Thüringer Sagenbuch. Zweiter Band/Das seltsame Stadtrecht von Schöneck

Der lange Mann Thüringer Sagenbuch. Zweiter Band
von Ludwig Bechstein
Schloß Voigtsberg
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184.
Das seltsame Stadtrecht von Schöneck.

Ohnweit Oelsnitz liegt ein altes Städtchen, heißt Schöneck, darin herbergte einst, im Jahre 1370, Kaiser Karl IV., und weil es ihm wohl allda gefiel, und Rath und Bürgerschaft um eine Gnade baten, so begnadigte er den Ort mit dem Stadtrecht und mit Freiheit von allen Abgaben. Dabei aber war eine doppelte Bedingung, erstlich, daß das Städtlein nie mehr Häuser gewinnen dürfe, als 141, und daß es, so oft der Landesherr dort erscheine, ihm eine Gabe von 5 Pfund Hellern und einen hölzernen Becher darbringen müsse. Darauf ist lange fest gehalten, und des Städtchens Aufblühen dadurch niedergehalten worden. Ob man alldort nicht in der neueren Zeit lieber Abgaben zahlt, und dagegen der Stadt freie Entfaltung ihres Wachsthums vergönnt, ist uns nicht bekannt geworden.