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Forderung, so weit zurück als das Wort Gottes es leidet) so rate ich zu; im umgekehrten Falle rate ich ab.

2) Kommt jemand aus einer anderen Gemeinde, so erkenne ich ihn nicht durch seine bloße Übersiedlung als meinen Abendmahlsgenossen, sondern er wird dies erst, wenn er auf den obigen Stellen des göttlichen Wortes mit mir eins geworden ist.
3) Kommt jemand, der mir nachweist, daß er um des Gewissens willen seinen Beichtvater aufgab und sonst Zeugnis der Unbescholtenheit hat, oder sich erbietet bis zum Abendmahlsgang erst nähere Bekanntschaft zu machen, so nehme ich ihn an.

 Es ist allerdings ein Übelstand, daß man hiebei ganz seinem eigenen Auge, Urteil und Gewissen überlassen ist. Es wäre ja sehr zu wünschen, daß das nicht nötig wäre. Aber was kann das Kirchenregiment thun und helfen?.... Da wir uns aber bei aller Schwachheit und Mängeln doch nicht bloß, wie Luther sagt, in Gottes Wort „gefangen“ erkennen, sondern alle Tage mehr einsehen, daß ohne Anwendung jener Schriftstellen unser Amt zur Lüge, wir zu Heuchlern werden, so muß doch etwas gefunden werden, was uns bei unsern dem göttlichen Wort getreuen Überzeugungen und getreuen Handeln schützen kann.

„Wenn bei den eingetretenen Verhältnissen Pfarrer oder Gemeinden besonderer Vorsicht gebrauchen in Aufnahme neuer Beichtkinder; so soll ihnen ihr Amt und Gang nicht erschwert werden, sondern sie sollen ihr Gewissen wahren, aber ihren Oberen zur Verantwortung bereit sein.“

 Wie das zu formulieren wäre, kann man treuen Oberen wohl überlassen, sie werden es am ersten finden. Aber wie von Oben, so unchikaniert von Unter- oder Mittelstellen handeln zu dürfen, das muß unser sehnlich Begehren sein.

 Es beruht auch das nur auf einer Unterscheidung des Parochial- und Beichtverbandes. Mein Pfarrkind muß nicht mein

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 451. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/457&oldid=- (Version vom 1.8.2018)