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befugt gewesen sei und diese damals geübt habe, was er dann mit Hilfe der Goldenen Bulle ausmalte.
So stehen wir denn am Schluß unserer Kritik vor dem eigenartigen Ergebnis, daß in der für die Entstehung und Erläuterung der Goldenen Bulle so wichtigen Quelle gerade diejenigen Stellen als wertlos auszuscheiden sind, welche ausdrücklich von dem Gesetze handeln.[1]
- ↑ Wir bezeichnen im folgenden Maiers Quelle als Trierer Rechnungsbuch.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)