupt. v. Pappenheim.6. N. N. 1361. Gem. Grf. v. Eberstein.1. Luitgard, 1328.2. Elisabeth, 1328.3. Konrad VII. 1335–83.1. Engelhard Konrad II. 1367.2. Konrad VIII. 1367.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Elisabeth, Gem. d. Ldgrf. Jos. v. Leuchtenberg.2. Konrad IX. 1396. ux.1. Ann. v. Hohenl. 1403. Wtw. Kon. v. Brauneck. 2. Anna v. Henneb. 1434. Reichserbkämmerer † 1448.3. Georg. Kommt auf d. Tournier 1401. v. Darmstadt.4. Philipp. Kommt auf d. Tournier 1408. v. Heilbronn.5. Sibylla, Gem. d. Grf. Wolfgang zu Erbach.6. Agnes, Gem. d. Grf. Fr. v. Helfenstein.7. Ida, Gem. d. Grf. Frd. v. Waldheim. † v. 1410.8. Margaretha. Gem. d. Grf. Heinr. v. Hohnstn. † 1410.9. Amalia. † unvermählt vor 1410.10. Dorothea. † unvermählt vor 1410.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. 1r Ehe: Elisabeth, Gem. d. Herz. Erich v. Sachsen-Lauenburg. 1435.2. 2r Ehe: Philipp, sen. ux. Anna v. Stoffelsheim. (Stoffeln). † 1503.3. Philipp, jun. geb. 1437. † 1515. Domherr in Straßburg. ultimus fam.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1 Tochter: Katharina, Gem. d. Grf. Eberh. v. Königsstein.




Anmerkung: Senkenberg (Sammlung kleiner histor. Schriften) läßt im Gefolge Pfalz-Graf Philipps noch einen Hans von Weinsberg erscheinen, welcher ein Sohn Philipp sen. sein müßte. Er findet sich aber sonst nirgends.

[54] Nach einer geschriebenen Heilbronner Chronik soll der Letzte dieses Hauses Konrad 1515 gestorben und im Carmeliter-Kloster daselbst begraben worden sein. Wahrscheinlich nach Crusius II. 417. So unsicher als Sattler (Topogr.), welcher den Letzten von Weinsberg Engelhard heißen und 1517 zu Wimpfen am Berg begraben sein läßt.




Das Wappen des Hauses Weinsberg war (nach Crusius) ein rothes Feld mit 3 weißen (silbernen) Schilden; der Helm von Gold; über demselben das Brustbild einer Jungfrau ohne Arme, halb weiß, halb roth. Auf dem Haupt hat sie eine goldene Krone und gelbe (fahle) Haarflechten; an der rechten, weißen Seite einen weißen Fisch, dessen Kopf an die Seiten angelegt, der Schwanz aber aufwärts gestreckt ist; an der linken rothen Seite einen rothen Fisch in gleicher Gestalt. – Wir müssen es den Heraldikern überlassen, zu entscheiden, ob diese 1270 noch nicht vorkommende Jungfrau auf den Namen der Burg „Weibertreue“ hinweist. – Die Helmdecke zur Rechten ist roth, die linke weiß. Konrad IX. führte als Reichserbkämmerer bisweilen im Schilde einen Schlüssel (Hanselmann).

Dieses Wappen ist zu sehen auf dem Grabmal Theodorichs, Schenken von Erbach in der Stiftskirche zu Aschaffenburg und auf dem des Grafen Georg von Erbach in der Kirche zu Michelstadt im Odenwalde.

Das Wappen der Stadt Weinsberg dagegen war (und ist noch jetzt) ein Schild von oben bis unten gleich getheilt. Crus. II. 417. Im Theil zur Linken ist ein halber schwarzer Adler in weißem Feld – Zeichen der Reichsstadt –; im Theil zur Rechten ein grüner Weinrebe mit rothen Trauben, dessen Feld gegen den Adler himmelblau, das Übrige aber, so hinaussieht, weiß ist. (Auf einer noch vorhandenen alten Münze (v. 1510) ist mit der Umschrift civit. Weinsberg. nur ein Adler, statt der Weinrebe mit einem Hufeisen in der Mitte.)

Das Gebiet der Herren von Weinsberg, von der württemberg. Alb (Neuffen) bis zur Wetterau (Münzenberg, Falkenstein und Königsstein) sich ausdehnend, umfaßte 42 Burgen, 36 Städte und Städtchen, 143 Dörfer, 25 Weiler und Höfe, mit – nach ungefährer Schätzung – 102,000 Einwohnern. Es übertraf an Größe und Ausdehnung die benachbarten damaligen Grafschaften Württemberg und Hohenlohe, welche letztere sich erst aus den Besitzungen des verschwägerten Weinsberger Hauses vergrößerte, wie denn seine bedeutendste Städte Öhringen, Neuenstein, Waldenburg, Langenburg und Weickersheim gemeinschaftlich oder verpfändet, oder verkauft, eine Zeit lang in der Hand der Weinsberger waren. Und Memminger hätte in seiner Beschreibung von Württemberg (S. 34) unter den bedeutendsten Herren in (Schwaben und) Franken neben den Grafen von Hohenlohe die Herren von Weinsberg nicht vergessen sollen. Ihre eheliche Verbindung mit den ersten und mächtigsten Häusern, mit denen der Grafen von Calw, Limpurg, Münzenberg, Löwenstein, Neuffen, Brauneck, Hohenlohe, Leiningen, den Markgrafen von Baden, den Landgrafen von Leuchtenberg u. s. f. brachte ihnen bedeutende Erbschaften, wie die Herrschaften in der Wetterau, die Brauneckschen Erbgüter (s. unten); ihre amtliche Verbindung mit den römischen Königen und mit den Bisthümern verschaffte bedeutende Lehen oder Verpfändungen. Hätten sie das Princip der Württemberger verfolgt, Theilungen möglichst vermieden, wenigere Freigebigkeit gegen Klöster bewiesen, die Zeitumstände und die verliehenen Ehrenämter so weise wie Jene benützt, so wäre hier der Boden gewesen, auf dem ein Herzogthum Franken [55] erblühen konnte, wie kurz vor dem Untergang ihres Hauses aus der Grafschaft Württemberg ein Herzogthum aufging. Aber ihr Reichthum wurde von den stets geldbedürftigen römischen Königen (s. oben) und von dem Aufwand, welchen die verliehenen Ehrenämter erforderten, verschlungen. Burg um Burg, Stadt um Stadt, halbe und ganze Herrschaften mußten verpfändet oder verkauft werden, um Schulden zu bezahlen und Ansprüchen aller Art zu genügen; und der Größte des Hauses, Konrad IX., stand in aller seiner Größe dem Untergange am nächsten. Auf seine Söhne, die Letzten dieses Geschlechtes, geht kaum noch ein matter Schimmer des früheren Glanzes über.

Wir geben nun eine Zusammenstellung der weitläufigen Besitzungen des Hauses Weinsberg, woraus erhellt, wie und wann sie erworben und wieder veräußert worden sind.

