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geistlichen Amtes, doch gestand er zu, daß man den wesentlichen Inhalt der Confirmation auch dann festhalten könne, wenn man in dem Confirmationssegen nur die Application der (nach Matth. 18, 19–20 und Luc. 11, 13 allezeit der Erhörung gewissen) gemeindlichen Fürbitte um die Gabe des heiligen Geistes sehen wolle. Bei dieser Auffassung der Confirmation trug Löhe Bedenken, die bekannte Formel: Nimm hin den heiligen Geist u. s. w., anzuwenden. „Es läßt sich nicht leugnen“ – sagt er in der zweiten Auflage seiner Agende – „daß ein Segenswunsch, der über die Gebetszuversicht hinausreicht und exhibitiv wird, sich für eine lutherische Confirmation nicht eignet. Deshalb ist er auch in dieser Ausgabe weggelassen.“ Dies war Löhe’s Anschauung von der Confirmation.

 An die Confirmationshandlung schloß sich sofort die Feier des heiligen Abendmahls an. Der Wunsch, der in der Kirchenordnung des Herzogs August von Braunschweig und Lüneburg ausgesprochen ist, „daß auch die Aeltern und Gevattern gleich nach der Confirmation das hochwürdige Sacrament sammt den Kindern empfiengen“, wurde durch Löhe in der Gemeinde Neuendettelsau stehende kirchliche Sitte. Geleitet von ihren Aeltern und Pathen traten die Kinder zum Altar und empfiengen die himmlische Speise.

 Am Nachmittag versammelten sich die Neuconfirmierten sammt den bisherigen Präparanden, den Confirmanden des kommenden Jahres, wieder im Pfarrhause, von wo aus sie diese Letzteren gewissermaßen zur Vorfeier ihres nächstjährigen Confirmationsganges zur Kirche führten. Dort hielt Löhe noch einmal an die Confirmanden eine Ansprache, deren Ton im Unterschied von derjenigen des Vormittags oft weniger feierlich, dafür aber gemütlich annahender, dem Lebens- und Vorstellungskreis des Landkindes mehr angepaßt war. Er benützte

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/157&oldid=- (Version vom 1.8.2018)