← Schweinsberg Sigen Solms →  
aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
        Siegen in Wikisource              Siegen in der Wikipedia      
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).


[T46]
[129]
Sigen.


Ist ein vornehme Statt in der Grafschafft Nassau-Dillenberg / auff einem Hügel vnd Felsen gelegen / vnnd mit Mauren vnnd vielen Thürnen befestiget. Hat ein besonder Schloß darinnen / vnnd nicht fern von der Statt / ein vornehm Eysen-Bergwerck. Das Wasser Sige rinnet vnden hin / davon sie auch den Namen / vnd gehet ein Steinerne Brück allda darvber. Sie ist nicht sonderlich groß / vnnd ligt gegen dem Wasser auff einem ableitigen Hügel / auff welchem zu oberst das besagte Schloß / vnnd Gräffliche Residentz ist. Ligt von Dillenberg dritthalb Meylen / bey den Westphälischen Grentzen. P. Bertius will / daß Sigen deß Ptolomaei Segodunum seye. Vor etlichen Jahren ist diese State inwendig an den Kirchen / vnd andern gemein- vnnd privat Gebäw / vnd Häusern / schön gezieret / vnd gebauet; außwendig aber an den Pforten / mit etlich vnderschiedenen Thoren / gegen das Petardiren / vnnd vberraschen / verwahrt / sonsten auch vmb das Schloß her / mit etlichen Bollwercken befestigt worden. Das Schloß / welches gegen Auffgang oben an der Statt liget / hat Graf Johann der älter von Nassaw renovirt / mit einem schönen Zeughauß / von allerhand Wehren / Geschütz / vnd Zugehör / auch einem lustigen darbey gelegenen Hofgarten gezieret. Er hat auch ein Paedagogeum, dem zu Herborn gleichförmig / allhie fundirt. Item im Jahr 1616. ein Ritterliche Kriegs-Schul / durch den Vest- vnd Mannhafften Capitain / Johan-Jacobi von Wallhausen / durch ein gedrucktes Schreiben auffrichten / vnnd im Jahr 1617. den Anfang machen lassen. In dieser Statt ist geboren Tilemannus Stella [130] zuvorn Stoll genannt / welcher den 18. Febuarij / im Jahr 1589. seines Alters im 64. zu Wittenberg tods verfahren. Von dieser Statt hat das Land / vnnd die Herrschafft den Namen / daß es das Sigerlang genennet wird. Es ligt bey Sigen / Wildenberg / denen Junckern von Hatzfeld zuständig. Das Land herumb ist ziemblich fruchtbar / daß man die Lebens-Notturfft allda wol haben kan. Siehe den 6. Theil deß Georgen Braunen Stättbuchs.

Es hat Sigen ein Zeitlang / in diesem Krieg / die Römisch-Catholische Religion gehabt; Aber / nach dem im Januario / Anno 1645. Graf Moritz von Nassau / auß dem Niderland hieher kam / vnd durch ein sonderlich Stratagema sich auch deß Schloß bemächtigte / so ist selbige Religion wider abgeschafft / vnd die Reformirte auff das new allda introducirt worden.

Es gehörte diese Statt sonsten zur Westfälischen Beschreibung: aber / weil Sie im vorigen Text / in dieser Topographia Hassiae einkommen; So wil ich Sie gleich noch ferners in derselben stehen lassen. Bey den General Friedens-Tractaten / ist deß Jahrs 1648. geschlossen worden / daß / wegen Siegen / die Sach gütlich soll verglichen / oder durch einen Rechtspruch auffgehebt werden; benebenst aber Herr Graf Johann Moritz von Nassau / sampt seinen Gebrüdern / ohn einige Betrübunge / in dero / nach Außweisung eines jedern Antheil / eingenommen Possession verbleiben. Es rühret aber solche Strittigkeit her / auß Herrn Graf Johann von Nassau / deß Eltern / Testament / in welchem Er geordnet / daß sein ältister Sohn / Graf Johann der Jünger / dem Geschlecht zum besten / die gantze Graffschafft besitzen / seine Brüder aber etwas gewisses hergegen haben solten. Als aber gemelter Graf Johann der Jünger / zur Catholischen Religion sich geneiget / hat der alte Herr Graf Johann ein anders Testament gemacht / vnnd den Brüdern gleiche theil an der Graffschafft außgesetzt. Siehe Informationem juris, et facti, die Nassau Sigenische succession belangend / de An. 1632. vnnd Johan. Theod. Sprengeri Bonum Principem.

  ← [[{{{TOP}}}{{{VOR}}}|{{{VOR}}}]] {{{ORT}}} [[{{{TOP}}}{{{NAR}}}|{{{NAR}}}]] →