A. Ererbt oder Erheirathet,
(zum Theil mit Belehnung.)
Wieder veräußert.
1) Herrschaft Weinsberg. Nach oben errichtet im J. 814, von K. Ludwig dem Frommen; auf Dieport übertragen 1140, neue Belehnung von K. Friedrich IV. 1465. 1) Halbe Herrschaft verkauft J. 1412 an Chur-Pfalz.
halbe an Pfalzgraf Friedrich 1450. Verleihung der geistlichen Pfründen in der Herrschaft dem Erzstift Mainz überlassen 1338.
a) Burg Weinsberg, 814. 1140. Wiederbelehnung von K. Wenzel 1380. v. K. Ruprecht 1408. a) 1 Theil der Burg an Markgraf von Baden verkauft ca. 1331.
von diesen zurück eingelöst 1341.
an Erzstift Mainz verkauft 1388, auf Wiederlösung, welche erfolgte.
desgl. an Joh. von Gemmingen 1438.
½ an die Wittwe von Gemmingen verpfändet 1446, mit der Herrschaft an Churpfalz gekommen 1450.
b) Hof auf der Markung der Stadt Weinsberg. Die Stadt selbst – Reichsstadt – denen von Weinsberg verpfändet (s. unt. Verpfdg.)
von König Albrecht I. 1303,
von K. Heinrich VII. 1313,
von K. Ruprecht 1408,
von K. Sigismund 1417.
Patronatsrecht von K. Wenzel 1380, als Lehen von K. Ruprecht 1408.
b) all Gut auf der Markung Weinsberg an Pfalzgraf Otto von Mosbach, auf Rückfall nach dessen Tod, verkauft 1423, an Churpfalz verkauft 1450 (vor Rückfall 1461).
c) Affaltrach. Lehensherrn noch 1405. c) Die von Weiler damit belehnt, die es 1406 an den Johanniter-Orden verkaufen.
d) Bitzfeld, ursprünglich zur Herrschaft Weinsberg gehörig. d) Zehnden hier und den Kirchensatz hatten die Reichsschenken von Limpurg und schenkten sie 1255 dem Kloster Lichtenstern; mit b) auf Rückfall verkauft 1423 an Pfalzgraf Otto. (Vor Rückfall 1461 an Churpfalz gekommen 1450.)
e) Böhringsweiler, Burg und Weiler. e) an von Hohenlohe verkauft 1330, von Hohenlohe an Churpfalz 1371,

[56]

Ererbt oder erheirathet. Wieder veräußert.
f) Brettach wie d) Oberlehensherrn. f) den Herren von Brettach zu Lehen gegeben 1276–1479,
g) Bretzfeld wie d) und e) (kommt im Öhr. Stiftungs-Brief bei Hanselmann unter den dem Chorherrnstift in Öhringen zur Hälfte vom Bischof von Regensburg 1037 gegebenen Orten vor, aber ebenso namentlich unter den 1423 verkauften bei Ludwig). g) mit b) und d) auf Rückfall verkauft 1423 an Pfalzgraf Otto (Rückfall 1461),
h) Buchhorn, wie vorsteh. h) wie g) 1423, Rückfall 1461, schon 1412 halb an Churpfalz verkauft mit 1).
i) Dimbach, desgl. i) an Kloster Lichtenstern verkauft 1311.
k) Eberstadt, desgl. k) der Wittwe Conrad’s III. als Wittum gegeben 1304, Rückfall 1331, 1412 halb an Churpfalz verkauft; an Pfalzgraf Otto auf Rückfall verkauft 1423; an Churpfalz verkauft 1450 (Vor Rückfall 1461).
l) Eichelberg, Oberlehensherrlichkeit. l) Weinzehnde als Lehensherr an die von Weiler, s. Weiler.
ll) Ellhofen. Oberlehensherr. ¼ gekauft 1356. 1037 an das Chorherrnstift Öhringen vom Bischof von Regensburg gegeben. (Blos ½ Theil davon, wie nach Binder [K. u. LA.] noch bis ins 18. Jahrhundert an der jurisdiction civ. das Stift Öhringen ¾ und Württemberg nur ¼ hatte.) ll) Die Oberhoheit kam an Churpfalz 1423, von dieser 1504 an Württemberg.
m) Gellmersbach. m) halb an Churmainz mit Scheuerberg verkauft 1335, welches diese Hälfte 1484 an den deutschen Orden verkaufte, halb wie b) an Churpfalz auf Rückfall 1423.
n) Grantschen (Granzisheim) schon 1037 vom Bisthum Regensburg an Chorherrnstift Öhringen gegeben (aber nur zum Theil, und bald an Weinsberg übergegangen). n) wie b) namentlich unter den 1423 an Churpfalz verkauften.
Zehnden daselbst dem Kloster Schönthal vermacht 1447.
o) Hölzern (Lehen von Würzburg 1323). o) wie b) verkauft 1423, Rückfall 1461.
p) Klingen (Klingenhof). Mit Eberstadt k) Wittumgut 1304. p) Rückfall 1331, mit 1) halb an Churpfalz verkauft 1412.
q) Lenach. q) wie b) verkauft 1423. Rückfall 1461.
qq) Maienfels mit Neuhütten. Oberlehnsherren. 13. Jahrh. qq) denen von Maienfels zu Lehen gegeben 1300.
r) Rapbach (Rappach) (Erbgut). r) wird nicht unter den 1423 verkauften genannt; (an die Herren v. Rappach, welche 1215–1400 vorkommen, zu Lehen gegeben.)
s) Schepbach. Rückfall 1461. s) wie b) 1423 an Pfalz verkauft. Rugger, Edelknecht von Schepbach schenkt 1366 dem Kloster Lichtenstern Güter in Bretzfeld.

[57]

