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Willebriefe und Kurfürstenweistümer S. 167–169. Schluß des Nürnberger Tages S. 169.

Der Metzer Reichstag S. 169–82. Eine Erweiterung der Kodifikation nicht schon zu Nürnberg geplant S. 169–170. Berufung und Beginn der Versammlung S. 170. Entstehung der Metzer Kapitel S. 171–172. Publikation S. 172–175. Die Publikationsnotiz im Mainzer Exemplar (M) S. 172. Der Bericht des Lewold von Northof über die Publikation S. 173–175. Schriftliche Publikation des ganzen Gesetzes auf dem Metzer Tage S. 175. Authentische Exemplare des Gesetzes, Grundlagen der für die Kurfürsten ausgefertigten Texte S. 175–177. Ein offizielles Original nicht nachweisbar; den vorhandenen Texten liegen zwei verschiedene Exemplare zugrunde. Später gilt B als offizielles Exemplar S. 178. Die Frage nach dem Verfasser der Goldenen Bulle S. 178–181. Johann von Neumarkt nicht der Verfasser S. 179–181. Das Weihnachtsfest zu Metz S. 181. Die Goldene Bulle für Sachsen. Schluß des Reichstages S. 182–183.

 

Drittes Kapitel: Die Bedeutung der Goldenen Bulle.

184 – 238

Die Goldene Bulle nicht das Resultat eines Kompromisses, sondern des einheitlichen Willens des Gesetzgebers S. 184 bis 185. Absichten des Gesetzgebers S. 185–190. Keine dynastischen Zwecke, weder in bezug auf Böhmen, noch auf das Reich S. 186–189. Die Goldene Bulle läßt keinen Raum für eine Königswahl vivente imperatore S. 187. Ziel des Gesetzes das Wohl des Reiches S. 189–190. Reinheit der Tendenz des Gesetzes, hervorgegangen aus einer gesteigerten idealen Richtung Karls IV. infolge der Kaiserkrönung S. 190–191. Stellung des Gesetzes zu den Beschlüssen von Rense, Frankfurt und Koblenz 1338 S. 191–195. Angebliche Tendenz gegen päpstliche Ansprüche S. 192. Beseitigung des päpstlichen Anspruchs auf die Reichsverwesung bei Erledigung des Thrones S. 192 bis 193. Die Goldene Bulle schließt eine päpstliche Approbation nicht aus S. 193. Die Frage der Approbation bleibt in suspenso S. 194–195. Verhalten Karls IV. bei Wenzels Wahl S. 195–198. Karl, kein prinzipieller Gegner päpstlicher Einmischung, sucht 1376 selbst eine solche herbeizuführen S. 197–198.

Form der Königswahl in der Goldenen Bulle S. 198 bis 220. Wollte der Gesetzgeber eine neue Form einführen? S. 198. Die Wahlformen von 1308 und 1314 S. 199–203. Die Wahldekrete S. 199–201. Nominatio und Electio; electio per unum S. 201–203. Nominatio in Form der Abstimmung S. 202. Veränderte Formen bei den auf die Goldene Bulle folgenden Wahlen S. 203–205. Die Nominatio nur noch einmal bei Wenzels Wahl S. 203–204. Die electio per unum durch feierliche Abstimmung ersetzt S. 204. Die Goldene Bulle führt keine neuen Formen ein S. 205–206. Sie setzt deren Bestehen bereits voraus. Die Nominatio in c. XIX S. 206. Bedeutung der Abstimmungsordnung in c. IV S. 207–208. Das Recht der ersten Stimme S. 208–220. Die älteste Fassung des Sachsenspiegels schreibt es Trier zu S. 209–211; spätere Fassungen

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite XIV. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)