Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 37

Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Deutschland vom Anfange des X. Jahrhunderts bis 1137
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aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
Herausgeber:
Auflage: 3. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Deutschland. Nr. VII. Deutschland am Anfange des X. Jahrhunderts bis 1137. Mst. 1 : 3 700 000. Von Th. Menke.

Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen.

Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Über die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrecht’s Ansicht.

Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Châlons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittelalterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist.

Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe begründet werden.

Zu Lothringen gehörten im IX. Jahrhundeit die Gaue Castricensis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis comitatus (Hincmar Rem. P. SS. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze Statt finden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem. P. SS. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt, Hincmar Rem. P. SS. I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. SS. III, 376.

König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus

938 actum in querceto iuxta Dociacum super fluvium Carum Bouq. IX. 591;

es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen: [36]

1005 König Heinrich II. von Deutschland verleiht interventu Friderici comitis dem Abte Boso von St. Medardus licentiam . . . mercatum edificandi in villa quae nuncupatur Doncherio sita in comitatu praedicti Friderici comitis qui vocatur Castrinsis. Marlot Metr. Rem. hist. 1,510.
1006 de Rodberto rege Francorum . . . fuit enim ei pax cum regibus in giro regni sui positis; maxime cum suprascripto imperatore Heinrico. nam cum aliquando ad invicem colloquendum super Mosam fiuvium qui limes est utriusque regni convenissent etc. Rodulf Glaber P. SS. VII, 64.
1006 actum publice supra Mozam apud regale colloquium gloriosissimi regis Rotberti atque Henrici regis serenissimi. Kg. Rotbert. Bouq. X, 589. (Die Maas ist Grenzfluss bei Mezières.)
1018 Godefridus dux Lotharingiae Vogt des Marienklosters zu Mosomus. Martene Anecd. III, 136.
1023 hinc imperator . . . ad Evosium villam pulcherrimam . . . intendit, ibi scilicet cum Rotberto rege colloquium habiturus . . . qui nimirum quanto maior tanto humilior regi Rotberto cum ad se veniret in villa Mosomo . . . occurrere estimavit. G. ep. Camer. P. SS. VII, 480.
1024. Ks. Heinrich II. bestätigt der Abtei Mosomagus benannte Güter, von denen eine sehr erhebliche Anzahl sich in Castricius und Mosomagensis zu beiden Seiten der Maas nachweisen lässt. Böhmer A. imp. 40.
1056 ad villam Civois in confinio sitam regni Francorum ac Teutonicorum Lambert. P. SS. V, 157. (=Cheveuge s. Donchéry, gewöhnlich identificiert mit Ivois Evodium = Carignan), s. Frankreich I. Nebenkarte.
1065 Ks. Heinrich IV. schenkt ad ecclesiam Virdunensem . . . quoddam castrum Dunum nominatum in comitatu Dulcomensi Friderici comitis. Chouet Hist. de Verdun II, 72 (citiert von Longnon Ét. II, 52).
1096 Herzog Gottfried von Lothringen: castrum Sathanacum et Mosacum S. Mariae Virdunensi in perpetuum tradidit et comitatum quittavit, sed et castrum Falconis montis, quod erexerat, amore episcopi diruit. Alberic. Triumf. II, 147. (Vom genannten castrum wird bezeugt, dass es in Dulcomensis lag.)
1120 (richtig 1119.) Kalixtus . . . Mosomi venit habiturus colloqium cum imperatore Henrico V. Cisrenensi qui et ipse cum magistratibus (Var. lect. bei d’Achéry: magnatibus) totius imperii sui ad idem collogium veniens ad Beureliacum villam S. Mariae Mosomensis cum omni exercitu resedit. Ann. Mosom. P. SS. III, 162 (Beureliacus ist Brevilly in Mosomagensis.)

Diesen klaren Thatsachen gegenüber ist es unerheblich, dass bei der Zusammenkunft vom J. 1056 die villa Ivois als in confinio sita regni Francorum et Teutonicorum von Lambert bezeichnet wird.