Ererbt oder erheirathet. Wieder veräußert.
t) Schwabbach (Suabach). 1) Güter dabei 1037 vom Bischof von Regensburg dem Chorherrnstift Öhringen gegeben. it. Güter dabei 1254 dem Kloster Lichtenstern gehörig. 2) 1193 noch Besitzthum des Klosters Ebrach, von diesem verkauft? t) wie b) verkauft 1423. Rückfall 1461.
u) Siebeneich. u) wie b) 1423. Rückfall 1461.
v) Steinsfeld mit Lehren. Oberherrlichkt. v) Lehensträger die Freiherrn von Weiler und von Gemmingen. 1393.
w) Sülzbach (gehört ad C. als Lehen von Würzburg 1323). w) wie b) verkauft 1423. Rückfall 1461. Zehnden das. dem Kloster Schönthal vermacht 1447.
ww) (Waldbach, Oberlehensherrn wie Maienfels, wozu es gehörte). ww) wie Maienfels 1300.
x) Weiler (Willare), mit l) Eichelberg 1037 vom Bisthum Regensburg, dem Stift Öhringen gegeben. Oberlehensherrn. x) Weinzehnden das. als Lehensherr auf die von Weiler mit l) übertragen.
y) Wimmenthal (gehört ad C als Lehen von Würzburg.) y) dem Kloster Schönthal überlassen 1317 und 1425.
z) Wüstenroth, mit Parcellen. z) mit e) Böhringsweiler an die von Hohenlohe verkauft 1330, von Hohenlohe 1371 an Churpfalz verkauft.
2) Herrschaft Stettenfels. An Pfalzgraf Ludwig zu Lehen gegeben 1377.
a) Burg Stettenfels. An Pfalzgraf Ludwig zu Lehen gegeben 1377.
b) Donbronn. An Pfalzgraf Ludwig zu Lehen gegeben 1377.
c) Ober- und An Pfalzgraf Ludwig zu Lehen gegeben 1377.
d) Unter-Gruppenbach. An Pfalzgraf Ludwig zu Lehen gegeben 1377.
e) Kapfenhard? Vielleicht eingegangener Ort? (Das im jetzigen Ort Neuenbürg gehörte denen von Nippenburg 1283.) An Pfalzgraf Ludwig zu Lehen gegeben 1377.
3) Herrschaft Scheuerberg. Verpfändet an Wilderich von Filmar, 1333, verkauft an Erzstift Mainz 1335.
a) Burg Scheuerberg. Wahrscheinlich erst von den Weinsbergern erbaut; gewiß die Burgcapelle 1264. a) an Erzstift Mainz; verkauft 1335, mit b) und den anderen Orten und von diesem an den Deutschorden vertauscht 1484.
b) Neckarsulm, Stadt. b) von Konrad IV. seinen Söhnen übergeben 1323, mit a) an Mainz verkauft 1335.
c) Binswangen. Kl. Schönthal besitzt hier und in d) Güter schon 1176 (Stälin), später auch Kl. Lichtenstern. c) Hof, Güter und Weingarten das. an Kl. Schönthal verkauft 1279. Dorf an Churmainz 1335.
d) Erlenbach, s. c). d) Güter und Weinberge das. dem Kl. Hirschau geschenkt schon 1140. Dorf an Churmainz 1335.
e) Jaxtfeld. Stift Wimpfen besitzt Güter das. ca. 1238. e) Vogtei das. verkauft an von Wittstadt 1381.
f) Kocherthüren. Kl. Schönthal besitzt Güter hier 1237. Mühle daselbst. f) als Wittum gegeben wie oben 1) k) Eberstadt 1304. Güter und Zehnden das. verkauft 1326 und 1346. Mühle dem Prediger Kloster in Wimpfen gegeben 1321.

[58]

Ererbt oder erheirathet. Wieder veräußert.
g) Lautenbach, Hof. g) an Churmainz verkauft 1335.
h) Böllinger Hof. Zehnden das. h) Zehnden an Stift Wimpfen verkauft 1410.
i) Lembach. Vielleicht Hof abgegangener oder – 1) q s. Lenach? i) s. oben 1) q.
k) Oedheim. Güter das. erkauft von Craft Kellner 1346. k) Kirchensatz das. an Kl. Schönthal geschenkt 1328. Dorf an Churmainz verkauft 1335.
l) Böckingen. Zehnden das. früher Reichsdorf (Stälin II. 662), wo später Kloster Schönthal, Odenheim, Bisthum Würzburg und Stift Wimpfen Güter hatten. Dorf selbst als Reichslehen an Löwenstein 1294 und von diesen 1333 an Heilbronn verkauft. l) Zehnden das. dem Kloster Lichtenstern geschenkt 1242.
Güter dem Kloster Schönthal geschenkt 1279, welche Heinrich Gribo von Heilbronn u. Dienemunde Snabel, Schwester einer Irmengarde von Weinsberg? theilweise von Schönthal zu Lehen trugen 1279 (Jäg. Heilbronn).
Güter an die von Böckingen verliehen und von diesen an Kloster Schönthal verkauft 1310.
4) Sindringen. 1140 von dem Grafen von Calw-Löwenstein patrimonium Conradi I. genannt 1231. Güter daselbst 1037 vom Bisthum Regensburg an das Stift Öhringen gegeben. 4) Sindringen. Güter das. mit a) b) c) d) e) der Kirche zu Würzburg zu Lehen aufgetragen 1231.
An Wild Engelhards ux. geb. von Hohenlohe als Morgengabe 1328.
Kirche daselbst dem Kloster Schönthal geschenkt 1328.
a) Tiefensall, wie Sindringen ae) 1231 der Kirche zu Würzburg zu Lehen aufgetragen.
b) Wollmuthshausen. desgl. ae) 1231 der Kirche zu Würzburg zu Lehen aufgetragen.
c) Zwieflingen. desgl. ae) 1231 der Kirche zu Würzburg zu Lehen aufgetragen.
d) Schellenberg, desgl. Hof nicht mehr vorhanden. ae) 1231 der Kirche zu Würzburg zu Lehen aufgetragen.
e) Holzweiler, desgl. ae) 1231 der Kirche zu Würzburg zu Lehen aufgetragen.
f) Ernsbach. Zehnden vom Bisthum Regensburg schon 1037 dem Chorherrn-Stift Öhringen bei dessen Gründung gegeben (v. Stälin II. 599). f) An die von Sindringen verliehen und 1298 dem Kloster Schönthal zugeeignet.
5) Herrschaft Münzenberg, Falkenstein, Königstein, mit Lich, Götzenheim, Buzbach, Weibstadt, Laupach, Haagen, Assenheim.
Miterben mit denen von Falkenstein 1256. Vergleich. Erbrecht gerichtl. anerkannt 1389; von Anna an Marit. Konrad IX. cedirt 1403.
Nach Falkensteins Tod von K. Sigmund damit belehnt 1420.
Proceß darüber 1442–1444.
Reichsacht gegen die renitirende Städte.
Neue Belehnung von K. Friedrich IV. 1465.
Antheil an Münzenberg denen von Falkenstein verkauft 1270, nach Heimfall von diesen neue Belehnung damit von Fulda 1424 (Ludwig).
1269 werden der Braut Konrad’s III. Elisabeth von Katzenellnbogen 1000 Mk. Silbers auf Burg Münzenberg, Assenheim und Hagen angewiesen.

[59]

Ererbt oder erheirathet. Wieder veräußert.
6) Braunecksche Erbschaft 1403 von Konrad’s IX. Gattin, Anna v. Hohenlohe, Wittwe des Konrad von Brauneck mit
a) Aub, hälftig 1403.
Mit Antheil an Goßmannsdorf. Erbschaftsantheil von Philipp sen. 1467.
a) 1399 an von Baldersheim verkauft, halb eingelöst 1422.
Theilung mit v. Baldersheim 1436.
Anna von Hohenlohe, Konrad’s IX. Gattin erhielt die Hälfte bei der Theilung 1403, dem Stift Mainz zu Lehen 1468.
b) Burgenroth. eod. anno Vogtei das. Lehen von Würzburg 1427. b) wie a) Anna v. Hohenlohe, Konrad’s IX. ux.
c) Buch 1403. Vogtei Lehen wie in b). it. Baldersheim 1403. Hofkauf 1406. s. unten. c) wie a).
d) Biberehren. eod. anno später erkauft von Konrad v. Seckendorf 1424. Vogtei das. Lehen von Würzburg 1427. d) wie a).
Vergleich deshalb mit Schwarzenberg 1406.
desgl. mit Rothenburg 1409 wegen Leibeigener daselbst.
e) Hopferstadt. eod. anno 1409. Vergleich mit Neu-Münster in Würzburg deßhalb 1417. e) wie a) 1403.
f) Gelchsheim. eod. 1403. f) wie a).
g) Stalldorf wie antec. 1403. g) wie a) verpfändet an Mainz und Würzburg 1422.
h) Birkenbach. See. eod. ao. h) wie a).
i) Niederbalbach. Weinzehnd. i) wie a).
k) Weickersheim. Pfandschaft. eod. ao. (s. unten). k) wie a).
4. Theil an Pfalzgraf Otto verpfändet 1426, an Nippenburg 1430, an von Handschuchsheim verkauft 1431.
l) Königshofen. eod. anno verpfändet schon 1398 von Hohenlohe. Erbschaftsantheil von Philipp sen. 1467. l) wie a) 1441 der Tochter Konrad’s IX. gegeben.
mit g) verpfändet 1422.
m) Rinderfeld. desgl. eod. m) wie a). an von Nippenburg verpfändet. 1430.
an von Rosenberg verkauft 1445.
n) Rettersheim. eod. verpfänd. schon 1398. Erbschaftsantheil von Philipp sen. 1467. n) wie a) mit g. verpfändet 1422.
o) Neubronn. eod. desgl. o) wie a).
o) und p) mit m) verpfändet 1430 und verkauft 1445.
p) Wermuthshausen. eod. desgl. p) siehe o).
q) Neuenstein verpfändet eod. ao. q) s. oben 1403. Vgl. unten Lehen.
r) Tauberzell. eod. r) Antheil an Dorf und Gericht verkauft an Hanns von Hirschhorn 1408.

