Wallenstein an den Landeshauptmann des Herzogtums Friedland

Textdaten
Autor: Albrecht Wenzel Eusebius von Waldstein besser bekannt als Wallenstein
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Titel: Brief von Wallenstein an den Landeshauptmann des Herzogtums Friedtland
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Entstehungsdatum: 29. März 1628
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Quelle: Historische Gymnasialbibliothek Christianeum Hamburg
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Dieser Brief Wallensteins weist den Landeshauptmann Gerhard von Taxis, den obersten Verwalter des Herzogtums Friedland an, den Söhnen des italienischen Baumeisters Andrea Spezza nach dessen Tode seinen Lohn je zu Hälfte weiter auszuzahlen. Der Brief ist ein typisches Beispiel für die Korrespondenz Wallensteins. Wallenstein nahm auch an kleinsten Details seines Herzogtums Anteil und seine Anweisungen waren meist in kurzem, knappen Ton gehalten. Außerdem zeigt dieser Brief, wie Wallenstein Dienste für seine Person oder seine Angelegenheiten belohnte. Die Weiterzahlung der Bezüge eines Dienstmannes an dessen Nachkommen war, wie mehrfach belegt, nichts Ungewöhnliches.

Wallenstein befand sich zum Zeitpunkt der Abfassung des Briefes in Böhmen auf einem mehrmonatigen Urlaub. Im Winter 1627 war Wallenstein vom Feldzug gegen den dänischen König zurückgekehrt. Kurz zuvor hatte Wallenstein die Herrschaft in Mecklenburg und Sagan in Schlesien erlangt, was der hier angegebene Titel bezeugt. Den Titel General Obristen Veldt Haubtmann (Golo Mann gibt hierfür erst den April 1628 an) und deß Oceanischen und Balthischen Meerß General hatte sich Wallenstein ebenfalls kurz zuvor zugelegt.

Dieser Brief ist die einzige Quelle für das Todesdatum des Baumeisters Andreas Spezza, der nach diesem Brief vor dem 29. März 1628 gestorben sein muß. Obwohl die Angaben in dem bekannten Künstlerlexikon Thieme-Becker ebenfalls auf diesem Brief beruhen sollen, scheint sich dort mit der Angabe vor dem 29. Januar ein Fehler eingeschlichen zu haben.

Transkription

Albrecht von Gottes gnaden Hertzog zue Friedtland[1] unnd Sagan[2], Röm. Kay. Mayestät General Obristen Veldt Haubtmann, wie auch deß Oceanischen und Balthischen Meerß General [etc.]

Wohlgeborner lieber getreuer[3], Wir thuen Euch hiermit zue wissen, daß Wir unnsers verstorbenen Baumaisters, Andreas Spezza[4], beyden hinderlassenen Söhnen, Antonio unnd Petro Spezzen, Ihres Vatters monnatliche gehabtte Ordinari besoldung, benentlich Dreissig Gülden Reinisch[5], ieden zue Sechzig Kreüzern[6] gerechnet, unnd allso Jeder Person Funffzehen Gulden, biß auf Ihre lebenß Zeit, iedes Monaths auß Unsern Rennten, reichen zu lassen, gnedigst bewilliget haben. Derowegen ahn Euch der befehl, daß Ihr solches Unnser Cammer[7] zu wissen machet, unnd ad notam[8] nehmmen lasset, damitt obgenanntten gebrüedern solcher Monath Soldt, allewege geliefert werde. Deme Ihr Recht zu thun wisset, unnd verbleiben Euch mit Furstlichen gnaden gewogen. Gitschin[9], den 29. Martij Anno 1628.

Herzog von Friedtland

Ad mandatum suae celsitudinis proprium

Stephan Ilgern
Cantzler, m(anu) p(ropria)[10]

George Graff Secretar(ius)


Rückseite: Umschlag

Dem Wohlgebornen Unnserm Lieben getreuen Gerhardten von Taxis[3], Freyherrn zu Hulß auf Walletschou[11], Unnserm Landes Haubtmann des Herzogtumbs Friedlandt.

Waldstein

Friedländer

29. Martij 1628

Des verstorben Baumeisters 2. Söhne Andrea Spezza[4], zwe Sohne, Antonio und Pietro Spezza sollen so lang sie leben, Ihrs Vatters belohnung, alß 30. f.[12] monatlich haben :/: deren ein jeder 15. f.[13]

 
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Anmerkungen

  1. benannt nach dem Ort Friedland in Böhmen, Wallenstein kaufte verschiedene konfiszierte Güter nach der Niederschlagung des Aufstandes in Böhmen, verband diese zu einem geschlossenen Herrschaftbereich und wurde von Kaiser Ferdinand II. 1623 zum Herzog von Friedland erhoben.
  2. Sagan in Schlesien, dieses Herzogtum erhielt Wallenstein als Gegenleistung für seine Ausgaben als Heeresführer im Jahre 1627
  3. a b Gerhard von Taxis, Landeshauptmann von 1625 bis 1631, nicht verwandt mit dem Geschlecht derer von Thurn und Taxis. Wallenstein verschaffte von Taxis den Freiherrentitel, wobei er offensichtlich einen Titel aus seinem Herrschaftbereich verwendete oder neu schuf.
  4. a b italienischer Baumeister, baute für Wallenstein dessen Palais in Prag und die Residenz in Gitschin, siehe Andrea Spezza.
  5. Rheinische Goldgulden (lat. florenus rheni), eine in der frühen Neuzeit verbreitete Fernhandelsmünze.
  6. Der Kreuzer war eine ursprünglich aus Tirol stammende Münze, die in Süddeutschland verstärkt seit dem 16. Jahrhundert nachgeprägt wurde und für die in der Augsburger Münzordnung aus dem Jahre 1566 eine Relation von 60 Kreuzern = 1 Gulden festgelegt worden war.
  7. Finanzverwaltung des Herzogtums
  8. lat. zur Bemerkung, zum Vermerk, hier wohl zu den Akten
  9. Hauptort des Herzogtums Friedland, heute Jičín
  10. lat. eigenhändig
  11. Burg Valečov bei Mnichovo Hradiště (Münchengrätz). Im Schloss von Mnichovo Hradiště liegt Wallenstein begraben.
  12. Gulden, hier abgekürzt als „f.“ (gebräuchlicher: „fl.“) für lat. florenus aureus oder dt. Floren
  13. Die Geldanweisung wurde nach dem Falten des Schreibens zum Verschließen aufgeschrieben: die Zeilen der rechten Seite enden auf dem linken Falz.