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einzelne Zusätze da, wo es ihm bequemer war, in lateinischer Sprache eingefügt. Den Grundstock der Aufzeichnungen über die beiden uns hier allein interessierenden Reichstagsreisen bildet ein genaues Itinerar mit Angabe der Nachtquartiere, der Anzahl der jeweilig zu verpflegenden Pferde und die periodisch wiederkehrende Angabe über die in gewissen Zeiträumen aufgewendeten Kosten. Gastmähler, welche der Erzbischof gibt, bieten Anlaß, die bei solchen Gelegenheiten gemachten Aufwendungen zu verzeichnen. Es werden aber auch die vornehmsten Gäste namhaft gemacht und ebenso wird vermerkt, wenn und bei wem der Erzbischof zur Tafel geladen ist. So kommt es, daß namentlich die Aufzeichnungen über den Nürnberger Tag fast einem vom Standpunkte der Trierischen Hofhaltung oder speziell der erzbischöflichen Küche aus verfaßten Reichstagsdiarium ähnlich sehen. Das Übermaß der Festlichkeiten bot dem Kaiser, wie unsere Quelle berichtet, Anlaß zum Einschreiten; eine Nachricht, die auf eine Bestimmung in c. XII der Goldenen Bulle und auf eine Stockung in den Vorbereitungen des Nürnberger Gesetzbuches helles Licht fallen läßt. Neben dem fortlaufenden Verzeichnis der Ausgaben für die eigentliche Hofhaltung findet sich am Ende der Nürnberger Reise noch ein Verzeichnis außerordentlicher Ausgaben, welche anscheinend schon in der alten Quelle selbst als extraordinarie (sc. expense) bezeichnet waren, unter denen uns die Zahlungen für den Lehnsempfang an die Hofbeamten und für die Ausfertigung von zwei Privilegien besonders interessieren. Die Notiz über die Zahlung der Lehnstaxe ist von Bedeutung für die Erläuterung des c. XXX. Die Aufzeichnungen über die Gebühren für die Privilegien aber sind bemerkenswert namentlich für die Kritik der Quelle selbst.

Nachdem die Beträge für den Kanzler, den Ingrossator und den Besiegler aufgeführt sind, wird noch ein Posten für die gelbe und schwarze Seide zu den Siegelschnüren verzeichnet, und dann noch 25 Gulden pro bulla aurea. Damit kann natürlich nur ein wirkliches Goldsiegel gemeint sein, und zwar ist es das des Sammelprivilegs für die Trierer Kirche vom 5. Januar

1356.[1] Wenn dann aber weiter hinzugefügt wird: que adhuc


  1. Böhmer–Huber, Regesten Karls IV. Nr. 6861. Näheres hierüber demnächst R. Lüdicke im Neuen Archiv Bd. 33.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)