Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/107

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

alle argeliste. In urkunde der wairheit, so haven wir Hinrich ind Jacob scheffen vurg. umme beden wille des obgenante meister Conraitz ein iclich van uns sin ingesiegel aller vurg. saichen zer konden an dissen breif gehangen. Im jare unss heren duisent vier hondert nuinindnuintzich up sint Dionisius dach.

1) In demselben Aktenbündel: (Papier; zwei aufgedrückte Siegel) die Erklärung der beiden Ratinger Schöffen Heinrich von Wynkelhuyss und Johann van Berck, dass Meister Konrad vor ihnen seine in Sachen der Unschuld Yrmgen Neckels vor den beiden Schöffen in Kaiserswerth abgegebene Erklärung aufrecht erhalte.


1500 auf Sonntag Esto mihi; März 1.     

2) vom selben Datum (Papier; ein aufgedrucktes Siegel) 1500 März 1 die Erklärung des Richters Wilhelm Hammerstein zu Angermund, dass Irmgen Neckels zu Angermund im herzoglichen Gefängnisse gesessen habe. Auf Befehl des Landdrosten habe in seiner (des Richters) und der Schöffen zu Angermund Anwesenheit der Scharfrichter Irmgen „auf Zauberei versucht[1]“, ohne zu finden, dass sie des Zauberns kundig sei. Ferner sei der Richter mit Meister Konrad allein bei Irmgen im Gefängnisse gewesen; Meister Konrad habe ihr ein Getränk gegeben und ihr dann mit Fragen scharf zugesetzt[2], habe indess wiederum nicht finden können, dass sie zu zaubern verstehe.

3) vom Datum 1500 März 2. Bericht des Kellners Wolter van Plettenberg zu Angermund und des Richters Wilhelm von Hammerstein zu Ratingen an den Herzog von Jülich in Sachen der Klage Adolfs (Alfs) Slyngerstocks gegen Yrmgen Neckels. Inhalt: Sie hätten die von A. Slyngerstock dem Herzog übergebene und ihnen (vom Herzog) zugestellte Bittschrift erhalten. Adolf sei bei Meister Konrad in Alpen gewesen, worauf sich nach seiner Heimkehr infolge Adolfs eigener Angaben das Gerücht verbreitete, nach Aussage des gen. Meisters Konrad habe Irmgen Adolf bezaubert. Der Richter (Hammerstein) hätte hierauf die Parteien vor sich beschieden, beide verbürgt und Gelöbnis von ihnen genommen.[3] Adolf sei nochmals nach Alpen gegangen, habe einen Brief Meister Konrads mitgebracht und gleichzeitig auch die Bittschrift übergeben. Auf Befehl des Landdrosten seien beide Parteien gefänglich eingezogen worden; späte hatte Meister Konrad vor ihnen (Kellner und Richter) bekundet, dass er an Irmgens Schuld nimmer glauben könne.



  1. seir scherplich up zoverie hain versoichen laissen.
  2. seir scherplich mit worden angeraet.
  3. Jedenfalls sich Bürgschaft stellen und geloben lassen, auf Ersuchen sofort vor Gericht zu erscheinen. Bemerkenswert ist folgende Angabe über einen Vorfall beim ersten Verhör seitens des Richters: Ist Yrmgen an Ailff gesprongen ind sich an ien gehalden.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/107&oldid=- (Version vom 1.8.2018)