Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/560

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

sind, eben so wohl die Offenbarheit einer Sünde als die Unbußfertigkeit des Sünders werde kirchlich erst durch diejenige Prozedur festgestellt, welche wir Grade der Admonition nennen. Und so gar nicht wollten wir der obersten Kirchenbehörde zumuten, ihr unbekannte Massen in Bausch und Bogen öffentlich und feierlich zu exkommunizieren, daß wir vielmehr ein solches Anmuten selbst für unsinnig und abgeschmackt erachten. Was wir mit dem „allgemeinen öffentlichen Akte“ meinten, war nichts, als eine allgemeine öffentliche Erklärung der obersten Kirchenbehörde, daß offenbare und unbußfertige Leugner der Grundlehren des Evangeliums als außerhalb der christlichen Kirche stehend und darum als ausgeschlossen von der Teilnahme an den heiligen Sakramenten zu betrachten seien. Eben weil wir keine öffentliche und feierliche Exkommunikation in dieser elenden Zeit glaubten beantragen zu können, wünschten wir eine allgemeine, öffentliche Erklärung des Grundsatzes heiliger Zucht, auf welche fußend die einzelnen Seelsorger in den besonderen Fällen verfahren, und den von uns allein in Anspruch genommenen (vgl. die Auseinandersetzung 3 unserer Petition), von dem königlichen Oberkonsistorium nun auch kräftig anerkannten kleinen Bann, der nach der heiligen Schrift und den lutherischen Kirchenordnungen ohne Zweifel gegen offenbare unbußfertige Verächter der Grundlehren des Evangeliums, wie gegen alle anderen offenbaren, unbußfertigen Sünder angewendet werden muß, wo es Not wäre, einleiten könnten. Wir sind annoch der Überzeugung, daß eine solche allgemeine öffentliche Erklärung der obersten Kirchenbehörde nicht bloß die Seelsorger, die nach kirchlichem Handeln verlangt, sondern auch die Besseren in unseren Gemeinden, wie eine stärkende Luft von oben anwehen und durch ihre moralische Kraft vielen Irregeführten ein Licht werden würde, das sie auf den rechten Weg zurückleiten könnte.

.

 Zum Schlusse wagen es die Unterzeichneten, die günstige Gelegenheit ergreifend, dem königlichen Oberkonsistorium eine sehnliche, flehentliche Bitte vorzutragen. Sie betrifft die Trennung der lutherischen Kirche Bayerns von der reformierten und die selbständige Organisation einer jeden von beiden von der Pfarrei an bis in die obersten Kollegien

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 554. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/560&oldid=- (Version vom 1.8.2018)