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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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[XIX]
Beschreibung der Vndern Pfaltz am Rhein / etc.


Es ist die Pfaltz am Rhein / oder die Vndere Pfaltz / vor vier / oder fünffthalbhundert Jahren / in der Gegenheit vmb Heydelberg / nicht gewesen. Dann was vor Länder / vnd Stätte / darumbligen / vnd jetzt zur Pfaltz gerechnet werden / die haben zum wenigsten Theil den Herren Pfaltzgrafen; sondern entweders dem Reich; oder etlichen Ertz: vnd Stifftern / als Meintz / Wormbs / Speyer etc. vnd den Aebbten; oder den Hertzogen in Francken vnd Schwaben; oder den Land: vnd Marggrafen / Hessen / vnd Baden; auch andern Grafen / Herren / vnnd Edelleuthen / gehört; so aber folgents / durch Kauff / Heurat / Krieg / vnd in andere weg / nach vnd nach / auch Pfandtweise / an Sie / die Herren Pfaltzgrafen / kommen seyn. Man findet in diesem Lande / was dem Menschen zur Leibsnahrung / vnd Auffenthaltung / noth ist. An den Bergen wächst sonderlich guter Wein / vnd Castanien. Die Thäler seynd mit mancherley Obstgärten gezieret. Die Ebne bringet allerley Kornfrüchten. Die Wäld / vnd Berge lauffen voll Hirsch / vnd andern wilden Thiere. Es ziehen auch die Einwohner viel Geissen in Bergen / vnd Wälden. Im Necker / der mitten durch die Pfaltz laufft / wird alle Jahr ein grosse Anzahl Fisch gefangen / vnnd besonders Barben. Es hat solches Lande vom Abend das Zweybrüggische Fürstenthumb; gegen Morgen Franckenland / vnd Württenberg; gegen Mitternacht den Mayn / vnd Odenwald; vnd gegen Mittag / das Elsaß.

Es gehören zu der Pfaltz vil Ort im Craichgöw / von welchem Lande / in Beschreibung Schwaben / ausser der Pfältzischen Orth / so allhie vnden einkommen / gehandelt worden ist.

So seind auch der Pfaltz feine Plätz / im Odonowald / oder Odenwald / zuständig; welches Ländlein auch von Theils / aber vnrecht Ottenwald genennet wird / vnd der Braite nach vom Necker biß an den Mayn gehet; aber nach der Länge bey der Bergstrasse sich anfahet / vnd gegen Orient / biß an die Tauber / oder an das Franckenland stosset; vnd an der Bergstrassen / da sein Gebürg ein Ende hat / auß der massen / besonders am Wein / fruchtbar ist; deßgleichen an der Tauber / vnd vmb Heltbrunn / gegen Mittag / wie Munsterus schreibet. Es haben Theil daran / ausser Pfaltz / auch Meyntz / Würtzburg / die Grafen von Hohenlohe / vnd Erpach: wiewol theils die von Erpach nur allein setzen. Besihe von diesem Lande / vnd dem Vrsprung deß Nahmens / Freherum part. 2. Origin. Palat. c. 6. Es ligen / neben andern Orthen / auch darinn die Clöster Amorbach / Benedictiner; Schönthal / S. Bernhardi Ordens; vnd das vberauß schöne / reiche / vnd herrliche etwan geweste Closter Schönau / zu ende deß Odenwalds / davon vnten. In einer geschriebnen Verzeichnuß stehet / daß nicht weit von besagtem Closter Schönaw / hinten in Odenwald hinein / ein Orth / zum falschen Aid; vnd nicht weit davon / in einem sehr tieffen Thal / ein anderer / vnd erschröcklicher Orth / zu den vbeln Wassern genant / seye; von welchen beeden sonderbare Geschichten erzehlet werden.

