Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 35

Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Deutschlands Gaue V. Schwaben
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aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
Herausgeber:
Auflage: 3. Auflage
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Deutschland. No. V. Deutschlands Gaue. V. Schwaben. Mst. 1 : 1 000 000. Nebenkarte: Südwestliche Gaue von Lothringen. Mst. 1 : 1 000 000. Von Th. Menke.

Auch für die vorstehenden Gaukarten ist das vollständige Quellenmaterial gewissenhaft benutzt worden. Wenn hie und da ein Zeugniss übersehen oder nicht gehörig ausgebeutet sein sollte, so bitte ich mich darauf aufmerksam zu machen.

Mit der grössesten Vorsicht dagegen ist von den Archidiaconatsgrenzen für die Gaugrenzen Gebrauch gemacht worden, nämlich nur da, wo gute Quellenzeugnisse darauf hinweisen, dass eine Übereinstimmung beider Statt finde.

Es ist zwar, und noch in neuester Zeit, die Ansicht aufgestellt worden, dass Gau- und Archidiaconatsgrenzen überall coincidieren. Indessen schon der Umstand, dass feste Archidiaconatsbezirke erst in einer Zeit eingerichtet wurden, als die Gauverfassung theils im Absterben begriffen, theils abgestorben war, spricht dagegen.

An einigen fränkischen Sprengeln mag beispielsweise gezeigt werden, wie irrig diese Annahme in dieser Allgemeinheit ist. Echtes Quellenmaterial für die Gaugrenzen dieser Diöcesen ist in hinreichender Masse vorhanden, um eine völlig sichere Controle üben zu können.

I. Mainzer Diöcese, fränkischer Theil.

Die Diöcesangrenze durchschneidet mehrere Male auf längere Strecken Gaue, nämlich in folgenden Fällen:
a) Der Logenahi liegt zu seinem bei Weitem grössesten Theile in der Trierer Diöcese; nur ein kleiner gleich zu erwähnender Theil desselben ist mainzisch. Und zwar wird der Superior Logenahi von der Diöcesangrenze durchschnitten; von den beiden diesem urkundlich zugeschriebenen Örtern ist Walthusa dioc. Trevir., Amena oder Amana dioc. Mogunt.
b) Das Wormazfeld fällt etwa zur Hälfte in die Mainzer Diöcese; vergl. die Gaukarte No. IV mit der Kirchenkarte. Urkundliche Beweisstellen sehr zahlreich.
c) Vom Rinagowe, der grossen Theils mainzisch ist, fällt ein Theil der Heppenheimer Mark mit Igelesbach und Winenheim in den Wormser Sprengel.
d) Der grössere, südöstliche Theil des Tubargowe ist würzburgisch, der nordwestliche mit Piscofesheim, Hochusen und Grunefelden mainzisch. Der letzten Diöcese gehören auch Theile des im Übrigen würzburgischen Gaues Waltsazi und des gleichfalls würzburgischen Gaues Wingarteiba an. Auch der würzburgische Badanachgowe erstreckt sich wahrscheinlich bis in den Mainzer Sprengel.
Die Gaue der Mainzer Diöcese anbelangend, so gehört das ganze Archidiaconat S. Peter in Fritzlar zu Hessi, und die Grenzen dieses Archidiaconats können theilweise unbedenklich als Gaugrenzen verwendet werden. Das Archidiaconat S. Stephan schliesst Landau ganz von Hessi aus und zieht es ganz zum Logenahi. Nach den Quellen gehört aber der nördliche Theil dieses Archidiaconats, wahrscheinlich mit Ausschluss des Siegener Landes, zu Hessi, nämlich die Örter Fiormenni, Scroufi, Baddanfeldun, Lihesi, Fronehusun, Asfo, Woraha, Wettera, Gozfeld, Dudafa – und nur der südliche Theil mit Rosdorf, Holhus, Erfrateshusun, Amana, Abbenbrunnen, Lundorf, Altendorf, Salzbutine, Erbenhusen, Lindenhove, Ebelizdorf zum Logenahi.
Auch die Grenzen des zweiten Mainzer Gaues, der Wetereiba, sind theilweise identisch mit Archidiaconats- und Diöcesangrenzen. Er umfasst den grössten Theil der beiden Archidiaconate S. Mariae ad Gradum und S. Petri. Von letztern gehört nämlich zum Ringowe Unterabtheilung Kuningessundra, was südwestlich von Suntilingun und Hornowa liegt, von erstern wahrscheinlich ein kleines Stück an der Kinzig zum Kinzichewe.
Der Rinagowe besteht a) aus dem Mainzer Archidiaconat S. Moritz, ausgenommen Dornbach, das trierisch ist, b) aus dem Reste des Mainzer Archidiaconats S. Peter, c) aus den rechts vom Rheine belegenen Sedes des Mainzer Archidiaconats S. Victor, nämlich den Sedes Gerau und Bensheim, sowie d) aus Theilen der Wormser Sedes Weinheim und Waibstatt. Zu letztern beiden Sedes gehören von den urkundlich zum Ringowe gehörigen Örtern ein Theil der Heppenheimer Mark, Winenheim, Igelesbach. Der Gaminesbach ist hier Wormser Stiftsgrenze und Rinagowe-Grenze.
Für den Nahgowe, den Mainzer Antheil des Wormazfeldes, sind die Archidiaconatsgrenzen ganz bedeutungslos.
Der Moinahgowe fällt im Allgemeinen mit dem Aschaffenburger Archidiaconat zusammen; doch sind zu diesem Archidiaconat im Osten Stücke von Waltsazi, Wingarteiba, Badanachgowe und Tubergowe geschlagen.