[60]

Ererbt oder erheirathet. Wieder veräußert.
s) Reigelsberg Burg verpfändet von Würzburg 1397, erworben 1403. Erbschaft von Anna von Hohenlohe.
Belehnung von Würzburg 1413, 1427. eingelöst 1425 durch Konrad IX. Belehnung erneuert von Würzburg nach Heimfall von Hohenlohe 1442. Erbschaftstheil und Residenz von Philipp sen. 1467.
s) verkauft an von Rosenberg 1416 mit Würzburgischem Consens.
7) Herrschaft Neuffen. Durch Konrads IV. ux. Luitgarde von Neuffen mit 7) an Württemberg verkauft 1301.
b) Gütern in Nürtingen, b) verkauft 1284 durch seinen Schwager, Bertold von Neuffen.
c) Gütern an der Erms,
Mit Herrschaft 7.)
c) Fischerei in der Erms bei diesen Gütern dem Kloster Zwiefalten gestattet 1300.
8) Herrschaft Winnenden. Wieder Lehen vom Bisthum Worms 1411??? (scheint irrig) s. oben Text bei 1411. 8) an Württemberg verkauft 1325.
9) Burg Stein, von Conrad III. ux. Elisab. v. Katzenellnbogen ererbt ca. 1277. 9) Sitz der Wittwe Konrad’s III. 1304, Rückfall 1331.
10) a. Besitzungen in Bessungen an der Bergstraße. 10) a. Denen von Altenburg zu Lehen gegeben ca. 1250.
10) b. Die Dörfer und Burgen im Elsaß:
Riefels,
Überlingen,
Diefenbach,
Niederingoldsau,
erheirathet von Engelhard VIII. durch ux. Gräfin von Leiningen.
10) b. 1371 verkauft an den Deutschordenscomthur Siegfried von Venningen.
11) Burg Limpurg, von Engelhard III. ux. Luitgarde von Limpurg. 11) 1334 Wiederlösung von Conrad v. Enzberg gestattet.
12) Antheil an Burg und Stadt Erbach durch Konrads V. ux. 12) von der Wittwe an Pfalzgraf Ruprecht verkauft.
B. Durch Kauf erworben oder verpfändet erhalten
im 13ten Jahrhundert.
Buchen, Stadt am Odenwald 1220, ½ von Graf von Düren verpfändet erhalten.
Buchen, Weinsbergische Zollstätte.
B. Unbekannt, wann wieder eingelöst, oder veräußert?
Düren, Walldüren, mit Patronat. D. vor 1306 an K. Albrecht veräußert und von diesem zur Dotation des St. Annen-Altars im Speyrer Dome gegeben.
Biberach und Niefern, Fruchtzehnden daselbst von Bischof von Worms erkauft 1254. B. halb Dorf Biberach verkauft an Otter 1369.
Niefern, Güter von Gemmingen übergeben 1344. N. Güter das. an Kl. Lichtenstern 1445.
Wimpfen, Burg das. und Zehnden von Worms übergeben 1254. Landacht und Mühle, s. 1336. W. Burg, Landacht und Mühle an die Stadt Wimpfen verkauft 1336.
Kocher-Steinsfeld. Patronat von Kloster Amorbach erkauft 1281.
mit Vogtei das. belehnt von K. Wenzel 1380.
mit Vogtei über den Nonnenhof, das. belehnt von K. Ruprecht 1408.
KSt. Dorf verkauft mit Neuenstadt 1405 an die von Helmstadt.
Kirchensatz an Stift Möckmühl übergeben 1432, verkauft an Churpfalz 1445.

[61]

Erkauft oder verpfändet erhalten. Wieder veräußert.
Westheim und Rieden, Güter daselbst. W., R. als Lehensherrn sub nexu feudali an Heinrich von Tullau verkauft 1290.
Güglingen, Stadt, durch Verpfändung erhalten ca. 1290, wahrscheinlich von denen von Magenheim. G. Kirchensatz an Kl. Dinspruck überlassen 1295, kam nachher an die von Neuffen.
Ernsbach. Zehnden das. E. als Lehensherr an die von Sindringen verliehen, später 1298 dem Kl. Schönthal zugeeignet.
im 14ten Jahrhundert.
Weinsberg, der dem Reich gehörige Theil der Stadt von K. Albrecht verpfändet 1303 und von Heinrich 1312. Lehen von K. Sigmund 1417. W. mit der halben Herrschaft Weinsberg an Churpfalz verkauft 1412, all Gut auf der Markung verkauft an Pfalzgrafen Otto auf Rückfall 1423.
Neipperg, Burg. Antheil daran wahrscheinlich von denen von Neipperg verpfändet. N. 1321 von Engelhard VII. dem Grafen Eberhard von Württemberg versetzt.
Reichenstein, Burg. Von K. Heinrich VII. durch Verpfändung erhalten 1312. R. u. NG. Beide bald darauf wieder eingelöst.
Neckar-Gmünd, Stadt, von eod. 1312.
Neckar-Burken, von eod. 1312. bestättigt von K. Ludwig 1317, mit Vogtei das. belehnt von K. Ruprecht 1408. NB. An Engelhard von Hirschhorn auf Wiederlösung verkauft 1353.
Obrigheim, Schloß und Dorf von K. Ludwig durch Verpfändung erhalten 1316.
Kirchstätter Hof dabei, früheres Eigenthum.
O. wieder eingelöst. Wann? unbekannt. Kirchst. Hof kam mit der Wittwe Konrads V. an deren 2ten marit. Gottfried von Eppenstein.
Neckarelz, wie Obrigheim 1316. vgl. 1408. N. von Konrads V. Wittwe, als ihr Widdumgut 1377 an Pfalzgraf Ruprecht verkauft.
Mörtelstadt, wie Obrigheim 1316. M. wie Obrigheim.
Diedesheim, desgl. 1316. Diedesheim mit Neckarelz verkauft 1377.
Rohrbach, desgl. 1316. R. an Reinh. von Sickingen verkauft 1338.
Sinzheim, Burg und Stadt, desgl. 1316. von K. Ludwig.
it. von Pfalzgraf Otto 1426.
S. kam später an Pfalz.
Wann wieder eingelöst? unbekannt.
Ein Hof bei Schluchtern.
Mönchhof bei Schluchtern vom Kl. Maulbronn erkauft 1407, s. unten.
Sch. an Sinz Vogten auf Wiederlösung verkauft 1319.
Schluchtern, Dorf um diese Zeit. Sch. an Pfalzgrafen Otto von Mosbach verpfändet 1430, hierauf verkauft.
Neidenau, Burg und Stadt. N. an die von Hohenrieth auf Wiederlösung verkauft 1326, Wiederlösung vom Erzstift Mainz 1335. Verkauft an Mainz 1358.
Heimberg. Antheil daran erkauft von Lochiken (Hohenlohe?) 1360. H. unbekannt, wann?
3 Dörfer Schefflenz, Ober-, Mittel-, Unter- vom Reich verpfändet.
von Hohenlohe gekauft 1344.
(Rückfall 1461.)
Sch. Auf Wiederverkauf an v. Hirschhorn verkauft von Konrad VII. 1354, vom Erzstift Mainz eingelöst 1362.
Churmainz den Ankauf gestattet 1421.
auf Rückfall an Pfalz verkauft 1423.

