Topographia Hassiae: Hain in der Drey Eych

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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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Hain / in der Drey-Eych.


Hain / oder Hagen ein feines Stättlein in der Drey-Eich / sampt einem mit Graben verwahrtem Schloß / ein starcke Meylwegs von Franckfurt gelegen / ist in Vorjahren den Herren von Müntzenberg zugestanden / vnd als der Müntzenbergische Stamm mit Herrn Vlrichen / dem letzten dieses Geschlechts / vmb das Jar 1250. außgestorben / per succession. foemineam an Hanaw vnd Falckenstein kommen. Im Jar 1275. ist Philippsen / Herrn von Müntzenberg / in der Theylung mit seinem Bruder Wernhern zugefallen Castrum Hagin, wie es genennet wird / im Latinischen Original / wie auch in andern alten Brieffen / von den Jaren 1256. vnd 1270. Im folgenden 1276. Jahr verkauffte Juda / Gräfin von Bickebach / ihren Antheil am Hain ihren beyden Herrn Brüdern / deren jetzo gedacht. Im Jar 1401. stifftete im Schloß Fraw Anna / geborne von Falckenstein / ein Hospital mit Vicarien vnd Altar. Als die Graffen vnnd Herrn von Falckenstein im Jahr 1419. außgestorben / haben sich / als Erben / zu der gantzen [84] Falckensteinischen Landschafft gethan / Graff Eberhard von Sain / Graff Ruprecht von Virnberg / Bernhard vnd Johann / Gebrüdere / Graffen zu Solms / Gottfried vnnd Eberhard / Gebrüdere / Herrn zu Eppstein / Diether von Isenburg / vnd haben noch selbigen Jahrs in der Statt Butzbach gemelte Graff- vnd Herrschafft mit allen Zugehörten / in drey Theil getheilet / also vnd dergestalt / dz die Herrn von Eppstein dieser Drittheil eins vnd die anderen fünff Herrn / die andere zwey Theil vberkommen solten. Vnd ist in dieser Theylung obged. Statt / Burg vnd Schloß Hain / durchs Loß zugefallen / dem Graffen von Isenburg / Graffen von Sain (vnder welchen Graff Eberhard im Jahr 1486. seinen gehabten Theil zu kauff gegeben Graff Ludwigen von Isenburg) vnd Graffen zu Hanaw / wie dann noch auff heutigen Tags dz Stättlein nit weniger als auch das Schloß selbst in Gemeinschafft zwischen Isenburg vnd Hanaw stehet / jedoch ist das Schloß im innwendigen Gebäw vnderschieden / also daß es auch von beyderseits Bedienten absonderlich bewohnt werden kan. In solchen Stättlein / im Schloßhoff / stehen zween alte grosse Thürne / deren einer rund vnd sehr hoch / der ander viereckicht ist / vnd sollen vor Zeiten die Römer dieselbe gebawet / vnd sich deren bedienet haben / gestalt in dem viereckichten Thurn / noch vor viertzig Jahren sich ein altes Monumentum oben in der Höhe eingemawert befunden / welche Antiquität der damahlige Gräffl. Isenburgische Rath vnd Secretarius, Weiprecht Schmitt / welcher auff langen Leiteren hinauff gestiegen / eygendlich besehen / vnd ohnerachtet die Schrifft nit allerdings mehr leserlich gewesen / doch so viel darob ersehen / daß einem Römischen Kriegs-Officirer / solch Monument zu letzten Ehren auffgerichtet / vnd darinn gemeldet worden / bey welcher Römischen Legion derselbe sich damahls befunden / allermassen dann solcher Stein folgends herab gethan / vnnd fornen an das Schloß eingemawert worden / allda er noch zu sehen. Diß Stättlein Hain / so weit sich dz Isenburgische Antheil erstreckt / vnd die darzu gehörige Flecken vnd Dorffschafften / seynd A. 1630. durch ein Käyserl. Vrtheil Hessen-Darmbstatt Pfandsweiß zukommen / durch den / zwischen Hessen Darmstatt vnd Isenburg auffgerichteten Vertrag / aber An. 1643 wider Isenburg gelangt / ausser Königsteden. Die Burgerschafft in solchem Stättlein hat zimbliche Freyheit / aber bey diesem langwürigen Kriegswesen viel außstehen müssen.

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