Sponsel Grünes Gewölbe Band 1/Tafel 50

Tafel 49 Das Grüne Gewölbe: eine Auswahl von Meisterwerken in vier Bänden. Band 1 (1925) von Jean Louis Sponsel
Tafel 50
Tafel 51
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TAFEL 50
1. SEGELSCHIFF MIT NAUTILUSMUSCHEL
AUF RÄDERN. ARBEIT VON HANNSS ANTHONY LIND
MEISTER IN NÜRNBERG 1589
*
2. KLEINER
SEESCHNECKENPOKAL VON PAULUS DULNER
MEISTER IN NÜRNBERG 1552
*
3. KETTENFLASCHE
MIT PERLMUTTERSCHEIBEN. WOHL VON JÜRG RUEL
MEISTER IN NÜRNBERG 1589
[Ξ]

[174] Links: Ein Schiff von vergoldetem Silber auf vier Rädern, der Körper eine Nautilusmuschel. Der breite Rand der Muschelfassung ist mit Festons und Vögeln graviert, die ornamentierten Schienen enden in weibliche Hermen. Der Deckel ist das Verdeck des Schiffes, auf dem ein thronender Kaiser und Kriegsleute zu sehen sind. Der Mast hat ein mit Ornamentstreifen graviertes silbernes Segel und einen Kranich als Spitze. Auf dem Segel die Beschaumarke von Nürnberg und die Meistermarke HTL, R 3155, Hannß Anthony Lind, Meister 1589. (H. 40,5 – III. 149.)


Mitte: Kleiner Pokal aus einer Perlmutterschnecke in gegossener silbervergoldeter Fassung, nur der Rand ist getrieben und mit einem Maureskenmuster geätzt. Auf den Schienen der Fassung drei allegorische Gestalten. Auf dem Knauf drei weibliche Halbfiguren. Auf dem Rand des Sockels die Beschaumarke von Nürnberg und die Meistermarke des Paulus Dulner, R 3111, Meister 1552, gest. 1596. Nicht bei R. (H. 18 – III. 181.)


Rechts: Scheibenförmige Kettenflasche aus vergoldetem Silber auf achteckigem Sockel, die vordere und hintere Seite mit einer großen runden und darüber mit einer viereckigen Perlmutterplatte belegt, die Perlmutterscheiben und die schmalen Nebenseiten sind mit Renaissance-Schmuckstücken, in deren Mitte je ein Smaragd, besetzt, mit kleineren solchen Schmuckstücken ohne Steine auch der Sockel. Der Deckel zum Aufschrauben. Auf der einen Nebenseite und auf dem Rand des Sockels das Meisterzeichen IR, ähnlich R 3167, und oben auf der Nebenseite noch die Beschaumarke von Nürnberg, wohl Jürg Ruel, Meister 1589. Ende 16. Jhdt. (H. 27,5 – III. 192.)