Dagegen ist der Stadunensis Frankreich zuzuweisen. Er gehörte 853 zum westfränkischen Reiche P. LL. 1,426.

Einige Urkunden scheinen zwar für die Annahme, dass er zu Deutschland gehört habe, zu sprechen.

933. Bischof Adalbero von Metz restituiert der Abtei Gorzia ihre in verschiedenen Gauen belegenen Güter. Unter diesen Gauen, die sämmtlich lotharingisch sind, befindet sich auch der Scadinensis (lege Stadunensis?) mit zwei nicht nachweisbaren Orten. Calmet II. pr. 177.
936 König Otto bestätigt diese Schenkung ib. 178.
943 König Otto bestätigt diese Schenkung ib. 178.
980 Kaiser Otto bestätigt dem Kloster S. Vannes zu Verdun benannte Güter in comittatu Stadunensi. Stumpf A. imp. 325 (gefälschte Urkunde.)
1015 Ks. Heinrich bestätigt dem Kloster S. Vannes zu Verdun die sub 980 bezeichneten Güter in comitatu Stadunensi. Longnon Études I, 13.

Die Correctur in der Urkunde von 933 ist indessen zweifelhaft, und in der Urkunde von 980 folgen die Ortschaften des Stadunensis erst nach der Signatur des Kanzlers. Die Urkunde von 1015 kenne ich nur im Auszuge.

Die Fabeleien von einer Zugehörigkeit Gents zum deutschen Reiche erweisen sich gegenüber den Urkunden, namentlich denen von Blandinium und S. Bavon als nichtig.

Die Erklärung der auf Böhmen fallenden Localitäten der Stiftungsurkunde von Prag bei Palacky und in Köpke’s Ausgabe des Cosmas erschien mir zu zweifelhaft, um sie aufnehmen zu können. Auf Eintheilung von Böhmen und Mähren nach den dürftigen Notizen, die darüber vorliegen, wurde verzichtet.

Aufklärung über den von Palacky, Dudik, Köpke und Röpell nicht gehörig erläuterten polnischen Feldzug in Böhmen vom Jahre 1110 (Cosm. Prag. P. SS. IX, 119 f.) würde mir sehr erwünscht sein, sowie über die auf der Karte nicht angegebenen Besitzungen des Slavnic (ib. 51).

Das castrum Lescen (ib. 77) ist mit Schloss Lestany (Lichtenstein) identificiert und nicht mit Dudik A. G. v. M. II. 279 beim Dorfe Lštĕni ob der Sazawa gesucht.

Die Grenze des Theiles Mährens, welcher 1029 mit Böhmen vereinigt wurde, war nach bestimmten glaubhaften Zeugnissen an der Olszawa: eine Überlieferung, die durch die unerwiesene Annahme (Dudik II, 590), dass Mährens Grenze seit jener Zeit sich nicht verändert habe, nicht widerlegt wird.

Über den Wechsel der Grenzen bei Möttling zwischen Ungarn und Krain in dieser und in den folgenden Perioden fühlt vielleicht ein Krainer oder ungarischer Gelehrter sich veranlasst, nähere Aufklärungen zu geben, als die Urkunden bei Farlati Ill. Sacr. bieten.

Die Existenz der von Thausing behaupteten Neumark Österreich, die 1043–1058 existiert haben soll, scheint mir nicht bewiesen.

Die Position des Mons Ungaricus Thietmar P. SS. III, 798, dessen Name angeblich in einem gleichnamigen Passe in Valsugana erhalten sein soll, habe ich nicht gefunden. Belehrung darüber würde mir erwünscht sein.

Die Bearbeitung der Gaue, soweit sie sich auf Deutschland und auf die kartographische Darstellung bezieht, ist mit dieser Lieferung vorläufig abgeschlossen. Es sind bei derselben manche Fragen offen geblieben, die einer weiteren Prüfung bedürfen.

Es würde mir sehr erwünscht sein, wenn die Forscher und historischen Vereine, die sich mit der Geographie der Gaue beschäftigen, fortfahren würden, mir ihre Drucksachen, die sich darauf beziehen, gütigst mitzutheilen.