Transportable Gefängnisse im 16. Jahrhundert
[596] Transportable Gefängnisse im 16. Jahrhundert. Die Strafe des Einsperrens kannte man in früheren Zeiten noch nicht; wer sich gegen die Gesetze vergangen hatte, wurde an Leib und Leben und mit Verbannung gestraft. Erst eine humanere Zeit führte die Gefängnißstrafe ein. Es waren daher vorzugsweise nur Untersuchungsgefangene, welche die Gefängnisse der Vorzeit, meist scheußliche Aufenthaltsräume, bevölkerten. Herrschte nun ein starker Andrang, so erwiesen sich die Gefängnisse als unzureichend; wie man sich dann zu helfen suchte, geht aus einem Erlasse des Grafen Johann von Nassau vom 11. Juni 1583 hervor, in welchem zunächst konstatirt wird, daß in den gräflichen Häusern (Burgen), Städten und Flecken großer Mangel an Gefängnissen herrsche, „daher die Gefangenen uns aus anderen Aembtern häufig zubracht und unsere Diener, indem sie mit ihnen verhandlen, an anderen unseren nothwendigen Verrichtungen gehindert werden. Befehlen darauf Euch in Gnaden, daß ihr daran seid und verschaffet, daß in unserem Hause zu N. etliche solcher Custodien, die man uf den Nothfall von einem Orte verrücken und transferieren möge, von Holzwerk fast uf die Form eines Meisen Kars alsobald zurichten und verfertigen lasset. Auch wie und welcher Gestalt Ihr solches verrichtet habt, anhero in der Person berichtet.“ Es wurde also die Anfertigung transportabler Gefängnisse in der Form von Vogelhäuschen, wohl unseren heutigen Menageriekäfigen ähnlich, anbefohlen, die man je nach Bedarf da oder dort gebrauchen konnte. Soweit hat es das 19. Jahrhundert doch noch nicht gebracht!