Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/573

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ist nur die von dem Herrn gebotene Ordnung zu stellen, zu deren Einhaltung sich alle Glieder der Kirche um Gottes willen bereit finden lassen.


Man könnte die Antwort auch so geben:

Ja:

a. Weil Ausschließlichkeit des Beichtverhältnisses und des Abendmahlsgenusses in der Parochie weder notwendig, noch im allgemeinen ersprießlich ist;
b. Weil ein Christ in Gemeinschaft mit allen Christen steht und diese Gemeinschaft sich im gemeinschaftlichen Abendmahlsgenuß erweist;
c. Weil eine gegenseitige Teilnahme am Sakrament nicht bloß sehr erwecklich ist, sondern auch die Liebe, das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit, das Kirchen- und Einheitsbewußtsein stärkt;
d. Weil durch die zugestandene, rechtmäßige Freiheit alle falschen Gelüste nach dem Abendmahlsgenuß mit andern, als den Parochianen ausgelöscht, jedenfalls durch die Ordnung, in welcher sich die Freiheit bewegt, im Zaum gehalten werden;
e. Weil die Beichte bei einem begabteren Beichtvater, als der gewöhnliche ist, sehr förderlich sein kann.




Zur notwendigen Ordnung gehört:
a. Forderung der persönlichen Anmeldung der Beichtenden bei einem Beichtvater – allenthalben, namentlich in den Städten. Die herrschende Unordnung in den Städten, da man sich nicht ansagen muß, keine Zählung, keine Kontrolle der Beichtkinder besteht, veranlaßt, daß die Unzufriedenen und die in der Korrektion begriffenen von den Landgemeinden in die Stadtkirchen zum Sakramente gehen. – In den Städten muß die Ordnung den Anfang nehmen.
b. Das Institut der Beichtscheine für alle, namentlich für die wandernde Bevölkerung, durch welche Freiheit und Ordnung zugleich möglich werden, durch
Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 567. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/573&oldid=- (Version vom 1.8.2018)