[62]

Erkauft oder verpfändet erhalten. Wieder veräußert.
Degmarn. Güter daselbst erkauft 1346 und 1366. D. Vergleich mit v. Sindringen 1398, verkauft an v. Helmstadt 1405.
Helmbund, Güter das. erkauft von denen von Helmbund 1354 u. 1371. H. siehe Neuenstadt.
Ellhofen. ¼ von Wolff v. Stein erkauft 1356. E. 1412 u. 1450 mit Herrschaft Weinsberg an Churpfalz verkauft.
Alefeld und Krebsbach. Leibeigene das. gekauft 1363.
Kresbach, Weinsbergische Zollstätte. Kresbach an Pfalz verkauft 1423.
Volkmars u. Eiselsheim (Eichholzheim) Güter das. gekauft 1363. V. u. E. unbekannt, wann?
Siglingen (Segeningen?) 1363. Rückfall 1461, zur Stadt gemacht 1363. S. mit Weinsberg an Pfalz verkauft 1423.
Wald dem Stift Möckmühl verpfändet 1423.
Güter und Zehnden an Stift Öhringen verkauft 1433.
Brettach, Zehnden von Hohenrieth 1363. (Lehen von Würzburg.) Mühle das. schon 1344. Dorf Rückfall 1461. B. Vergleich mit v. Sindringen 1398.
Dorf 1423 an Pfalz verkauft, s. Rückfall.
Maienfels, früher Reichsgut. Weinsberger Oberherrlichkeit. Wald, der Prüel erkauft von denen von Maienfels 1367. Burg 1375 und 1409. M. Lehensträger die von Maienfels. Städtchen und Burg 1441 von den Reichsstädtern, unter Anführung des Hauptmanns Ehinger von Ulm, zerstört.
Heidelberg, Hof daselbst. H. verpfändet an Blickard von Landschaden 1375.
Clever-Sülzbach, Güt. das. gekauft 1371 von denen von Hornberg. Cl.S. verkauft mit Neuenstadt an Churpfalz ca. 1445.
Neuenstadt. Güter daselbst.
von denen von Hornberg 1371.
von Götz Weinsberger 1408.
Stadt wieder eingelöst.
N. an die von Helmbund verpfändet 1405 auf Wiederkauf.
¼ verpfändet den von Helmstadt 1431. auf Wiederlösung 1433; an Churpfalz verkauft 1445.
Gochsen. Dorf. G. verkauft mit Neuenstadt 1405, desgl. an Churpfalz 1445.
Kocher-Steinsfeld. Patronat von Kl. Amorsbach erkauft 1281.
Vogtei Lehen von K. Wenzel 1380.
K.St. verkauft mit Neuenstadt 1405.
Kirchensatz dem Stift Möckmühl übergeben 1432.
Dahenfeld, Vogtei, s. Lehen. Burg das. Ansprüche des von Weiler abgewiesen 1354. D. an die von Helmbund verkauft 1405.
Hain, Hof 1375. H. unbekannt, wann?
In der Roth Steinbrüche und Fischerei bei Böhringsweiler 1379. Unbekannt, wann? an Hohenlohe.
Herbertsheim, große Wiese daselbst, verpfändet von Mainz 1379. Öffnungsrecht auf der Burg 1328. H. wieder eingelöst, unbekannt, wann?
Gleichen, Burg, von denen von Löwenstein mit Gestattung der Wiederlösung erkauft 1380. Gl. an Hohenlohe übergegangen 1416 durch Einlösung.

[63]

Erkauft oder verpfändet erhalten. Wieder veräußert.
und Herrschaft, verpfändet von Löwenstein 1415. an Hohenlohe 1416.
Vörrenberg, Kelter das. 1384. V. an Hohenlohe übergegangen, wann?
Weickersheim, Stadt und Schloß 1391 und 1398. (Lehen von Würzburg.) ad C. W. 4te Theil an Pfalzgraf Otto 1426.
Das Wiedereingelöste an die von Nippenburg verpfändet 1430.
an die von Handschuchsheim mit Würzburgischem Consens verkauft 1431.
Hessenthal, Vogtei und Gericht.
1398 durch Kauf von Hohenlohe auf Wiederlösung, s. oben Konrad IX. 1398.
H. 1396 an Kl. Komburg für einen Jahrstag.
a) Königshofen an der Tauber, später ererbt 1403, s. oben. a) K. von Konrad IX. 1422 verkauft auf Wiederkauf an Erzbischof v. Mainz und Bischof von Würzburg.
b) Rettersheim, ererbt 1403, s. oben. b) R. wie a).
c) Neubronn (Neunbronn), erkauft 1398, später 1403 mit d) und g) ererbt von Brauneck, s. oben. c) N. c) bis g) wie a), sodann die wiedereingelöste c) bis g) mit Weickersheim an Eberhard von Nippenburg verpfändet 1430, wieder eingelöst und an Konrad von Rosenberg verkauft 1445.
d) Rinderfeld, erkauft 1398, später 1403 mit d) und g) ererbt von Brauneck, s. oben. d) R. schon 1453 an von Rosenberg verkauft.
e) Oberndorf, erkauft 1398, später 1403 mit d) und g) ererbt von Brauneck, s. oben. e) O.
f) Streichenthal, erkauft 1398, später 1403 mit d) und g) ererbt von Brauneck, s. oben. f) St.
g) Wemprechts (Wehrmuths-) hausen, erkauft 1398, später 1403 mit d) und g) ererbt von Brauneck, s. oben. g) W.
ferner um diese Zeit:
h) Hollenbach, h) i) k) l) m) n) o) von Konrad IX. auf Wiederkauf an den Erzbischof von Mainz und den Bischof von Würzburg 1422. verkauft.
i) Adolzhausen,
k) Elpersheim,
l) Scheftersheim,
m) Stal(n)dorf,
n) Queckbronn,
o) Nassau.
Früher vor 1319 besessen:
p) Reinsbronn (Reinoldsbronn). p) q) r) verpfändet an Albrecht von Hirschhorn 1319.
Güter und Gülten in p–r verkauft 1415.
q) Hörtighofen (Hertwigshofen).
r) Engelbrechtshausen.
s) Hohenbuch, Hof. s) an Pfalzgraf Otto verkauft 1423.
t) Neunkirchen, vor 1319. t) 1319 an Pfalzgraf Ludwig verkauft.
Krautheim, Burg und Stadt 1399. mit K. B. unbekannt, wann wieder veräußert.
Ballenberg, vom Erzbischof von Mainz erkauft.
Güter in Reinoldsburg (Reinsberg) und Hertlinshag (bei Hall). R. u. H. 1399 etlichen Bürgern in Heilbronn verliehen.
Im 15. Jahrhundert.
Wachbach. Weinzehnden 1400. von Beringer Reich in Mergentheim erkauft. W. übergegangen an den Deutschorden, wann?
Eierhausen. Gefälle und Gülten 1403/19 von Geyer von Gibelstadt erkauft. E. unbekannt, wann?

