Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 14

Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Iberische Halbinsel zur Zeit des Reichs der Westgothen, 531–711 n. Chr.
Untertitel:
aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
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Auflage: 3. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Iberische Halbinsel: No. I. Reich der Westgothen in Hispania 531–711 n. Chr. – Nebenkarten: 1. Erste Niederlassungen germanischer Völker in Hispaniae 411–420 n. Chr. – 2. Reiche der Sueven, Vandalen und Westgothen 420–460 n. Chr. – 3. Reich der Westgothen unter Eurich (466–488) und Alarich II. (488–507). – 4. Reich Theoderich’s des Grossen. Von Th. Menke.

Die Geschichte der deutschen Herrschaften, welche seit 411 n. Chr. auf der iberischen Halbinsel sich bildeten, bis zur Verlegung des westgothischen Königssitzes nach Spanien stellen die Nebenkarten dar; die Hauptkarte ist eine Illustration zu den beiden letzten Jahrhunderten des Westgothenreichs.

Die römische Provincialeintheilung der späteren Kaiserzeit blieb unter den germanischen Königen. Hauptquellen dafür sind die Concilienacten jener Jahrhunderte.

Auch die conventus iuridici der Römer wurden von den Westgothen und in der ersten Zeit auch von den Sueven beibehalten. Die Namen der in der Geschichte vorkommenden sind angegeben; nur der des conventus Scalabitanus, der nach 653 erwähnt wird (Passio S. Irenae, Esp. sagr. XIV, 389), nicht, weil seine Grenzen sich nicht genau bestimmen lassen.

Der conventus Palentinus, 527 erwähnt (Esp. sagr. V, 396), scheint dem alten conventus Cluniensis zu entsprechen.

Die Grenzen des Suevenreichs sind auf der Hauptkarte nach den Acten der Concile von Lucus im J. 569 und von Bracara im J. 572 angesetzt. Es umfasste damals die alte Provinz Gallaecia, sowie von Lusitania die Bezirke der Bisthümer Lamecum, Viseum, Egidita (Egestana ecclesia), Conimbria und Magnetum (j. Meinedo bei Oporto) und zerfiel in 2 synodi, nämlich

1) Bracarensis mit Bracara, Viseum, Conimbria, Egidita, Lamecum, Eminium;
2) Lucensis mit Lucus, Iria, Auria, Tude, Asturica, Britonia.

Das Ganze hiess damals Gallaecia provincia (Acta conc. III, 374. 384 Hard.; vergl. Idat. Chron. praef.). Nach der Unterwerfung des suevischen Reichs durch die Westgothen im J. 583 fielen die Städte südlich vom Durius wieder an Lusitania (Concil. Emerit. vom Jahre 666). Zur Provinz Gallaecia aber wurde das 572 unterworfene Cantabria geschlagen, das bereits früher zu derselben gehört hatte[1] und dessen Name sich damals, wie es scheint, bis zu den Gegenden am oberen Iberus und den Pyrenäen ausdehnte, an denen er in der späteren maurischen Zeit allein haftete[2].

Die dem König Wamba zugeschriebene Eintheilung der Halbinsel ist für diese Karte nicht benutzt worden, da sie nachgewiesenermassen in ihrer jetzigen Form einer späteren Zeit angehört und die kritische Beleuchtung derselben, welche Guerra versprochen hat, noch abzuwarten ist, um zu erkennen, was in ihr der gothischen Zeit angehört.

Von den oströmischen Besitzungen in Hispanien ist es unsicher, ob sie erst nach der Besiegung des vandalischen Reichs unter Justinian an das Kaiserreich fielen, oder schon vorher bei demselben waren. Ich habe als solche nur diejenigen Oertlichkeiten angegeben, von denen mir Quellenzeugnisse vorlagen, und zweifle, dass in den Quellen Mehr über dieselben enthalten ist, als ich gefunden. Dass Tingis bis 711 oströmisch blieb, beruht auf einer schönen Conjectur Dozy’s (Recherches 1, 66 ff.). Er liest nämlich beim Isidorus Pacensis sub anno 711: Nobilissimi viri Iuliani (editt. Urbani) Africanae regionis sub dogmate catholicae fidei exarchi (edd. exorti).

An kartographischen Hülfsmitteln wurden für diese Section namentlich die Vogel’sche Bearbeitung von Spanien in Stieler’s Atlas und die Karten von Coëllo, von Lopez-Güssefeld, sowie die Karte des römischen Hispaniens von Guerra-Saavedra, die Herr Professor Hübner die Güte hatte mir mitzutheilen, und die in der España sagrada gelieferten Karten benutzt.

Unter den geschichtlichen Quellen und Hülfsmitteln sind hervorzuheben die Schriftsteller und Urkunden in der España sagrada, Vol. I–XLVIII, in de Marca’s Marca Hispanica, Schott’s Hispania illustrata und bei Duchesne, ferner Mordtmann’s Uebersetzung des Istakr, Gayango’s Uebersetzung des Makkari, Jaubert’s Uebersetzung des Edrisi, Reinaud’s Uebersetzung der Geographie des Abulfeda, de Slane’s Uebersetzung von Ibn Haucal’s Beschreibung von Africa, sowie die Abhandlungen in der España sagrada und die Werke und Aufsätze von Conde (soweit er nicht veraltet ist), Cardonne, Aschbach, Lembke, Schäfer, Schmidt, Gervinus, Hübner und Dozy.


  1. Cantabri et Astures Galleciae provinciae portio sunt. Oros. 6, 21. – Regiones partes sunt provinciarum, sicut in Phrygia Troia, sicut in Galicia Cantabria Asturia. Isidor 14, 15.
  2. Astures et Vascones in finibus Cantabriae rebellantes. Lucas Tud. 58. Die Diöcese von Lucus umfasste nach der dem Wamba zugeschriebenen Einrichtung totas Asturias per Pyrenaeos montes et per flumen magnum Ove et per totum litus maris Oceani usque Biscaiam. Acta conc. III, 377 Harduin.