Gunsten ergangene Widerrufung der kurz zuvor der Stadt erteilten Privilegienbestätigung als Vorlage benutzt ist, so kann, selbst wenn wir auch hier mit Vorausdatierungen rechnen wollen, die Publikation kaum auf einen andern Tag als den 6. Januar angesetzt gewesen sein. Es kommt hinzu, daß man in jenen Zeiten gern kirchliche Feiertage zur Publikation wichtiger Gesetze gewählt zu haben scheint. Endlich spricht für den 6. Januar, daß die vor dem beabsichtigten Publikationstermin hergestellte Urkunde über das Pfalbürgerverbot auf den 8. Januar vordatiert ist, während die gleichlautende Urkunde, welche nach wirklich erfolgter Publikation ausgefertigt wurde, vom 12. datiert ist. Wie die zweite Urkunde zwei Tage nach der wirklichen Publikation ausgestellt wurde, so wird man die erste auf zwei Tage nach der voraussichtlichen Publikation vordatiert haben.
So stimmt alles auf das beste zusammen. Das Gesetz war in den ersten Tagen des neuen Jahres fertiggestellt und sollte am Epiphaniastage bei der feierlichen Verabschiedung des Reichstages veröffentlicht werden. Da stellte sich wohl im letzten Augenblicke als wünschenswert heraus, vor der Entlassung des Reichstages noch eine Reihe von Geschäften zu erledigen, zu denen die Findung und Beurkundung von Weistümern über das Kurrecht der weltlichen Kurfürsten, dessen untrennbare Verbindung mit den kurfürstlichen Territorien und über die Zulassung dieser Fürsten zu allen Reichshandlungen des Kurfürstenkollegs und über die fast in allen wesentlichen Punkten schon im Gesetze selbst anerkannten landesherrlichen Rechte des Königs von Böhmen und anderes mehr, zu erledigen. Aus solchen am 7. Januar gefundenen Weistümern wurde jenes Gesetz formuliert, welches mit einigen anderen als Zusatz dem fertigen Gesetzbuche angefügt wurde. So war die Notwendigkeit eingetreten, den Publikationstermin etwas hinauszuschieben. Um aber den Schluß des Reichstages nicht, mehr als unbedingt nötig war, zu verzögern, verzichtete man wohl darauf, die für die feierliche Publikation erforderlichen bereits fertigen Reinschriften des Gesetzes durch neue mit den an gehöriger Stelle eingeschalteten Zusätzen zu ersetzen, und begnügte sich damit, jene Zusätze als Nachtrag dem Texte hinten anzufügen.
Eine Verzögerung der zum Abschluß des Gesetzbuches führenden Verhandlungen scheint durch Hemmnisse äußerlicher Art
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/140&oldid=- (Version vom 1.8.2018)