II. Würzburger Diöcese. Dieselbe enthält:

1. Die ganzen Gaue Grapfeld, Tullifeld, Hasagewe, Salagewe, Weringowe, Gozfeld, Iphigowe, Rangowe, Golachgowe, Mulachgowe, Cochingowe, Bretachgowe, Sulmanachgowe. Soweit diese Gaue an der Diöcesangrenze liegen, stimmen ihre Grenzen mit dieser überein.
2. Kirchlich getheilt sind folgende Gaue:
a) zwischen Würzburg und Mainz: Waltsazi, Wingarteiba, Tubergowe und wahrscheinlich Badanachgowe,
b) zwischen Würzburg und Speier: Murrachgowe,
c) zwischen Würzburg und Bamberg: Ratenzgowe, Folcfeld, Kencegewe.

Was die Gaue Würzburger Diöcese anbetrifft, so lässt sich keiner derselben nach Archidiaconatsgrenzen construieren[1].

Die Construction der Gaue Hessi und Wetereiba durch Landau ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, mit den Angaben der Quellen unvereinbar.

Engerisgowe und Einrichi halte ich für Unterabtheilungen des untern Logenahe. Die halbpunctierten Grenzlinien zwischen ihnen weisen darauf hin, dass der Beweis nicht vollständig geführt werden kann.

Für die Zugehörigkeit des Nitahgowe zum Gau Wetereiba sind acht Zeugnisse vorhanden, für die von Kuningessundra zum Rinahgowe eins.

Der Kencegowe ist bisher von den Forschern übersehen; den Gau Culm hat man bisher nicht an der richtigen Stelle gesucht.

In Bezug auf Perahtoltespara, Albuinespara weiche ich von Stälin ab, ebenso in Bezug auf den angeblichen doppelten Argowe, einen südlich von der Aar, einen an der Ergolz, von der herrschenden Ansicht.

In Lothringen habe ich den nur in Einer und zwar in einer unechten Urkunde vorkommenden Iniensis ausgelassen. Müllenhoff glaubt ihn bei Einville annehmen zu müssen.

In Bezug auf Ausdehnung des alamannisch-burgundischen Ufgowe könnte die Aufnahme einer Stelle, Baden in Ufgowe betreffend, in die Hidber’schen Regesten irre führen. Gemeint ist der fränkische Ufgowe.

Dankbarst erwähne ich die gütigen Mittheilungen, die mir die Sachkunde der Herren Freiherr Dr. Schenk zu Schweinsberg in Darmstadt über das Grenzgebiet [30] von Logenahe, Hessi und Wetereiba, Dr. Stein in Schweinfurt über die ostfränkischen Gaue, Freiherr Dr. von Reitzenstein (leider kürzlich verstorben) über einzelne Gaue in Thüringen, Sorbenland und Ostfranken, sowie Professor Dr. Meyer von Knonau in Zürich, Professor Dr. Lefort in Genf über schweizerische Gaue, Dr. Abel in Metz für die lothringischen Gaue zukommen liess, sowie die gütige Beihülfe des Herrn Professor Dr. Müllenhoff in Berlin auch bei diesen Karten.


  1. In der ersten Hälfte des Jahrhunderts versuchten es für das ganze Königreich Baiern von Lang; seine Theorie widerlegten von Spruner und von Pallhausen in besonderen Schriften.