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Karl IV. zweimal hatte bestätigen lassen, eben damals zu Nürnberg am 5. Januar erneuern. Die Beschwerung mit Reichstagen wurde noch im 16. Jahrhundert als eine Last empfunden, ähnlich wie die Beschwerung durch Steuern und andere Auflagen, mit denen sie die Wahlkapitulation von 1519 in Artikel 12 in eine Reihe stellt. Dort lassen sich die Kurfürsten vom Kaiser die Zusicherung erteilen, daß er sie und die anderen Fürsten und Stände auch „in zugelassenen notturftigen Fällen mit Steur, Aufleg und Reichstegen nicht ohn Wissen und Willen der sechs Kurfürsten“ beschweren wolle.


Kapitel XIII.

Dieses Kapitel, welches die Überschrift trägt: De revocatione privilegiorum, enthält die Bestimmung, daß sämtliche Privilegien, welche den Rechten und Privilegien der Kurfürsten entgegenstehen, soweit dies der Fall ist, ungültig sein sollen. So allgemein diese Bestimmung gefaßt ist, so ist sie doch hervorgerufen durch einen Streit zwischen der Stadt Köln und dem Erzbischof Wilhelm von Köln, auf dessen Betreiben dieses Kapitel der Goldenen Bulle eingefügt wurde. Es ergibt sich das schon als wahrscheinlich aus folgenden Tatsachen. Am 8. Dezember 1355 erteilte der Kaiser der Stadt und den Bürgern von Köln eine große Privilegienbestätigung[1], in welche eine Anzahl von Rechten und Freiheiten aufgenommen waren, die den Interessen und Ansprüchen des Erzbischofs stark widersprachen. Unter anderm gewährte sie den Bürgern vollständige Befreiung von allen Zöllen, wodurch die Einnahmen des Erzbischofs erheblich geschmälert werden mußten. Diese Privilegienbestätigung hatten die Ratsboten der Stadt Köln erhalten, bevor Erzbischof Wilhelm in Nürnberg eintraf, was wahrscheinlich am 22. Dezember geschah.[2] Nur kurze Zeit nach seiner Ankunft muß es ihm dann gelungen sein, die Gunst des Kaisers der Stadt zu entziehen und sich und seiner Kirche zuzuwenden.

Am 4. Januar, noch vor der Verkündigung der Goldenen

Bulle, erteilte der Kaiser dem Erzbischof einen neuen Geleitszoll[3],


  1. Böhmer-Huber Nr. 2321, Lacomblet III, Nr. 547, S. 453.
  2. Näheres darüber im zweiten Kapitel.
  3. Böhmer-Huber Nr. 2372, Lacomblet III, Nr. 550, S. 459.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/86&oldid=- (Version vom 1.8.2018)