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23. Dezember bis 5. Januar eine Anzahl kleinerer und größerer Gesetze beraten und zum Teil auch als solche selbständig publiziert sind, welche dann nach einem erst nach Weihnachten auftauchenden Plane zu einem größeren Gesetzbuche vereinigt und durch einzelne eigens für diesen Zweck verfaßte Satzungen ergänzt wurden.

Dieser Annahme scheinen nun aber Schwierigkeiten entgegenzustehen im Inhalt der ersten beiden Kapitel. Wir erkannten in ihnen den ursprünglichen Kern der Gesetzgebung, der, wenn wir von dem Entwurf des Privilegs für Böhmen absehen, auch am frühesten abgefaßt wurde. Wie aber ist damit zu vereinen, daß an zwei Stellen des ersten Kapitels die ganze folgende Gesetzgebung schon vorausgesetzt zu werden scheint? Die eine derselben findet sich in c. I, § 15, wo gesagt wird, daß die für alle Zukunft maßgebenden Formulare für Wahlausschreiben und Prokuratorien sich am Ende dieses Buches, ad finem presentis libri, befänden.

Die beiden Formulare stehen in der Tat am Ende des ursprünglichen Bestandes der Goldenen Bulle als Kapitel XVIII und XIX. Nun wäre ja denkbar, daß mit Rücksicht auf jene Worte in I, § 15 die beiden Formulare nach Hinzufügung der übrigen Kapitel an den Schluß gerückt wären, während sie im Entwurf der beiden ersten Kapitel diesen unmittelbar folgten. Konnte denn aber das kleine Heft von wenigen Blättern, welches allenfalls die beiden ersten Kapitel selbst unter Hinzunahme des Proömium hätten formieren können, als Buch (liber) bezeichnet werden? Ich halte das für ausgeschlossen, so daß nur die Annahme übrigbleibt, daß der ganze Hinweis, oder doch die Bezeichnung presentis libri erst bei der Redaktion des Gesamtgesetzes eingefügt wurde.

Diese Annahme erscheint mir um so weniger bedenklich, als auch sonst noch eine Stelle in dem Wahlgesetze auf spätere Einschiebung zurückzuführen sein dürfte. Es ist das die Bestimmung in II, § 4, nach welcher der neu Gewählte nach der Wahl kein anderes Regierungsgeschäft vornehmen soll, bevor er die Privilegien und Rechte der Kurfürsten bestätigt hat. Diese Bestimmung unterbricht in störender Weise den Zusammenhang zwischen den vorhergehenden und folgenden von der Wahl selbst handelnden Sätzen. Sie hat mit der Wahlordnung nichts

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/147&oldid=- (Version vom 1.8.2018)