[64]

Erkauft oder verpfändet erhalten. Wieder veräußert.
Baldersheim, 3 Höfe das. 1403 und 06, von Truchseß von Baldersheim erkauft.
Mühle daselbst. 1402. Vogtei das. Lehen von Würzburg 1427.
B. unbekannt, wann?
Möchingen, Hof das. 1406. Vergleich mit Graf v. Schwarzburg. M. an v. Schwarzburg.
Mönchhof in Schluchtern 1407. von Maulbronn erkauft. M. s. oben Schluchtern.
Steinsberg bei Sinzheim. Burg 1408. Vergleich mit Graf von Leuchtenberg, seinem Schwager. S. s. unten zum Stein.
Langenburg, verpfändet 1413 vom Bischof von Würzburg. L. wieder eingelöst, wann? und von Würzburg an die Grafen von Hohenlohe-Langenburg zurück.
Möckmühl, desgl. von Hohenlohe 1413 mit Würzburgischem Lehensconsens und Belehnung. M. wieder eingelöst von Hohenlohe und später 1445 an Churpfalz verkauft.
Braunbach. Güter erkauft 1419 von denen von Gosheim. B. unbekannt, wann wieder verkauft?
Sickingen. Fischerei verpfändet 1419 von Schultheiß Grimm. S. unbekannt, wann?
Haßmersheim. Güter 1419 wieder eingelöst. G. unbekannt, wann?
Adolzhausen. Güter das. erkauft 1421 von Agnes Schreiberin in Mergentheim, ebenso Güter in A. durch Heirath an die von Hohenlohe gekommen.
Zimmern, Turtel und Wachbach 1421. Z. unbekannt, wann?
Güter von Seyfard von Michelfeld 1421 in
Laupach, Neydeck (Neudeck), Mühlbach, Bacherach, Buch und Weißlensburg für ein jährliches Leibgeding. Nach Konrads IX. Tode an die von Hohenlohe übergegangen.
Weißlensburg mit Bitzfeld – s. oben – an Churpfalz.
Biberehren, schon früher besessen (s. oben Braunecksche Erbschaft), von Konrad von Seckendorf wieder gekauft 1424. B. 1422 unter den an Mainz und Würzburg verpfändeten genannt (Ludwig).
Geiselbrechtshofen (Geifertshofen) 1425. Güter von Heinrich Fickel erkauft. G. an von Hohenlohe abgetreten 1429.
Burg Klingen 1425, Dorf Klingen erkauft von Konrad von Seckendorf. Kl. unbekannt, wann und an wen?
Hof Wagenbach 1433 von Engelhard von Helmünde (Helmbund). W. wiedereingelöst, wann? Eingegangener Hof.
Burg Gochsheim (wieder 1442 von Joh. v. Ehrenberg gekauft.) G. 1438 an von Ehrenberg und von Gemmingen verkauft.

[65]

C. Zu Lehen erhalten. Wieder veräußert.
Im 12. Jahrhundert.
Zehnden in Haltenberg u. Hasfeld, Manse in Bieningen 1186 von Kraft von Schweinsberg.

Nach Krafts Tode von Schönthal eingetauscht ca. 1320.

Im 13. Jahrhundert:
Ober- und Untereisisheim ca. 1212 vom Bisthum Worms nach deren Heimfall von denen v. Lauffen. O. u. UE. 1354 Unter-Eisisheim den von Böckingen verpfändet.
1445 an Kl. Lichtenstern verkauft.
Öhringen, Neuenstein, Waldenburg, vom Bisthum Regensburg gemeinschaftlich mit Hohenlohe 1253, wieder belehnt von Regensburg 1400.
1408 von K. Ruprecht mit den v. Hohenlohe in Gemeinschaft der Lehen versetzt.
Ö. 1253 Vertrag mit Graf Gottfried von Hohenlohe wegen Gemeinschaft von Öhringen.
1381 Güter in Öhringen verliehen an Lutz von Neuenstein.
1400 Erbvergleich mit Hohenlohe.
Wißloch. Burg. von der Pfalz. Antheil daran. W. an Pfalzgraf Ludwig verkauft 1277.
Grembach, Afrenroth, Denwangen von K. Adolph 1294. Zurückgezogen 1348; dafür Reichen und Eibrach, s. unten.
Im 14. Jahrhundert.
Haltenberg, Burg mit Gütern, 1300 vom Bisthum Augsburg.
Haltenbergstetten, Güter und Zehnten das. erst 1405.
H. Heimfall mit Konrads III. Tod 1304, da keine Wiederbelehnung bekannt ist.
Wildbann von Neckar-Gmünd bis Lauffen 1302 von K. Albrecht. Heimfall mit Konrads III. Tod.
Dorf Attensbach, 1303 von Pfalzgraf Ludwig. A. Heimfall mit Konrads Tod, da keine Erneuerung bekannt ist.
Frauenberg bei Würzburg 1306 vom Bischof von Würzburg, erneuert noch 1442. Heimfall mit Konrads IX. Tod 1448.
Hardtshausen, Güter das. vom Abt von Fulda 1320. H. 1320 dem Abt übergeben und wieder von ihm zu Lehen erhalten.
Neckar-Gartach, Dorf, 1323 vom Bischof von Worms.
Wiederholt 1411, 1427.
N.G. an R.Stadt Heilbronn verkauft 1441.
Zuzenhausen, Schloß und Stadt, vom Bisthum Speier. Z. an die von Thalheim übergeben. 1325.
Hungerlins-Hof zu Frankenbach, Lehen vom Reich. H. an Konz Feurer, Bürger von Heilbronn verkauft 1404.
Gutenberg, Burg, vom Bisthum Worms.
eingelöst von Erzbischof Konrad 1391.
wieder eingelöst von Konrad IX. 1406.
wieder belehnt von Worms 1411.
G. Antheil verkauft von Konrad VII. 1352 an v. Waldeck.
an Wolf v. Wunnenstein 1381.
Neue Verpfändung an Helmstädt 1397.
der 4te Theil verkauft an Lemblin 1411.
an Pfalzgraf Otto auf Rückfall verkauft 1423.