Ferners so hat vor dem jetzigen Krieg der gröste Theil der Bergstrassen zu der Pfaltz gehört. Es wirdt aber solche Straß / Lateinisch Strata montana, das ist / ein Weg der Berge genant / von welcher Gegend obgedachter Freherus part. 1. Origin. Palat. cap. 6. weitläuffig handelt; auch part. 2. c. 5. etlicher Orth derselben gedencket / vnd saget / daß solche noch von den Römern / vnter den Käysern Probo, Gratiano. vnd Valentiniano, erbawet [XX] worden / vnd deß Naevii, Dosseni, Siricii, Vinidii, Heppii, Basini etc. Heimat / bedeuten. Es wird aber die Bergstraß angefangen vom Closter Neuburg / ein grosse viertel Meil oberhalb Heydelberg / vber dem Neckar gelegen; vnnd durch Schrießheim / Weinheim / Heppenheim / Bensheim / biß nach Darmstatt / auff sechs guter Meilwegs lang / gezogen. Theils sagen / seye halb Fränckisch / vnd halb Schwäbisch: Andere aber / vnd eigentlicher / daß sie ein Anhang deß Franckenlands / vnden an / vnd neben dem Odenwald / herstreichendt; vnnd gleichsamb ein lustiger Garten / darinn oben das Geburg voll statliches Holtz / von Vögeln / Schnabelweid; bald darunder an den Bergen / außerleßner Weinwachs / vnd besser hinab die schönste Obsgärten; in den Gründen die menge Krebs / Grundelen / vnd Forellenbächlein / auch andere Fische; in den Thälern ein herrliche Viehweide / vnnd Zucht; gantz aber drunter / auff der Ebne / zu beyden Seiten / ein außerlesenes Fruchtland / vnd Wäld / darinn sehr viel schwartz: vnd roth Wildprät; darzu frisch: vnd gesundt Wasser / vnd Lufft / vnnd zwischen diesen allen mitten hindurch die Landstraß auff Franckfurt. Es solle diese Bergstraß vor viel hundert Jahren / zum theil zu der Grafschafft Ladenburg / daselbst deß Grafen Sitz / vnd das Hoffgericht gewesen; theils zum Closter Lorsch gehört haben / an welches Closter auch folgents alles solle kommen seyn; deme solche aber Anno 1232. vom Käyser Friderico II. entzogen / vnd dem Ertzstifft Meyntz gegeben worden; wie beym Trithemio in Chron. Sponheim, zu lesen. Sihe aber das Chronicon Laurishamense. in fin. & Append. Als folgents Churfürst Diether zu Meyntz / geborner Graf von Ysenburg / die Päpstliche Gesandten nicht gnugsamb ehrte / das Gelt für das Pallium nicht nach Rom schickte / vnd anders mehr wider den Römischen Stuel thate / (wie beym besagten Trithemio de gestis Friderici I. vnd daselbst in notis ad pag. 20. stehet) vnd deßwegen durch Papst Pium II. Anno 1461. abgesetzt / vnd an seiner statt Graf Adolph von Nassaw erwöhlet ward; so hat Er Ertzbischoff Diether den Churfürst Friderichen / den Ersten / Pfaltzgrafen / vmb Hülff ersucht / der ihme alßbald mit Kriegsmacht beygesprungen / vnd 9. Meyntzische Stätte einnehmen helffen; vnd darfür / wegen deß Kriegskosten / von ihme Diethero, Starckenberg / Heppenheim / Bensheim / Mörlebach / Lorsch / vnd alle Zugehörungen / Anno 1462. gegen hundert tausent Gulden / empfangen / welche Er / als ein Vnderpfandt / so lang / biß solcher Pfandtschilling erlegt wurde / (so dann ChurMeyntz freystehen solte) behalten möchte. Vnd von solcher Zeit an / seynd diese an der Bergstraß gelegene Orth / bey ChurPfaltz / biß auff den jetzigen Krieg geblieben / in welchem ChurMeyntz dieselbe / wie oben gemelt / wider bekommen / vnd noch Anno 1644. ingehabt hat. Weilen aber sie vorhin vnder die Pfältzische Orth gesetzt worden seyn / so mögen sie zwar noch allhie darunder stehen: Es solle aber gleichwol künfftig deren / in Beschreibung der ChurMeyntzischen Stätte auch gedacht werden.


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