Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/296

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Synode in betreff ihrer vermeintlichen Glaubenseinigkeit gründlich ein Ende machen. Nur 29 Abgeordnete schlossen sich den Gegenprotesten des Dekan Maier von Rügheim und des Abgeordneten Hommel an. Schließlich reduzierte der Abgeordnete Bucher, der geistige Urheber jenes Bekenntnisaktes, wenigstens für seine Person den Wert desselben dadurch auf Null, daß er bei Gelegenheit des v. Muffelschen Protestes seinem Bekenntnis vom 5. Februar folgende authentische Interpretation gab: „Dem evangelisch-lutherischen Bekenntnisse, wie solches in den Bekenntnisschriften niedergelegt d. h. im Geist aufgefaßt ist, nicht aber dem tötenden Buchstaben dieser Blätter hange ich an und betrachte letztere als den Ausdruck, nicht aber als den strikten Inbegriff dieses Bekenntnisses. Ferner erblicke ich in diesem Bekenntnis lediglich ein Zeugnis von der evangelischen Freiheit der Forschung in der heiligen Schrift... Eben im Vollgefühle dieser evangelischen Freiheit erkläre ich, daß ich auf dem Fundamente der evangelisch-lutherischen Bekenntnisse stehe.“ Ein anderer Abgeordneter geistlichen Standes äußerte einige Tage darauf: „Weder die symbolischen Bücher der evangelisch-protestantischen Kirche, noch die dogmatischen Schriften der bewährtesten protestantischen Theologen gäben einen bestimmten Begriff von dem in unsern Tagen so häufig genannten evangelisch-lutherischen Bekenntnis, noch könne dieser Begriff auf geschichtlichem Wege unzweifelhaft gewonnen werden.“ (!) Ein rationalistisch gesinnter Dekan erklärte geradezu: „Die Generalsynode sei keine lutherische, sondern eine protestantische, sie habe es nicht mit den Angelegenheiten der lutherischen, sondern mit denen der gesamten protestantischen Kirche zu thun. Das Dogma könne hier durchaus nicht entscheiden.“

.

 Kann man nach solchen und ähnlichen Erklärungen der Synode Löhe Unrecht geben, wenn er von dem mancherseits als eine höchst erfreuliche kirchliche That gepriesenen Bekenntnisakt, vom 5. Februar eine sehr geringe Meinung hatte, ja „dies winzige Bekenntnis der

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/296&oldid=- (Version vom 1.8.2018)