[66]

Zu Lehen erhalten. Wieder veräußert.
deßgl. 1427 und 1446 (Ludwig).
Rückfall von Otto 1461 mit Gutenberg von Worms.
seiner Tochter Elisabeth verpfändet 1429
nach Konrads IX. Tod an v. Gemmingen
von den Vormündern verkauft 1449.
Schwarzach, Ober- u. Nieder-, mit Burg, wieder belehnt 1411. 1427. 46 S. an Pfalzgraf Ludwig verkauft 1220. Heimfall mit Konrads IX. Tod 1448.
Neckar-Mühlbach, Lehen von Worms wie Gutenberg. Wieder belehnt 1411. 1427.
Rückfall von Otto 1461.
N.M. Antheil mit Gutenberg verkauft 1352, s. ob.
Deßgl. an Wolf v. Wunnenstein 1381.
Deßgl. mit Gutenberg an Pfalzgraf Otto 1425.
an v. Gemmingen verkauft 1449.
Hüffelhard, Lehen von Worms, wieder belehnt 1411. 1427. H. Antheil mit Gutenberg verkauft 1352 und 1381. Hüffelh. an v. Gemmingen verkauft 1449.
Kälberhausen, wie das vorhergehende; wieder belehnt 1411. 1427. K. an Hanns v. Gemmingen verkauft 1449.
Siegelsbach, Lehen von Worms, wieder belehnt 1411. 1427. S. an Hanns v. Gemmingen verkauft 1449.
Reichen und Eiberach 1348 von K. Karl IV. bestättiget, von K. Adolph s. Afrenroth etc. gegeben, s. oben. R. E. Heimfall mit dem Tode Engelhard VII., da keine neue Belehnung erfolgt ist.
Zum Stein, Burg, 1367 von Mainz, Steinsberg, Burg und Dorf, von Catharina von Sickingen erkauft. 1446. Z. St. Vergleich Konrads IX. mit seinem Schwager, Johann v. Leuchtenberg deßhalb, 1408.
Gleichen, Herrschaft, mit Ammertsweiler, Finsterroth, 1375, von Löwenstein, s. ob. Maienfels, Einweisung in die Burg 1409; verpfändet von Löwenstein 1415 mit Lösungsrecht für Hohenlohe,


an welches Gleichen 1416 übergeht.
Wagenheim, Burg a. d. Hardt, circa 1380. von K. Wenzel und schon früher. W. denen von Falkenstein verpfändet schon. 1270.
Dahenfeld, Vogtei daselbst und in Kochersteinsfeld 1380. von K. Wenzel.
Vogtei üb. den Herrenhof das. 1408.
D. Rückfall nach Engelhards VIII. Tod 1415.
Deßgl. 1415.
Sommershausen 1396. Lehen von Würzburg. S. Spruch des Provinc.Gerichts Würzburg darüber 1396. (Ludwig.)
Weickersheim deßgl. 1398. s. oben 1391/98. von Konrad IX. seiner Tochter, Herzog Erichs von Lauenburg ux. verpfändet 1428, wieder eingelöst 1430 und an Nippenburg verpfändet, s. oben, verkauft 1431.
Im 15. Jahrhundert.
Leibeigene in Reigelsberg, Creglingen und Weickersheim. 1401 von K. Ruprecht. Heimfall mit Engelhards VIII. Tod 1415.
Lichtenstern. Mit Schirmvogtei belehnt von eod. 1408. an Churpfalz übergegangen 1450.

[67]

Zu Lehen erhalten. Wieder veräußert.
Patronat in Weinsberg. 1408 von K. Ruprecht. an Churpfalz beim Verkauf der Herrschaft übergegangen 1452.
Großgartach von Worms 1411. Gr.G. Heimfall 1415.
Waltersheim, Dulgesheim (Busenheim) und Guntersblum 1413 vom Erzbischof von Cölln. von Graf Emich von Leiningen an Konrad IX. übergeben. Heimfall 1448 bei Konrads IX. Tod.
Hopferstadt, Dorf, 1417 von Neu-Münster zu Würzburg. s. oben A. 6. e. Vergleich darüber mit Würzburg 1417.
Limpurg, Burg. 1411. v. Worms an Konrad IX. L. s. oben A. 11. schon früher erheirathet.
Heimfall mit Konrads IX. Tod.
Schindershof im Aargau. 1416. v. K. Sigmund. Sch.H. Heimfall mit Konrads IX. Tod 1448.
Stadt Kinzingen im Breisgau 1422.
und
K. 1422 verpfändet an Herzog Erich v. Östreich. 1423 an Stadt Straßburg überlassen.
Feste Kürnberg im Breisgau; vorher den v. Landeck. Kbg. Heimfall 1448.
Tüwingen, Burg im Tulnerfeld, zwischen Wien und Krems, von Bischof von Passau, geb. v. Hohenlohe. T. Ansprüche gemeinsch. mit Hohenlohe gemacht, aber ohne Resultat, außer Abfindungssumme. 1424.
Klein-Gartach, v. Worms. 1427. KG. Heimfall 1448.
Burgrode, Vogtei. 1427. v. Würzburg. B. mit Konrads IX. Tod heimgefallen.
Buch, Vogtei. von Würzburg. 1427. B. wie Vogtei Burgrode.
Weibstedt, Burglehen, 1439. von Speier. W. wie die vorige.
Zum Hain, halbe Burg und Stadt, 1441.
von Fulda,
mit
Z.H. Lehensheimfall mit Konrads IX. Tod 1448.
Götzenheim, deßgl. 1441, u. 44. heimgef.
Lehen v. Falkenstein.
G. Lehensheimfall mit Konrads IX. Tod 1448.
Buzbach, von Fulda, 1441/44 s. ob. A. 5. Herrsch. Münzenberg.
Ernstein, Burg, 1442. von Würzburg,
von den v. Bödigheim erkauft 1443.
E. Heimfall jedenfalls mit Konrads IX. Tode. 1448, wenn nicht vorher von ihm wieder verkauft.
Eberach, Burg, 1442, v. Würzburg. E. Heimfall 1448. mit Konrads IX. Tode.

Hiezu unter Konrad III. 1298. die Reichseinkünfte zu

  • Heilbronn, Hall, Wimpfen, Mosbach, Weinsberg angewiesen von K. Adolph für ein Anlehen von 15,000 Pfd. Heller.
  • Hall wiederholt 1415. dem Konrad IX.
  • Weinsberg wiederholt 1301. von K. Albrecht an Konrad III.
  • Windsheim von K. Ruprecht verschrb. 1402. an Konrad IX., von K. Albrecht 1439.
  • Ulm von K. Sigmund 1417. an Konrad IX.

Der Zoll in

  • Andernach vom Erzbischof zu Cölln 1308. an Konrad IV.
  • Wimpfen von Engelhard VII. verkauft 1334.
  • Germersheim und Oppenheim an Konrad VII. 1360 angewiesen von K. Karl IV.

[68]

  • Simringen von Konrad IX. an Pfalzgraf Otto verpfändet 1430.

Zoll und Geleit

  • im Weinsberger Thal, und in der Wildenstraße und Neustadt von K. Wenzel 1380 dem Engelhard VIII. verliehen.
  • in Freiburg, verkauft 1424 von Konrad IX.
  • in Aub für das Hospital von K. Sigmund 1425.

