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1) alle berührten Übelstände der Abendmahls- und Kirchengemeinschaft als für uns nicht vorhanden,
2) diejenigen, welche an ihnen d. i. an den kirchlichen Sünden der bayerischen Protestanten teil nehmen, nicht für lutherisch
3) und in unsern amtlichen Verhältnissen jede Kirchen- und Altargemeinschaft mit ihnen für aufgehoben ansehen.

Dürfen wir innerhalb der bayerischen Landeskirche lutherisch sein, so müssen wir lutherisch handeln dürfen; dürfen wir das nicht, so erringen wir nichts und wenn sich alles andere gäbe... Man sagt uns: Gemischte Abendmahlsgemeinschaft findet ihr allenthalben in den lutherischen Landeskirchen! Unsre einfache Antwort ist: „Wo sich gemischte Abendmahlsgemeinschaft findet, ists Unrecht; überall greift sie den Grund an; nirgends ist sie zu loben und nirgends sei sie gelobt! Es brennt uns nicht nach Streit und Unruhe; ach, wie sehnen wir uns nach Ruhe! Aber es sei ferne einen Grundsatz zu verhalten, den mit allem uns zustehenden Ernst zu bekennen und zu befolgen unsre Pflicht uns dringt. – Werfe man uns Hochmut vor, wir liegen doch im Staub vor Gott. Schelte man uns, wie man will; wir schelten uns selbst, wenn auch mit andern Worten; aber wir handeln darum doch nicht anders. Wir harren im Gegenteil durch böse und gute Gerüchte hindurch auf Anerkennung von uns bekannter Wahrheiten. Wir werden mit unsern Gemeinden das Osterlamm des neuen Bundes ferner essen, aber unter feierlichem Protest gegen falsche Abendmahlsgemeinschaft – und wenn es sein muß, stehend, aufgeschürzten Gewandes, den Stab in der Hand.“

 Man möchte es dieser Erklärung beim erstmaligen Lesen nicht abmerken, daß sie bei der Entschiedenheit, ja Schärfe, mit welcher namentlich die conditio sine qua non des Bleibens in der Landeskirche formuliert ist, doch einen gewissen Wendepunkt in dem bayerischen

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 389. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/395&oldid=- (Version vom 1.8.2018)