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wenn sie eine solche wäre (insonderheit von der so wichtigen heurigen), kommen könnte, haben es die ehrerbietigst Unterzeichneten, beides, für ihr Recht und ihre Pflicht erachtet, an die Hochwürdige Generalsynode die Bitte zu stellen: „daß von ihr das Versäumte gut gemacht, und in corpore ein unumwundenes, rückhaltloses Bekenntnis zu den gesamten Symbolen der lutherischen Kirche, und zwar so gegeben werde, wie es in der lutherischen Kirche herkömmlich ist, nämlich „nach dem rechtverstandenen quia, nicht quatenus, sowie, daß von der „Generalsynode selbst für die Zukunft auf Einsetzung der Bekenntnistreue als ersten Erfordernisses zur Wählbarkeit gedrungen werde.“

 Die Unterzeichneten fühlen sich zu dieser Bitte in ihrem Gewissen gedrungen, und dürfen sie in keiner Weise unterdrücken. Sie dürfen aber auch nicht verhehlen, daß der obgenannte Mangel der neuen Wahlordnung nicht die einzige Veranlassung für sie ist, bei der Hochwürdigen Generalsynode ihres Teils auf Anerkennung des notwendigen Erfordernisses der Bekenntnistreue zu dringen. Sie haben in der bisherigen Verfassung und Praxis der lutherischen Landeskirche Bayerns noch so manche aus dem Mangel der Bekenntnistreue entsprungene Übelstände gefunden, daß sie gewissenshalber mit einem Bekenntnis zu den Symbolen in thesi keineswegs zufrieden sein könnten, sondern ihren obigen Antrag auf Abstellung der durch Gesetz oder Observanz bestehenden bekenntniswidrigen Mißbräuche ausdehnen müssen.

 Sie erlauben sich daher, mehrere Beschwerden sofort anzuführen, und auf diese eine Reihe von einzelnen Anträgen folgen zu lassen, welche den Beschwerden entsprechen und mit dem ersten allgemeinen Antrag im innigsten Zusammenhang stehen.

 Unsere Beschwerden sind folgende:

 1) Die erste betrifft den Summepiskopat.

 Wir leben in einem konstitutionellen Staate, in welchem der Fürst alles, auch was er in kirchlichen Dingen anordnet, unter Kontrasignatur eines dem Landtage verantwortlichen Ministers ausgehen lassen muß. Wenn nun aber der verantwortliche Minister oder die Majorität des Landtags, der ja möglicherweise auch gar keine protestantischen oder

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 532. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/538&oldid=- (Version vom 1.8.2018)