Vorlage Diskussion:Entscheidungstext
Gerichtsentscheidungen genießen nach § 5 Abs. 1 dt.UrhG, § 7 Abs. 1 österr.UrhG, Art. 5 lit. c schweiz.URG keinen urheberrechtlichen Schutz und sind folglich gemeinfrei. Das gilt auch für amtlich verfasste Leitsätze, nicht dagegen für solche privater Bearbeiter wie z. B. die Redaktion einer juristischen Zeitschrift (vgl. BGHZ 116, 136). Desgleichen sind nichtamtliche Zusammenfassungen „Zum Sachverhalt“ bei entsprechender Schöpfungshöhe nicht gemeinfrei.
Absatzzählung
BearbeitenIn den Entscheidungstext kann (nicht: muss) neben der Seitenzählung der Quelle eine Absatzzählung aufgenommen werden, z. B.:
<span style="color:darkgrey;">[1]</span>{{Anker|1}}
Eine solche ist (im Gegensatz zu Seitenzahlen) fundstellenneutral und hat sich mittlerweile auch in amtlichen Sammlungen durchgesetzt.
Ältere Diskussionsbeiträge
BearbeitenHallo Leute, also ich frage mich wer aus "Fundstellen-Nummer" die Bezeichnung "Fundstelle/Quelle" gemacht hat. Ich meinte mit "Fundstellen-Nummer" tatsächlich eine Nummer, denn jedes Urteil wird in einer amtlichen Sammlung veröffentlicht und haben so Bezeichnungen wie z.B. "BVerGE 34, 123" oder so. Das hat also nichts mit einer Quelle zu tun. Deswegen habe ich das auch wieder rückgängig gemacht. MfG --Willicher 22:18, 15. Mai 2006 (UTC)
- Benutzer:FrobenChristoph war es. Das steht in der Versionsgeschichte: [1]. Die QUelle sollte aber auch eingetragen werden, daher habe ich ein zusätzliches Feld Quelle eingefügt. -- Timo Müller Diskussion 15:11, 16. Mai 2006 (UTC)
- Nachtrag: Das BVerG-Urteil mit dem Aktenzeichen "1 BvR 357/05" ist mehr unter seinem Trivial-Name "Luftsicherheitsgesetz-Urteil" bekannt, deswegen auch "Trivial-Name". MfG --Willicher 22:26, 15. Mai 2006 (UTC)
Siehe zum ganzen nunmehr Wikisource:Skriptorium --FrobenChristoph 17:39, 16. Mai 2006 (UTC)