Reichsgefälle in den

  • Niederlanden und Westphalen von K. Sigmund dem Konrad IX. 1431. für ein Anlehen von 6810 fl. angewiesen.

Steuerreste in

  • Hamburg, Rostock, Wismar von ebendems. 1419.

Judensteuer

  • in der Landvogtei Niederschwaben: von K. Heinrich VII. Konrad dem IV. verschrieben 1312. von K. Karl IV. 1372, von K. Wenzel 1380, von K. Ruprecht 1404 und 1415 an Engelhard VIII.
  • in Nürnberg: von K. Sigmund 1431 an Konrad IX.

Endlich die Reichsmünze in

  • Nördlingen, Frankfurt und Basel: von K. Sigmund 1431 für Vorschüsse von 6950 fl. an Konrad IX. verliehen.

Es erhellt auch hieraus, wie weit der Arm derer von Weinsberg, und besonders der kaiserl. Landvögte, Konrads IX. und Engelhards VIII., so wie des Reichs-Erbkämmerers Konrads IX. reichte; und die Reichsstädte, besonders die benachbarten, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg selbst, sahen den so nahe dominirenden Dynasten höchst ungerne solche Gewalt in ihren Mauern eingeräumt. Daher auch ihre bereitwillige Verbindung mit der Schwesterstadt Weinsberg gegen die Burgherren, s. unten.

Die bedeutendsten Erwerbungen sind:

a) Die Münzenberg’sche Erbschaft S. 21. unter Engelhard IV. 1256 und Konrad IX. 1420–1444.

b) Die Brauneck’sche Erbschaft unter Konrad IX. 1403.

c) Die Hohenlohischen Güter, von Konrad IX. erkauft 1398.

Das ganze 14. Jahrhundert hindurch erscheinen als die größten Güterhändler Engelhard VI., Engelhard VIII. und Konrad IX. Aber das Erworbene kommt oft kaum auf die nächsten Erben und es ist ein ewiges Wiederverpfänden und Wiederverkaufen, bis die Herrschaft zusammenbricht.




  1. *) „Terra aut silvis horrida aut paludibus foeda“ Cap. 5. (ein Land voll starrer Waldung und scheußlicher Sümpfe).
  2. **) Appian’s röm. Gesch. übersetzt von D. Dillenius. I. Bd. S. 81.
  3. *) v. Stälin, württ. Gesch. I. S. 17.
  4. **) Vgl. Appian, röm.-celt. Gesch. Übers. 71. S. 86. und Bürger-Kriege II. Cap. 64. Übers. S. 1122.
  5. *) v. Stälin I. S. 109.
  6. *) Sattlers Gesch. Württembergs S. 182:

    tu hircum non nectar oles, –
    bromum, haud bromium.

    Nach der köstlichen Übersetzung des Historiker’s Lehmann † 1699:

    Was bist du, Wein? wo kommst du her?
    Dich kenn ich nicht; beim Wein ich schwör!
    Der Wein schmeckt wie der Göttertrank;
    Du schmeckst nach eines Bocks Gestank.
    Die Deutschen, so der Trauben entbehr’n,
    Dich han gesotten aus Gerstenähr’n.
    Ein’ Gerstenbrüh du heißen magst,
    Nicht Rebensaft. Denn du auch plagst
    Den Leib mit unlustigem Krachen,
    Nicht wie Wein fröhlich Leut kannst machen.

  7. *) Nur als Capitelsstadt kommt sie im 9. Jahrhundert vor. S. unten Abschn. VII. Als Orte, die zum fränkischen Neckargau, der das würzburgische Landcapitel Weinsberg umfaßte, gehörten, nennen die württ. Jahrb. v. 1844 folgende: Auenstein, Buchenau, Binswangen, Böttingen, Bretzfeld, Buchhorn, Dahenfeld, Duttenberg, Ellenhofen, Eppach, Erlenbach, Flein, Granschen, Griesheim, Gruppenbach, Gundelsheim, Heilbronn, Heinrieth, Hölzern, Jaxtfeld, Kochendorf, Kocherthürn, Lampoldshausen, Langenbeutingen, Löwenstein, Mainhard, Maßholderbach, Neckarsulm, Öhringen, Offenau, Pfahlbach, Pfedelbach, Rückertshof, Schwabbach, Sölbach, Sontheim, Sulzbach, Tiefenbach, Weiler, Westernach, Willenbach, Willsbach, Züttlingen. Vgl. unten die nachmals zur Freiherrschaft Weinsberg gehörigen Orte.
  8. *) Von einem Weinsberger, Peter Nichthonius, schon J. 1514. zu lesen bei Jäger, die Burg Weinsberg. S. 34. und in Memm. Jahrbüchern v. 1821. s. Anhang. Von Bürger, 1774. im Bänkelsängerton. s. Anhang. von Justinus Kerner – u. Andd.
  9. **) Unt. Andd. Leibnitz, Treskow, Steinhofer, Chron., Binder, K. und L.-Ämter. Brockh. Convers.-Lexikon etc., welche davon als einem Mährlein sprechen.
  10. *) Hiezu ist von derselben Hand mit dem Zeichen † die Anmerkung gemacht: Kayser Conrad III. ist nicht der Vatter Herzog Heinrich’s; sondern dessen Vorfahrer im Kayserthum, Lotharius II. ist Herzog Heinrich’s Schwiegervater gewesen. So hat auch Herzog Wolff nicht mit Herzog Heinrich, der sein Bruder gewesen, sondern mit Kaiser Conrad III. zu streiten gehabt.
  11. **) Irrig, s. unten.
  12. ***) Irrig, s. unten.
  13. *) Comes hier wohl nur Amtstitel als kaiserlicher Landvogt. Die von Weinsberg erscheinen sonst überall nur als Freiherrn, nicht als Grafen, wie die von Württemberg, Hohenlohe und Löwenstein.
  14. *) Hieher Schiller’s Ged.: „Deutsche Treue.“
  15. *) Noch in diesem Jahrhundert wurde (nach den württ. Jahrbüchern von Memminger III. S. 177) in der Nähe des Burgberges eine bleierne päbstliche Bulle (Siegel) gefunden, auf der Einen Seite die Apostel Petrus und Paulus, auf der andern Seite die Inschrift: Johannes Papa XXII. Gewiß von dem obengedachten päbstlichen Bannstrahl herrührend. Warf man sie wohl im Grimme zum Fenster hinaus?
  16. *) Wahrscheinlich auch den Zehnden von seinen in Weinsberger Markung gelegenen Gütern. Denn noch im Jahre 1756 wurde der Schönthaler Zehnden zu Weinsberg besonders verliehen und 1692 hatte das Kloster Schönthal in Weinsberg ein eigenes Haus, das sog. Mönchshaus, welches in diesem Jahre eingetauscht und wo nach dem Brand von 1707 der Keller einquartirt wurde. 1743 wurde es sammt Scheuer, Stallung und Hofgeräthe an Beck Ziegler für 700 fl. verkauft.

Anmerkungen [WS]

  1. Muss wohl 1404 heißen. Regierungszeit Ruprecht I. 1400–1410
  2. Das ist Pfalzgraf Ruprecht III., aber Kaiser Ruprecht I.
  3. Michael Beheim
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Weinsberg, vormals freie Reichs-, jetzt württemb. Oberamtsstadt. Chronik derselben
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